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Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
230 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße einzurichten, um die Sicherheit der Kinder und Bürger zu erhöhen. Dies ist notwendig, da an dieser Stelle eine große Schule und mehrere Kindergärten liegen, was zu einer hohen Frequentierung führt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Cassellastraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherheit der Kinder und Bürger die Ampelanlage Wächtersbacher Straße/Cassellastraße für Fußgänger auf der Westseite mit einer weiteren Lichtzeichenanlage und einer Bodenmarkierung für einen Übergang auf der Wächtersbacher Straße unverzüglich zu erweitern. Folgende Varianten stehen zur Wahl:

  1. Das Ampelsignal mit Versorgungsleitung ist von dem auf dem selbigen Bürgersteig stehenden zweiten Mast herüberzuführen zu dem neu aufzustellenden Ampelmast (siehe Bild);
  2. Es ist Kontakt mit der das Forschungsprojekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" begleitenden Organisation aufzunehmen und ihr den folgenden Wortlaut vom Ortsbeirat weiterzuleiten und sie zu bitten, diese Änderung umsetzen zu dürfen: "Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Forschungsobjekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" haben sich im Quartier Fechenheim-Nord erhebliche infrastrukturelle Veränderungen ergeben. In einem Teilbereich haben sich dort eine große mehrzügige Schule und drei Kindergärten angesiedelt. Alle Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kreuzung Wächtersbacher Straße/Cassellastraße. Dort sind anstelle der nötigen drei Ampelquerungen damals nur zwei Ampelquerungen gebaut worden. Das führt dazu, dass viele Kinder an dem Ort der fehlenden dritten Querung heute wild die Straße queren. Das Straßenverkehrsamt teilte mit, eine Änderung sei nicht möglich, da es sich hier um ein gefördertes Forschungsprojekt handeln würde. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie intern prüfen könnten, ob es möglich wäre, in diesem Bereich den Asphalt aufzutrennen und eine Steuer- und Stromleitung zu legen oder alternativ diese Leitung unter dem Asphalt durchzuschießen, um eine tägliche Gefährdung von Hunderten Kindern zu vermeiden. Vielen Dank!"

Begründung

An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen bisher nur ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend, um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Die Fußgängerquerung an der Westseite der Kreuzung ist zurzeit nur über den Umweg auf die gegenüberliegende Straßenseite an der Cassellastraße möglich. Die Hauptverkehrsbeziehung besteht für die meisten Bürger zur Westseite hin. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Wächtersbacher Straße ist hoch. Der Hauptausgang des Kindergartens ist auf der Westseite der Cassellastraße zur Wächtersbacher Straße hin. Sehr viele Bürger und Kinder nutzen den direkten Weg auf die andere Straßenseite.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2021OFOF 6/11Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. Mai 2021Sie sind hier
    OMOM 8Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße
    Direktanregung
  3. 25. März 2022STST 822Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher StraßeStellungnahme
  4. 10. Oktober 2022STST 2374Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher StraßeStellungnahme
  5. 3. April 2025OFOF 718/11Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 28. April 2025VV 1170Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?Anfrage
  7. 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 230 WochenSTST 1553Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 11
Sitzung 4 · 13.09.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 5 · 25.10.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 6 · 22.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 7 · 10.01.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 8 · 07.02.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 9 · 14.03.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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