Haushalt 2017 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Stadt schafft für die Bauaufsicht Lärmmessgeräte an, damit an Baustellen die Einhaltung der Lärmgrenzwerte unmittelbar kontrolliert werden kann. Begründung: In Presseberichten wurde im Zusammenhang mit dem Baustopp des Projekts ONYX immer wieder betont, dass die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte zur Lärmmessung besitzt. Es gehört aber zu den originären Aufgaben der Bauaufsicht, die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu kontrollieren. Wenn die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte dafür besitzt, kann sie ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Daher ist es dringend notwendig, Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anzuschaffen. Aufgrund des Baubooms in Frankfurt und der dadurch stattfindenden Abriss- und Umbaumaßnahmen ist es dringend erforderlich, die damit verbundene Lärmbelästigung besser zu kontrollieren.
Inhalt
Antrag vom 23.02.2017, OF 241/2
Betreff: Haushalt 2017 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Stadt schafft für die Bauaufsicht Lärmmessgeräte an, damit an Baustellen die Einhaltung der Lärmgrenzwerte unmittelbar kontrolliert werden kann.
Begründung: In Presseberichten wurde im Zusammenhang mit dem Baustopp des Projekts ONYX immer wieder betont, dass die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte zur Lärmmessung besitzt. Es gehört aber zu den originären Aufgaben der Bauaufsicht, die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu kontrollieren. Wenn die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte dafür besitzt, kann sie ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Daher ist es dringend notwendig, Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anzuschaffen. Aufgrund des Baubooms in Frankfurt und der dadurch stattfindenden Abriss- und Umbaumaßnahmen ist es dringend erforderlich, die damit verbundene Lärmbelästigung besser zu kontrollieren.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 39 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2017MM 39Entwurf Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020Magistratsvortrag
- 23. Februar 2017Sie sind hierOFOF 241/2Haushalt 2017 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. März 2017EAEA 64Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffenEtatanregung
- 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1726Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme