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Wärmeversorgung Zoo

Vorlagentyp: B

Bericht

Im Rahmen der Masterplanung wurde geprüft, welche Potentiale für eine regenerative Energieversorgung auf dem Grundstück des Zoos vorhanden sind. Lediglich Geothermie, Abwasserthermie und Fernwärme wurden dabei für den Zoo als geeignet identifiziert. Für bodennahe Geothermie, also Erdkörbe, wurde aufgrund der im Zoo zur Verfügung stehenden Flächen ein Potential von ca. 200 kW identifiziert. Tiefengeothermie ist aufgrund der hydrologischen Beurteilung des Zoogeländes sowie des vorhandenen alten Baumbestandes ungünstig und wurde daher nicht weiterverfolgt. Auf Basis einer Auswertung der vorhandenen Abwassermengen wurde ein Potential von ca. 80 kW aus Abwasserthermie ermittelt. Der restliche Leistungsbedarf wird über Fernwärme gedeckt. Die Möglichkeiten der Wärmeversorgung mit Geo- und Abwasserthermie werden in der weiteren Planung eingehend geprüft. Dabei spielen neben der Nachhaltigkeit auch die Versorgungssicherheit sowie die Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Letztendlich wird die dann ausgearbeitete Lösung im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Der Wärmebedarf des Zoos besteht in einer vorzuhaltenden Leistung von 5.413 KW. Diese Leistung wurde von der Mainova im Zuge der Angebotserstellung auf Basis einer Bestandsaufnahme ermittelt. Unter Zugrundelegung der Verbrauchsdaten der letzten 7 Jahre wurde die von der Mainova ermittelte Anschlussleistung durch das ABI plausibilisiert. Eine Auslegung auf Basis von Verbrauchsdaten ist für Bestandsgebäude erprobt und gem. DIN EN 12831 Teil 1 auch normgerecht. Im Rahmen der Masterplanung Zookunft 2030+ sowie der Projekte FCC und ZGH kommen neue Gebäude hinzu, andere werden rückgebaut. Daraus ergibt sich folgendes Bild: 5.413 kW Erforderliche Leistung zur Versorgung des Bestandes gem. Bestandsaufnahme Mainova - 1.613 kW Bei Realisierung des Masterplanes entfallender Leistungsbedarf aufgrund entfallender Gebäude + 1.400 kW Ermittelter Leistungsbedarf für die neuen Gebäude des Masterplans Zookunft 2030+ - 200 kW Ermitteltes Potential für bodennahe Geothermie auf dem Grundstück des Zoos - 80 kW Ermitteltes Potential für Abwasserthermie auf dem Grundstück des Zoos + 125 kW Leistungsbedarf Neubau Zoorestaurant + 368 kW Reserve für die noch unbekannten Leistungsbedarfe des FCC - Frankfurt Conservation Center und für die Aufstockung des Zoogesellschaftshauses im Rahmen des Projekts des Kinder- und Jugendtheaters des Zoogesellschaftshauses ---------------- 5.413 kW Damit passt das Angebot der Mainova sowohl auf die Bestandssituation des Zoos als auch auf die zukünftigen Veränderungen, u.a. auf Basis des Masterplans Zookunft 2030+. Grundlage des Masterplanes Zookunft 2030+ ist es, die Potentiale für eine regenerative Energieversorgung auf dem Grundstück des Zoos zu nutzen und nur die darüberhinausgehenden Bedarfe über den Zukauf von CO2-neutraler Fernwärme zu decken. Allerdings kann gemäß der Masterplanung Zookunft 2030+ nur ein Anteil von ca. 5% des gesamten Leistungsbedarfs auf dem Zoogelände über die oben dargestellten Potentiale für bodennahe Geothermie und für Abwasserthermie gedeckt werden. Insofern ist der Anschluss an die zukünftig CO2-neutrale Fernwärme alternativlos. Ein Nachteil von Geothermie und Abwasserthermie ist, dass es sich hierbei vor Ort um komplexere Systeme handelt, die störungsanfälliger sind und für den Zoo einen wesentlich höheren Wartungs- und Betriebsaufwand bedingen. Weiterhin sind die mit bodennaher Geothermie belegten Flächen in ihrer Nutzung eingeschränkt. Ein großer Vorteil von Geothermie ist, dass über diese durch den Einsatz von reversiblen Wärmepumpen auch CO2-neutral gekühlt werden kann. Im Zuge der weiteren Planung wird der tatsächlich sinnvolle Anteil an Energie aus Geothermie weitergehend untersucht. Aufgrund des kleinen Anteils der auf dem Grundstück maximal möglichen Energie aus der oberflächennahen Geothermie von unter 4% am Gesamtenergiebedarf ist ein leichtes Nachsteuern hier ohne Konsequenzen auf den jetzt zu schließenden Fernwärmevertrag mit der Mainova möglich. Im Übrigen ist bei Bedarfsanpassungen immer eine nachträgliche Anpassung des Fernwärmeliefervertrages möglich.