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Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?

Vorlagentyp: V
230 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In dieser Anfrage wird der Magistrat um Auskunft gebeten bezüglich der Umsetzung einer westlichen Ampelquerung vor dem Kindergarten und der Schule an der Wächtersbacher Straße. Diese Maßnahme wurde bereits vor sieben Jahren als dringend erachtet, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Erhofft wird die Umsetzung der Ampelkästen und Querungsmarkierungen umgehend.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Cassellastraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die fehlenden Ampelkästen und die Querungsmarkierungen vor dem Kindergarten St. Hildegard und der Freien Christlichen Schule in der Wächtersbacher Straße umgesetzt werden.

Begründung

Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an der Wächtersbacher Straße/Cassellastraße direkt vor der Eingangstür zum Kindergarten den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle Beteiligten waren sich einig, diese Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergab, war allen Beteiligten bekannt. Zu der Anregung (OM 8/21) kam eine positive Stellungnahme (ST 2374). Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 19. April 2021OFOF 6/11Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. Mai 2021OMOM 8Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher StraßeDirektanregung
  3. 25. März 2022STST 822Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher StraßeStellungnahme
  4. 10. Oktober 2022STST 2374Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher StraßeStellungnahme
  5. 3. April 2025OFOF 718/11Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 28. April 2025Sie sind hier
    VV 1170Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?
    Anfrage
  7. 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 230 WochenSTST 1553Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?Stellungnahme
  8. 26. Juli 2026OFOF 28/11Wo bleibt die versprochene Erweiterung der Ampelanlage Wächtersbacher Straße / Cassellastraße?Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
  9. 10. August 2026VV 91Wo bleibt die versprochene Erweiterung der Ampelanlage Wächtersbacher Straße / Cassellastraße?Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 41 · 01.09.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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