Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende Richtlinien zur Vergabe von Darlehen und Zuschüssen - Änderung von…
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Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende Richtlinien zur Vergabe von Darlehen und Zuschüssen - Änderung von Förderkonditionen und Erweiterung der Zielgruppe
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Richtlinien zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende zu ändern, um die Zielgruppe auf Auszubildende zu erweitern und die Förderbedingungen zu verbessern. Ziel ist es, mehr geförderten Wohnraum in Frankfurt zu schaffen und die Mietkosten zu senken.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Den geänderten Förderungsrichtlinien wird gemäß der beiliegenden Neufassung (Anlage 1) zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen zur Förderung nach diesem Programm aus Mitteln des Teilfinanzhaushalts der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen und Zuschüsse erfolgt. Projektdefinition/ Produktbereich 5.006008 Förderprogramm Wohnraum für Studierende.
- Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beabsichtigt, die Fördermittel nach den Konditionen des Programms in Einzelfällen auch in Projekte, die in nahen Umlandgemeinden liegen, einzusetzen. Dies soll in Einzelfällen durch gesonderten Stadtverordnetenbeschluss erfolgen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die vorliegenden Richtlinienänderungen sollen dazu beitragen, dass das Angebot an gefördertem Wohnraum in Frankfurt erweitert und verbessert werden kann.
Ziele der Richtlinien-Änderung sind:
- Erweiterung der Zielgruppe auf Auszubildende
- Verbesserung der Förderung
- Extraförderung nachhaltiger Dämmstoffe
- Anpassung der Mietpreisbindung
- Verlängerung der Zweckbindung
- Anpassung an gesetzliche Grundlagen
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Aus dem vorliegenden Programm wurden seit 2012 insgesamt 988 Wohnplätze gefördert. Die Förderhöhen und die Mietpreisbindung sind seitdem unverändert und bedürfen nach gut 11 Jahren einer Anpassung. Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau haben sich aufgrund der Preisentwicklung und der gestiegenen Bauzinsen in Verbindung mit hohen Grundstückskosten in Frankfurt verschlechtert. Gleichzeitig steigen die technischen Anforderungen an die Gebäude zur Erreichung der Klimaziele. Alle diese Effekte belasten die Finanzierung und erschweren den Bau von bezahlbaren Wohnheimplätzen. Preissteigerungen bei Kaltmieten, steigende Betriebs- und Nebenkosten und steigende Energiekosten verteuern nicht nur die Herstellungs- und Betreiberkosten, sondern auch die Wohnkosten in den Wohnheimen der sozialen Träger. Mit der vorliegenden Richtlinienänderung soll gegengesteuert werden.
Aus der 22. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden in Deutschland 2021 geht hervor, dass 44 % der Studierenden über monatliche Gesamteinnahmen von unter 900 Euro verfügen. Dabei ist die Miete mit durchschnittlich 410 Euro im Monat der größten Ausgabenposten von Studierenden deutschlandweit. Allerdings sind im BAföG fürs Wohnen derzeit nur 360 Euro im Monat vorgesehen.
Für die Schaffung von neuen Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende stehen Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Die Bundesländer sind für die jeweiligen Förderprogramme und deren Vollzug zuständig. Die für die Förderung zuständige Stelle in Hessen vergibt diese Mittel seit letztem Jahr nach der "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung". Die vorliegenden kommunalen Förderrichtlinien wurden so angepasst, dass sie mit dem Landesprogramm besser kombinierbar sind.
Neben der Verbesserung der Förderbedingungen wird der Magistrat auf Umlandgemeinden zugehen, um über die Errichtung von geförderten Wohnheimen an geeigneten, gut erschlossenen Standorten zu sprechen. Für diese Bauvorhaben sollen auch Fördermittel aus diesem Programm eingesetzt werden können.
Die wichtigsten Richtlinienänderungen sind nachfolgend beschrieben und begründet. Über diese grundlegenden Punkte hinaus erfolgen redaktionelle Änderungen, Konkretisierungen und Klarstellung, die hier nicht im Einzelnen ausgeführt werden. Sie sind einer Gegenüberstellung von alter und neuer Förderrichtlinie (Synopse) in der Anlage 2 zu entnehmen.
