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Frankfurter Programm zur Förderung von Wohnraum für Studierende - Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 176

Betreff: Frankfurter Programm zur Förderung von Wohnraum für Studierende - Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln

  1. Den beigefügten "Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Studierende" wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen zur Förderung nach diesem Programm aus Mitteln des Teilfinanzhaushalts der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition Nr. 5.006008 - Förderprogramm Studentisches Wohnen- (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde) erfolgt.
  3. Der Magistrat (Dezernent für Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz) wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Darlehen und Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen, soweit dem nicht Bewirtschaftungsregelungen (z.B. aus Stadtverordneten-, Magistratsbeschlüssen, den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften o.ä.m.) entgegenstehen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Frankfurter Programm zur Förderung von Wohnraum für Studierende wird die Wohnungsbauförderung um ein weiteres Instrument ergänzt. Das Verhältnis zwischen der Anzahl Studierender und der Anzahl verfügbarer Wohnplätze in Frankfurt kann künftig mit kommunaler Unterstützung verbessert werden. Damit beteiligt sich der Magistrat nun auch wieder finanziell an der Schaffung von Wohnplätzen in Frankfurt. Diese Aufgabe stellt sich aktuell als sehr dringlich dar. Die steigende Studiennachfrage ist für die Hochschulstandorte eine große Herausforderung. Die Zahl der Erstsemester im Winter- und Sommersemester ist bundesweit 2011 gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent gestiegen (Statistisches Bundesamt v. 23.11.2011). Allein für die Jahre 2011 bis 2015 werden hessenweit 275.000 zusätzlichen Studienanfänger erwartet. An Frankfurter Hochschulen nimmt die Anzahl der Studienanfänger stetig zu. Nach Schätzungen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst wird sich die Zahl der Studienberechtigten noch bis 2020 deutlich erhöhen. Bereits in früheren Jahren hat sich die Stadt an der Finanzierung von studentischem Wohn- raum beteiligt. So entstand in den 90er Jahren eine Reihe von Wohngebäuden mit etwa 490 Wohnplätzen. B. Alternativen Keine C. Lösung Mit den vorliegenden Richtlinien können Darlehen und Zuschüsse zur Schaffung von neuem Wohnraum für Frankfurter Studierende gewährt werden. Förderungsfähig sind sowohl Neubaumaßnahmen als auch Maßnahmen im Bestand (Ziffer 1). Nicht gefördert wird die Modernisierung von bestehenden Wohnheimen. Einen Förderantrag kann jeder Eigentümer stellen, der die langfristige zielgruppengemäße Belegung des Wohnraums sicherstellt (Ziffer 2). Die Vorhaben müssen energetischen Fördervoraussetzungen entsprechen (Ziffer 3). Übereinstimmend mit bestehenden Förderprogrammen und auf Grundlage der bestehenden Beschlusslage (§§ 3526 und 3543 v. 28.02.2008: Bausteine für den Klimaschutz) sind nur Vorhaben förderfähig, die in Passivhausbauweise (Neubau) oder mit Passivhauskomponenten (Bestand) errichtet werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine um mindestens 30 Prozent gegenüber den Erfordernissen der Energieeinsparverordnung bessere Energieeffizienz als förderfähig anerkannt werden. Neubauvorhaben müssen den Wohnraum in Obergeschossen barrierefrei erschließen. Zur Qualitätssicherung sind für größere Projekte konkurrierende Entwurfsverfahren vorausgesetzt. Die unter Ziffer 4 beschrieben Planungsgrundlagen sind als Untergrenze des Wohnflächenstandards zu beachten. Sie erlauben sowohl die Entwicklung von modernen Apartments mit eigenen Sanitärraum und Kochnische als auch Wohngruppenmodelle mit gemeinsamen Bereichen. Die Mietpreis- und Belegungsbindung (Ziffer 5) besteht für 20 Jahre: während dieses Zeitraums darf nur an Studierende einer Frankfurter Hochschule vermietet werden. Analog der Regelungen bei den Wohnheimträgern kann ein Studierender bis zu 5 Jahre wohnen bleiben. Die Miete je Wohnplatz darf einen Betrag von 350 Euro monatlich nicht übersteigen. Für die Dauer der Belegungsbindung wird das Darlehen zinslos gewährt (Ziffer 6). Nach Ablauf dieser Frist kann der Zinssatz in Abhängigkeit von der Wohnungsmarktsituation neu festgesetzt werden. Eine Darlehensvergabe sichert in der Regel den kontinuierlichen Rückfluss der Mittel. Die Vergabe der Fördermittel nach diesem Programm kann aber nicht nur als Darlehen sondern auf Antrag auch als Zuschuss erfolgen und ist damit im Interesse einer schnellen Zielerreichung so breit wie möglich angelegt. D. Kosten
  4. Investitionsbedarf Im Finanzplanungszeitraum 2012 - 2015 sind in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition Nr. 5.006008, Haushaltsmittel unter dem Titel "Förderprogramm Studentisches Wohnen" in Höhe von 1 Mio. € p.a. eingestellt.
  5. Finanzbedarfszeitraum 2012 ff
  6. Folgeinvestition entfällt
  7. Kalkulatorische Verzinsung Bei einem Fördermitteleinsatz von 1 Mio. € / Jahr, einem liquiden Abfluss von 0,99 Mio. € und einem Zinssatz von derzeit 4,75 % ergeben sich kalkulatorische Zinsen in Höhe von 23.750,-- € / Jahr.
  8. Jahreserträge entfällt
  9. Leistungen Dritter keine
  10. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  11. Sonstiges entfällt Anlage _Richtlinie (ca. 18 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. August 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.10.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 176 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 01.10.2012
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiratenRömerFDPFreie WählerNPDREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 09.10.2012
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 11.10.2012
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerNPDREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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