Entwurf Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020
Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 wird ein umfassendes Paket vorgestellt, das die finanzielle und investive Planung der Stadt Frankfurt am Main für die Jahre 2017 bis 2020 umfasst. Der Entwurf zielt darauf ab, die finanziellen Grundlagen für die laufenden städtischen Aufgaben zu sichern und Investitionen in die Infrastruktur zu ermöglichen.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.
- Die in der Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig.
- Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)...
- Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)...
- Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
- Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2017 bis 2020 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis.
- Das vorgelegte Investitionsprogramm 2017 - 2020, das die investiven Maßnahmen enthält...
- Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2017 - 2020...
Begründung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung aufgestellt. Da die Fehlbeträge des Finanzplanungszeitraumes vollständig aus der Rücklage aus den Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre gedeckt werden können, besteht keine Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2017, der aus technischen Gründen als Anlage 12 beigefügt ist, Bezug genommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Februar 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 28 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf28 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); Enthaltung 1 LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: SPD, CDU und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme) zu 2.: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen 1 FARBECHTE und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, 2 FARBECHTE, FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 GRÜNE und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 (M 39 vom 17.02.2017) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen, sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2017 (M 44 vom 17.02.2017) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die aus der Verfügung des Oberbürgermeisters zur Dezernatsverteilung vom 15.07.2016 resultierenden zahlenmäßigen Änderungen in den Teilhaushalten wurden entsprechend M 39 vom 17.02.2017, Ziffer 13 in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 5a und 5b) und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6a bis 6j werden beschlossen. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus der Anlage 3 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) nicht entsprechend der planerisch veränderten Kreditaufnahme angepasst wurde, da die erhöhten Kreditaufnahmen keine Auswirkungen auf den Schuldendienst im Haushaltsjahr 2017 haben, sondern ausschließlich den weiteren Finanzplanungszeitraum 2018 ff. betreffen und die finanziellen Auswirkungen aus der erhöhten Kreditaufnahme betragsmäßig nicht erheblich sind. Ferner dient zur Kenntnis, dass die Aufwendungen für Abschreibungen nicht entsprechend des planerisch veränderten Investitionsprogramms angepasst wurden, da der Ressourcenverbrauch betragsmäßig unerheblich und frühestens ab dem Haushaltsjahre 2019 ff. ergebniswirksame ist. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2017 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 7 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD. GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung); AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu I.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)