Barrierefreiheits-Fördermittel auch für barrierefreie Live-Kommunikation verwenden
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main beantragt die Erweiterung des Verwendungszwecks der Barrierefreiheits-Fördermittel, um die barrierefreie Live-Kommunikation vor Ort zu fördern. Diese Maßnahme soll zur Inklusion beitragen und sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Die erwarteten Ergebnisse sind eine verbesserte Teilhabe und Barrierefreiheit bei öffentlichen Angeboten.
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Thema Fußverkehr verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Inklusion ist ein wichtiges Ziel der Stadt Frankfurt am Main. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung dafür. Um Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Behinderungen zu erreichen, setzt sich die Stadt Frankfurt am Main aktiv dafür ein, Inklusion und Barrierefreiheit auszubauen. Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet kontinuierlich daran, die entsprechenden Vorgaben und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Artikeln 9 (Zugänglichkeit), 21 (Zugang zu Informationen) und 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) zu erfüllen. Für eine funktionierende Teilhabe sind diese Themen gemeinsam zu betrachten und umzusetzen. Teilhabe funktioniert, wenn
- die öffentlichen Liegenschaften barrierefrei zugänglich sind,
- über die dortigen öffentlichen Angebote barrierefrei informiert wird,
- und bei öffentlichen Angeboten auch live vor Ort barrierefrei kommuniziert wird. Ziel ist, diese Teilhabe-Kette vollständig zu realisieren, um Menschen mit Behinderungen nicht von der Teilnahme an öffentlichen Angeboten auszuschließen.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die Barrierefreiheits-Fördermittel sind ab sofort auch für die Förderung barrierefreier Live-Kommunikation vor Ort in öffentlichen Angeboten einsetzbar. Dieser Verwendungszweck zielt auf öffentliche Veranstaltungen, beispielsweise in den Bereichen Politik, Kultur, Sport, Soziales, Jugend, Netzwerkarbeit, usw. Maßnahmen sind beispielsweise Audiodeskription für blinde Menschen, Gebärdensprachdolmetschen für gehörlose Menschen, Leichte-Sprache-Dolmetschen für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Schriftdolmetschen für gehörlose und schwerhörige Menschen usw. Damit wird die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen auch für Menschen mit Behinderungen möglich. Die Fördermittel für diesen Verwendungszweck werden in der Regel en bloc mit einer Summe pro Jahr an städtische Ämter bzw. Eigenbetriebe vergeben, die dann in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine sachgerechte Verwendung bei eigenen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit vergleichbar öffentlichem Charakter bei freien Trägern und geförderten Institutionen sorgen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
ist zu beachten, dass Darlehen nicht abgeschrieben werden.
6. Leistungen Dritter:
keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
keine
8. Sonstiges:
entfällt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)