Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Rollschuhbahn an der Zeppelinallee kurzfristig in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen und mittelfristig eine Generalsanierung sowie eine öffentliche Toilettenanlage zu planen. Dies ist notwendig, da die Anlage stark genutzt wird und der Bodenbelag marode ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- kurzfristig die Rollschuhbahn an der Zeppelinallee/Franz-Rücker-Allee in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen;
- mittelfristig eine Generalsanierung/Neubau der Anlage zu planen und die dafür notwendigen Mittel vorzusehen;
- eine öffentliche Toilettenanlage zu installieren.
Begründung
Das ehemalige Wasserbecken wird seit vielen Jahren von immer mehr Menschen zum Rollschuhfahren genutzt. Ohne Zugehörigkeit zu einem Verein und ohne Öffnungszeiten können Menschen sehr niedrigschwellig ihrem Hobby nachgehen. Die immer stärkere Nutzung der Anlage hat entsprechende Spuren hinterlassen. Der Bodenbelag ist inzwischen marode und das Befahren gefährlich, insbesondere die Lücken zwischen den Platten stellen eine Stolperfalle dar. Daher wird um eine schnellstmögliche Behebung dieser gefährlichen Schäden gebeten. Um eine grundlegende Sanierung bzw. Neubau der Anlage wird man dennoch nicht herumkommen. Hierfür sollen die Planungen nun beginnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2025Sie sind hierOMOM 6913Sanierung der Rollschuhbahn ZeppelinalleeDirektanregung
- 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1361Sanierung der Rollschuhbahn ZeppelinalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats