Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1726
Betreff: Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 891 vom 12.05.2017 berichtete, steht bei der Bauaufsicht bereits ein Lärmmessgerät zur Verfügung. Dieses wurde im August 2015 angeschafft. Bedarf an der Anschaffung weiterer Messgeräte besteht derzeit nicht. Auf die vorgenannte Stellungnahme wird verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2017MM 39Entwurf Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020Magistratsvortrag
- 23. Februar 2017OFOF 241/2Haushalt 2017 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. März 2017EAEA 64Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffenEtatanregung
- 8. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1726Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab