Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)
Fragen an den Magistrat
- Wer kontrolliert die Umsetzung und Beseitigung der Brandschutzmängel?
- Wie werden die Platzbedarfe/der Mindestplatzbedarf pro Schüler*in genau berechnet? Was bedeutet das für die GBS-Grundstufe (Gebäude E); sind hier noch die gesetzlich geltenden Platzbedarfe gewährleistet?
- Was ist die maximale Anzahl an Schüler*innen und Personen, die in der GBS ohne Sicherheitsbedenken untergebracht werden können?
- Wer haftet, wenn die Schulleitung mehrfach schriftlich darauf hingewiesen hat, dass sie (auf Basis des Sicherheitsgutachtens) keine Gewährleistung mehr übernehmen kann?
Begründung
Die konkret gestellten Fragen zur Sicherheit an der GBS wurden nicht vollumfänglich bzw. überzeugend beantwortet. Im Fall der GBS-Grundstufe, Gebäude E, wurden mehrfach mündlich wie schriftlich Bedenken geäußert. Erst durch die Einbeziehung des Medical Airport Service (MAS) sowie eines Arbeitsschutzmediziners seitens der Schule wurden die ersten groben Mängel beseitigt. Jedoch steht weiterhin die Frage im Raum, wie viele Schüler*innen in der Grundstufe mit den bestehenden Raumkapazitäten/Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können. In der Tabelle, die in der Stellungnahme aufgeführt ist, stehen lediglich die Gesamtzahlen der Schüler*innen - nicht aber die Information, für welche Maximalkapazität an Personen die Räumlichkeiten bzw. der Brandschutz ausgelegt sind. Die über den MAS bereits im Juli 2021 festgestellten Mängel an der GBS Grundstufe (E-Gebäude) wurden bis Februar 2025 noch immer nicht komplett beseitigt. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen reichen augenscheinlich nicht aus und müssen generell geprüft und optimiert werden, da es hier um die Sicherheit von Grundschulkindern geht.