- Erweiterung der Zielgruppe
Das Förderprogramm wird um die Zielgruppe "Auszubildende" erweitert. Der Mietmarkt in Frankfurt macht es jungen Menschen schwer, während ihrer Ausbildungszeit bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dies gilt für Studierende und Auszubildende gleichermaßen. Hierfür stehen künftig zusätzliche Finanzhilfen des Bundes und des Landes Hessen zur Verfügung, die über das Landesprogramm zur sozialen Mietwohnraumförderung abgerufen werden können und die durch das vorliegende Programm aufgestockt werden. Wohnberechtigt sind sowohl Studierende einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (gem. Liste der Hochschulrektorenkonferenz https://www.hochschulkompass.de/home.html), als auch Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder in Berufsausbildung an einer Berufsfachschule in Frankfurt.
- Verbesserung der Förderung
Trotz verbesserter Landesförderung ist auch eine verbesserte kommunale Förderung notwendig, um die Miete weiterhin auf einem reduzierten Niveau zu halten.
Die Förderung besteht künftig aus einem zinslosen Darlehen von 950 Euro und einem Finanzierungszuschuss von bis zu 1.950 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Höhe des Zuschusses hängt vom energetischen Gebäudestandard und davon, ob ein Grundstück verbilligt zur Verfügung gestellt wird, ab.
Mit der Erhöhung der Förderbeträge wird der Mietpreis- und Belegungsbindung wieder ein entsprechender Subventionswert gegenübergestellt.
- Extraförderung nachhaltiger Dämmstoffe
Immer noch dominieren konventionelle Dämmstoffe den Markt. Um hier einen Anreiz für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu setzen, ist die Förderung verbessert worden. Die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen bei der Dämmung von Fassaden, Flachdächern oder obersten Geschossdecken wird künftig mit einem Zuschuss von bis zu 17 Euro je Quadratmeter zusätzlich gefördert.
- Anpassung der Mietpreisbindung
Die Mietpreisbindung in der bisherigen Förderrichtlinie bestand bisher aus einer Bruttowarmmiete von 350 Euro monatlich incl. aller Betriebskosten. Sie blieb seit 2012 unverändert. Die Träger der Wohnheime haben in den letzten Jahren mehrfach auf die stark angestiegenen Betriebskostenanteile in der Pauschalmiete hingewiesen. Die noch unter dem BAföG-Satz von 360 Euro liegende Pauschalmiete, die alle Betriebskosten abdecken muss, ist inzwischen zum Hemmnis für neue Projekte geworden.
Der Magistrat hat deshalb die Systematik geändert. Kalt- und Warmmiete werden entkoppelt. Betriebs- und Heizkosten können verbrauchsabhängig im Rahmen einer Pauschalvereinbarung erhoben werden und müssen der Förderstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Im Hinblick auf die stark gestiegenen Energiekosten bietet dies auch die Möglichkeit zu Sparanreizen.
- Verlängerung der Zweckbindung
In Verbindung mit der verbesserten Förderung wird die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von 20 Jahren auf 40 Jahre angehoben. Die Verlängerung ist angesichts des bestehenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt und aufgrund der Höhe der öffentlichen Förderung angemessen und notwendig. Sie erfolgt in Angleichung an die Landesrichtlinie, damit die durch erheblichen öffentlichen Mittelaufwand (Land und Stadt) geförderten Wohnplätze für einen nachhaltigen Zeitraum zur Vermietung an junge Menschen in Ausbildung zur Verfügung stehen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
Durch diesen Beschluss entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Investitionen werden durch
Einzelfall-bezogene Bewilligung durch den Magistrat getätigt.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2024 ff
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
keine
- Jahresfolgekosten:
keine
- Jahreserträge:
keine
- Leistungen Dritter:
keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen:
keine
- Sonstiges:
entfällt
Anlage 1_Neufassung_Foerderrichtlinie (ca. 3 MB) Anlage 2_Synopse (ca. 65 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2024Sie sind hierMM 70Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende Richtlinien zur Vergabe von Darlehen und Zuschüssen - Änderung von Förderkonditionen und Erweiterung der ZielgruppeMagistratsvortrag
- 19. Juni 2024NRNR 969Gute Förderbedingungen schaffen bezahlbaren WohnraumSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 969); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (M 70 = Annahme, NR 969 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70 und NR 969 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 969) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 70 = Annahme, NR 969 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70 und NR 969 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 969) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme)