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- Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche WohnprojekteB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 159 Betreff: Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5456 - E 45/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 339/24 - Zwischenbericht: Auf die Zwischenberichte B 395 vom 10.10.2022, B 124 vom 10.03.2023, B 343 vom 18.09.2023, B 104 vom 15.03.2024 und B 339 vom 09.09.2024 wird Bezug genommen. Gegenüber dem letzten Zwischenbericht hat sich der Sachstand wie folgt verändert: Die Bauanträge für die geplanten gemeinschaftlichen Wohnprojekte im Neubaugebiet Hilgenfeld wurden von "Freunde für's Leben" e.V. (inklusives Wohnprojekt), der BSMF (Kooperationsprojekt mit der WiF e.V. für Auszubildende) sowie von der ABG Frankfurt Holding GmbH zwischenzeitlich eingereicht. Die Anträge der unterschiedlichen Projektträger:innen wurden zudem bereits genehmigt. Von der ABG Frankfurt Holding GmbH sind gegenüber den Projekten jedoch noch keine förderfähigen Kosten geltend gemacht worden. Das Amt für Wohnungswesen geht davon aus, dass dies jedoch im Laufe des Jahres der Fall sein wird. Ansonsten gibt es keine weiteren Veränderungen des Sachstands gemäß B 339 vom 09.09.2024. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 45 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 339 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 355 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 8, 10 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 159 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6299, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Superblock für BockenheimB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 160 Betreff: Superblock für Bockenheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5462 - E 51/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 363/24 - Das Stadtplanungsamt beabsichtigt mit dem Ortsbeirat 2 (OBR) und der in der Sache engagierten Bürgerinitiative Superblock Bockenheim (Bürgerinitiative) bzw. Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) im Herbst Planergespräche aufzunehmen. Hierbei sollen erste Erkenntnisse ausgetauscht werden, Schwerpunkte der weiteren Betrachtung gesetzt, verkehrliche Problemstellen im Quartier identifiziert und relevante Akteure benannt werden. Im Zuge dessen soll zudem das weitere Vorgehen mit OBR und Bürgerinitiative skizziert werden. Bürgerinitiative und OBR sollen in nächster Zeit bereits auf direktem Wege über die nächsten Schritte informiert werden. Aktuell befindet sich das Stadtplanungsamt in intensiven Vorbereitungen, grundlegende empirische Untersuchungen zur verkehrlichen Situation in Bockenheim durchzuführen. Der Untersuchungsraum in Bockenheim greift die Vorschläge der Bürgerinitiative und des VCDs auf und liegt rund um die Leipziger Straße. Um hierbei eine fundierte Argumentationsgrundlage zu generieren und spätere Planungs- und Entscheidungsprozesse fundiert durchzuführen, ist eine valide und aktuelle Datengrundlage essentiell. Aus diesen Ergebnissen können nachher Problemstellen im Quartier identifiziert werden, um darauf passgenau bei der weiteren Planung eingehen zu können. Die Notwendigkeit einer aussagekräftigen Datenlage ist zudem eine der entscheidenden Erfahrungen, die innerhalb der Stadtverwaltung bei der Planung und Einrichtung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wie im Oeder Weg gemacht wurden. Bei den Superblocks ohne eine Solche zu verfahren wäre folglich nicht ratsam. Die entsprechenden Daten dienen auch der erforderlichen Versachlichung der Diskussion mit Kritikern eines Projektes wie diesem. Genauso können Erwartungen und Ängste unter der Anwohnerschaft bzw. von Gewerbetreibenden anhand von Zahlen entsprechend aufgenommen oder aber ausgeräumt werden. Aus den gewonnen Daten sollen Erkenntnisse zu möglichem Durchgangsverkehr, Quell- und Zielverkehren, Spitzenstunden aber auch zum Parkraum und dessen Belegung abgeleitet werden können. Nach jetzigem Stand sollen die Erhebungen hierzu im Mai beginnen. Die Auswertung und Aufbereitung der Daten soll dann, in Vorbereitung für die Planergespräche, im Sommer erfolgen und im Nachgang als Grundlage eines tiefergehenden Planungsprozesses dienen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 363 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 160 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 160 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6300, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 61-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs AltPraunheim/In der Römerstadt/OhlengartenB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 161 Betreff: Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5596 - EA 58/23 OBR 7, B 407/24 - Aktuell sieht der Magistrat keine weitere Möglichkeit einer umfassenden Neugestaltung die über eine temporäre Übergangslösung hinausgehen könnte. Um über die Erstellung von Planungen zur Aufwertung der öffentlichen Räume hinaus eine Umgestaltung und Übernahme der Flächen und Möblierung zu gewährleisten, sind Abstimmungen zur Zuteilung der Haushaltsmittel nicht abschließend geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 58 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 407 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 376 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 161 wird bei Stimmengleichheit zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 161 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 161 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6301, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sanierung und Umbau der KleinmarkthalleB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 162 Betreff: Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5732 - NR 1139/08 GRÜNE, B 457/24 - Zwischenbericht: Die Sanierung der denkmalgeschützten Kleinmarkthalle stellt ein anspruchsvolles Bauprojekt dar, das bei laufendem Betrieb durchgeführt wird. Die besondere Herausforderung besteht darin, die historische Bausubstanz mit moderner Technik zu verbinden. Nach Erteilung der Baugenehmigung im August 2024 wurde die Ausführungsplanung aufgenommen, die die Grundlage für die Ausschreibung der Bauleistungen bildet. Während der Planungsphase traten jedoch unerwartete Herausforderungen auf, insbesondere bei der statischen Platzierung der zentralen Kälteanlage zur Rückkühlung der Mieterkältesysteme. Dies führt zu Verzögerungen beim Baubeginn, da die geplante Lösung hohe Kosten und aufwendige Schallschutzmaßnahmen erfordert hätte. Derzeit wird eine alternative Lösung geprüft, die möglicherweise eine Änderung des Bauantrages erforderlich macht. Der früheste Start der Bauarbeiten wird nun für das vierte Quartal 2025 erwartet. Weitere Berichte folgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.10.2008, NR 1139 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 457 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 378 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 100 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 162 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6302, 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 17.06.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - „Bettelhunde“ und Betteln in Frankfurt am MainB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 163 Betreff: "Bettelhunde" und Betteln in Frankfurt am Main Vorgang: A 335/25 AfD Zu 1 und 2: Die Stadtpolizei beobachtet seit einigen Jahren eine Zunahme von Bettelnden mit Hunden. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit ist stets ein Anstieg von Bettelnden mit Hund in den Fußgängerzonen zu verzeichnen. Anzumerken ist, dass das Mitführen von Hunden nicht untersagt ist und eine dahingehende Statistik nicht geführt wird. Lediglich das Zurschaustellen von Tieren stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. In Absprache mit dem Veterinäramt kontrollieren die Bediensteten der Stadtpolizei die Einhaltung der Vorgaben, wie etwa das Vorliegen des europäischen Heimtierausweises und der Tollwutimpfung. Im Falle von Verstößen werden stets Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen d. Hundehaltenden erstattet. Sollte das Fehlen der Tollwutimpfung festgestellt werden, wird der entsprechende Hund sichergestellt und in Quarantäne genommen. Zu 3: Das verbotene, aggressive Betteln und das Betteln mit Kindern oder durch Kinder wird von der Stadtpolizei statistisch gemeinsam erfasst. Die folgenden Zahlen zeigen die eingeleiteten Verwarn- und Bußgeldverfahren der Jahre 2015 bis 2024: Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Fallzahlen 52 31 184 433 577 387 470 540 407 268 Anzumerken ist, dass die genannten Zahlen nicht die Vielzahl an Betteleien in der Bahnhofshalle des Hauptbahnhofes umfassen, da diese in die Zuständigkeit der Bundespolizei fällt. Eine statistische Erfassung durch die Bundespolizei findet nicht statt. Zu 4: Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Eine statistische Erhebung der in Frage kommenden und über den Verlauf der letzten zehn Jahre festgestellten Ordnungswidrigkeiten wird seitens des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nicht durchgeführt." Zu 5: Seit geraumer Zeit wird an einzelnen, lichtsignalgeregelten Kreuzungen mittels künstlerischer Darbietung (Jonglieren) gebettelt. Dabei ergeben sich in der Regel keine Verkehrsbehinderungen, da die Fahrbahn rechtzeitig frei geräumt wird. Eine Ahndung nach der Gefahrenabwehrverordnung ist in dem Falle nicht möglich, jedoch könnte eine derartige Darbietung einen Verstoß nach §§ 49 Abs. 1 Nr. 24 a i. V. m. 25 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, da der/die Darbietende als Fußgänger die Pflicht zur Nutzung des Gehweges missachtet. Sollten die Bettelnden jedoch Fahrzeuge nachhaltig anhalten oder an der Weiterfahrt hindern, liegt ein klarer Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung vor, der geahndet wird. Zu 6: Die Bediensteten der Stadtpolizei haben keine Beobachtungen machen können, die auf eine Zunahme von Bettelaktivitäten unter Vortäuschen körperlicher Behinderungen und sozialer Notlagen schließen lassen. Da das Zeigen körperlicher Einschränkungen beim Betteln nicht verboten ist, findet hierzu keine statistische Erhebung statt. Zu 7: Das Betteln in Verbindung mit Straßenmusik ohne gebrauchsfähige Instrumente ist bislang nicht als Problem in Erscheinung getreten. Es findet jedoch keine statistische Erfassung statt. Zu 8: Das Betteln mit Kindern oder durch Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, ist gemäß der Gefahrenabwehrverordnung verboten. Verstöße sind grundsätzlich selten und werden stets entschlossen und konsequent unterbunden. In derartig gelagerten Fällen wird das Jugend- und Sozialamt hinzugezogen, da es sich um einen gewichtigen Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung handelt. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zu Frage 3. Zu 9: Aus tierschutzrechtlicher Sicht sind beim Betteln mit Hunden das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutz-Hunde-Verordnung einzuhalten. Bestimmte "tierschutzrechtliche Nachweise" sind nicht erforderlich. Das Veterinäramt hat festgestellt, dass die Zahl der eingegangenen Anzeigen weiter ansteigend ist. Allerdings handelt es sich in den seltensten Fällen um die Meldung von konkreten Verstößen. In der Regel wird lediglich die Tatsache angezeigt, dass ein Hund beim Betteln mitgeführt wird. Durchgeführte Überprüfungen haben bisher keine Feststellungen über Misshandlungen oder eine nicht artgerechte Haltung der Tiere ergeben. Zu 10 und 11: Nach Auswerten der stadtpolizeilichen Statistik liegt das aggressive bzw. das nachhaltige Betteln seit 2017 mit durchschnittlich 400 - 500 geahndeten Fällen je Kalenderjahr auf ungefähr gleichem Niveau. Es fällt jedoch auf, dass im Straßenbild subjektiv mehr bettelnde Personen anzutreffen sind, als in den vorherigen Jahren. Auch deren Verhaltensweisen beim Betteln haben sich geändert bzw. angepasst. Diese Personen sind offensichtlich informiert, welches Verhalten eine ordnungswidrige Handlung darstellt und so hat sich beispielsweise die Bettelei zwischen Fahrzeugen, während der Rotphase an einer Lichtzeichenanlage, etabliert. Dieses Verhalten wird von der derzeitigen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main nicht als ordnungswidrig eingestuft, jedoch könnte eine derartige Darbietung einen Verstoß nach §§ 49 Abs. 1 Nr. 24 a i. V. m. 25 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, da der/die Darbietende als Fußgänger die Pflicht zur Nutzung des Gehweges missachtet. Zu 12: Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt beinhaltet bereits Regelungen, um gegen aggressiv bettelnde Menschen vorzugehen, die mit der Münchener Allgemeinverfügung vergleichbar sind. Eine Anpassung der Verordnung befindet sich derzeit in der Prüfung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 31.01.2025, A 335 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6196, 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.06.2025 Aktenzeichen: 10-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Heinrich-Seliger-Schule endlich sanieren und adäquat erweiternB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 164 Betreff: Heinrich-Seliger-Schule endlich sanieren und adäquat erweitern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5584 - NR 1074/24 CDU - Zu 1.: In einem Termin mit der Schule wurde vereinbart, dass als Übergang, bis zur Stellung des Erweiterungsbaus in Holzmodulbauweise, zwei zusätzliche Klassenräume in Stahlmodulbauweise gestellt werden sollen. Die bestehende Containeranlage wird um zwei Klassenraumcontainer erweitert. Diese können nebeneinander auf dem Schulhof platziert werden. Ziel ist es, diese bis nach den Sommerferien 2025 zur Verfügung zu stellen. Die Stellung einer neuen doppelstöckigen Anlage ist zeitlich wesentlich aufwändiger und kann bis zur mittlerweile geplanten Aufstellung der Holzmodulanlage nicht rechtzeitig realisiert werden. Zu 2.: Die Räume im Keller wurden zwischenzeitlich saniert und können wieder genutzt werden. Zu 3.: Die Schulleitung ist bereits in die Planung zur langfristigen Stellung eines Erweiterungsbaus in Holzmodulbauweise involviert. Dieser umfasst bis zu zwölf zusätzliche Räume für die Schule. Die Holzmodulanlage kann im Optimalfall und bei zeitnaher Mittelbereitstellung im Sommer 2027 fertiggestellt werden. Aktuell werden hierzu die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Im nächsten Schritt soll ein Gebäude für die Essensversorgung gebaut werden. Ein Zeitrahmen hierfür kann nicht genannt werden. Aktuell stehen lediglich Planungsmittel zur Verfügung. Zu 4.: Es findet ein enger Austausch mit der Schulleitung statt. Die Schulleitung ist als Entscheidungsträger für die Schule zentraler Ansprechpartner für das Amt für Bau und Immobilien und das Stadtschulamt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.12.2024, NR 1074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 164 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung); BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 164 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6303, 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.06.2025 Aktenzeichen: 40-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kinderzentrum Siesmayerstraße (Org. Ziffer 112) 60323 Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 66 Sanierung und Erweiterung um zwei Gruppen für Kinder unter 3 Jahren inklusive AuslagerungM25.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 72 Betreff: Kinderzentrum Siesmayerstraße (Org. Ziffer 112) 60323 Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 66 Sanierung und Erweiterung um zwei Gruppen für Kinder unter 3 Jahren inklusive Auslagerung 1. Der Sanierung des Gebäudes und Beseitigung von Brandschutz- und Sicherheitsmängel und zur Gewährleistung der Hygienevorschriften und der Arbeitsstättenverordnung incl. der Erweiterung des Kinderzentrums Siesmayerstraße (Org. Ziffer 112) zur Schaffung von 2 Gruppen dringend benötigten Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 27.08.2024 zugestimmt hat. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 10.655.755,92 € erforderlich werden. 4. In den Gesamtaufwendungen ist ein nicht aktivierungsfähiger Aufwand von insgesamt 1.879.453,70 € enthalten, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. 5. Die in den Gesamtaufwendungen enthaltenen aktivierungsfähigen Aufwendungen der Maßnahme belaufen sich auf 8.786.302,22. 6. Es dient zur Kenntnis, dass das Projekt Sanierung und Erweiterung des Kinderzentrums Siesmayerstraße (Org. Ziffer 112) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 7.597.560,00 € enthalten ist. 7. Die Finanzierung des über die Veranschlagung im Investitionsprogramm hinausgehenden städtischen Investitionszuschusses i. H. v. 1.188.742,22 € ist durch Prioritätenveränderung der im Erfolgsplan 2024 - 2027 enthaltenen Mittel sichergestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 ist eine Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt hat stattgefunden. 8. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 8.786.302,22 € bewilligt. 9. Der bestehende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist nicht vollumfänglich umsetzbar. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020, § 6853 wird aufgehoben. Nach tiefergehender Erkundung und Bewertung des Bestands sowie der Klärung der bau-, planungs-, und umweltrechtlichen Randbedingungen sind die in der Planungsmittelfreigabe definierten Zielsetzungen nicht vollumfänglich umsetzbar. Der Anbau wird in Leichtbauweise umgesetzt. Ein Rückbau des Anbaus im Sinne eines temporären Baus wäre nur dann möglich, wenn für essentielle Funktionen wie z.B. die Treppenanlage zur inneren Erschließung, die im Anbau angeordnet ist, ein Ersatz im bzw. am Bestandsbau hergestellt würde. Ein Abriss und Neubau des Kinderzentrums wurde überprüft. Auf der vorhandenen Grundstücksfläche ist ein Neubau nach Standardraumprogramm nicht realisierbar. Gem. dem Standardraumprogramm müssten zusätzlich rd. 400 qm Raumfläche vorgesehen werden. Gemäß dem Denkmalamt darf eine Bebauung in die Höhe nicht erfolgen. Die ursprünglich geplante Überbauung der Dachterrasse findet keine Zustimmung und ist zudem aus statischen Gründen nicht wirtschaftlich umsetzbar. 10. Die auf der Westseite des Kinderzentrums Siesmayerstraße vorhandenen Bäume (Nr. 36, 37 + 38) sind nach Einschätzung von der Unteren Naturschutzbehörde, Grünflächenamt und dem Baumgutachter stark beschädigt. Mehrere Ortstermine durch die Untere Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt sowie dem Baumgutachter sind erfolgt. Wurzelsuchgräben durch den Baumgutachter haben stattgefunden. Eine Fällung ist aufgrund der vorhandenen Beschädigungen unumgänglich. Ersatzpflanzungen können auf dem Grundstück des Kinderzentrums - aufgrund der geringfügigen Fläche - nicht erfolgen. Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Grüneburgpark. Die notwendigen Fällungen werden im Zuge des Bauantragsverfahrens beantragt. 11. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A. Zielsetzung Das Kinderzentrum Siesmayerstraße (KiZ 112) befindet sich im Stadtteil Westend-Süd in Frankfurt am Main. In der Einrichtung bestehen zurzeit 3 Kindergartengruppen und 2 Hortgruppen für insgesamt 105 Kinder. Das Grundstück und das Gebäude befinden sich im Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt und wird zum satzungsgemäßen Gebrauch für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von 8 Wochen bis 10 Jahren genutzt. Das Gebäude des Kinderzentrums wurde 1972 gebaut und ist 52 Jahre alt. Der bautechnische und hygienische Zustand der Einrichtung sowie die bestehenden Gefahrensituationen im Gebäude und den Außenanlagen müssen beseitigt werden, da ansonsten eine behördlich angeordnete Schließung der Einrichtung droht. Weiterhin wurde das Gebäude im Rahmen der Sonderbaukontrolle durch die Abteilung Gebäudesicherheit des Amtes für Bau und Immobilien überprüft. Des Weiteren erfolgten Begehungen durch das Veterinäramt (Hygienezustand), durch die Arbeitssicherheitsfachkraft und die Betriebsärztin sowie eine Gefahrenverhütungsschau durch den vorbeugenden Brandschutz der Branddirektion und eine Begehung durch das Stadtgesundheitsamt. Mängelprotokolle liegen vor und es besteht ein dringender Handlungsbedarf. Bei dem Kinderzentrum handelt es sich um ein Gebäude der Serienbauweise "Wurzel-KTs". Für diese Serienbauten (18 Gebäude) wurde Ende der 90er Jahre ein hoher Sanierungsbedarf festgestellt und mit einem Sonderprogramm "KITA 2000" die sukzessive Kernsanierung der sogenannten "Wurzel-KTs" beschlossen. Der hohe Sanierungsbedarf war bereits zum damaligen Zeitpunkt (Ender der 90er Jahre) auf bestehende erhebliche brandschutztechnische Mängel und fehlende Sicherheitsstandards zurückzuführen. 17 Gebäude dieser Serie wurden zwischenzeitlich kernsaniert. Die Kernsanierung des Kinderzentrums Siesmayerstraße als 18. und letztes unsaniertes Gebäude der "Wurzel-KTs" konnte aufgrund jahrelanger städtebaulicher Planungen die dringend notwendige Sanierung nicht umgesetzt werden. Zwischenzeitlich sind die kompletten Installationen (52 Jahre alt) des Kinderzentrums Siesmayerstraße für Elektro, Heizung, Sanitär dringend sanierungsbedürftig. Provisorische Reparaturen sind mittelfristig nicht mehr möglich sind. Um die Betreuung der 105 Kinder weiter zu gewährleisten, ist eine Sanierung des Gebäudes unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist am Standort sehr hoch und das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist zu gering, sodass dringend neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Durch die Erweiterung in Leichtbauweise (Holzmodul) können 24 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (2 Gruppen) geschaffen werden. Ein Abriss und Neubau des Kinderzentrums wurde überprüft. Auf der vorhandenen Grundstücksfläche ist ein Neubau nach Standardraumprogramm nicht realisierbar. Gem. dem Standardraumprogramm müssten zusätzlich rd. 400 qm Raumfläche vorgesehen werden. Gemäß dem Denkmalamt darf eine Bebauung in die Höhe nicht erfolgen. Das Projekt wurde aufgrund der örtlichen Besonderheiten mit dem Denkmalamt, der Unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt abgestimmt. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020, § 6853 wurde eine Erweiterung durch eine Überbauung der Dachterrasse vorgesehen. Jedoch hat sich im Zuge der detaillierten Planung feststellen lassen, dass zum einen die statischen Gegebenheiten des Kinderzentrums die angedachte Aufstockung des Gebäudes zur Erweiterung keinesfalls wirtschaftlich sinnvoll erscheinen lassen und zum anderen durch das Denkmalamt keine Zustimmung gefunden hat (die Dachterrassen der Wurzel-KiZ verfügen über keine statischen Reserven, die für eine Nutzung der Dachflächen erforderlich wären). Die Erweiterung von zwei zusätzlichen Gruppen für Kinder unter 3 Jahren ist daher als Anbau in Leichtbauweise vorgesehen. Der Anbau wird auf der Grundstücksfläche des Kinderzentrums, unter Berücksichtigung der großzügigen Parkfläche von Kita Frankfurt, auf der Vorderseite realisiert. Im Zuge der Baumittelanmeldung für den Wirtschaftsplan 2024/2025 im März 2023 wurde die Kostenschätzung i. H. v. 9.972.116,00 € und die Baumaßnahme vom Revisionsamt geprüft. Zu diesem Zeitpunkt waren die Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt noch nicht final abgeschlossen. Die tiefergehenden Bauuntersuchungen und Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt haben ergeben, dass eine hohe Anzahl von schützenswerten Bäumen zu zusätzlichen Kosten führen. Während der Baumaßnahme müssen die Bäume mit aufwendigen Baumschutz verkleidet und die Bodenfläche mit Lastenverteilungsplatten gesichert werden. Aufgrund der zusätzlichen Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der besonderen Lage und der schützenswerten Bäume sind die meisten Arbeiten auf dem Grundstück per Hand und mit kleinem Werkzeug auszuführen. Der bestehende Entwässerungskanal (Kita-Fläche und Parkfläche) ist stark verwurzelt und muss umfangreich saniert werden. Bei der durchgeführten Schadstoffuntersuchung wurden belastende Materialien gefunden, die besonders entsorgt werden müssen. Im Zuge der Sanierung und Erweiterung wird eine teilweise Neustrukturierung des Bestandgebäudes vorgenommen und eine Anpassung an das Raumprogramm und eine Vergrößerung der Küche erzielt. Für die energetische Sanierung werden dem Energie-Konzept entsprechend die Außenwände mit einer Dämmung energetisch ertüchtigt und alle Fensterflächen ausgetauscht. Alle Öffnungen erhalten den notwendigen außenliegenden Sonnenschutz sowie Öffnungsflügel für eine spätere Nachtauskühlung. Das Dach wird ebenfalls dem Energie-Konzept folgend gedämmt. Das Dach des Anbaus erhält einen Biodiversitätsdachaufbau und wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Während der Bauzeit wird die vorhandene Einrichtung auf dem Grundstück des Botanischen Gartens ausgelagert. Die Kosten für die temporäre Auslagerung sind mit einer Höhe von 1.879.453,70 € brutto in den Gesamtkosten enthalten. Sowohl der Bestandserhalt als auch die Erweiterung um 2 Gruppen für Kinder unter drei Jahren ist in diesem Stadtteil - gemäß dem Bedarfsträger- dringend erforderlich. Nach Fertigstellung stehen insgesamt 129 Betreuungsplätze zur Verfügung. B. Alternativen Keine C. Lösung Um die Betreuung der 105 Kinder weiter zu gewährleisten, ist eine Sanierung des Gebäudes unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist am Standort sehr hoch und das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist zu gering, sodass dringend neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Durch die Erweiterung in Leichtbauweise (Holzmodul) können 24 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (2 Gruppen) geschaffen werden. Das Gebäude befindet sich in einem desolaten Zustand. Mit den notwendigen Sanierungsmaßnahmen wird eine Schließung der Einrichtung vermieden. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden in einem sicheren Gebäude mit aktuellen Anforderungen umgesetzt. D. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: 8.786.302,22 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Aktivierungsfähiger Anteil Kita Frankfurt: Sanierung, Erweiterungsbau Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € 2024 250.000,00 200.000,00 2025 330.000,00 120.000,00 2026 4.500.000,00 2.630.000,00 2027 2.280.000,00 2.630.000,00 2028 1.426.302,22 2.630.000,00 2029 576.302,22 Gesamt 8.786.302,22 8.786.302,22 Nicht aktivierungsfähiger Anteil Kita Frankfurt: Temporäre Auslagerung Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € 2024 65.500,00 50.000,00 2025 1.693.953,70 200.000,00 2026 900.000,00 2027 200.000,00 2028 200.000,00 2029 120.000,00 329.453,70 Gesamt 1.879.453,70 1.879.453,70 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs: a) personelle Folgekosten 646.550,00 € b) Sachkosten - größere Bauunterhaltung - 19.782,80 € - zusätzliche Betriebskosten - 166.663,00 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2. Abschreibung 5. Jahreserträge: Voraussichtliche Elternentgelte 48.384,00 € Landeszuschuss 121.200,00 € 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: nachfolgend die stellenplanmäßigen sowie finanziellen Auswirkung zum M-Vortrag KiZ 112 auf Grundlage der bisherigen PBM (Stand Nov. 2023) inkl. Befö-Zuschlag und Gute-Kita-Gesetz. sind folgende Maßnahmen erforderlich: Aufgrund der Erhöhung um 24 U3 Plätze sind folgende Maßnahmen erforderlich: a) Erhöhung von 8,10 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 75.000 € = 607.500,00 € b) Erhöhung von 0,71 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 55.000 €= 39.050,00 € Die personellen Folgekosten betragen insgesamt 646.550,00 €. Die angegebenen Kosten basieren auf den mittleren Jahreswerten zum 01.03.2024, da die Maßnahme in der Zukunft liegt (2028). 8. Sonstiges: Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 775 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung der Ziffer 10.); Linke (= Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Bäume 36, 37 und 38 als Habitatbäume erhalten bleiben) 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Bäume 36, 37 und 38 als Habitatbäume erhalten bleiben) 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Bäume 36, 37 und 38 als Habitatbäume erhalten bleiben) Beschlussausfertigung(en): § 6267, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 14-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Rekonstruktion des Historischen Rathausturms „Langer Franz“ hier: Bau- und FinanzierungsvorlageM25.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 73 Betreff: Rekonstruktion des Historischen Rathausturms "Langer Franz" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5547 (M 162) 1. Die DomRömer GmbH wurde auf der Grundlage des o.g. Beschlusses vom 12.12.2024, § 5547, mit der Erstellung der Vorplanung beauftragt. Die zwischenzeitlich erarbeiteten Pläne und die Kostenberechnung dienen zur Kenntnis. 2. Der vorgelegten Planung der denkmalgerechten Rekonstruktion des Rathausturmes "Langer Franz" mit Ergänzung der ehemaligen Turmhaube nach historischem Vorbild wird auf Grundlage der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) dem Neuen Brückenbauverein Frankfurt am Main e.V. am 8. April 2024 auf seinen Antrag eine Baugenehmigung für den Rückbau und die Wiedererrichtung des Turmaufbaus in veränderter Form am Südflügel des Römers "Langer Franz" erteilt wurde, b) der Neue Brückenbauverein Frankfurt am Main e.V. zweckgebundene Spendenmittel in Gesamthöhe von 2.174 T€ eingeworben und der Stadt Frankfurt am Main davon 1.909 T€ bereitgestellt hat und der Magistrat hierüber einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Aus den eingeworbenen Spendenmitteln wurden 265 T€ vom Brückenbauverein unmittelbar gegenüber Dritten geleistet. 4. Der Gesamtinvestitionsbedarf für die Baumaßnahme beträgt 4.724 T€, davon wurden bereits Planungsmittel in Höhe von 423 T€ bewilligt und freigegeben (vgl. § 5547/2024) und vom Neuen Brückenbauverein Frankfurt am Main e.V. 265 T€ direkt gegenüber Dritten geleistet. Die weiteren erforderlichen Mittel des städtischen Anteils nach Abzug der zur Verfügung gestellten Spendenmittel in Höhe von 1.909 T€ werden bewilligt und freigegeben. Demnach ergibt sich ein städtischer Anteil in Höhe von 2.127 T€. Die Deckung erfolgt aus nachstehender Projektdefinition: Produktgruppe Projektdefinition Bezeichnung T€ 21.15 5.001363 Sportstätten 2.127 T€ Die Maßnahme wird über die Produktgruppe 35.01, Projektdefinition 5.010783 - Rekonstruktion d. Rathaustürme "Langer Franz/Kleiner Cohn", finanziert. Die o.g. Mittel werden im Rahmen des Haushaltsvollzugs umgewidmet und bereitgestellt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat in den Entwurf für den Haushaltsplan 2026 Mittel in Höhe von 2.127 T€ zusätzlich für die Produktgruppe 21.15, Projektdefinition 5.001363 vorsehen wird, um die Fortführung der Projekte sicherzustellen. 6. Es wird zugestimmt, dass der Magistrat die DomRömer GmbH mit der weiteren Umsetzung und Bauausführung der Rekonstruktion des historischen Rathausturms "Langer Franz" beauftragt und hierzu die beigefügte Vereinbarung abschließen wird. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten auf 117 T€ belaufen werden: Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Kapitalkosten 117 T€ Die Finanzierung der vorgenannten Kapitalkosten erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Dezernates I. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. 8. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Das Frankfurter Rathaus "Römer" ist seit dem 15. Jahrhundert das politische und verwaltungstechnische Zentrum der Stadt Frankfurt. Über einen langen Zeitraum wurde das Rathaus bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts durch Zukäufe von Liegenschaften mehrfach erweitert, umgebaut und schließlich zu einem imposanten Gebäudekomplex "Neues Rathaus" mit insgesamt 11 Gebäuden zusammengefasst. Mit einer großangelegten Umbaumaßnahme während seiner Amtszeit um 1900 gelang es dem Oberbürgermeister Franz Adickes die Akzeptanz des Rathausbaus bei der Bevölkerung deutlich zu steigern. Besonders markant war der in 1901/1902 neu errichtete Turm an der Ecke Bethmannstraße / Buchgasse. Mit rd. 70 m Höhe bis zur Spitze des Dachreiters überragte dieser Rathausturm, der sog. "Lange Franz", seinerzeit die meisten benachbarten Gebäude und ließ damit als höchster Profanbau der Stadt die Lage des "Verwaltungszentrums Frankfurt am Main" in der Stadt weithin sichtbar werden. So fiel der Turm Einwohnern wie auch Besuchern der Stadt vom Frankfurter Hauptbahnhof aus mit seinem auffälligen Helm als Standort des Rathauses ins Auge. Gleiches galt auch für den Blick aus Sachsenhausen auf die nördliche Mainseite. Zusätzlich erfüllte er von dort noch eine zweite wichtige Aufgabe der Orientierung, indem er die westliche Begrenzung des ältesten Stadtkerns als "Herz der Stadt" markierte. Nach der Zerstörung des auffälligen, steilen Walmdachs mit dem Dachreiter durch die Brandbomben im zweiten Weltkrieg und der nachträglichen Abtragung des 10. Obergeschosses mit den 4 Ecktürmchen verlor der Turm mit dem provisorisch errichteten Notdach einen großen Teil seiner Bedeutung im Stadtbild. In Ergänzung bereits durchgeführter Projekte mit dem Ziel einer umfassenden Stadtreparatur, wie zuletzt dem Wiederaufbau der Altstadt, soll nun die Rekonstruktion der Turmhaube des "Langen Franz" nach historischem Vorbild umgesetzt werden. Besonders die Initiative des Neuen Brückenbauvereins Frankfurt am Main e.V. zur Rekonstruktion des markanten Turmaufbaus hat in der Stadtgesellschaft großen Anklang gefunden. Auf Antrag des Neuen Brückenbauvereins Frankfurt am Main e.V. hat die Stadt Frankfurt eine Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt. Darüber hinaus werden vom Neuen Brückenbauverein Frankfurt am Main e.V. zweckgebundene Spenden für die Umsetzung dieses Projektes zur Verfügung gestellt, welche die Stadt Frankfurt vereinnahmt. B. Alternativen Aus funktionaler und technischer Betrachtung wäre ein Wiederaufbau des Turmabschlusses nach historischem Vorbild zwar grundsätzlich verzichtbar. Mit der Aufgabe dieses Projektes würde jedoch auf einen entscheidenden Baustein zur Stadtreparatur im Umfeld der historischen Altstadt verzichtet. Zudem könnte sich dieser Verzicht für den Neuen Brückenbauverein Frankfurt am Main e.V. sowie die Frankfurter Spenderinnen und Spender als fehlende Würdigung ihres Engagements für stadtgesellschaftliche Belange darstellen. C. Lösung Als Vorbild für den großen Rathausturm diente ursprünglich der 1765 abgerissene Sachsenhäuser Brückenturm. Neben dem Aufbau mit seinen vier ausgeprägten Ecktürmen und dem steilen Dach, das von einem Dachreiter gekrönt wurde, waren auch die dekorativen Teile des Turms mit eher sachlicher Ornamentik auf Fernwirkung bedacht. Über dem Kranzgesims an der West- und Ostseite prangte jeweils ein fast drei Meter hoher steinerner Frankfurter Adler, nach Norden und Süden zeigten zwei Uhren auf fast vier Meter großen Zifferblättern die Zeit an. Die beiden Glocken des Uhrwerks wurden "Cornelia" und "Frau Rat" genannt, nach den beiden Frauen im Hause Goethe und erklangen zum Voll- bzw. zum Halbstundenschlag. Außerdem schmücken zwei Glasmosaikbilder mit der Abbildung des heiligen Florian und des Erzengel Michael auch heute noch den Turmschaft. Für den Sockel des Turms wie auch die Bossierung wählten die Architekten damals Buckelquader in Basalt, die sonst glatt verputzten Wände wurden nur durch einige wenige Fenster unterbrochen. Bis zum 9. OG ist der Turmschaft noch in seiner ursprünglichen Form aus dem 20. Jahrhundert erhalten. Das flach geneigte Pyramidendach wurde seinerzeit als Provisorium zum Schutz der infolge der Kriegszerstörung stark reduzierten Turmkonstruktion errichtet. Für die Rekonstruktion der ursprünglichen Turmsilhouette soll dieses Notdach rückgebaut und ein massives Geschoss auf den vorhandenen Turm aufgesetzt werden. Darüber ragt zukünftig wieder ein steiles Walmdach mit auffälligen Zwerchhäusern an der Nord- und Südseite und einem abschließenden Dachreiter. Neben der Wiederherstellung der städtebaulichen Kontur sollen auch die dekorativen Schmuckelemente bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden. Abbildung - Gegenüberstellung historische Situation Westteil Römer und aktueller Bestand "Langer Franz" Dem Leitziel zur Rekonstruktion des Rathausturmes als städtebauliches Wahrzeichen nach historischem Vorbild im Ensemble eines bedeutenden Bau- und Kulturdenkmals liegen folgende maßgebliche Planungsprämissen zugrunde: a) Massives Zwischengeschoss: Auf dem vorhandenen Turmschaft wird das ca. drei Meter hohe massive Zwischengeschoss mit vier ausgeprägten Ecktürmen neu errichtet. Die Bauweise dieses Geschosses als Mischkonstruktion aus Ziegelmauerwerk und einer Stahlbetondecke dient dazu, die Eigenlasten wie auch die Lasten aus dem Dach über die bestehende Mauerwerkskonstruktion und die vorhandenen Fundamente in den Baugrund abzuleiten. Darüber hinaus leistet die massive Konstruktion des neu aufgesetzten 10. Obergeschosses die brandschutztechnische Abschottung des neu errichteten Dachstuhls gegenüber dem bestehenden Turmschaft mit angrenzenden Nutzungen im Sockelbereich. Das neue Zwischengeschoss und der gesamte Dachaufbau bleiben gem. der bestehenden Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes ohne dauerhafte Nutzung. Daher sind auch keine Maßnahmen zur Einhaltung von bauphysikalischen Vorgaben wie Schall- und Wärmeschutzvorgaben zu berücksichtigen. Die Verkleidung der Vollziegelwand erfolgt von außen mit dekorativen Sandsteinelementen nach historischem Vorbild in Verbindung mit verputzten Feldern. Bei der Gestaltung der Sandsteinelemente dienen insbesondere historische Aufnahmen der ursprünglichen Gebäude und Bauwerke als Vorlage. Die Wandöffnungen werden mit denkmalgerechten Sprossenfenstern versehen. b) Dachaufbau: Über dem massiven Turmgeschoss mit den vier Erkertürmen wird ein ca. 22 m hoher Dachaufbau mittels einer ingenieursmäßigen Holzkonstruktion errichtet. Dieser besteht aus einem Walmdach als Hauptdach. Auf zwei Seiten entsteht jeweils ein Zwerchhaus mit Satteldach sowie in jeder Ecke des Daches je ein Erkerturm mit Zeltdach. In der Mitte des Walmdaches bildet eine hölzerne Turmröhre den Firstturm mit aufgesetztem Zeltdach. Das rekonstruierte Turmgeschoss greift die Grundrissfläche des bestehenden Turmschaftes mit ca. 10,60 m Länge und ca. 7,40 m Breite auf. Die vertikalen Lasten aus dem Dachstuhl werden über das Sparrendach mit Mittelpfetten, die Turmröhre, die Sparrenböcke sowie einen weiteren Turmbock aus zwei Sprengwerken in die Decke über dem neuen Turmgeschoss geleitet. Zusätzlich zur eigentlichen Rekonstruktion der Dachkubatur werden auch diverse gestaltprägende Elemente des originalen, bauzeitlichen Zustandes wiederhergestellt, wie z.B. die Ausrundung der Dachtraufabschlüsse durch Aufschieblinge, die sog. "Frankfurter Nase" im Bereich der Zwerchhäuser, hölzerne Friese im Bereich der Dachöffnungen, etc. Um auch im gesamten Dachbereich die historische Ansicht wiederherzustellen, wird für die Bekleidung der Dachflächen sowie der Giebelflächen der Gauben eine Dachbeschieferung in Form einer altdeutschen Schieferdeckung auf ca. 30 mm Holzschalung in Doppeldeckung gewählt. Sämtliche Dach- und Fassadenöffnungen werden aus Brandschutzgründen mit Gewebe verschlossen und die steilen Dachflächen um Schneefanggitter ergänzt. c) Sonderbauteile: Gem. der Baugenehmigung vom 08.04.2024 zum "Rückbau und Wiedererrichtung des Turmaufbaus in veränderter Form am Südflügel des Römers ("Langer Franz")" sind u. a. Vorgaben des hessischen Denkmalschutzgesetzes zu berücksichtigen. Danach steht die Zustimmung der Denkmalbehörden unter dem Vorbehalt diverser Auflagen, welche sich neben den zahlreichen Zierelementen insbesondere auf die nachfolgenden Sonderbauteile beziehen: - Zwei Reliefplatten mit Frankfurter Adler Die ehemals über dem Kranzgesims an der West- und Ostseite des Massivgeschosses vorhandenen rund drei Meter hohen steinernen Reliefplatten mit Frankfurter Adler sind im Original an zwei Frankfurter Warten noch erhalten. Im Zuge der Planung ist zu eruieren, ob sich diese Steine noch für die Montage am neuen Kranzgesims eignen oder ob eine 1:1 Nachbildung angefertigt werden muss. - Zwei Uhrschlagglocken für die Gauben des Turmhelms Die beiden Uhrschlagglocken in den Gaubenerkern werden wiederhergestellt und mit Anschlaghammer über die Turmuhr gesteuert. Die Glocken sind in Bronzelegierung zu erstellen und mit dem passenden Schlagton, entsprechenden Inschriften, dem Frankfurter Adler als Stadtwappen, sowie Gussjahr und Gießzeichen zu versehen. - Zwei Turmuhren inkl. Uhrwerk Nach Norden und Süden zeigten zwei Uhren auf fast vier Meter großen Zifferblättern die Zeit an. Die Uhren werden an der ursprünglichen Position wiederhergestellt nachdem sie im Zuge des Nachkriegsaufbaus in der Höhe versetzt wurden. Dabei ist der neuzeitlich ergänzte Gesimskranz abzubrechen und die vorhandenen Uhrenerker im bestehenden Turmschaft nach oben zu erweitern sowie um eine Steinornamentik zu ergänzen. Die Gestaltung der Zifferblätter und der Zeiger sowie die Einrichtung des Uhrwerks ist soweit möglich auf Übereinstimmung mit den historischen Quellen zu wählen. Die Uhren zeigten die Zeit mit goldfarbenen römischen Zahlen an, die Zeiger waren mit einem Sonne-Mond-Motiv versehen. Abbildung - Planung Wiederaufbau Ansicht Nord und West inkl. Vorgaben des Denkmalschutzes (Stand Entwurfsplanung 06.12.24) d) Technik: Da es sich bei der Rekonstruktion des Turmhelms um ein Bauwerk ohne Nutzung handelt, werden bezogen auf die technische Ausstattung keine Anforderungen gestellt. Lediglich technische Anlagen, welche bereits heute im gegenwärtigen Rathausturm vorhanden sind, sind um die neuen Räumlichkeiten bzw. Flächen zu ergänzen (Brandmeldeanlage, Regenentwässerung, Stromversorgung z. B. für Beleuchtung, etc.). Darüber hinaus ist gem. Forderung der Feuerwehr eine Trockenleitung bis zur obersten Ebene vorzusehen, welche mit einem Anschluss in der Bethmannstraße im Brandfall eine Versorgung mit Löschwasser sicherstellt. Ein auf beihilferechtliche Fragestellungen spezialisiertes Beratungsunternehmen hatte bereits bei der Vorplanung den Auftrag bekommen, sich zur beihilfekonformen Ausgestaltung zu äußern. Neben der beihilferechtlichen Frage wurde auch geklärt, ob der Gesellschaftszweck aufgrund der Maßnahme ggf. erweitert werden muss. Nach Einschätzung des Beratungsunternehmens kann die DomRömer GmbH auf Basis der vorliegenden zivilrechtlichen Beauftragung (Vertrag/Bauauftrag) mit einer auskömmlichen Vergütung tätig werden. Hierbei besteht keine EU-beihilfenrechtliche Problematik und das Projekt kann auf dieser Basis ohne weitere Betrauung von der DomRömer GmbH ausgeführt werden. Die Beauftragung der DomRömer GmbH erfolgt im Rahmen einer Inhouse-Vergabe gem. § 108 GWB, ohne weiteres Vergabeverfahren. D. Kosten Produktbereich 35 Zentrale Dienste Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen 1. Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf für die Gesamtmaßnahme wird auf Grundlage der Kostenberechnung mit einer Höhe von 4.724 T€ brutto erwartet. Davon finanziert der Neue Brückenbauverein Frankfurt am Main e. V. einen Anteil in Höhe von 2.174 T€ brutto über zweckgebundene Spenden. Davon wurden Planungskosten in Höhe von 265 T€ bereits unmittelbar vom Brückenbauverein gegenüber Dritten vergütet. Der Stadt Frankfurt am Main können daher noch 1.909 T€ an zweckgebundenen Spendenmitteln zur Verfügung gestellt werden. Der verbleibende Aufwand in Höhe von 2.550 T€ brutto ist aus Haushaltsmitteln der Stadt Frankfurt am Main zu bestreiten. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Ansatz IPG Einnahmen (externe Spenden) städt. Mittelabfluss 2024 423 T€ 32 T€ 2025 2.127 T€ 1.909 T€ 669 T€ 2026 3.008 T€ 2027 750 T€ Gesamtsumme 2.550 T€ 1.909 T€ 4.459 T€ Weiterhin wurden Planungskosten in Höhe von 265 T€ bereits unmittelbar vom Brückenbauverein aus den eingeworbenen Spendenmitteln gegenüber Dritten vergütet, sodass die Gesamtkosten für das Projekt bei 4.724 T€ liegen. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine. 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben Keine. b) Sachkosten Durch die Grunderneuerung von Bausubstanz sowie Erneuerung von Technik ist mit einer deutlichen Senkung der Betriebskosten zu rechnen. Diese kann aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten nicht konkret nachgewiesen werden. c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 22 T€ (1,75% x 2.550 T€ / 2) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025 2. Abschreibung 94 T€ BND* 50 Jahre von 4.724 T€ *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Kapitalkosten 117 T€ 5. Jahreserträge: Auflösung aus Sonderposten (1.909.000/50 Jahre) 38 T€ 6. Leistungen Dritter: Der Neue Brückenbauverein Frankfurt am Main e. V. stellt einen Anteil in Höhe von 2.174 T€ brutto über zweckgebundene Spenden für die Maßnahme bereit. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine. 8. Sonstiges: Keine. Anlage _3D_Modell_Perspektiven-2 (ca. 8,1 MB) Anlage _Ansicht_Nord (nicht öffentlich - ca. 215 KB) Anlage _Ansicht_Ost (nicht öffentlich - ca. 165 KB) Anlage _Ansicht_Sued (nicht öffentlich - ca. 162 KB) Anlage _Ansicht_West (nicht öffentlich - ca. 192 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 3,3 MB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 68 KB) Anlage _Schnitt_AA (nicht öffentlich - ca. 522 KB) Anlage _Schnitt_BB (nicht öffentlich - ca. 469 KB) Anlage _Werkvertrag_DomRoemer_GmbH (nicht öffentlich - ca. 317 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.05.2025, NR 1251 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1251 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke und FRAKTION (M 73 = Ablehnung) BFF-BIG (M73 = Annahme, NR 1251 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M73 = Ablehnung, NR 1251 = Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1251 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 73 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 73 = Annahme; NR 1251 = Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage M 73 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1251 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen Linke (= Kenntnis); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1251 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (M 73 und NR 1251 = Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 73 = Ablehnung, NR 1251 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 73 = Annahme, NR 1251 = Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1251 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Dr. Langner, Dr. Kochsiek, Pfeiffer, Tschierschke, Düwel, Ditfurth und Bäppler-Wolf dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6243, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 10-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende - Förderung des Neubaus „Am Hohen Weg 13-17“ des Katholischen Bauvereins mit 149 Wohnplätzen hier: MehrkostenvorlageM25.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 74 Betreff: Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende - Förderung des Neubaus "Am Hohen Weg 13-17" des Katholischen Bauvereins mit 149 Wohnplätzen hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5022 (M 70) I. Den Mehrkosten in Höhe von 5.118.250.- € zur Förderung des Neubaus "Am Hohen Weg 13-17" (Katholischer Bauverein) wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass - die 2025 zur Verfügung stehenden Mittel für die Wohnungsbauförderung aus der "Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition 5.006008 - studentisches Wohnen in Höhe von 2.000.000 € sowie Budgetübertrag aus 2024 in Höhe von 2.008.000.- € nicht ausreichen. - die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 5.118.250.- € zur Deckung aus Mitteln des Teilfinanzhaushalts der "Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen zur Verfügung stehen. - insgesamt für das Bauvorhaben erforderlichen Fördermittel in Höhe von 9.126.250 € (davon 3.539 T€ Darlehen + 5.587 T€ Zuschuss) zur Schaffung von 149 Wohnplätzen für Frankfurter Studierende nach fachlicher Prüfung gemäß "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende" bereits in 2024 bewilligt wurden. III. Es dient weiter zu Kenntnis, - dass die Budgetüberträge von 2.008.000,- € unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2024 des Magistrats stehen. - die Jahresfolgekosten in Höhe von 304 T€ zukünftige Haushalte belasten und diesen Erträge aus Darlehensrückflüssen in Höhe von 35 T€ gegenüberstehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für Frankfurter Studierende erweitert und verbessert wird. Der Bauverein Katholische Studentenwohnheime e.V. plant auf dem Gelände des "Friedrich-Dessauer-Hauses" in Hausen die Errichtung eines neuen Studierendenwohnheims (Haus J) mit 149 Wohnplätzen in 27 Wohngemeinschaften sowie 100 Fahrradabstellplätzen, 3 E-Lastenräder sowie Neuordnung von 30 PKW-Stellplätzen (darunter 3 Car-Sharing-Plätze, 4 Elektroladestationen, 1 behindertengerechter Stellplatz). Das Bauvorhaben wird aus dem "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende" in Verbindung mit dem Landesprogramm "Soziale Mietwohnraumförderung: Studierende" finanziert. B. Alternativen keine C. Lösung Mit der Freigabe der zusätzlichen Wohnungsbaufördermittel für die "Projektdefinition 5.006008 - studentisches Wohnen" wird die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewahrt. Der optimale Ablauf der Umsetzung des Programms ist nur so gewährleistet. Das Planungsdezernat bleibt verlässlicher Partner der Projektentwicklung. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Projekt 5.006008 9.126.250,- € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025 ff. Die Auszahlungen der Darlehen und der Zuschüsse erfolgen nach Bauabschnitt durch entsprechenden Nachweis. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben - keine- b) Sachkosten - keine- c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75% / 2 x 9.126.250,- € = 79.854,69 € 2. Abschreibung 5.587.500,00 € / 25 Jahre = 223.500,00 € Jahresfolgekosten Gesamt 303.354,69 € Jahresfolgekosten gerundet 304.000,00 € 5. Jahreserträge: aus den Darlehensrückflüssen, bei 1 % Tilgung auf 3.538.750, -- € Darlehen=35.387,50 € Erläuterungen und Hinweise: Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO ist die Gemeindevertretung unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert (siehe auch Allgemeine Bewirtschaftungsvorschriften Ziff. 4.2). Im vorliegenden Fall erfolgte die Bewilligung der Fördermittel, die zur Budgetüberschreitung führte, bereits in 2024. Bei der Berechnung der Abschreibung unter D. Kosten ist zu beachten, dass Darlehen nicht abgeschrieben werden. 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.05.2024, M 70 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Dalhoff, Schnitzler, Serke und Lauterwald sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6242, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 64-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Umgestaltung der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße hier: PlanungsmittelfreigabeM25.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Betreff: Umgestaltung der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße hier: Planungsmittelfreigabe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3118 (M 15) I. Der Vorplanung zur Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen, c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Die Planungsmittel in Höhe von brutto 445 T€ werden bewilligt und freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) der städtische Gesamtinvestitionsbedarf für die Umsetzung der Maßnahme auf rd. 2,9 Mio. € geschätzt wird, b) die benötigten Planungsmittel in Höhe von 455 T€ auf der Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen und die Abwicklung auf Projektdefinition 5.002739 "Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße" erfolgt. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss § 4424/2019 "Fahrradstadt Frankfurt" hat die Stadtverordnetenversammlung die Weichen für die Einleitung der Verkehrswende gestellt und eine massive Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsarten beschlossen. Dazu zählt vor allem die Einrichtung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet und die Schließung von Lücken im bestehenden Radnetz. Der Gartenstraße kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu, hat sie doch im Bestand nicht nur unzureichende, sondern gar keine Radverkehrsanlagen. Zusätzlich stellt sie eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen der Alten Brücke/Walter-Kolb-Straße sowie der Schweizer Straße und weiter Richtung Westen dar. Im westlich der Schweizer Straße gelegenen Teil der Gartenstraße weisen die Verkehrsflächen einen schlechten Zustand auf, welcher durch eine Grunderneuerung behoben werden soll (vgl. M 15/23, § 3118). Damit werden dort ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlagen geschaffen. Im Teil zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße entsteht dadurch eine Lücke im Radnetz zur Walter-Kolb-Straße. Die Ziele der grundhaften Umgestaltung der Gartenstraße (zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße) sind daher: · Schaffung einer durchgängigen Radverkehrsführung für beide Fahrtrichtungen als sinnvolle Verbindung zwischen der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße - westlich der Schweizer Straße. · Instandsetzung der erneuerungsbedürftigen Verkehrsflächen im Bereich der Fahrbahn und der Seitenräume. · Gestalterische und klimatische Aufwertung des Straßenraums durch Entsiegelung und Verbindung der bereits bestehenden Baumbeete. · Ausweitung der Abstellanlagen für Fahrräder. B. Alternativen 1. Variante mit Schutzstreifen auf der Fahrbahn 2. Variante mit Radwegen Die Variante mit Schutzstreifen (1) lässt eine regelwerkskonforme Breite der Schutzstreifen inkl. Sicherheitstrennstreifen im vorhandenen Fahrbahnquerschnitt nicht zu, sodass der südliche Bord verschoben werden müsste. Bei Beibehaltung der beiden Parkstreifen hätte der südliche Gehweg nur noch eine Breite von etwa 1,65 m. Dies unterschreitet das gewünschte Mindestmaß von 2,50 m deutlich und ist daher zu verwerfen. Erhält man nur den südlichen Parkstreifen, hätte der südliche Gehweg noch eine Breite von etwa 2,45 m. Allerdings treten bei dieser Variante Konflikte zwischen dem Radverkehr und dem rangierenden Kfz-Verkehr auf, da der Schutzstreifen gequert werden muss. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsdefizit dar. Daher wurde diese Variante ebenfalls verworfen. Die Variante mit Radwegen auf beiden Seiten (2) hätte zur Folge, dass alle Parkplätze sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite entfallen müssten. Im Hinblick auf den hohen Parkdruck im gesamten Gebiet und weiteren geplanten Maßnahmen mit Eingriff in die Stellplatzbilanz im Umfeld wurde diese Variante ebenfalls verworfen. C. Lösung Das Ziel der Planung ist die Einrichtung einer durchgängigen Radverkehrsführung in der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße. Die Planung soll im Westen an die Planung Gartenstraße West und im Osten an den Bestand in der Walter-Kolb-Straße anschließen. Folgender Zwangspunkt ist zu berücksichtigen: In diesem Straßenabschnitt befindet sich auf der Nordseite eine erhaltenswerte Baumreihe. Die Planung wurde gemäß diesem Aspekt entwickelt. Als Grundprinzip ist vorgesehen, auf der Nordseite einen Schutzstreifen unter Entfall der Stellplätze einzurichten und auf der Südseite aus städtebaulichen Gründen eine Kombination aus Schutzstreifen und Radweg anzulegen, um möglichst viele Parkplätze erhalten zu können. Zu der Planung im Einzelnen: Vom Westen kommend, aus Richtung Schweizer Straße, werden in jede Richtung Schutzstreifen mit 2 m Breite markiert. Eine Fahrbahn von 6 m (3 m für jede Richtung) steht dem KFZ-Verkehr durchgängig zur Verfügung. Der südliche Schutzstreifen wird im Laufe der Straße in den Seitenbereich verschwenkt und verläuft weiter als Radweg in Richtung Walter-Kolb-Straße. Der weitere Querschnitt sieht dann wie folgt aus: Auf der nördlichen Seite wird - wie im Bestand - eine Gehwegbreite von 2,95 m vorhanden sein. Die Baumreihe bleibt bestehen und hinsichtlich Klimaanpassung weiter aufgewertet, indem die Baumbeete miteinander verbunden werden. Im Westen des Abschnitts ist Platz für einen Behindertenparkplatz und es werden zusätzlich einige Radabstellanlagen sowie ein neuer Baumstandort etabliert. Auf der Fahrbahn wird auf der nördlichen Seite ein Schutzstreifen mit einer Breite von 2 m für Radfahrende markiert. Die restliche Fahrbahn von 6 m ist für den motorisierten Individualverkehr (MIV) angedacht. Als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme wird die Fahrbahn ohne Mittelstreifen gestaltet. Südlich der Fahrbahn werden 2 m breite Parkplätze, ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m zum Schutz von Radfahrenden, ein 2 m breiter Radweg und ein 2 m breiter Gehweg geplant. Weiterhin wird in der weiteren Planung genauer prüft, inwiefern Unterflur-Glascontainer platziert werden können. Die Einmündung an der Oppenheimer Landstraße wird hinsichtlich der Fußverkehrsfreundlichkeit auf das notwendige Maß reduziert. Zur Geschwindigkeitsdämpfung wird hier die Einmündung als Gehwegüberfahrt geplant und zur Klimaanpassung ein großkroniger Baum gepflanzt. Auch der Radverkehr profitiert von dieser Maßnahme, da der Radweg auf Gehwegniveau über die Einmündung weitergeführt wird. Zusätzlich wird der Bereich zwischen den Richtungsfahrbahnen, wo heutzutage in Verlängerung der Linksabbiegespur eine schaffierte Fläche existiert, entsiegelt und ein Angebot zur Fußverkehrsüberquerung ermöglicht. Weiter östlich wird der Anschluss an den Bestand in der Walter-Kolb-Straße hergestellt, indem der Radweg auf der Südseite als Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau weitergeführt wird. Auf der Nordseite läuft der Schutzstreifen in den bereits vorhandenen Schutzstreifen über. