Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin für den Sozialbezirk 321, 322, 324 (Ortsbeirat 5)
Zusammenfassung
Frau Petra Ines Meister soll als Ehrenbeamtin für den Sozialbezirk 321, 322 und 324 ernannt werden. Dies geschieht, da ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Entscheidung wird in der Stadtverordnetenversammlung getroffen.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 in der Produktgruppe 10.03 unter der Projektdefinition 5.010865 1 Mio. € p.a. für die Förderung der Barrierefreiheit vorgesehen sind.
- Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass nach derzeitigem Stand davon auszugehen ist, dass für den Haushalt 2026 voraussichtlich 978.000 € zur Verfügung stehen werden. Die Beratungen zum Haushalt 2026 sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Mittel erfolgreich für die Förderung barrierefreier Umbauten öffentlicher Liegenschaften und für die barrierefreie Kommunikation (Digital und Print) öffentlicher Angebote verwendet werden.
- Vor dem Hintergrund wird der Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Mittel um die Förderung der barrierefreien Live-Kommunikation vor Ort in öffentlichen Angeboten mit sofortiger Wirkung zugestimmt.
Begründung
Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung.
A. Zielsetzung
Inklusion ist ein wichtiges Ziel der Stadt Frankfurt am Main. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung dafür. Um Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Behinderungen zu erreichen, setzt sich die Stadt Frankfurt am Main aktiv dafür ein, Inklusion und Barrierefreiheit auszubauen.
Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet kontinuierlich daran, die entsprechenden Vorgaben und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Artikeln 9 (Zugänglichkeit), 21 (Zugang zu Informationen) und 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) zu erfüllen. Für eine funktionierende Teilhabe sind diese Themen gemeinsam zu betrachten und umzusetzen.
Teilhabe funktioniert, wenn
- die öffentlichen Liegenschaften barrierefrei zugänglich sind,
- über die dortigen öffentlichen Angebote barrierefrei informiert wird,
- und bei öffentlichen Angeboten auch live vor Ort barrierefrei kommuniziert wird.
Ziel ist, diese Teilhabe-Kette vollständig zu realisieren, um Menschen mit Behinderungen nicht von der Teilnahme an öffentlichen Angeboten auszuschließen.
B. Alternativen
Keine.
Erfüllung der Rechtsverpflichtungen ist notwendig.
C. Lösung
Die Barrierefreiheits-Fördermittel sind ab sofort auch für die Förderung barrierefreier Live-Kommunikation vor Ort in öffentlichen Angeboten einsetzbar.
Dieser Verwendungszweck zielt auf öffentliche Veranstaltungen, beispielsweise in den Bereichen Politik, Kultur, Sport, Soziales, Jugend, Netzwerkarbeit, usw. Maßnahmen sind beispielsweise Audiodeskription für blinde Menschen, Gebärdensprachdolmetschen für gehörlose Menschen, Leichte-Sprache-Dolmetschen für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Schriftdolmetschen für gehörlose und schwerhörige Menschen usw. Damit wird die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen auch für Menschen mit Behinderungen möglich.
Die Fördermittel für diesen Verwendungszweck werden in der Regel en bloc mit einer Summe pro Jahr an städtische Ämter bzw. Eigenbetriebe vergeben, die dann in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine sachgerechte Verwendung bei eigenen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit vergleichbar öffentlichem Charakter bei freien Trägern und geförderten Institutionen sorgen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse:
Siehe Nr. 2 des Tenors.
Stellenplanmäßige Auswirkungen:
Keine.
Sonstiges:
Entfällt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. August 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf