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Verwendung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung und kommunale Stadterneuerungsgebiete -…

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Verwendung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung und kommunale Stadterneuerungsgebiete - Richtlinien für eine Mittelverwendung und -vergabe

Vorlagentyp: M
22 SitzungenAngenommen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 146

Betreff: Verwendung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung und kommunale Stadterneuerungsgebiete - Richtlinien für eine Mittelverwendung und -vergabe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 (M 39)

  1. Den beigefügten Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung (Bund-Länder-Programme) sowie kommunale Stadterneuerungsgebiete wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds dieser Richtlinien aus Mitteln des Teilfinanzierungshaushaltes 13.01 Stadtplanung, Produktbereich Stadtplanung erfolgt.
  3. Der Magistrat (Dezernat IV Planen und Wohnen) wird ermächtigt, die Richtlinien Verfügungsfonds anzuwenden und auf der Grundlage dieser Richtlinien nach Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zu bewilligen bzw. anzuerkennen. Begründung: A. Zielsetzung Der Verfügungsfonds dient der kooperativen Unterstützung der Städtebauförderungsprogramme, indem Bewohner/innen und lokale Akteure in den nicht-investiven Handlungsfeldern in ihrem Engagement finanziell unterstützt werden. Durch den Verfügungsfonds wird den Stadtteilbewohner/innen und Akteuren (Vereine, Verbände, Initiativen etc.) ein lokales Budget für nachbarschaftsfördernde, soziale, kulturelle, integrative und bildungsfördernde Kleinprojekte zur Verfügung gestellt. Der Fonds dient dem Ziel, Engagement zu aktivieren, indem es finanziell unterstützt und in seiner Breitenwirkung gewinnbringend in den Stadterneuerungsprozess eingebunden wird. Durch ein vielfältiges, bewohnergetragenes Engagement soll Begegnung und Teilhabe gefördert, das Miteinander im Gebiet gestärkt und ein vitales und attraktives Stadtteilleben angestrebt werden. Die Bereitstellung eines lokalen Budgets versetzt Gruppen und lokale Akteure in die Lage, durch eigenes Tun selbst entwickelte Projekte und Angebote schnell und unbürokratisch im Stadtteil und für den Stadtteil umzusetzen. Durch die Übernahme von Eigeninitiative und Selbstverantwortung wird der Entwicklungsprozess vor Ort von innen heraus mitgestaltet. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Erneuerung für die Zukunft tragfähig abzusichern. B. Alternativen Keine C. Lösung Die vorgelegten Richtlinien sind rahmengebend für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds. Als Aktivierungs- und Beteiligungsinstrument stärkt der Verfügungsfonds Engagement, Ideen und Selbstverantwortung im Stadtteil. Das im Verfügungsfonds bereitgestellte Geld dokumentiert nach außen, das Engagement willkommen ist und auch finanziell unterstützt wird. Es bietet interessierten Gruppen und Akteuren einen Anreiz, eigene Ideen und Interessen in konkrete Projektideen umzusetzen und zu realisieren. Der Fonds wird aus rein kommunalen Mitteln finanziert und ermöglicht die finanzielle Unterstützung einzelner Projekte und Angebote, ohne die Antragsteller/innen finanziell zu belasten. Allein deren Engagement und Einsatz trägt zum Gelingen der Projekte bei und ist beispielgebend für neues Engagement. Im positiven Fall erzeugt der Verfügungsfonds über die konkreten Projekte hinweg auch belebende Wirkungen im Stadtteil, indem Netzwerke entstehen und gemeinschaftliches Handeln gestärkt wird. Zudem bewirbt der Fonds Menschen, die sich vorher kaum kannten und als Akteur im Erneuerungsprozess bislang nicht in Erscheinung getreten sind. Damit der Fonds seine gewünschte Wirkung entfalten kann, muss er vor Ort in eine transparente und funktionierende Organisationsform eingebunden werden, die Selbstverantwortung stärkt. Die Richtlinien sehen für den Regelfall eine Anbindung des Fonds an die jeweilige Gebietsbetreuung (Quartiersmanagement / Projektsteuerung) vor, die als Geschäftsstelle agiert. Um gewünschtes Engagement mobilisieren zu können, muss die Geschäftsstelle insbesondere in der Anfangszeit den Fonds bewerben und gezielt auf potentielle Akteure zugehen und Motivations- und Unterstützungsarbeit leisten. Über die Verwendung der Fondsmittel entscheidet ein lokales Gremium in Eigenregie, das an die örtlichen Beteiligungsgremien (Beirat / lokale Partnerschaft) anknüpft. In Gebieten, in denen aufgrund einer Neuaufnahme noch keine Gebietsbetreuung arbeitet oder in denen nach dem aktiven Förderzeitraum die Gebietsbetreuung eingestellt wurde, übernimmt das Stadtplanungsamt (61.S Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau) die Mittelbetreuung und entscheidet über eine Vergabe der Fördermittel. Das durch den Verfügungsfonds unterstützte, gemeinwohlorientierte Engagement stärkt bei einem verhältnismäßig geringen Finanzmitteleinsatz die gemeinschaftliche Basis im Quartier und ist ein wichtiger Beitrag für eine bewohnergetragene Stadtteilentwicklung. D. Kosten Zur Finanzierung der Förderrichtlinie sind im Haushalt 2018 in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanungsamt unter dem Titel 'Verfügungsfonds' Mittel in Höhe von 82.000 Euro eingestellt. Die Mittelbereitstellung soll jährlich erfolgen. Anlage _RichtlinienVerfuegungsfonds (ca. 56 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. August 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 22 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.01.2019 im OBR 3 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf22 Beratungen
OBR 2
Sitzung 25 · 10.09.2018
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 25 · 10.09.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 25 · 11.09.2018
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 23 · 11.09.2018
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 25 · 11.09.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 25 · 11.09.2018
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und ÖkoLinX-ARL

OBR 6
Sitzung 25 · 11.09.2018
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 25 · 13.09.2018
TO I, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 25 · 13.09.2018
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 25 · 14.09.2018
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 25 · 14.09.2018
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 24 · 17.09.2018
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 11
Sitzung 25 · 17.09.2018
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeGrüneFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 25 · 18.09.2018
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeBFFU.b
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE, BFF und U.B. gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 25 · 18.09.2018
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 25 · 20.09.2018
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPLinke
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 25 · 21.09.2018
TO I, TOP 63
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 25.09.2018
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 27.09.2018
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 26 · 25.10.2018
TO I, TOP 19
Beraten
Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 38
Beraten
Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 28 · 24.01.2019
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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