Sichtbarkeit des Jugendhilfeausschusses erhöhen
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, die Sichtbarkeit des Jugendhilfeausschusses zu erhöhen, indem wichtige Informationen über die Mitglieder und deren Qualifikationen veröffentlicht werden. Ziel ist es, das Informationsinteresse der Bürger:innen zu bedienen und die fachliche Expertise der Mitglieder hervorzuheben, ohne deren parteiliche Zugehörigkeit zu betonen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBericht
Öffentlichkeitsarbeit für den Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein Instrument, die Bürger:innen in Frankfurt am Main über die Arbeit dieses wichtigen Gremiums zu informieren. Der NR 1007 der Fraktion "Die Fraktion" wurde aus diesem Grund bereits zum Anlass genommen, einige wichtige Informationen auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen:
- Die Satzung sowie die Geschäftsordnung des JHA sind inzwischen auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht.
- Die Tagesordnung des jeweils nächsten Termins des JHA wird bereits seit längerer Zeit auf www.frankfurt.de veröffentlicht. Ebenso werden die letzten Protokolle des Ausschusses auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht, wie dies auch in der Sitzung des Ausschusses am 25. November 2024 von den Mitgliedern beschlossen wurde.
- Die Namen der 20 stimmberechtigten Mitglieder des JHA sowie deren Stellvertretungen werden zukünftig ebenfalls auf www.frankfurt.de veröffentlicht. Dies hatten die Mitglieder in der Sitzung am 25. November 2024 ebenfalls beschlossen.
Eine Veröffentlichung der beruflichen und parteilichen Hintergründe der Mitglieder wurde abgelehnt, da ihre Wahl in den Jugendhilfeausschuss als "im Bereich der Jugendhilfe erfahrene Person" erfolgt und nicht aufgrund von Träger- oder Parteizugehörigkeiten.
Aufgrund des Hinzuantrages NR 1114 der Fraktion "Die Fraktion" wurde ein Gutachten beim Deutschen Institut für Jugend- und Familienrecht e.V. (DIJuF) eingeholt. Das DIJuF stellt fest, dass es aus gesetzlicher Sicht keine konkrete Regelung zur Veröffentlichung der Informationen zu den Mitgliedern gibt.
Dem Informationsinteresse der Bürger:innen hinsichtlich der Zusammensetzung und Qualifizierung der Mitglieder im Jugendhilfeausschuss kann auf verschiedene Weise Rechnung getragen werden. Es würde beispielsweise ausreichen, darüber zu informieren, dass das Mitglied bei einem freien Träger tätig ist und welchem Bereich dieser zuzuordnen ist (z. B. Kita, stationäre Hilfen etc.), um die fachliche Qualifizierung und die unterschiedlichen Expertisen sichtbar zu machen.
Der Jugendhilfeausschuss hat inzwischen in seiner Sitzung am 31.03.2025 über das Gutachten und die verschiedenen Optionen der Veröffentlichung der Mitgliederinformationen diskutiert.
Im Ergebnis der Auseinandersetzung legt weiterhin die Mehrheit der Mitglieder Wert darauf, in der öffentlichen Repräsentation des Ausschusses fachliche Expertise und den Arbeitgeber nicht zu verknüpfen. Sämtliche Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind aufgrund ihrer fachlichen Qualifizierung im Berufsfeld, welche mitunter über Jahre hinweg und in verschiedenen Anstellungsverhältnissen erworben wurde, zum Mitglied gewählt worden und nicht aufgrund von Trägerzugehörigkeiten.
Es wurde mit den Mitgliedern vereinbart, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.2025 eine Beschlussvorlage einzubringen, die sich schließlich auf die Satzung des Ausschusses bezieht. Das heißt, dass die namentliche Mitgliederliste um die vorschlagende Partei bzw. Institution ergänzt werden soll.
Dem Informationsinteresse der Bürger:innen ist damit Sorge getragen und der Fokus auf die Qualifizierung der Mitglieder, und nicht auf die Zugehörigkeit zu Parteien oder Trägern gelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2024NRNR 1007Sichtbarkeit des Jugendhilfeausschusses erhöhenSTVV-Antrag · FRAKTION
- 29. Januar 2025NRNR 1114Transparenz im JugendhilfeausschussSTVV-Antrag · FRAKTION
- 25. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 158Sichtbarkeit des Jugendhilfeausschusses erhöhenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)