Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Barrierefreie Kommunikation und Information fördern

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Begründung

Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Barrierefreie Kommunikation und Information fördern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der im Investitionsprogramm 2017 bis 2020 vorgesehene Betrag von 1 Million Euro für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden wird durch die Verwendung vorhandener Mittel im Ergebnishaushalt in Höhe von 50 000 Euro für nicht-bauliche Maßnahmen und damit die Förderung der barrierefreien Kommunikation und Information (z. B. Einsatz von Gebärdensprache, Broschüren und Webseiten in Leichter oder Einfacher Sprache) ergänzt. Begründung: Seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1470 vom 01.03.2007 zu Antrag E 15 vom 20.12.2006 sind Mittel für den barrierefreien Umbau öffentlicher Gebäude in den Haushalt eingestellt. Der Einsatz dieser Mittel hat sich bewährt, es konnten seither zahlreiche Maßnahmen gefördert und viele Fortschritte erreicht werden (siehe auch die regelmäßige Berichterstattung hierzu, zuletzt B 326 vom 09.12.2016). Das Verständnis von Barrierefreiheit hat sich jedoch zwischenzeitlich fachlich, gesellschaftlich und juristisch weiter entwickelt und bezieht sich nicht mehr nur auf bauliche Maßnahmen. Die UN-Behindertenrechtskonvention und das 2016 reformierte Behindertengleichstellungsgesetz haben auf diese Entwicklung erheblichen Einfluss, ferner tragen auch fachliche und technische Entwicklungen dazu bei. Heute wird unter Barrierefreiheit außer baulichen Maßnahmen auch barrierefreie Kommunikation und Information verstanden (z.B. durch Gebärdensprache, Leichte Sprache, Einfache Sprache, barrierefreie Websites und PDF-Dateien, etc.). Es bestehen sogar Rechtsansprüche auf barrierefreie Kommunikation und Information. Auch sollten öffentliche Angebote oder Dienstleistungen inklusiv und barrierefrei konzipiert sein, damit sie niemanden ausschließen. Ggf. sind sie dafür konzeptionell weiter zu entwickeln. Daher sind Mittel für Barrierefreiheit ab sofort auch für solche Maßnahmen einzusetzen.

Inhalt

Etatantrag vom 26.04.2017, E 32

Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Barrierefreie Kommunikation und Information fördern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der im Investitionsprogramm 2017 bis 2020 vorgesehene Betrag von 1 Million Euro für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden wird durch die Verwendung vorhandener Mittel im Ergebnishaushalt in Höhe von 50 000 Euro für nicht-bauliche Maßnahmen und damit die Förderung der barrierefreien Kommunikation und Information (z. B. Einsatz von Gebärdensprache, Broschüren und Webseiten in Leichter oder Einfacher Sprache) ergänzt.

Begründung: Seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1470 vom 01.03.2007 zu Antrag E 15 vom 20.12.2006 sind Mittel für den barrierefreien Umbau öffentlicher Gebäude in den Haushalt eingestellt. Der Einsatz dieser Mittel hat sich bewährt, es konnten seither zahlreiche Maßnahmen gefördert und viele Fortschritte erreicht werden (siehe auch die regelmäßige Berichterstattung hierzu, zuletzt B 326 vom 09.12.2016). Das Verständnis von Barrierefreiheit hat sich jedoch zwischenzeitlich fachlich, gesellschaftlich und juristisch weiter entwickelt und bezieht sich nicht mehr nur auf bauliche Maßnahmen. Die UN-Behindertenrechtskonvention und das 2016 reformierte Behindertengleichstellungsgesetz haben auf diese Entwicklung erheblichen Einfluss, ferner tragen auch fachliche und technische Entwicklungen dazu bei. Heute wird unter Barrierefreiheit außer baulichen Maßnahmen auch barrierefreie Kommunikation und Information verstanden (z.B. durch Gebärdensprache, Leichte Sprache, Einfache Sprache, barrierefreie Websites und PDF-Dateien, etc.). Es bestehen sogar Rechtsansprüche auf barrierefreie Kommunikation und Information. Auch sollten öffentliche Angebote oder Dienstleistungen inklusiv und barrierefrei konzipiert sein, damit sie niemanden ausschließen. Ggf. sind sie dafür konzeptionell weiter zu entwickeln. Daher sind Mittel für Barrierefreiheit ab sofort auch für solche Maßnahmen einzusetzen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.05.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. April 2017 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.05.2017 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2017 1.141 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 11 · 29.05.2017
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage E 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFFAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen