Wann wird die Straßenbahnhaltestelle "Cassellastraße" barrierefrei umgebaut?
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die zeitnahe Mitteilung, wann die Straßenbahnhaltestelle "Cassellastraße" barrierefrei umgebaut werden soll. Ein barrierefreier Umbau wird als wichtig erachtet, um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen und anderen beeinträchtigten Nutzergruppen zu verbessern.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 11.01.2027 antworten. Noch 67 Tage.Warum?
Cassellastraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.09.2026.
- Wann wird die Straßenbahnhaltestelle „Cassellastraße“ barrierefrei umgebaut?27.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wo bleibt die versprochene Erweiterung der Ampelanlage Wächtersbacher Straße / Cassellastraße?10.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Informationskasten für Fechenheim Nord08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Die Antwort per E-Mail bekommenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah mitzuteilen, wann der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Cassellastraße" vorgesehen ist und welcher konkrete Zeitplan hierfür besteht.
Begründung
Die Straßenbahnhaltestelle "Cassellastraße" wird von vielen Menschen genutzt - unter anderem für Einkäufe, Arbeitswege und Fahrten nach Hause. Ein barrierefreier Umbau würde die Haltestelle deutlich aufwerten und die selbstständige Mobilität von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen sowie Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck verbessern. Zudem erleichtert ein niveaugleicher Einstieg den Fahrgastwechsel, verkürzt die Ein- und Ausstiegszeiten und kann damit zu einem zuverlässigeren Betriebsablauf beitragen. Darüber hinaus erhöht eine barrierefreie Gestaltung die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen und stärkt die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs im Stadtteil.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2026 brachte der Ortsbeirat 11 diese Anfrage ein.