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 2,9 Mio. € (brutto) geschätzt. Auf Grundlage aktueller Angebote wird mit Planungskosten in Höhe von 445 T€ (rd. 15 %) gerechnet. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: 2025: 145.000,00 € 2026: 100.000,00 € 2027: 100.000,00 € 2028: 100.000,00 € Anlage _Lageplan_Blatt_1 (ca. 564 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_2 (ca. 539 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_3 (ca. 559 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_4 (ca. 450 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.05.2025, OA 561 Antrag vom 20.05.2025, OF 1429/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2023, M 15 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 561 2025 1. Der Vorlage M 75 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 561 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1429/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 75 = Annahme, OA 561 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 = Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 75 = Annahme, OA 561= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 75 = Annahme, OA 561 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 75 = Ablehnung, OA 561 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 und OA 561 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6268, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 61-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Jahresabschluss 2024 inklusive Finanzcontrollingbericht 2024M25.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 76 Betreff: Jahresabschluss 2024 inklusive Finanzcontrollingbericht 2024 I. Es dient der Kenntnis, dass der Jahresabschluss 2024 für die Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt wurde: Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 18.268.128.435,78 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 212.050.278,80 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 281.853.195,96 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -69.802.917,16 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 302.110.722,27 €, aus Investitionstätigkeit von -583.363.481,34 €, aus Finanzierungstätigkeit von 94.879.824,13 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 118.904.401,74 €, und mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag von -67.468.533,20 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 566.507.953,05 €. II. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit 281.853.195,96 € der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" zugeführt. Der Stand der ordentlichen Rücklagen inklusive des Überschusses 2024 beträgt damit 1.099.711.625,19 €. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit -69.802.917,16 € auf den vorgetragenen Verlust hinzugerechnet. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit auf -99.189.324,64 €. III. Mit dem Jahresabschluss werden im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 255,01 Mio. € (Vorjahr: 188,49 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge im Ergebnishaushalt in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre belasten werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen zum 31.12.2024 liquide Mittel in Höhe von 566,51 Mio. € (Netto-Liquidität 462,51 Mio. €) zur Verfügung stehen. V. Zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit werden vor dem Hintergrund der vorgetragenen Kreditermächtigung aus 2024 die für das Projekt "Gymnasium Süd" übertragenen Investitionsansätze in Höhe von 43,49 Mio. € einer haushaltswirtschaftlichen Haushaltssperre unterstellt. VI. Es wird zugestimmt, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5544 (M 157) vorgesehene Deckung der Mehrkosten für die Sanierung des Bolongaropalastes i. H. v. 500 T€ abweichend von der ursprünglichen Beschlussfassung nicht aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001027 "Sozialbindung des Grundeigentums" erfolgt, sondern aus der Projektdefinition 5.001232 "WoBau-Darlehen" der Produktgruppe 13.01. VII. Weiter wird zugestimmt, dass nicht verwendete Mittel der Etatanträge E 33/2023 "Frankfurt nimmt am Anreizprogramm zur Förderung des Radverkehrs "DB Rad+" teil" und E 47/2023 "Fahrradparkhäuser für Frankfurt" in Höhe von jeweils 20 T€ umgewidmet werden zugunsten der Machbarkeitsstudie "Etablierung von Fahrradparkhäusern in der Innenstadt" (E 53/2024). VIII. Es dient zur Kenntnis, dass unterjährig bereits Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO in Höhe von insgesamt 208,97 Mio. € zugelassen und in Höhe von 208,85 Mio. € in Anspruch genommen wurden. Die Deckung wurde zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht vollumfänglich sichergestellt. Gedeckt werden konnten 166,95 Mio. € innerhalb und 10,04 Mio. € außerhalb der betroffenen Budgetbereiche. Es verblieb eine Deckungslücke von 31,86 Mio. €. Dezernat Mittelverwendung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € Deckung innerhalb des Budgetbereichs In Anspruch genommener Betrag in € Deckung außerhalb des Budgetbereichs In Anspruch genommener Betrag in € Keine Deckung I - Hauptverwaltung und Sport Zuschüsse Saalbau Betriebsgesellschaft mbH und andere Zuschussempfänger § 5977 v. 03.04.2025 (M 41/2025) 9.500.000,00 9.373.467,61 0,00 0,00 VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal Liquiditätssicherung der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH § 5560 v. 12.12.2024 (M 181 / 2024) 3.100.000,00 0,00 3.100.000,00 0,00 VII - Kultur und Wissenschaft Deckung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit multiplen Krisen § 5979 v. 03.04.2025 (M 43/2025) 28.531.871,55 22.399.473,42 0,00 6.132.398,13 IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz Deckung von Mehraufwendungen u. a. aufgrund erhöhter Fundtierpauschale und Sicherheitsmaßnahmen sowie allgemeiner Preissteigerungen § 5976 v. 03.04.2025 (M 37/2025) 11.194.125,45 4.251.885,10 6.942.240,35 0,00 X - Klima, Umwelt und Frauen Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen und Deckung von Mehraufwendungen aufgrund Preissteigerungen § 5980 v. 03.04.2025 (M 45/2025) 7.832.000,00 2.668.676,91 0,00 5.161.793,62 XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen Aufrechterhaltung des KiTa-Angebots, Tarifabschlüsse und inflationsbedingt erhöhte Sachkosten § 5981 v. 03.04.2025 (M 55/2025) 148.815.423,51 128.252.842,81 0,00 20.562.580,70 Summe 208.973.420,51 166.946.345,85 10.042.240,35 31.856.772,45 IX. Die Deckung der unter Ziffer VIII. dieser Vorlage genannten, bislang nicht beordneten Budgetüberschreitungen der Dezernate VII (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5979 (M 43)), X (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5980 (M 45)) und XI (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5981 (M 55)) wird in Höhe von insgesamt 31,86 Mio. € im Rahmen des Jahresabschlusses durch Minderaufwendungen bei Zur Deckung verwendet bei Dezernat Gruppierung Betrag Dez VII Dez X Dez XI XII - Mobilität PG 16.09 Gr. 71 Zuschüsse an Gesellschaften 2.203.000,00 € 2.203.000,00 € XII - Mobilität PG 16.10 Gr. 71 Zuschüsse an Gesellschaften 18.000.576,51 € 3.929.398,13 € 5.161.793,62 € 8.909.384,76 € ZF - Zentraler Finanzbereich Gr. 62, 63, 640-643, 647-649, 65 Personalaufwendungen 11.653.195,94 € 11.653.195,94 € Summe 31.856.772,45 € 6.132.398,13 € 5.161.793,62 € 20.562.580,70 € sichergestellt und genehmigt. X. Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehrausgaben im Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 44,72 Mio. € zugelassen und in Höhe von 37,49 Mio. € in Anspruch genommen wurden. Die Deckung wurde wie folgt vorgenommen: Dezernat Mittelverwendung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € Deckung innerhalb des Budgetbereichs In Anspruch genommener Betrag in € Deckung außerhalb des Budgetbereichs VII - Kultur und Wissenschaft Kulturelle Nutzung des historischen Gewölbekellers der Liegenschaft An der Staufenmauer 11 Verfügung Amt 20 vom 03.02.2025 (MB 1283 v.24.11.2023) 35.338,36 0,00 35.338,36 XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen Grunderwerb und Freimachung § 5204 v. 19.09.2024 (M 119 / 2024) 40.000.000,00 5.455.039,41 32.000.000,00 XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen Energetische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes Braubachstraße 7 § 5556 v. 12.12.2024 (M 176 / 2024) 880.000,00 0,00 880.000,00 XII - Mobilität Umrüstung von Gasleuchten § 5552 v. 12.12.2024 (M 167 / 2023) 3.800.000,00 0,00 3.800.000,00 Summe 44.715.338,36 5.455.039,41 36.715.338,36 XI. Es dient zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Bericht zur Ausführung des Haushaltes zum 31.12.2024 (§ 28 GemHVO) darstellt. Das Dezernat VI Finanzen, Beteiligungen und Personal wird beauftragt, den Bericht der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben. XII. Der Jahresabschluss 2024 wird für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt aufgestellt: 1. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 1.006.222.156,37 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 42.768.916,68 €, aus Investitionstätigkeit von -44.987.081,20 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -72.448,03 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von -2.290.612,55 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 13.695.946,86 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 64.249.301,48 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 1.053.875,24 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 3.295.501,86 €, aus Investitionstätigkeit von -2.903.008,26 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 480.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 872.493,60 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 1.034.389,55 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss der ZVK gemäß den einschlägigen Bestimmungen der HGO, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt wurde. Ferner dient zur Kenntnis, dass der konsolidierte Abschluss der ZVK für beide Abrechnungsverbände im Lage- und Rechenschaftsbericht Kapitel 9 abgebildet ist. Begründung: Der Jahresabschluss 2024 der Kernverwaltung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften und Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufgestellt. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert. Im Einzelnen ist hervorzuheben: in € Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von - 111.803.529,91 ein Ergebnis von 212.050.278,80 gegenüber. Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 273.412.000,00 ein Ergebnis von 302.110.722,27 und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 896.640.000,00 ein Ergebnis von - 583.363.481,34 und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 747.000.000,00 ein Ergebnis von 94.879.824,13 gegenüber. Unterjährig entstanden im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen von insgesamt 208,97 Mio. €, die mit gesonderten Vorlagen durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt wurden. Gedeckt werden konnten 166,95 Mio. € innerhalb und 10,04 Mio. € außerhalb der betroffenen Budgetbereiche. Es verblieb eine Deckungslücke von 31,86 Mio. €, die im Rahmen des Jahresabschlusses durch dezernatsübergreifende Minderaufwendungen gedeckt werden. Im Finanzhaushalt wurden Mehraufwendungen von insgesamt 44,72 Mio. € genehmigt, von denen 37,49 Mio. € tatsächlich in Anspruch genommen wurden. 36,72 Mio. € davon konnten nicht innerhalb der jeweiligen Fachbereiche selbst ausgeglichen werden. Die Budgetüberschreitungen sind im Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2024 im Kapitel 6.8. erläutert. In der Vermögensrechnung ist eine Abnahme der Bilanzsumme um 145,79 Mio. € auf 18,27 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite verringerte sich das Sachanlagevermögen um 917,46 Mio. € auf 13,04 Mrd. €. Dagegen steigt das Finanzanlagevermögen um 203,57 Mio. € auf 2,67 Mrd. €. Der Bestand der flüssigen Mittel verringert sich von 633,98 Mio. € um 67,46 Mio. € auf 566,51 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +65,75 Mio. €) um 62,36 Mio. € auf 2,04 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten erhöhen sich um 145,02 Mio. € auf 3,67 Mrd. €. Mit 2,67 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten. Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung 2024 auf 8,68 Mrd. €. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert. Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung 2024 wurden mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht und den Anlagen nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Sie werden nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage _Jahresabschluss (ca. 8,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 77 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6269, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 20-13
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA, FRM 1): Abschnitt Stadtraum hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender PlanungsmittelM25.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA, FRM 1): Abschnitt Stadtraum hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5203 (M 217) I. Der Vorplanung zum Ausbau im Bereich Stadtraum als Teilabschnitt der herzustellenden Radschnellverbindung (RSV) von Frankfurt am Main nach Darmstadt (FRM 1) wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der vorgelegten Vorplanung gemäß Planungsvereinbarung vom 28.08.2019 und unter Berücksichtigung von Beschlussziffer IV. a. eine baureife Planung durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH erstellen zu lassen, b) durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH einen Antrag auf Förderung stellen zu lassen. Die Gesamtmaßnahme ist grundsätzlich zuwendungsfähig im Sinne GVFG/MobFöG. Es kann derzeit von einer Förderquote von ca. 70 % ausgegangen werden. c) der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu Bau und Finanzierung der Maßnahme vorzulegen, d) in Zusammenarbeit mit der DB InfraGO AG den schienengleichen Bahnübergang im Ziegelhüttenweg (BÜ 42) durch eine Eisenbahnüberführung zu ersetzen und in diesem Zuge eine barrierefreie Führung für Fuß- und Radverkehr im Verlauf des Ziegelhüttenwegs unter dem neuen Brückenbauwerk planen und herstellen zu lassen. Diese planfreie Kreuzung zwischen Bahnstrecke und Ziegelhüttenweg wird künftig aufgrund der räumlichen Zwangspunkte nicht mehr durch Kraftfahrzeuge genutzt werden können (siehe Anlage 3). e) frühestmöglich Verhandlungen mit der DB über eine Kreuzungsvereinbarung gemäß §§ 3, 13 Abs. 