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Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder Änderung

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die vorgeschlagenen Mitglieder für die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main zu wählen. Dies dient der ordnungsgemäßen Besetzung und der Förderung der Bildungsangebote in der Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vorschlag zu, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

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An der Staufenmauer — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient der Kenntnis, dass der Jahresabschluss 2024 für die Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt wurde: Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 18.268.128.435,78 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | 212.050.278,80 €, davon | Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | 281.853.195,96 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | -69.802.917,16 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | aus Verwaltungstätigkeit von | 302.110.722,27 €, aus Investitionstätigkeit von | -583.363.481,34 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 94.879.824,13 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von | 118.904.401,74 €, und mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag von | -67.468.533,20 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von | 566.507.953,05 €.
  2. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, | wird mit | 281.853.195,96 € | der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" zugeführt. | Der Stand der ordentlichen Rücklagen inklusive des Überschusses 2024 | beträgt damit | 1.099.711.625,19 €. | Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, | | wird mit | -69.802.917,16 € | auf den vorgetragenen Verlust hinzugerechnet. | | Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit auf | -99.189.324,64 €. | III. Mit dem Jahresabschluss werden im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 255,01 Mio. € (Vorjahr: 188,49 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge im Ergebnishaushalt in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre belasten werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen zum 31.12.2024 liquide Mittel in Höhe von 566,51 Mio. € (Netto-Liquidität 462,51 Mio. €) zur Verfügung stehen.
  4. Zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit werden vor dem Hintergrund der vorgetragenen Kreditermächtigung aus 2024 die für das Projekt "Gymnasium Süd" übertragenen Investitionsansätze in Höhe von 43,49 Mio. € einer haushaltswirtschaftlichen Haushaltssperre unterstellt.
  5. Es wird zugestimmt, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5544 (M 157) vorgesehene Deckung der Mehrkosten für die Sanierung des Bolongaropalastes i. H. v. 500 T€ abweichend von der ursprünglichen Beschlussfassung nicht aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001027 "Sozialbindung des Grundeigentums" erfolgt, sondern aus der Projektdefinition 5.001232 "WoBau-Darlehen" der Produktgruppe 13.01.
  6. Weiter wird zugestimmt, dass nicht verwendete Mittel der Etatanträge E 33/2023 "Frankfurt nimmt am Anreizprogramm zur Förderung des Radverkehrs "DB Rad+" teil" und E 47/2023 "Fahrradparkhäuser für Frankfurt" in Höhe von jeweils 20 T€ umgewidmet werden zugunsten der Machbarkeitsstudie "Etablierung von Fahrradparkhäusern in der Innenstadt" (E 53/2024).
  7. Es dient zur Kenntnis, dass unterjährig bereits Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO in Höhe von insgesamt 208,97 Mio. € zugelassen und in Höhe von 208,85 Mio. € in Anspruch genommen wurden. Die Deckung wurde zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht vollumfänglich sichergestellt. Gedeckt werden konnten 166,95 Mio. € innerhalb und 10,04 Mio. € außerhalb der betroffenen Budgetbereiche. Es verblieb eine Deckungslücke von 31,86 Mio. €. Dezernat | Mittelverwendung | Grundlage | Genehmigter Betrag in € | In Anspruch genommener Betrag in € Deckung innerhalb des Budgetbereichs | In Anspruch genommener Betrag in € Deckung außerhalb des Budgetbereichs | In Anspruch genommener Betrag in € Keine Deckung I - Hauptverwaltung und Sport | Zuschüsse Saalbau Betriebsgesellschaft mbH und andere Zuschussempfänger | § 5977 v. 03.04.2025 (M 41/2025) | 9.500.000,00 | 9.373.467,61 | 0,00 | 0,00 VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal | Liquiditätssicherung der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH | § 5560 v. 12.12.2024 (M 181 / 2024) | 3.100.000,00 | 0,00 | 3.100.000,00 | 0,00 VII - Kultur und Wissenschaft | Deckung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit multiplen Krisen | § 5979 v. 03.04.2025 (M 43/2025) | 28.531.871,55 | 22.399.473,42 | 0,00 | 6.132.398,13 IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz | Deckung von Mehraufwendungen u. a. aufgrund erhöhter Fundtierpauschale und Sicherheitsmaßnahmen sowie allgemeiner Preissteigerungen | § 5976 v. 03.04.2025 (M 37/2025) | 11.194.125,45 | 4.251.885,10 | 6.942.240,35 | 0,00 X - Klima, Umwelt und Frauen | Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen und Deckung von Mehraufwendungen aufgrund Preissteigerungen | § 5980 v. 03.04.2025 (M 45/2025) | 7.832.000,00 | 2.668.676,91 | 0,00 | 5.161.793,62 XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen | Aufrechterhaltung des KiTa-Angebots, Tarifabschlüsse und inflationsbedingt erhöhte Sachkosten | § 5981 v. 03.04.2025 (M 55/2025) | 148.815.423,51 | 128.252.842,81 | 0,00 | 20.562.580,70 Summe | 208.973.420,51 | 166.946.345,85 | 10.042.240,35 | 31.856.772,45 IX. Die Deckung der unter Ziffer VIII. dieser Vorlage genannten, bislang nicht beordneten Budgetüberschreitungen der Dezernate VII (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5979 (M 43)), X (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5980 (M 45)) und XI (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5981 (M 55)) wird in Höhe von insgesamt 31,86 Mio. € im Rahmen des Jahresabschlusses durch Minderaufwendungen bei | Zur Deckung verwendet bei Dezernat | Gruppierung | Betrag | Dez VII | Dez X | Dez XI XII - Mobilität PG 16.09 | Gr. 71 Zuschüsse an Gesellschaften | 2.203.000,00 € | 2.203.000,00 € | | XII - Mobilität PG 16.10 | Gr. 71 Zuschüsse an Gesellschaften | 18.000.576,51 € | 3.929.398,13 € | 5.161.793,62 € | 8.909.384,76 € ZF - Zentraler Finanzbereich | Gr. 62, 63, 640-643, 647-649, 65 Personalaufwendungen | 11.653.195,94 € | | | 11.653.195,94 € Summe | 31.856.772,45 € | 6.132.398,13 € | 5.161.793,62 € | 20.562.580,70 € sichergestellt und genehmigt.
  8. Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehrausgaben im Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 44,72 Mio. € zugelassen und in Höhe von 37,49 Mio. € in Anspruch genommen wurden. Die Deckung wurde wie folgt vorgenommen: Dezernat | Mittelverwendung | Grundlage | Genehmigter Betrag in € | In Anspruch genommener Betrag in € Deckung innerhalb des Budgetbereichs | In Anspruch genommener Betrag in € Deckung außerhalb des Budgetbereichs VII - Kultur und Wissenschaft | Kulturelle Nutzung des historischen Gewölbekellers der Liegenschaft An der Staufenmauer 11 | Verfügung Amt 20 vom 03.02.2025 (MB 1283 v.24.11.2023) | 35.338,36 | 0,00 | 35.338,36 XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen | Grunderwerb und Freimachung | § 5204 v. 19.09.2024 (M 119 / 2024) | 40.000.000,00 | 5.455.039,41 | 32.000.000,00 XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen | Energetische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes Braubachstraße 7 | § 5556 v. 12.12.2024 (M 176 / 2024) | 880.000,00 | 0,00 | 880.000,00 XII - Mobilität | Umrüstung von Gasleuchten | § 5552 v. 12.12.2024 (M 167 / 2023) | 3.800.000,00 | 0,00 | 3.800.000,00 Summe | 44.715.338,36 | 5.455.039,41 | 36.715.338,36 XI. Es dient zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Bericht zur Ausführung des Haushaltes zum 31.12.2024 (§ 28 GemHVO) darstellt. Das Dezernat VI Finanzen, Beteiligungen und Personal wird beauftragt, den Bericht der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben. XII. Der Jahresabschluss 2024 wird für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt aufgestellt: 1. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 1.006.222.156,37 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | aus Verwaltungstätigkeit von | 42.768.916,68 €, aus Investitionstätigkeit von | -44.987.081,20 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von | -72.448,03 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von | -2.290.612,55 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von | 13.695.946,86 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 64.249.301,48 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | 1.053.875,24 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | aus Verwaltungstätigkeit von | 3.295.501,86 €, aus Investitionstätigkeit von | -2.903.008,26 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 € aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von | 480.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von | 872.493,60 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von | 1.034.389,55 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss der ZVK gemäß den einschlägigen Bestimmungen der HGO, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt wurde. Ferner dient zur Kenntnis, dass der konsolidierte Abschluss der ZVK für beide Abrechnungsverbände im Lage- und Rechenschaftsbericht Kapitel 9 abgebildet ist.

Begründung

Der Jahresabschluss 2024 der Kernverwaltung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften und Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufgestellt. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert.

Im Einzelnen ist hervorzuheben:

in €
Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von- 111.803.529,91
ein Ergebnis von212.050.278,80
gegenüber.
Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von273.412.000,00
ein Ergebnis von302.110.722,27
und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von- 896.640.000,00
ein Ergebnis von- 583.363.481,34
und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von747.000.000,00
ein Ergebnis von94.879.824,13
gegenüber.

Unterjährig entstanden im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen von insgesamt 208,97 Mio. €, die mit gesonderten Vorlagen durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt wurden. Gedeckt werden konnten 166,95 Mio. € innerhalb und 10,04 Mio. € außerhalb der betroffenen Budgetbereiche. Es verblieb eine Deckungslücke von 31,86 Mio. €, die im Rahmen des Jahresabschlusses durch dezernatsübergreifende Minderaufwendungen gedeckt werden.

Im Finanzhaushalt wurden Mehraufwendungen von insgesamt 44,72 Mio. € genehmigt, von denen 37,49 Mio. € tatsächlich in Anspruch genommen wurden. 36,72 Mio. € davon konnten nicht innerhalb der jeweiligen Fachbereiche selbst ausgeglichen werden. Die Budgetüberschreitungen sind im Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2024 im Kapitel 6.8. erläutert.

In der Vermögensrechnung ist eine Abnahme der Bilanzsumme um 145,79 Mio. € auf 18,27 Mrd. € zu verzeichnen.

Auf der Aktivseite verringerte sich das Sachanlagevermögen um 917,46 Mio. € auf 13,04 Mrd. €. Dagegen steigt das Finanzanlagevermögen um 203,57 Mio. € auf 2,67 Mrd. €. Der Bestand der flüssigen Mittel verringert sich von 633,98 Mio. € um 67,46 Mio. € auf 566,51 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +65,75 Mio. €) um 62,36 Mio. € auf 2,04 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten erhöhen sich um 145,02 Mio. € auf 3,67 Mrd. €. Mit 2,67 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten.

Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung 2024 auf 8,68 Mrd. €.

Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert.

Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung 2024 wurden mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht und den Anlagen nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Sie werden nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 35 · 19.05.2025
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 03.06.2025
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVolt
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 05.06.2025
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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