Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
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Bisheriger Verlauf
06.04.2025
28.04.2025
21.07.2025
Antrag Ortsbeirat
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS OF_724-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS OM_6898_2025Stellungnahme des Magistrats
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS ST_1204_202506.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS OF_724-11_202528.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS OM_6898_202521.07.2025
Stellungnahme des Magistrats
Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Details im PARLIS ST_1204_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6898 entstanden aus Vorlage: OF 724/11 vom 06.04.2025
Betreff: Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
Der Magistrat wird gebeten, die Autobahn GmbH aufzufordern, eine zusätzliche Feinstaubmessstation an der Baustelle und der Pestalozzischule aufzustellen und die Messwerte in die öffentliche Darstellung der Stadt Frankfurt einzubinden. Begründung:
Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung während der Bauphase messen muss. Der Ortsbeirat fordert eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule, der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können somit selbst entscheiden, ob sie ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung mit PM2,5-Emissionen von höchstens 5m/m3 vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m3. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1204