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) am zu beseitigenden BÜ 42 aufzunehmen, da aufgrund der notwendigen terminlichen Koordinierung dieser Baumaßnahme mit einer Vielzahl von weiteren Einzelmaßnahmen auf der betroffenen DB-Strecke für die Realisierung nur ein beschränktes Zeitfenster zur Verfügung steht. III. Für die Planung des Abschnitts Stadtraum der RSV und die Beseitigung des auf deren Trasse liegenden schienengleichen Bahnübergangs Ziegelhüttenweg (BÜ 42) werden insgesamt Mittel in Höhe von 2.075 T€ bewilligt und freigegeben. Davon entfallen a) Mittel in Höhe von 325 T€ auf die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 HOAI) zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs (BÜ 42). Diese stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung. b) Mittel in Höhe von 1.750 T€ auf die weiterführende Planung des Abschnitts Stadtraum der RSV (rd. 850 T€ für Leistungsphasen 3 bis 6 sowie rd. 900 T€ für vorbereitende Maßnahmen). Diese stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a. die BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) ein eigenes Projekt darstellt, weshalb die hiervon betroffenen Flächen aus der RSV-Planung in deren weiteren Leistungsphasen herausgelöst und nicht weiter in diesem Projekt beplant werden, b. der Magistrat für die BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG abschließt, c. der Magistrat zu gegebener Zeit eine Vorplanungsvorlage für die BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) erstellen wird, d. alle kreuzungsbedingten Kosten der BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) von DB InfraGO AG, Land und Bund getragen werden und somit kein Anteil von der Stadt Frankfurt am Main übernommen werden muss, da aktuell davon ausgegangen wird, dass keine nicht-kreuzungsbedingten Kosten im Zuge der BÜ-Beseitigung entstehen. Allerdings muss die Stadt die Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten der kreuzungsbedingten Teilmaßnahmen, für deren Durchführung sie verantwortlich ist - Grunderwerb, Bau der Tröge und Verfüllung - vorfinanzieren. Als Ersatz für ihre Planungs- und Verwaltungskosten erhält sie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20 % auf die kreuzungsbedingten Bau- und Grunderwerbskosten der Teilmaßnahmen, deren Durchführung sie verantwortet. e. eine weitere Vorplanungsvorlage für den Teilabschnitt Holbeinstraße des Abschnittes Stadtraum zu erstellen ist. Der hier vorgestellte Planungs-/Arbeitsstand wird zur Kenntnis genommen. f. für die Realisierung der RSV-Gesamtmaßnahme (Abschnitte Stadtwald und Stadtraum ohne BÜ-Beseitigung) auf Frankfurter Gemarkung der Gesamtinvestitionsbedarf auf 25.115 T€ geschätzt wird, wovon 20.240 T€ für den hier vorgestellten Stadtraum-Abschnitt und 4.875 T€ für den Stadtwald-Abschnitt anfallen (siehe Vorlage Stadtwald (M 152, § 5542/2024)). g. die Gesamtkosten gemäß Machbarkeitsstudie für die BÜ-Beseitigung auf 11,4 Mio€ geschätzt werden. Davon werden die durch die Stadt vorzufinanzierenden Gesamtkosten der Teilmaßnahmen auf insgesamt ca. 6,3 Mio€ geschätzt, wobei ca. 5 Mio€ Baukosten und ca. 1,3 T€ Planungskosten anfallen. Der Anteil der nicht durch die Stadt vorzufinanzierenden DB-Teilmaßnahmen beträgt insgesamt ca. 5.1 Mio. €, von denen ca. 3.5 Mio€ Baukosten und ca. 1.6 Mio€ Planungskosten anfallen. h. mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5203, für die Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2 HOAI) der Gesamtmaßnahme (Stadtwald und Stadtraum) Planungsmittel in Höhe von insgesamt 737 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr," bewilligt und freigegeben wurden, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 262 T€ verausgabt wurden. V. Der Entfall des Baumstandortes auf der Westseite in der Oppenheimer Landstraße südlich der Tiroler Straße zugunsten eines anforderungsgerechten Radweges wird genehmigt. Begründung: A. Zielsetzung Gesamtmaßnahme Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2629, wurde der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit der Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH die notwendigen Planungsschritte für die Realisierung der Radschnellverbindung von Frankfurt am Main nach Darmstadt (RSV FFM-DA; FRM 1) im Stadtgebiet Frankfurt einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH fungiert dabei als Koordinatorin für die Gesamtmaßnahme für alle beteiligten Städte und Gemeinden unvod bearbeitet Planung und Umsetzung auch für die weiter südlich gelegenen Abschnitte. Seit 2019 wird die RSV FFM-DA in definierten Bauabschnitten umgesetzt. Die Bauabschnitte südlich von Frankfurt am Main und deren Stand in Stichworten: Abschnitt B3 Darmstadt bis Aumühle: fertiggestellt Abschnitt Aumühle bis Gemarkungsgrenze Darmstadt: fertiggestellt Abschnitt Erzhausen: fertiggestellt Abschnitt Egelsbach: fertiggestellt Abschnitt Langen bis Walter-Rietig-Straße: fertiggestellt Abschnitt Bahnhofsbereich Langen im Bau Abschnitt vom Bahnhof Langen bis Dreieich: Planung bzw. teilweise fertiggestellt Abschnitt Dreieich (Routenänderung): Vorarbeiten der Planung begonnen Abschnitt Querung Neu-Isenburg in Verbindung mit dem FRM 9: Machbarkeitsstudie liegt vor Abschnitt Neu-Isenburg bis Waldgrenze: Vorplanung begonnen Abschnitt Wald, Gem. Neu-Isenburg: Vorarbeiten der Planung begonnen Für die gesamte Strecke wurden die Planungsleistungen öffentlich ausgeschrieben. Frankfurter Streckenabschnitt Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5203, wurde der Magistrat beauftragt, die Vorplanung für den auf Frankfurter Gemarkung liegenden Streckenabschnitt der Radschnellverbindung (RSV) Frankfurt - Darmstadt durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH erstellen zu lassen. Der Wegeausbau der herzustellenden Radschnellverbindung hat regionale und überregionale Bedeutung für die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Über die Vernetzung mit bestehenden Radwegen entsteht überregional ein hochwertiges Radweg- und Freizeitband, das das touristische Angebot der Region um einen weiteren Baustein ergänzt und wertvolle Alltagsradwegeverbindungen schafft. Aufgrund des unterschiedlichen Streckencharakters und der entsprechenden fachlichen Anforderungen wurde die Planung in Abstimmung zwischen den Dezernaten X und XII in einen Stadtwald-Abschnitt und einen Stadtraum-Abschnitt unterteilt. Der Abschnitt Stadtwald reicht von der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg im Süden durch den Stadtwald bis zum Eintritt in den bebauten Bereich südlich des Bauhofes Louisa. Die Vorplanung für diesen Abschnitt wurde mit dem Vortrag M 152/2024 (Beschluss § 5542/2024) vorgestellt. Der Abschnitt Stadtraum, der im Folgenden vorgestellt wird, schließt nördlich an den Stadtwald-Abschnitt an und verläuft über den Ziegelhüttenweg, die Oppenheimer Landstraße und die Holbeinstraße bis zum Holbeinsteg am Main. Der Routenverlauf innerhalb des Stadtraums bietet unterschiedliche planerische Herausforderungen, sodass durch die Komplexität mancher Stellen eine weitere Aufteilung in Planungs-Teilabschnitte sinnvoll ist, um die jeweiligen Planungs-/Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zeitlich unabhängig voneinander beauftragen zu können. Die Bezeichnungen der Teilabschnitte ergeben sich im Wesentlichen durch die jeweiligen Straßennamen. Während die Vorplanung der Teilabschnitte Ziegelhüttenweg und Oppenheimer Landstraße hier zur Beschlussfassung vorgelegt wird, kann der Teilabschnitt Holbeinstraße aufgrund laufender Abstimmungen und Untersuchungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt werden. Der aktuelle Planstand dieses nördlichsten Teilabschnitts ist nachrichtlich der Vorlage beigefügt. In der Anlage 1 ist eine Übersicht der Vorplanung für den Stadtraumbereich ersichtlich. Ziel dabei war es: • nach Möglichkeit lange Streckenabschnitte mit gleicher Führungsform zu gestalten und • an den Verknüpfungspunkten mit anderen Straßen bzw. Projekten Synergien zu nutzen, um auch dort den Radverkehr sicher zu führen. B. Alternativen Die Trassenführung durch das Stadtgebiet wurde bereits durch die Machbarkeitsstudie und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2629, festgelegt. C. Lösung Regional bedeutet die Trassenführung für die Nutzenden eine schnelle, im Teilabschnitt Stadtraum weitgehend autoverkehrsarme Verbindung vom Stadtwald an der Bahnunterführung Ziegelhüttenweg bis zum südlichen Mainufer. Der Streckenabschnitt durch den Frankfurter Stadtraum zwischen der bestehenden Bahnunterführung Ziegelhüttenweg/Louisa und südlichem Mainufer ist ohne wesentliche Höhenunterschiede bequem, sicher und weitgehend schnell befahrbar und spielt somit für die Verlagerung von PKW-Pendlerverkehren auf den Radverkehr eine große Rolle. Lediglich zwei lichtzeichengeregelte Knotenpunkte (Mörfelder Landstraße und Kennedyallee/Otto-Hahn-Platz) sowie der in Bau befindliche Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße stellen je nach Verkehrslage potentielle Wartezeiten dar. Beginnend im Süden, führt die RSV im Anschluss an den Stadtwald-Abschnitt durch den Ziegelhüttenweg - zunächst weitgehend zwischen Kleingärten als Fahrradstraße, also im Mischverkehr mit Fuß- und Kfz-Verkehr bis zur Gablonzer Straße. Aufgrund des engen Straßenraums ist die Anlage eines Gehweges neben der in der Regel gemäß Richtlinien für RSV (H RSV) fünf Meter breiten Fahrbahn nicht möglich. Die vorhandene Straßenfläche zwischen den Einfriedungen wird somit ähnlich des Bestands gestaltet, wobei die Flächen neben der Fahrbahn in einem versickerungsfähigen Material hergestellt werden. Dieser Straßenabschnitt wird gemäß derzeitiger Planung zwischen Oktober 2025 und März 2028 von der Deutschen Bahn AG mangels Alternativen für die Baustellenandienung des Projektes "Erneuerung Forsthausbrücke" genutzt werden müssen, welches südlich des Bauhofes Louisa verortet ist. Der in diesem Zusammenhang notwendige Schwerverkehr wird erfahrungsgemäß Straßenschäden verursachen, sodass die Herstellung der RSV ressourcenschonend erst nach Fertigstellung der Forsthausbrücke erfolgen wird. Geplant ist, mit dem Umbau direkt im Anschluss an die DB-Maßnahme zu beginnen. Nördlich der Gablonzer Straße folgt die RSV weiterhin als durchgängig vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße dem Verlauf des Ziegelhüttenwegs. Allerdings sind hier - anders als im südlich angrenzenden Abschnitt - baulich abgetrennte Gehwege mit einer Breite von 2,00 m bereits im Bestand vorhanden. Diese werden - ebenso wie der restliche Straßenquerschnitt - bis auf kurze Abschnitte, in denen eine Aufweitung möglich ist, beibehalten, sodass sich unter Erhalt des beidseitigen Längsparkens eine Fahrbahnbreite von 5,50 m ergibt. Abzüglich der beiden 75 cm breiten Sicherheitstrennstreifen neben den parkenden Fahrzeugen verbleibt somit eine Netto-Fahrbahnbreite von 4,00 m. Zwecks Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf der Fahrradtrasse wird der Ziegelhüttenweg ab Teplitz-Schönauer-Straße Einbahnstraße in Richtung Süden - selbstverständlich mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung. Der Einmündungsbereich Ziegelhüttenweg/Teplitz-Schönauer-Straße wird als Platzfläche gestaltet, die im Verlauf des Ziegelhüttenwegs nur von Radverkehr auf einem vier Meter breiten Zweirichtungsradwegs gequert werden darf. Lediglich die Verbindung von der Teplitz-Schönauer-Straße in den Ziegelhüttenweg Richtung Süden bleibt für den Kfz-Verkehr nutzbar. Ab Einmündung der Beuthener Straße verläuft die RSV in Richtung Norden wieder als Fahrradstraße, wobei auch hier zur Verringerung der Kfz-Verkehrsmengen zwischen Einmündung Breslauer Straße und Beuthener Straße eine für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraße Richtung Süden eingerichtet wird. Aufgrund des Erhalts des vorhandenen Baumbestandes auf der östlichen Straßenseite und der Notwendigkeit einer auskömmlichen Gehwegbreite auf der Westseite stehen in diesem Straßenabschnitt nur 3,50 m Fahrbahnbreite zuzüglich beidseitig 75 cm Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen zur Verfügung. Durch die zahlreichen Feuerwehrzufahrten auf der Westseite kann nur auf kurzen Abschnitten Längsparken ermöglicht werden. Dafür ist fast durchgängig Längsparken auf der Ostseite entlang der Kleingartenanlage möglich. Die vorliegende Vorplanung ging bisher vom Erhalt des schienengleichen Bahnübergangs nördlich der Einmündung Breslauer Straße aus und stellt dies auch so dar. Allerdings hat die Deutsche Bahn Bedarf angemeldet, den Bahnübergang (BÜ) zu beseitigen, da dieser nach Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks (ESTW Süd) technisch nicht mehr versorgt wird. Nach derzeitigem Stand ist die Schließung des BÜ spätestens Anfang 2030 vorgesehen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde untersucht, ob als Ersatzmaßnahme eine planfreie Gleisquerung (Eisenbahnüberführung) vor Ort realisierbar ist. Aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte (Grundstückserschließung, Rampensteigungen, lichte Höhen etc.) ist unter Verwendung einer aufwändigen Brücken-Sonderkonstruktion tatsächlich eine barrierefreie Unterquerung für Fuß- und Radverkehr herstellbar. Eine Nutzung der Unterführung durch Kfz ist dann jedoch wegen der zur Verfügung stehenden Breiten und der notwendigen Durchfahrtshöhe nicht mehr möglich. Es finden derzeit Abstimmungen mit der Deutschen Bahn bezüglich einer Planungsvereinbarung statt, da die Verkehrsanlagen unter der neuen Eisenbahnbrücke durch die Stadt Frankfurt am Main geplant und gebaut werden müssen. Die Kosten für die BÜ-Beseitigung werden gemäß Eisenbahn-Kreuzungsgesetz (EKrG) von DB, Land Hessen und Bund getragen, sodass der Stadt kein Finanzierungsanteil entsteht. Die Stadt trägt nur etwaige nicht-kreuzungsbedingte Kosten. Die Herstellung des Kreuzungsbauwerks wird als eigenes Projekt vorgesehen, sodass die für die Realisierung notwendigen Flächen aus der RSV-Planung ausgeklammert werden, wenngleich die Schnittstellen zwischen den Projekten selbstverständlich klar definiert bzw. abgestimmt werden. Nach derzeitigem Planungsstand liegt der betroffene Straßenabschnitt zwischen der Einmündung der Breslauer Straße und etwas nördlich der Einmündung Lamboystraße (siehe Anlage 3: Lageplan Machbarkeitsstudie). Nördlich des Planbereichs der beschriebenen Fuß- und Radverkehrsunterführung verläuft der Ziegelhüttenweg bis zur Oppenheimer Landstraße/Letzter Hasenpfad mit einem breiteren Straßenquerschnitt, sodass hier die abzüglich der beiden Sicherheitstrennstreifen (á 75 cm) zu den Längsparkstreifen eine Fahrbahnbreite von 5,00 m vorgesehen ist. Zwecks optischer Einengung zur Geschwindigkeitsreduktion des Kfz-Verkehrs wird die Netto-Fahrbahn der Fahrradstraße mittels ein Meter breitem, überfahrbaren Mittelstreifen in zwei 2,00 m breite, asphaltierte Streifen aufgeteilt. Im weiteren Verlauf der RSV in der Oppenheimer Landstraße wird der Radverkehr bis kurz vor den bereits in Bau befindlichen Kreisverkehrsplatz (KVP) an der Holbein-/Burnitzstraße auf baulichen Radwegen geführt, die in der Regel - bis auf kurze Engstellen - 3,00 m breit sind. Der Anschluss an die KVP-Maßnahme liegt etwas nördlich der Einmündung Tiroler Straße. Als Vorbereitung für die RSV wurde bereits im Zuge der Bauarbeiten für den KVP der Baum Nr. 29 an der Einmündung zur Tiroler Straße entnommen und an eine Leerstelle (Baumstandort Nr. 99) in den Riedhof Tiroler Park Grünzug versetzt. Um eine anforderungsgerechte Radwegeführung und -breite in der Oppenheimer Landstraße zu ermöglichen, wird dieser bisherige Baumstandort aufgegeben. Für die Fortführung der RSV nördlich des KVP in der Holbeinstraße existiert noch keine endabgestimmte Vorplanung, sondern lediglich ein Arbeitsstand der aktuell favorisierten Lösung, welcher hier zur Kenntnis vorgestellt wird. Ursache für die noch nicht finalisierte Führung der RSV ist der notwendige Anschluss an den komplexen Knotenpunkt mit der Kennedyallee/Gartenstraße (Otto-Hahn-Platz). Im Bestand verliert der Fuß- und Radverkehr über zweieinhalb Minuten bei der Nord-Süd-Querung im Verlauf der Holbeinstraße, was zu Akzeptanzproblemen und somit häufig zu Rotlichtverstößen führt. Um diese hohen Verlustzeiten zu verringern und somit eine bedarfsgerechte Querungsmöglichkeit zu schaffen, sind verschiedene Radverkehrsführungen denkbar, welche letztlich deren Fortführung in der Holbeinstraße vorgeben. Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die Zielsetzung einer akzeptablen Querungszeit nur durch den Wegfall einzelner Fahrbeziehungen im Knotenpunkt erreicht werden kann. Aber auch in der Holbeinstraße sind verschiedene Randbedingungen zu beachten, welche die Attraktivität und Akzeptanz und somit auch die subjektive und objektive Sicherheit beeinflussen. Neben den beiden Schulstandorten an der östlichen Straßenseite ist auch die gewünschte Aufwertung der zentralen Mittelachse (begrünter Mittelstreifen) für den Fußverkehr zu berücksichtigen. Die beschriebenen Randbedingungen und die daraus folgenden Varianten werden derzeit von den zuständigen Ämtern geprüft und abgestimmt. Sobald eine Vorzugsvariante festgelegt wurde, wird diese in einer gesonderten Vorplanungsvorlage vorgestellt. D. Kosten - RSV-Abschnitt Stadtraum Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Umgestaltung für die Radschnellverbindung Abschnitt Stadtraum werden auf ca. 20.240.000 € (brutto) geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: Pos. Leistungsbeschreibung 1 Baukosten 1.1 Rückbau 1.906.300 € 1.2 Erdarbeiten 1.226.400 € 1.3 Neubau Oberflächen/Randeinfassungen 5.851.400 € 1.4 Neubau Sonstiges (Markierung, Beschilderung, Möblierung) 503.200 € 1.5 Technische Anlagen (Lichtsignalanlagen, Beleuchtung, Leitungen) 3.182.400 € 1.6 Bäume/Grünflächen 314.200 € 1.7 Allgemeine Leistungen (Vermessung, Baustelleneinrichtung, etc.) 1.486.600 € Baukosten netto 14.470.500 € Mehrwertsteuer 19 % 2.749.400 € Baukosten brutto 17.219.900 € 2 Baunebenkosten 2.1 Objektplanung/Honorare 1.230.800 € 2.2 Gutachten, Kampfmittelräumung, Vermessung, etc. 1.303.200 € Baunebenkosten netto 2.534.000 € Mehrwertsteuer 19 % 481.460 € Baunebenkosten brutto nachrichtlich: 3.015.460 € Gesamtkosten brutto 20.235.360 € Gesamtkosten brutto (gerundet) 20.240.000 € - BÜ-Beseitigung (BÜ 42) Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den von der Stadt vorzufinanzierenden Maßnahmenteil belaufen sich auf 6,3 Mio€. Gesamtkosten brutto (Vorfinanzierung) 6,3 Mio€ Investitionsbedarf Für die Erstellung der weiterführenden Planung (Leistungsphasen 3-6 HOAI) für die Radschnellverbindung Teil Stadtraum werden insgesamt 1.750 T€ benötigt. Für die Erstellung der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 HOAI) der BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) werden gemäß vorliegender Machbarkeitsstudie ca. 325 T€ benötigt. Maßnahme Mittel RSV Teil Stadtraum - weiterf. Planung 1.750 T€ BÜ-Beseitigung - Vorplanung 325 T€ Gesamt: 2.075 T€ Die Mittel in Höhe von 2.075 T€ stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.007005 Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel (Leistungsphasen 3 bis 6) für die weiterführende Planung sowie vorbereitenden Maßnahmen der RSV für den Abschnitt Stadtraum (1,75 Mio€) sowie Planungsmittel (Leistungsphasen 1 und 2) für die Vorplanung der BÜ-Beseitigung (325 T€) mit Angabe der Jahresraten (insgesamt 2,075 Mio€): 2025 1.560 T€ 2026 515 T€ Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 5,5 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_1 (ca. 983 KB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_2 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_3 (ca. 825 KB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_4 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_5 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_6 (ca. 1 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_7 (ca. 1,2 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_8 (ca. 1 MB) Anlage 3_Lageplan_Ue-Beseitigung (ca. 8,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2025, NR 1250 Antrag vom 10.06.2025, OF 1455/5 Antrag vom 02.09.2025, OF 1520/5 Antrag vom 03.09.2025, OF 1521/5 Antrag vom 03.09.2025, OF 1522/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.02.2018, M 41 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Vortrag des Magistrats vom 16.12.2019, M 217 Anregung vom 05.09.2025, OA 570 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7441 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442 Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1266 Antrag vom 06.02.2026, OF 1674/5 Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 77 auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1250 auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1250) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 77 und NR 1250 = Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1250) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1250) sowie AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7441 2025 Anregung an den Magistrat OM 7442 2025 Auskunftsersuchen V 1266 2025 1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 1250 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 1520/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1521/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 1522/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor folgenden Wortlaut enthält: "Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 6. