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Gute Förderbedingungen schaffen bezahlbaren Wohnraum

Vorlagentyp: NRCDU
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Förderbedingungen für den Wohnungsbau für Studierende und Auszubildende zu verbessern, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die bürokratischen Hürden senken und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Eine zügige Überarbeitung der Förderrichtlinien wird als notwendig erachtet, um die prekäre Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Den geänderten Förderbedingungen der Wohnraumförderung für Studierenden und Auszubildende (M 70 vom 27.05.2024) wird insoweit zugestimmt, dass

a) eine Förderung für Projekte zulässig ist, die außerhalb des Stadtgebiets liegen, sofern die Stadtverordnetenversammlung zustimmt;

b) währenden des Bindungszeitraums der geförderte Wohnraum auch an Auszubildende vergeben werden kann;

c) die Zuschusserhöhungen entsprechend 6.2 angehoben werden.

Im Übrigen wird der Entwurf abgelehnt und an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen.

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb von drei Monaten eine überarbeite Vorlage der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Überarbeitung hat unter der Maßgabe zu erfolgen, dass

a) die zulässige Miete und Belegungszeit an die Richtlinien des Landes Hessen angepasst wird;

b) der besonderen Bedürfnisse von Studenten und Auszubildenden mit Behinderung durch eine Extraförderung (analog der Extraförderung nachhaltiger Dämmstoffe) Rechnung getragen wird.

Begründung

Nur gute Förderbedingungen sind in der Lage, die prekäre Lage des Wohnungsmarkts für Studierende und Auszubildende wirksam zu entschärfen. Die mit der Vorlage M 70 eingebrachte Förderrichtlinie wird dieser Anforderung nicht gerecht. Zwar sind durchaus positive Ansätze vorhanden. In der Summe betrachtet, ist die Überarbeitung aber enttäuschend, da wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden und das Ziel der Förderung auf Grundlage der Überarbeitung verfehlt wird. Der vorgelegte Entwurf steigert die bürokratischen Hürden für Investoren. Laut Entwurf sollen vorrangig Landesmittel in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig werden die Förderbedingungen im Vergleich zur Landesförderung derart verschärft, dass Investoren neu kalkulieren müssen, sofern auch die Förderung der Stadt Frankfurt in Anspruch genommen werden soll. Es bedarf keines Frankfurter Sonderwegs, sondern einen zügigen Neubau geförderter Wohnungen für Studierende und Auszubildende. Exemplarisch seien hierbei die Belegungszeit und Miethöhe genannt. Es ist zu erwarten, dass Investoren aufgrund dieser bürokratischen Hürden außerhalb von Frankfurt entsprechenden Wohnraum schaffen werden. Auf der Grundlage des Entwurfs werden zwar Bauvorhaben priorisiert, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen, aber, im Gegensatz zu dem Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe, werden die Mehrkosten dieser Bauweise bei den Fördersätzen nicht in Ansatz gebracht. Der letzte Wohnungsmarktbericht hat das Defizit von Wohnraum für Menschen mit Handicap besonders deutlich gezeigt. Problembewusstsein ist dem Magistrat diesbezüglich nicht per se absprechbar, aber die logische Konsequenz, nämlich die Anhebung der Förderbedingungen bei Bau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende mit Handicap, hat der Magistrat unterlassen. Hier ist dringend nachzubessern. Da aufgrund der prekären Lage am Wohnungsmarkt Eile bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien geboten ist, ist dem Magistrat eine Frist zur Vorlage der überarbeitenden Version der Richtlinien zu setzen. Sofern die Richtlinie wie gefordert überarbeitet wird, ist mit einer deutlichen Zunahme von Förderanträgen zu rechnen. Laut dem Entwurf des Haushalts 2024/2025 beabsichtigt der Magistrat allerdings keine Erhöhung der entsprechenden Haushaltsposition und vor allen Dingen keine Erhöhung der Haushaltsmittel für Zuschüsse. Ein Förderprogramm ist zur Erreichung seines Zwecks auch im Haushalt entsprechend abzubilden. Das Handeln des Magistrats ist allerdings insoweit "konsequent": Der Zweck der Förderung wird durch den eingebrachten Entwurf verfehlt und daher ist auch eine Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln bisher nicht notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2024MM 70Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende Richtlinien zur Vergabe von Darlehen und Zuschüssen - Änderung von Förderkonditionen und Erweiterung der ZielgruppeMagistratsvortrag
  2. 19. Juni 2024Sie sind hier
    NRNR 969Gute Förderbedingungen schaffen bezahlbaren Wohnraum
    STVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 77
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 969 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
BFF-BIG
Sonstige:
AfD (M 70 = Annahme, NR 969 = Ablehnung)FRAKTION (M 70 = Annahme, NR 969 = Ablehnung)Gartenpartei (M 70 und NR 969 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 969); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (M 70 = Annahme, NR 969 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70 und NR 969 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO I, TOP 24
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 969 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 70 = Annahme, NR 969 = Ablehnung)Gartenpartei (M 70 und NR 969 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 969) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 70 = Annahme, NR 969 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70 und NR 969 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 11.07.2024
TO II, TOP 24
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 969 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDUGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 969) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme)

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