Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Westbahnhof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Westbahnhof zu prüfen. Dies ist wichtig, um die Klimaziele der Stadt Frankfurt bis 2035 zu erreichen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- ob und inwieweit eine Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Rahmen der Sanierung des Westbahnhofs bereits geplant ist;
- falls die Installation von PV-Anlagen auf dem Westbahnhof nicht geplant ist, was die Gründe hierfür sind und ob die Planung dahingehend geändert werden kann, dass PV-Anlagen installiert werden;
- falls die Installation von PV-Anlagen auf dem Westbahnhof geplant ist, wann diese erfolgen wird und inwiefern die PV- Anlagen mit der geplanten Dachbegrünung in Einklang gebracht werden.
Begründung
Im März dieses Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit dem Antrag NR 1144 u. a. aufgefordert, bei verkehrsbezogenen Gebäuden im Stadtgebiet immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) zu prüfen und möglichst auch zu realisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2025NRNR 1144Installation von Photovoltaikanlagen an Lärmschutzeinrichtungen entlang von Verkehrswegen und auf verkehrsbezogenen GebäudenSTVV-Antrag · CDU
- 28. April 2025Sie sind hierVV 1176Installation von Photovoltaikanlagen auf dem WestbahnhofAnfrage
- 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1599Installation von Photovoltaikanlagen auf dem WestbahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0