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 77 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 1674 abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke, BFF und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6270, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 61-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Jahresabschlüsse 2023 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2023 hier: Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und zur Entlastung des Magistrats für 2023M25.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 78 Betreff: Jahresabschlüsse 2023 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2023 hier: Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und zur Entlastung des Magistrats für 2023 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5418 (M 122) I. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 werden zur Kenntnis genommen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Entwürfe der Schlussberichte dem Magistrat zur Vorabstimmung vorgelegt und die Anmerkungen des Magistrats in die vorliegende Fassung der Schlussberichte eingeflossen sind. II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil I) wie folgt: Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 18.413.925.551,90 € Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 391.529.481,99 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 240.561.439,81 € Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 150.968.042,18 € Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 451.778.824,29 €, aus Investitionstätigkeit von -350.892.467,01 €, aus Finanzierungstätigkeit von 117.022.918,49 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -56.750.563,62 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 161.158.712,15 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 633.976.486,25 €. III. Sie beschließt ferner den geprüften Jahresabschluss 2023 für das Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil II) wie folgt: 1. Jahresabschluss konsolidiert Bilanz mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 1.008.720.749,14 €, Konsolidiertes Jahresergebnis nach Rücklagen von 1.006.720,14 €. 2. Abrechnungsverband - Pflichtversicherung - Bilanz mit einer Bilanzsumme von 962.340.713,11 €, Jahresergebnis von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 26.887.785,51 €, aus Investitionstätigkeit von -26.610.461,46 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -20.776,24 € und mit einem Zahlungsüberschuss von 256.650,90 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 15.986.559,41 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Abrechnungsverband - Freiwillige Versicherung - Bilanz mit einer Bilanzsumme von 61.547.872,13 €, Jahresergebnis nach Rücklagen von 1.006.720,14 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 1.643.912,52 €, aus Investitionstätigkeit von -2.493.445,05 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 650.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von 199.532,53 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 161.895,95 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. IV. Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil III) wie folgt: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 28.924.191.511,13 €, Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 530.270.325,73 € und einem Konzernbilanzgewinn von 1.655.929.798,45 €. V. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt. VI. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2023, den Konsolidierten Gesamtabschluss 2023 sowie die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2023 sind öffentlich bekannt zu machen, im Anschluss an die Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen und anschließend mit den Schlussberichten des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Begründung: Nach § 113 HGO ist der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (§ 128 HGO) vom Gemeindevorstand mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Danach hat die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse gemäß § 114 HGO bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstandes zu entscheiden. Die vom Magistrat aufgestellten Jahresabschlüsse für die Stadtverwaltung und das Sondervermögen Zusatzversorgungskasse, bestehend aus den beiden Abrechnungsverbänden Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung, sowie der Konsolidierte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2023 sind vom Revisionsamt geprüft worden. Die Prüfungsurteile sind in den Schlussberichten (Teile I bis III) enthalten. Zudem berichtet das Revisionsamt in einem Schlussbericht Teil IV "Jahresbericht 2023" über weitere Prüfungsfeststellungen (außerhalb der Jahresabschlussprüfungen), die den umfassenden Prüfungsauftrag des Revisionsamts (§ 131 HGO in Verbindung mit der Revisionsordnung) widerspiegeln. Die Entwürfe der Schlussberichte wurden analog dem zum Jahresabschluss 2021 eingeführten Verfahren im Vorfeld mit dem Magistrat abgestimmt. Anlage _Schlussberichte_2023 (ca. 3,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 52 Vortrag des Magistrats vom 13.09.2024, M 122 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 19.05.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6271, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 20-13
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Umbau und Sanierung der städtischen Sportanlage Dornbusch mit zwei Kunstrasengroßspielfeldern und einer kleinen Leichtathletikanlage hier: Bau- und FinanzierungsvorlageM25.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 79 Betreff: Umbau und Sanierung der städtischen Sportanlage Dornbusch mit zwei Kunstrasengroßspielfeldern und einer kleinen Leichtathletikanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Der Modernisierung der Sportfreiflächen mit dem Neubau von zwei Kunstrasenspielfelder mit Trainingsbeleuchtung und einer kleinen Leichtathletikanlage auf der Sportanlage Dornbusch wird entsprechend der vorliegenden Planung zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für den Umbau, mit einem Investitionsbedarf von insgesamt 5.950.000,00 € (brutto), werden bewilligt und freigegeben. 2. Die Kosten für die Erschließung und Infrastruktur im Zusammenhang mit den Kosten für die Modernisierung der Freianlagen, belaufen sich auf weitere 2.261.000,00 € (brutto). 3. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Baukosten i. H. v. 8.211.000,00 € (brutto) aus vorhandenen Mitteln der Produktgruppe 21.15, Projektdefinition 5.007479 "SpA Dornbusch" erfolgt. 5. Bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren, ist mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 410.550,00 € zu rechnen. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 71.846,25 € pro Jahr. 6. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2025 begonnen werden. Begründung: A. Zielsetzung Im Zusammenhang mit der Teilung der Sportanlage Dornbusch entsteht im westlichen Teil das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt e.V., der östliche Teil verbleibt beim Sportamt und wird eigenständig entwickelt. Durch den Flächenverlust für die Sportflächen für TuS Makkabi und durch das Anlegen des "Grünen Y" sowie dem Bau eines neuen Umkleide- und Funktionsgebäudes, reduziert sich die Sportfläche auf der Sportanlage Dornbusch von 5 auf 4 Fußballplätze. Die auf dem östlichen Teil angesiedelten drei Fußballvereine (GSU Hellas, FC Maroc und Kosovo) benötigen für einen reibungslosen Spielbetrieb, dringend 2 Fußballplätze. In Absprache mit dem Grünflächenamt wird nach erfolgter Fertigstellung der Fußballfelder und dem Bau des neuen Funktionsgebäudes, zu einem späteren Zeitpunkt, eine kleine Leichtathletikanlage auf der Fläche erstellt, auf der derzeit noch die Umkleide- und Duschcontainer stehen. B. Alternativen Die Sportanlagen und Funktionsgebäude im Stadtteil und in den benachbarten Stadtteilen verfügen nicht über ausreichende freie Kapazitäten, um den Trainings- und Spielbetrieb der Vereine im Stadtteil unterzubringen. Auf dieser neuen Sportanlage finden zusätzlich Ausweichspiele/Trainingseinheiten von anderen Vereinen (z.B. Kickers 16) statt, deren Anlagen umgebaut werden oder im Winter keine ausreichende Beleuchtung haben. Zusätzlich findet auf der Sportanlage noch Schul- und Betriebssport statt. C. Lösung Die Sportanlage Dornbusch wird in den kommenden Jahren ihr Gesicht deutlich verändern. Der erste Abschnitt einer langen Reihe von Bau und Sanierungsmaßnahmen, wurde im Mai 2022 mit der Übergabe neuer Umkleide- und Duschgebäude in Containerbauweise begonnen. Vorgesehen ist, auf dem Baufeld ein modernes Umkleide- und Funktionsgebäude zu errichten, dass die zur Verfügung stehende Fläche optimal ausnutzt und den Anforderungen an einen Spiel- und Trainingsbetrieb gerecht wird. Das bisherige Umkleide- und Funktionsgebäude aus den 50ziger Jahren entsprach nicht mehr den Anforderungen an den Sportbetrieb, war unwirtschaftlich und wurde bereits seit 2022 durch Umkleide- und Duschcontainer ersetzt. Der Standort des alten Funktionsgebäudes befand sich auf der Fläche des TuS Makkabi und wurde mittlerweile abgerissen. Aufgrund der Verkleinerung der Sportanlage mit nur noch zwei Spielfeldern sind die Vereine darauf angewiesen, ihren Trainings- und Spielbetrieb eng getaktet durchzuführen. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 8.211.000,00 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 8.211.000,00 € (brutto) wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: Persönliche Ausgaben: b) Sachkosten: wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung: Kosten für kalkulatorische Verzinsung 71.846,25 € p.a. (1,75% von 8.211.000,00 € :2) 2. Abschreibung: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 8.211.000,00 €) von 410.550,00 € erwartet. Anlage _Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 641 KB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 58 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 42 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 79 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird zugestimmt. a) Die Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und FDP gegen 1 CDU, BFF und fraktionslos (= Beratung der Vorlage) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung von Kunstrasen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung von Kunstrasen) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung von Kunstrasen) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 79 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6272, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 10-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Bau- und Finanzierungsvorlage „Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes“ Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63OAOB 1225.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2025, OA 548 entstanden aus Vorlage: OF 607/12 vom 09.04.2025 Betreff: Bau- und Finanzierungsvorlage "Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes" Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden. Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich seit vielen Jahren um eine Entsiegelung des Riedbergplatzes und wird dabei von lokalen Initiativen - z. B. der Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) - unterstützt. Nun liegen endlich eine Detailplanung und eine Kostenberechnung vor. Allerdings sind ohne Kenntnis und Einflussnahme des Ortsbeirates die notwendigen Beschattungen von einer Holzkonstruktion in Betondächer geändert worden. Der Ortsbeirat empfindet es als widersprüchlich, dass der versiegelte Riedbergplatz von Betonpflastersteinen - zumindest teilweise - befreit werden soll und gleichzeitig an anderer Stelle - nämlich den Schattendächern - wieder betoniert wird. Es ist kaum nachvollziehbar, dass unter einem von der Sommersonne aufgeheizten Betondach ein schattiger Wohlfühlort entstehen kann. Da hilft auch eine extensive Begrünung wenig. Diese und auch das Betondach selbst bleiben wartungsintensiv. Zudem verursacht der für Beton notwendige Zement einen erheblichen CO₂-Ausstoß und ist daher als Baustoff nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen die vielen Stahlpfosten, welche die Last des Daches tragen müssen und ihrerseits wieder Fundamente aus Beton benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 308 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 63 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1215 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 548 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 63 und NR 1212 = Annahme im Rahmen NR 1215, NR 1215 und OA 548 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 63, NR 1212 und OA 548 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Beschlussausfertigung(en): § 6136, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 79-3
OAOB 12Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - IGS Süd im Sommer 2026 auslagern!OFOB 525.04.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2025, OF 1400/5 Betreff: IGS Süd im Sommer 2026 auslagern! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die IGS Süd 1. spätestens im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, 2. komplett, 3. in unmittelbare Nähe und 4. vorzugsweise in Holzständer-Bauweise auszulagern. Begründung: An der IGS sind ein Drittel der Unterrichtsräume wegen Einsturzgefahr mittlerweile gesperrt. Zwei Stockwerke sind komplett gesperrt. In den restlichen Stockwerken werden die Decken mit Metallpfeilern abgestützt. Die aktuelle Situation ist weder der Schülerschaft, noch der Lehrerschaft und der Elternschaft zuzumuten. Hier ist zeitnah - und zwar im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 eine Auslagerung der kompletten Schule in unmittelbare nähe vorzugsweise in Holzständer-Bauweise vorzunehmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6881 2025 Die Vorlage OF 1400/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baulicher Zustand der IGS SüdOFOB 525.04.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2025, OF 1401/5 Betreff: Baulicher Zustand der IGS Süd Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Schulgebäudes der IGS Süd einzuleiten. Dazu gehört insbesondere: Die Auslagerung aller Klassen in sichere Übergangsbauten Einstellung eines Sonderetats in den Haushalt der Stadt Frankfurt für die Durchführung dieser dringli- chen Sanierungsmaßnahme an der IGS Süd Aufstellung eines inhaltlichen und zeitlichen Aktionsplans zur Sanierung des Schulgebäudes der IGS Süd und entsprechende regelmäßige Berichtspflicht des Magistrats gegenüber dem Ortsbeirat über den Fortgang der Arbeiten Begründung: Das Schulgebäude der IGS Süd ist marode und nur noch in Teilen nutzbar. Zwei Stockwerke sind gesperrt. Die Betonqualität des Gebäudes ist derart mangelhaft, dass alle Flure abgestützt werden müssen. Inzwischen wurden 500 Metallstützen aufgestellt. Die Räume der oberen Stockwerke mussten geschlossen werden. 21 Räume fallen für den Unterricht weg. Das einsturzgefährdete Gebäude gleicht mehr einer Baustelle. Der Schulleiter spricht von einem Unterricht in einem "Bergwerk". Der jetzige Zustand ist Resultat massiver Versäumnisse durch das zuständige Dezernat. Über das Problem wird seit Jahren in der Presse berichtet. Ursprünglich war eine Grundsanierung bereits für 2019 geplant. Diese wurde aber immer wieder verschoben, da der Magistrat hier offensichtlich keine Prioritäten gesehen hat. Der jetzige Zustand ist nicht nur für die Schüler unzumutbar, sondern auch durchaus mit Gefahren verbunden. Letztlich wird eine 100-prozentige Sicherheit nicht mehr garantiert werden können. Aus diesem Grunde ist ein Handeln von Seiten des Magistrats eilbedürftig. Die Sanierungsarbeiten müssen schnellstmöglich umgesetzt und während deren Dauer die Schülerinnen und Schüler mit ihren Klassen in Übergangsgebäude ausgelagert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6882 2025 Die Vorlage OF 1401/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Offenes Angebot für Trennungskinder im Alter von zehn bis 16 JahrenOIBOB 1225.04.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2025, OIB 400 entstanden aus Vorlage: OF 599/12 vom 13.03.2025 Betreff: Offenes Angebot für Trennungskinder im Alter von zehn bis 16 Jahren Da von Eltern betroffener Kinder thematisiert wurde, dass es inzwischen zwar ein offenes Angebot für Trennungskinder von sechs bis zehn Jahren auf dem Riedberg gibt, jedoch für die größere Altersgruppe fehlt, hat sich der Träger Billabong, der aktuell den Treff für jüngere Kinder leitet, bereit erklärt, auch einen solchen Treff sowohl personell als auch mit Räumlichkeiten zu realisieren. Einzig die Finanzierung bedarf einer Unterstützung. Dies vorausgeschickt, finanziert der Ortsbeirat die Einrichtung eines offenen Treffs für Jugendliche von zehn bis 16 Jahren bei dem Familienzentrum Billabong aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von einmalig 4.000 Euro im Jahr 2025. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Über die Notwendigkeit eines solchen Angebotes bestehen keine Zweifel. Da der gewonnene Träger Billabong mit Kosten von 8.000 Euro für das Jahr 2025 kalkuliert, ist die Differenz aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 17.04.2026 mit 4.000 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1241
OIBOB 12Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager StraßeOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 358/15 vom 02.04.2025 Betreff: Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderungen an der Prager Straße, die einen Taxistand markieren, zu entfernen. Begründung: Der an dieser Stelle installierte Taxistand ist überflüssig. Dies hat auch ein Vertreter der Taxi Frankfurt eG anlässlich seines Besuches der letzten Ortsbeiratssitzung bestätigt. Taxistände sind an hochfrequentierten Stellen, wie dem Hauptbahnhof oder dem Flughafen, sinnvoll. In nicht so frequentierten Stadtteilen wird das Taxi regelmäßig über eine App gerufen oder telefonisch geordert. Der an dieser Stelle installierte Taxistand blockiert mindestens zwei Parkplätze, die dringend benötigt werden, da doch viele Pendler ihr Auto in Nieder-Eschbach abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1344
