Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2030 hier: Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln
Zusammenfassung
Im Rahmen des Haushalts 2026 wird die Freigabe von insgesamt 181.407 T€ für Wohnungsbauförderungsmaßnahmen beschlossen. Dies umfasst verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung von bezahlbarem Wohnraum und energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die Maßnahme soll die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung sichern und ist wichtig für die Stadtentwicklung.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wurde, nach fachlicher Prüfung Mittel für Wohnungsbaufördermaßnahmen in Form von Darlehen und Zuschüssen nach den folgenden Förderrichtlinien zu bewilligen: - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 - Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege - Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende
- Die erforderlichen Mittel für Wohnungsbaudarlehen und -zuschüsse mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 181.407 T€ für das Jahr 2026 werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass 1. die erforderlichen Mittel für die Wohnungsbauförderung mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 181.407 T€ in der Produktgruppe 13.1 auf folgenden Projekten im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen: 5.001232 Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen (174.007 T€) 5.002454 Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen (2.200 T€) 5.003613 Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohnsubstanz (3.200 T€) 5.006008 Förderprogramm studentisches Wohnen (2.000 T€) 2. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 4.994 T€ zukünftige Haushalte belasten, diesen stehen Erträge aus Tilgungsleistungen von 6.059 T€ und einer Landesförderung von 60.000 T€ gegenüber.
Begründung
A. Zielsetzung
Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2026 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.
Da eine Einzelbeschlussfassung bei der Menge an Förderanträgen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung der jeweiligen Bewilligung führen würde, ist eine Beschlussfassung der gesamten Ansätze der Wohnungsbaufördermittel erforderlich.
Eine entsprechende Verfügbarkeit der Wohnungsbaufördermittel ist grundlegend für die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung, die Akzeptanz der Förderprogramme und den optimalen Ablauf ihrer Umsetzung. Eine reibungslose Abwicklung der geförderten Wohnungsbauprojekte ist nur möglich, wenn das Planungsdezernat ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte auch weiterhin unmittelbar verbindliche Förderzusagen erteilen kann.
Aufgrund vorliegender bescheidungsreifer Anträge sowie weiterer in Planung befindlicher Fördervorhaben besteht im laufenden Haushaltsjahr im Bereich der Wohnungsbauförderung ein voraussichtlicher Mittelbedarf im Umfang der in den betreffenden Investitionsmaßnahmen (vgl. Ziffer I.) insgesamt veranschlagten 181.407 T€.
Mit der Freigabe der Wohnungsbaufördermittel wird die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewahrt. Die Akzeptanz der Förderprogramme sowie der optimale Ablauf ihrer Umsetzung ist nur so gewährleistet.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Freigabe der Mittel gem. Ziffer II. Für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln und ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des zur Verfügung stehenden Ansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)