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erneuerung von Abfalleimern im Stadtteil Oberrad hier: 1. Verbindungsweg zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg 2. Areal zwischen Georg-Treser-Straße und BalduinstraßeOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6857 entstanden aus Vorlage: OF 1368/5 vom 02.04.2025 Betreff: Erneuerung von Abfalleimern im Stadtteil Oberrad hier: 1. Verbindungsweg zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg 2. Areal zwischen Georg-Treser-Straße und Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, die an den Sitzbänken befindlichen Abfalleimer 1. entlang des Verbindungsweges zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg und 2. auf dem Areal, das von der Georg-Treser-Straße und der Balduinstraße eingeschlossen wird, durch größere ersetzen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die an den Sitzbänken befindlichen Abfalleimer entlang des Verbindungsweges zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg und auf dem Areal, das von der Georg-Treser-Straße und der Balduinstraße eingeschlossen wird, häufig voll sind und die Abfälle dann neben den Abfalleimern liegen. Diesem Problem kann durch das Ersetzen der bisherigen Abfalleimer durch größere begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1259 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhalt der Anna-ApothekeOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6858 entstanden aus Vorlage: OF 1369/5 vom 02.04.2025 Betreff: Erhalt der Anna-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Anna-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um Möglichkeiten auszuloten, dass der Apothekenstandort in der Wiener Straße 57 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Auf einem Hinweisschild in der Anna-Apotheke steht, dass die Apotheke zum 31.03.2025 geschlossen wird. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Dem Magistrat sollte daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1311 Aktenzeichen: 92-31
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)OMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6859 entstanden aus Vorlage: OF 1370/5 vom 01.04.2025 Betreff: Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III) Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Viacount-G eräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1490 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57OMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6860 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 02.04.2025 Betreff: Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 Der Magistrat wird gebeten, das Zusatzschild mit der zeitlichen Begrenzung des absoluten Halteverbotes von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erneuern. Begründung: Das absolute Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 ist mittels Zusatzschild auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt. Leider sind beide Zusatzschilder nicht mehr lesbar. Der Ortsbeirat bittet um Erneuerung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1374 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichtenOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 25.03.2025 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten Der Magistrat wird gebeten, zwei bestehende Parkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwidmen. Begründung: Mit der Schließung der Anna-Apotheke verbleibt in Oberrad nur noch eine Apotheke, da auch die Hortus-Apotheke bereits seit Längerem geschlossen ist. Die Brunnen-Apotheke wird künftig ihren neuen Standort in der Offenbacher Landstraße 365 beziehen. Um den Kundinnen und Kunden, insbesondere älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, den Zugang zu erleichtern, ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erforderlich. Die Umwidmung bestehender Parkplätze zu Kurzzeitparkplätzen verursacht keine zusätzlichen Stellplatzverluste, sondern optimiert lediglich die Nutzung der vorhandenen Flächen. Durch diese Maßnahme wird ein regelmäßiger Nutzerwechsel gewährleistet, der den schnellen und unkomplizierten Zugang zur Apotheke ermöglicht. Die Einführung der Kurzzeitparkplätze trägt maßgeblich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie zur Entlastung der umliegenden Verkehrsflächen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“OMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 1373/5 vom 27.03.2025 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" in Oberrad so umzuprogrammieren, dass die Ampel für den motorisierten Individualverkehr automatisch auf Rot schaltet, sobald eine Straßenbahn in die Haltestelle einfährt oder dort steht. Falls eine Straßenbahn aus Sachsenhausen gleichzeitig mit einer Straßenbahn aus Richtung Oberrad einfährt, muss das Rot-Signal unterdrückt werden. Begründung: Die derzeitige Situation an der Haltestelle "Balduinstraße" stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fahrgäste der Straßenbahn und für Fußgänger dar. Trotz eines bestehenden Überholverbots und einer durchgezogenen Mittellinie werden haltende Straßenbahnen regelmäßig von Fahrzeugen überholt. Dies geschieht auch dann, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren müssen. Besonders problematisch ist, dass die Fußgängerampel für den Autoverkehr Grün zeigt, solange kein Überquerungswunsch per Taster signalisiert wird, selbst wenn eine Straßenbahn hält. Dieses Zusammenspiel fördert ein gefährliches Verhalten von Autofahrenden und führt zu einer Gefährdung von Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen. Zwar wurde ein entsprechender Vorschlag zur automatischen Umschaltung der Ampel auf Rot bei Halt der Straßenbahn bereits im November durch den Ortsbeirat eingebracht, jedoch durch das zuständige Dezernat abgelehnt. Die Begründung, dass durch eine entsprechende Signalschaltung Straßenbahnen an der Ausfahrt gehindert würden, wiegt das Risiko für die Verkehrssicherheit nicht auf. Die Zusage einer erneuten Prüfung wird umso dringlicher, da mit der bevorstehenden Nutzung des Interimsstandorts der Gruneliusschule in unmittelbarer Nähe vermehrt Grundschulkinder die Haltestelle frequentieren werden. Dies erhöht die Dringlichkeit einer sofortigen und effektiven Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit erheblich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Soziale Teilhabe älterer Menschen in Oberrad stärken - Antrag auf kommunale Maßnahmen gemäß SGB XIIOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6863 entstanden aus Vorlage: OF 1374/5 vom 30.03.2025 Betreff: Soziale Teilhabe älterer Menschen in Oberrad stärken - Antrag auf kommunale Maßnahmen gemäß SGB XII Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Teilhabe und zur Unterstützung älterer Menschen im Stadtteil Oberrad zu ergreifen. Ziel ist die Reduzierung sozialer Benachteiligung älterer Menschen, insbesondere durch niedrigschwellige Informations-, Begegnungs- und Unterstützungsangebote sowie die Beteiligung an kommunalen Planungsprozessen. Dabei sind die einschlägigen Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -, insbesondere § 41 ff. zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie § 71 (Altenhilfe) zur Beratung und Unterstützung, zu berücksichtigen. Die genannten Punkte sind unter Einbeziehung relevanter Fachstellen und Träger wohlwollend zu prüfen, geeignete Umsetzungswege sind aufzuzeigen und entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Der Magistrat wird ersucht, dem Ortsbeirat halbjährlich über den Stand der Umsetzung zu beri chten. Begründung: Die Ergebnisse des "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" verdeutlichen für den Stadtteil Oberrad eine überdurchschnittliche soziale Benachteiligung älterer Menschen. Der Teilhabebelastungsindex für diese Bevölkerungsgruppe liegt mit Rangplatz 82 deutlich oberhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts (Rang 57). Die Grundsicherungsquote bei Menschen ab 65 Jahren beträgt 11,8 Prozent (gegenüber 10 Prozent stadtweit), der Benachteiligungsindex insgesamt liegt bei Rangplatz 83. Diese Indikatoren weisen auf einen erhöhten Handlungsbedarf hin. Zur Verbesserung der Situation werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Unterstützung von nachbarschaftlichen Projekten gegen Einsamkeit und Isolation; - halbjährliche Informationsveranstaltungen im Stadtteil zu Themen wie Pflege, Grundsicherung, Patientenverfügung; - Bereitstellung digitaler Schulungsangebote für ältere Menschen (z. B. Nutzung von Smartphone und Internet); - stärkere Bewerbung und Aufklärung zum Anspruch auf Grundsicherung im Alter gemäß § 41 SGB XII; - Beteiligung älterer Menschen an relevanten Planungen im Stadtteil (z. B. öffentlicher Raum, Mobilität, Aufenthaltsqualität). Das Ziel ist die Verbesserung der sozialen Teilhabe, Lebensqualität und Daseinsvorsorge für ältere Menschen in Oberrad im Sinne eines altersfreundlichen Stadtteils unter Beachtung der Vorgaben des SGB XII. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1312 Aktenzeichen: 51
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil OberradOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6864 entstanden aus Vorlage: OF 1375/5 vom 30.03.2025 Betreff: Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten , eine niedrigschwellige Sozialberatung mit regelmäßiger Präsenz im Stadtteil Oberrad einzurichten. Die Sozialberatung soll als wohnortnahe Anlaufstelle für sozial benachteiligte Menschen dienen und insbesondere armutsbetroffene Familien, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, die personellen und räumlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen bzw. entsprechende Träger mit der Durchführung zu beauftragen. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist gemäß dem "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" überdurchschnittlich von Kinderarmut und familiärer Belastung betroffen. So bezogen im Jahr 2024 rund 20,1 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in Oberrad Sozialgeld nach SGB II, während der gesamtstädtische Durchschnitt bei 16,7 Prozent lag. Dies weist auf eine überdurchschnittlich hohe Armutsbelastung bei Kindern und Jugendlichen im Stadtteil hin. Zudem liegt der Anteil alleinerziehender Familienhaushalte bei 27,8 Prozent ebenfalls deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt von 22,9 Prozent. Diese Haushaltsform ist laut § 16 Absatz 2 SGB II in besonderer Weise auf unterstützende Beratungsangebote angewiesen, um soziale Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen. Eine wohnortnahe Sozialberatung kann nach § 11 SGB I (Leistungen zur Beratung) sowie § 1 SGB VIII (Förderung junger Menschen und Schutz von Kindern und Jugendlichen) wesentlich zur Überwindung sozialer Benachteiligung beitragen. Die Notwendigkeit wird auch durch die jüngste Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 25.03.2025 unterstrichen, in der Oberrad in der Kinder- und Jugendarmutskarte mit stark erhöhter Kinder- und Jugendarmut ausgegeben wird. Zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Stärkung der sozialen Infrastruktur ist die Einrichtung einer Sozialberatung in Oberrad ein notwendiger Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1305 Aktenzeichen: 51
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einführung von Bewohnerparken in der Lyonerstraße, Hahnstraße und FrauenhofstraßeOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6865 entstanden aus Vorlage: OF 1376/5 vom 30.03.2025 Betreff: Einführung von Bewohnerparken in der Lyonerstraße, Hahnstraße und Frauenhofstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Lyoner Straße, Hahnstraße und Frauenhofstraße Bewohnerparkbereiche auszuweisen. Begründung: Seit Jahren werden in den oben genannten Straßen viele ortsfremde Fahrzeugen abgestellt. Darunter sind u. a. die Pkws von Urlauberinnen und Urlaubern, Pendlerinnen und Pendlern sowie von Firmen zu finden. Die Anwohnerinnen und Anwohner finden deshalb häufig keine Parkplätze. Durch das Einführen eines Bewohnerparkens erhöht sich die Chance, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1495 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessernOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6866 entstanden aus Vorlage: OF 1377/5 vom 07.04.2025 Betreff: Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessern Der Magistrat wird gebeten, eine ausreichende Reinigung des Bruchfeldplatzes - erforderlichenfalls durch Erhöhung der Reinigungsintervalle - sicherzustellen. Begründung: Anwohner haben sich darüber beschwert, dass eine ausreichende Reinigung des Bruchfeldplatzes nicht erfolgt, sondern - wie auch im übrigen Stadtteil Niederrad - eine zunehmende Verschmutzung festzustellen ist. Zur Erhaltung der Lebensqualität in Niederrad wird um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1260 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radwegenetz WaldstadionOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6867 entstanden aus Vorlage: OF 1379/5 vom 13.03.2025 Betreff: Radwegenetz Waldstadion Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Planung zur Multifunktionshalle möglichst frühzeitig ein Radwegekonzept zum Erreichen des Waldstadions und für Fahrradabstellmöglichkeiten zu entwickeln und dies dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, am Standort Waldstadion eine Multifunktionshalle zu planen. Dies führt zu erheblichen verkehrlichen Herausforderungen. Um eine Entlastung der Verkehrssituation zu bewirken, ist es erforderlich, möglichst viele Besucher der Veranstaltungen zu motivieren, diese mit dem Fahrrad aufzusuchen. Dies gelingt aber nur, wenn ein attraktives und tragfähiges Radwegenetz entwickelt wird. Das Waldstadion ist zurzeit mit dem Fahrrad nur sehr schwer zu erreichen. Es bestehen insbesondere über die Mörfelder Landstraße von Sachsenhausen aus keine zusammenhängenden Fahrradwege. Auch der Weg über Niederrad und die Kennedyallee ist wenig attraktiv, bisweilen sogar gefährlich. Letztlich existiert kein intakter Radweg zum Stadion. Wer das Stadion mit dem Fahrrad aufsucht, muss einige Hindernisse überwinden. Radwege enden im Nichts, andere führen wieder vom Stadion weg. Die Wege haben Schlaglöcher und teilweise wachsen Brombeerhecken in den Radweg hinein. Alle Radwege in Stadionnähe sind geteilte Rad-/Fußwege und sind zu eng für einen Radfahrer, der auf zwei Spaziergänger trifft. Zu berücksichtigen ist auch, dass mittlerweile Besucher mit Lastenrad oder E-Roller zum Stadion fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in NiederradOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6868 entstanden aus Vorlage: OF 1380/5 vom 25.03.2025 Betreff: Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, das in der Rennbahnstraße/Ecke Bruchfeldstraße gegenüber dem Rennbahnpark befindliche Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und die zum Teil dunklen Verfärbungen auf der Gedenktafel und den auf den Steinplatten befindlichen Schmutz sowie die Vermoosung zu entfernen. Begründung: Wie aus dem nachstehenden Foto ersichtlich, befindet sich das Denkmal in einem ungepflegten Zustand, der beseitigt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schaffung einer Schwimmhalle und weiterer Räumlichkeiten am Gymnasium SüdOMOB 325.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6869 entstanden aus Vorlage: OF 1381/5 vom 02.04.2025 Betreff: Schaffung einer Schwimmhalle und weiterer Räumlichkeiten am Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Schwimmhalle sowie Räumlichkeiten für Vereine und außerschulische Aktivitäten, wie z. B. die Musikschule, auf dem Gelände des Gymnasiums Süd zu realisieren. Begründung: Um den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Schwimmkapazitäten im Stadtteil Sachsenhausen zu decken, reicht das Textorbad allein nicht aus. Besonders für Schulen und Vereine herrscht ein immenser Mangel an Wasserflächen, was dazu führt, dass Schwimmunterricht und sportliche Aktivitäten nur eingeschränkt stattfinden können. Eine zusätzliche Schwimmhalle auf dem Areal des Gymnasium Süd würde nicht nur den schulischen Schwimmunterricht fördern, sondern auch den Schwimmvereinen eine dringend benötigte Erweiterung ihrer Trainingsmöglichkeiten bieten. Darüber hinaus besteht im Stadtteil Sachsenhausen ein erheblicher Bedarf an weiteren Räumlichkeiten für kulturelle und soziale Angebote. Die Einrichtung von Räumen für Vereine und außerschulische Aktivitäten, wie etwa die Musikschule, könnte das Freizeit- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wesentlich verbessern und die lokale Vereinslandschaft stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1504 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 52-1
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Zustände auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen in SachsenhausenOMOB 325.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6870 entstanden aus Vorlage: OF 1382/5 vom 29.03.2025 Betreff: Verbesserung der Zustände auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen gegen die Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Plätze und Spielplätze in Sachsenhausen zu ergreifen: 1. Erhöhung der Reinigungsfrequenz auf stark genutzten öffentlichen Plätzen und Spielplätzen, insbesondere im Bereich Martha-Wertheimer-Platz; 2. bessere Müllentsorgung durch mehr Abfallbehälter, regelmäßige Leerungen und gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Vermüllung; 3. Einrichtung öffentlicher Toiletten, insbesondere an stark frequentierten Plätzen und in der Nähe von Spielplätzen, um unzumutbare Hinterlassenschaften im öffentlichen Raum zu vermeiden; 4. soziale Maßnahmen vor Ort zur Unterstützung wohnungsloser Menschen, um das Nächtigen auf Spielplätzen und öffentlichen Plätzen zu reduzieren. Dazu gehört eine gezielte soziale Unterstützung für psychisch kranke und obdachlose Menschen, insbesondere durch Streetworker-Teams und niedrigschwellige Hilfsangebote, um alternative Aufenthaltsorte und Hilfestellungen zu bieten; 5. Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Sanierung und Begrünung der Plätze sowie eine verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes zur Überwachung der Zustände. Begründung: Der Ortsbeirat 5 beobachtet mit zunehmender Besorgnis die Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Plätze und Spielplätze in Sachsenhausen. Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind bereits zahlreiche Beschwerden dazu eingegangen. Ein großes Problem stellt das Nächtigen von Personen auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen dar. Da es an ausreichenden öffentlichen Toiletten fehlt, kommt es zudem zu unzumutbaren hygienischen Zuständen, die besonders für Kinder auf den Spielplätzen eine Gesundheitsgefahr darstellen. Die zunehmende Verschmutzung und die unhaltbaren hygienischen Bedingungen beeinträchtigen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die von Familien mit Kindern. Obdachlose oder psychisch kranke Menschen sollten in unserer Stadt nicht sich selbst überlassen werden. Es fehlen niedrigschwellige Hilfsangebote im Stadtteil. Die Stadt sollte endlich reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1736 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke StresemannalleeOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6871 entstanden aus Vorlage: OF 1383/5 vom 29.03.2025 Betreff: Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Richtung Hauptbahnhof Sitzbänke und einen Wetterschutz aufzustellen. Begründung: Die kürzlich neu gestaltete Haltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee verfügt bislang weder über Sitzgelegenheiten noch über einen Wetterschutz. Dabei befindet sich diese Haltestelle direkt an einem Ärztehaus mit einer großen rheumatologischen Praxis. Hier warten oft Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, für die Sitzgelegenheiten unerlässlich sind. Es ist ausreichend Platz vorhanden, allerdings ist ein großer Teil der Fläche mit Fahrradständern belegt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade an dieser Haltestelle keine Sitzbänke vorgesehen wurden. Sitzgelegenheiten und Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an Standorten mit einer hohen Zahl an mobilitätseingeschränkten Fahrgästen. Daher sollte die Ausstattung der Haltestelle bitte zeitnah verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1494 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhenOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6872 entstanden aus Vorlage: OF 1384/5 vom 30.03.2025 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße übersichtlicher zu gestalten und das mittig auf der Straße stehende Verkehrsschild zu entfernen. Begründung: In dem oben genannten Kreuzungsbereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Außerdem kommt es durch das mitten auf der Straße stehende Verkehrsschild zu Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1464 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35OMOB 325.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-3
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Paradieshof in Alt-Sachsenhausen: Leerstand endlich beendenOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6874 entstanden aus Vorlage: OF 1387/5 vom 29.03.2025 Betreff: Paradieshof in Alt-Sachsenhausen: Leerstand endlich beenden Der Magistrat wird gebeten, die Mittel für den Baukostenzuschuss im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens zum Paradieshof im Haushalt 2025 bereitzustellen - oder das Gebäude zeitnah für den eigenen Raumbedarf selbst zu nutzen. Ziel ist, den Leerstand schnellstmöglich zu beenden und den Paradieshof durch eine sinnvolle Nutzung zu beleben, um das Quartier aufzuwerten. Begründung: Seit über 20 Jahren steht der Paradieshof leer und verfällt. Der Leerstand des zentralen Gebäudes am Platz führt zu Vandalismus, trägt zur Verwahrlosung des Viertel bei und sorgt für großen Unmut in der Bürgerschaft. Dabei kommt dem Gebäude bei der Entwicklung des Quartiers eine besondere Bedeutung zu. Eine entsprechende Nutzung des Gebäudes am zentralen Platz in Alt-Sachsenhausen könnte einen positiven Impuls für die Entwicklung des Stadtteils geben und das Quartier tagsüber beleben. Die Stadt sollte dafür Sorge tragen, den Leerstand des Paradieshofes baldmöglichst zu beenden und mit entsprechender Infrastruktur die vielfältigen Problemlagen in diesem Quartier zu lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 403 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigenOMOB 325.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter SüdenOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6876 entstanden aus Vorlage: OF 1389/5 vom 20.03.2025 Betreff: Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegen die Zunahme der Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden, insbesondere an Plätzen wie dem Schweizer Platz, unternommen werden können. Es sind artenschutzkonforme Lösungsansätze zu entwickeln, um dem Problem zu begegnen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob nach der Brutzeit Nester entfernt werden können. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sich Krähen vermehrt und in großen Scharen im Frankfurter Süden ansiedeln. Die Vögel sind laut und verkoten die Straßen. Gerade an der Schweizer Straße haben sich vermehrt Krähen angesiedelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1220 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Abgabeverbot von Lachgas an MinderjährigeOMOB 1525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6877 entstanden aus Vorlage: OF 1391/5 vom 26.03.2025 Betreff: Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige im Ortsbezirk, Alt-Sachsenhausen als Hots pot, umzusetzen ist. Des Weiteren soll geprüft werden, ob an Spielplätzen, Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen ein generelles Konsumieren der Partydroge untersagt werden kann. Begründung: Die Hanauer Stadtverordnetenversammlung hat dieses Verbot in Verbindung mit dem Verbot des Konsumierens an bestimmten Orten beschlossen. Da sich in Alt-Sachsenhausen die Lage in Bezug auf diese billige und leicht zu beschaffende Droge immer weiter verschlimmert, muss auch dort eingegriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1162 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Drei-Felder-Sporthalle für das neue Gymnasium SüdOMOB 1425.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6878 entstanden aus Vorlage: OF 1392/5 vom 04.03.2025 Betreff: Drei-Felder-Sporthalle für das neue Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, den geplanten Neubau der Sporthalle für das neue Gymnasium Süd als große Drei-Felder-Sporthalle zu planen. Begründung: Der Ausbau der neuen Sporthalle als Drei-Felder-Sporthalle ist erforderlich, um dort auch zukünftig Punktspiele der Handballer der TG Sachsenhausen 1904 e. V. und der Zweitliga-Hockeymannschaft des TSV Sachsenhausen 1857 austragen zu können. Nach derzeitigen Informationen wird eine doppelgeschossige Sporthalle geplant, die nicht über die Größe verfügt, um Handball- und Hockeypunktspiele austragen zu können. Es besteht keine Möglichkeit, Plätze für Zuschauer vorzusehen. Erforderlich ist auch, dass ein eigener abschließbarer Raum für die Handball- und Hockeyvereine in der Halle eingeplant wird, damit dort neben dem Schulsport auch der Vereinssport seinen eigenen Bereich hat. Eine Drei-Felder-Halle ist unbedingt erforderlich, um die sportliche Vielfalt und das Angebot für die sporttreibenden Kinder und Jugendlichen im Stadtteil weiter zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1010 Aktenzeichen: 40-33
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hinweisschilder für öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 5OMOB 425.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6879 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 30.03.2025 Betreff: Hinweisschilder für öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten , im Ortsbezirk 5 Hinweisschilder für öffentliche Toiletten aufzustellen. Begründung: Im Ortsbezirk 5 sind sehr wenige öffentliche Toiletten vorhanden, wiewohl die Fertigstellung der Toilette am Südbahnhof die Situation etwas entschärft hat. Dafür ist die Toilette am Lokalbahnhof wegen eines Wasserschadens seit einigen Monaten außer Betrieb. An der Ersatz-Toilette hatte jemand ein privates Schloss angebracht, sodass diese zeitweise auch nicht zu benutzen war. Es wird seit mehr als zehn Jahren an dem Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt gearbeitet. Es wäre hilfreich, wenn Hinweisschilder aufgestellt würden, damit Frankfurter und vor allem auch Ortsunkundige schnell eine Toilette finden könnten. Im Frankfurter Süden gibt es durch das Vergnügungsviertel Alt-Sachsenhausen einen besonderen Bedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1410 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91-22
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Durchführung klimagerechter Dachsanierungen städtischer Gebäude im Rahmen notwendiger BaumaßnahmenOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6880 entstanden aus Vorlage: OF 1399/5 vom 23.04.2025 Betreff: Durchführung klimagerechter Dachsanierungen städtischer Gebäude im Rahmen notwendiger Baumaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, klimagerechte Dachsanierungen vorrangig im Rahmen ohnehin anstehender und dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden durchzuführen - insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen. Es ist technisch und wirtschaftlich sinnvoll, diese Arbeiten mit einer ohnehin fälligen Gesamtsanierung zu bündeln. Ziel ist es, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen dafür zu nutzen, den bestehenden Sanierungsstau an städtischen Gebäuden schnellstmöglich abzubauen und in diesem Zusammenhang auch die Dächer klimagerecht zu ertüchtigen. Begründung: Die Erreichung von Klimaneutralität ist gut und wichtig. Die energetische und klimagerechte Dachsanierung städtischer Gebäude ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu begrüßen. Dennoch muss die Umsetzung solcher Maßnahmen im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Isolierte Dachsanierungen können zu unnötigem Mehraufwand, doppelten Baustellen und ineffizienter Mittelverwendung führen. Die Begrünung und statische Ertüchtigung der Dächer sowie die Installation von Photovoltaikanlagen erfordern in der Regel Begleitmaßnahmen im Gebäude, etwa die Nachrüstung von Wechselrichtern, Elektroverteilungen, Steuerungstechnik oder Netzanbindungen. Es ist daher wirtschaftlich sinnvoll, diese Arbeiten im Rahmen einer Gesamtsanierung zu bündeln. Der Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden - insbesondere bei Schulbauten - ist in Frankfurt erheblich. An manchen Schulen müssen Kinder in Gebäuden lernen, die schwerwiegende bauliche Mängel aufweisen. In Sachsenhausen beispielsweise werden Schülerinnen und Schüler in einem Gebäude unterrichtet, das inzwischen als akut einsturzgefährdet eingestuft ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass umfangreiche personelle und finanzielle Mittel für Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, während gleichzeitig dringend notwendige Sanierungen von Schulen häufig aus Ressourcengründen verschoben werden. Kein Kind sollte in einer einsturzgefährdeten Schule lernen müssen. Die Grundversorgung muss vorrangig sichergestellt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1408 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 60-10
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - IGS Süd im Sommer 2026 auslagern!OMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 1400/5 vom 25.04.2025 Betreff: IGS Süd im Sommer 2026 auslagern! Der Magistrat wird gebeten, die IGS Süd 1. spätestens im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, 2. komplett, 3. in unmittelbare Nähe, z. B. im Rosengärtchen, und 4. vorzugsweise in Holzständer-Bauweise auszulagern. Begründung: An der IGS Süd sind mittlerweile ein Drittel der Unterrichtsräume wegen Einsturzgefahr gesperrt. Zwei Stockwerke sind komplett gesperrt., in den restlichen Stockwerken werden die Decken mit Metallpfeilern abgestützt. Die aktuelle Situation ist weder der Schülerschaft noch der Lehrerschaft und der Elternschaft zuzumuten. Hier ist zeitnah, und zwar im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, eine Auslagerung der kompletten Schule in unmittelbare Nähe und vorzugsweise in Holzständer-Bauweise vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.04.2025, OF 1409/5 Antrag vom 08.05.2025, OF 1410/5 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7013 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7014 Antrag vom 22.08.2025, OF 1492/5 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1753 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baulicher Zustand der IGS SüdOMOB 525.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6882 entstanden aus Vorlage: OF 1401/5 vom 25.04.2025 Betreff: Baulicher Zustand der IGS Süd Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude der IGS Süd einzuleiten. Dazu gehören insbesondere: - d ie Auslagerung aller Klassen in sichere Übergangsbauten; - Einstellung eines Sonderetats in den Haushalt der Stadt für die Durchführung dieser dringlichen Sanierungsmaßnahme an der IGS Süd; - Aufstellung eines inhaltlichen und zeitlichen Aktionsplans zur Sanierung des Schulgebäudes der IGS Süd und regelmäßige Berichtspflicht des Magistrats gegenüber dem Ortsbeirat über den Fortgang der Arbeiten. Begründung: Das Schulgebäude der IGS Süd ist marode und nur noch in Teilen nutzbar. Zwei Stockwerke sind gesperrt. Die Betonqualität des Gebäudes ist derart mangelhaft, dass alle Flure abgestützt werden müssen. Inzwischen wurden 500 Metallstützen aufgestellt. Die Räume der oberen Stockwerke mussten geschlossen werden. 21 Räume fallen für den Unterricht weg. Das einsturzgefährdete Gebäude gleicht einer Baustelle. Der Schulleiter spricht von Unterricht in einem "Bergwerk". Der jetzige Zustand ist das Resultat massiver Versäumnisse durch das zuständige Dezernat. Über das Problem wird seit Jahren in der Presse berichtet. Ursprünglich war eine Grundsanierung bereits für 2019 geplant. Diese wurde aber immer wieder verschoben, da der Magistrat hier offensichtlich keine Prioritäten gesehen hat. Der jetzige Zustand ist nicht nur für die Schüler unzumutbar, sondern auch durchaus mit Gefahren verbunden. Letztlich kann eine 100-prozentige Sicherheit nicht mehr garantiert werden. Aus diesem Grund ist das Handeln vonseiten des Magistrats eilbedürftig. Die Sanierungsarbeiten müssen schnellstmöglich umgesetzt und während deren Dauer die Schülerinnen und Schüler mit ihren Klassen in Übergangsgebäude ausgelagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1979 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellenOMOB 425.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883 entstanden aus Vorlage: OF 597/12 vom 11.04.2025 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird der Magistrat gebeten, einen Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger Beschränkung (z. B. Kurzparker - zehn Minuten) zu kennzeichnen. Die Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu schaffen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, hat der Magistrat dem Ortsbeirat in Bezug auf die Anregung OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie den Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. zwei Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer Behrend Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1478 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grundstück für MehrgenerationenwohnhausOMOB 425.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 11.04.2025 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der Anregung vom 08.11.2024, OM 6086, wurde der Magistrat gebeten, auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. In der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 226, begrüßte der Magistrat das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch weder wie gewünscht in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potenzial von gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher StadtpfadOMOB 425.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6885 entstanden aus Vorlage: OF 601/12 vom 11.04.2025 Betreff: Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, auf die Straße Kalbacher Stadtpfad, Kreuzung Am Hasensprung, vor der Kita ein Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen, um vor allem zu schnell fahrende Radfahrer auf Kinder, die die Fahrbahn überqueren, aufmerksam zu machen. Begründung: Da es offensichtlich nicht ausreicht, dass an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ein Zebrastreifen und zwei Piktogramme "Achtung Kinder" auf den Fahrbahnen aufgebracht sind, wäre es sinnvoll, ein drittes Piktogramm an der Kreuzung bzw. vor der Kita aufzubringen und die bereits vorhandenen Piktogramme auszubessern. Es sind immer wieder Autofahrer und besonders Radfahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit bis vor die Kita fahren oder aus beiden Richtungen an der Kita vorbeifahren. Leider sind es oft Eltern, die mit ihrem Pkw zu schnell in die Straße Kalbacher Stadtpfad bis vor die Kita fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1285 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stromanschluss auf dem Kerbeplatz KalbachOMOB 425.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6886 entstanden aus Vorlage: OF 602/12 vom 10.04.2025 Betreff: Stromanschluss auf dem Kerbeplatz Kalbach Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen festen Stromanschluss auf dem Kerbeplatz in Frankfurt-Kalbach zu errichten. Dies umfasst: 1. Die Planung und Installation eines festen Stromanschlusses inklusive Stromzählers auf dem Kerbeplatz. 2. Die zeitnahe Umsetzung des Projekts, um die Nutzung des Kerbeplatzes für zukünftige Veranstaltungen zu gewährleisten. 3. Die Einbeziehung des Ortsbeirates und des Kerbevereins Kalbach e. V. in die Planungen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Anforderungen der lokalen Gemeinschaft berücksichtigt werden. Begründung: Der Kerbeplatz in Frankfurt-Kalbach ist ein zentraler Veranstaltungsort für zahlreiche kulturelle und gesellschaftliche Ereignisse, die das Gemeinschaftsleben im Stadtteil bereichern. Die derzeitige Stromversorgung ist jedoch unzureichend und erschwert die Durchführung von Veranstaltungen erheblich. Ein fester Stromanschluss würde nicht nur die Planung und Durchführung von Veranstaltungen erleichtern, sondern auch die Sicherheit und Effizienz der Stromversorgung gewährleisten. Dies ist besonders wichtig für größere Veranstaltungen, bei denen eine stabile und zuverlässige Stromversorgung unerlässlich ist. Ein fester Stromanschluss auf dem Kerbeplatz ist von großer Bedeutung für die Förderung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Frankfurt-Kalbach. Er ermöglicht eine sichere und effiziente Durchführung von Veranstaltungen und trägt zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls bei. Dies würde auch die Durchführung von Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt, der Kerb und dem Sommerfest (bisher Straßenfest) sowie die Nutzung durch andere Vereine ermöglichen und für Veranstaltungen auf dem Platz dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1476 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in KalbachOMOB 1225.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6887 entstanden aus Vorlage: OF 603/12 vom 11.04.2025 Betreff: Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, gezielt in leer stehenden Gewerbeimmobilien über geeignete Mittel, z. B. Radar Frankfurt, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen als Zwischennutzung für fünf Jahre oder länger zu fördern. Konkret bietet sich hierfür eine Gelegenheit in der Talstraße 107, 107a und 107b, die derzeit offenbar leer stehen. Begründung: Durch eine institutionelle Anmietung können für Firmengründungen, aber auch künstlerische Projekte oder Bildungsinitiativen vereinfachte Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche diese Initiativen unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Die Stadt Frankfurt hat hierfür mit Radar Frankfurt extra eine solche Institution geschaffen. Der Stadtteil wird durch solche Maßnahmen zusätzlich belebt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1540 Auskunftsersuchen vom 05.12.2025, V 1337 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 61-00
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.