Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder
Zusammenfassung
Der Vorschlag betrifft die Neubesetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main. Dies erfolgt aufgrund des Ausscheidens einer Person aus dem Personalrat. Die Sitzung sowie die Entscheidungen sind darauf ausgerichtet, eine stabile und geeignete Vertretung innerhalb der Kommission zu gewährleisten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121), in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015: Ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder Herr Werner Krone Herr Tim Basseng als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied unverändert unverändert Frau Kathrin Feller Frau Nuran Söylemez als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied.
Begründung
Zielsetzung und Lösung Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Die Neubesetzung erfolgt wegen des Ausscheidens von Frau Hübner aus dem Personalrat.
A. Zielsetzung
Das Frankfurter Rathaus "Römer" ist seit dem 15. Jahrhundert das politische und verwaltungstechnische Zentrum der Stadt Frankfurt. Über einen langen Zeitraum wurde das Rathaus bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts durch Zukäufe von Liegenschaften mehrfach erweitert, umgebaut und schließlich zu einem imposanten Gebäudekomplex "Neues Rathaus" mit insgesamt 11 Gebäuden zusammengefasst.
Mit einer großangelegten Umbaumaßnahme während seiner Amtszeit um 1900 gelang es dem Oberbürgermeister Franz Adickes die Akzeptanz des Rathausbaus bei der Bevölkerung deutlich zu steigern. Besonders markant war der in 1901/1902 neu errichtete Turm an der Ecke Bethmannstraße / Buchgasse. Mit rd. 70 m Höhe bis zur Spitze des Dachreiters überragte dieser Rathausturm, der sog. "Lange Franz", seinerzeit die meisten benachbarten Gebäude und ließ damit als höchster Profanbau der Stadt die Lage des "Verwaltungszentrums Frankfurt am Main" in der Stadt weithin sichtbar werden. So fiel der Turm Einwohnern wie auch Besuchern der Stadt vom Frankfurter Hauptbahnhof aus mit seinem auffälligen Helm als Standort des Rathauses ins Auge. Gleiches galt auch für den Blick aus Sachsenhausen auf die nördliche Mainseite. Zusätzlich erfüllte er von dort noch eine zweite wichtige Aufgabe der Orientierung, indem er die westliche Begrenzung des ältesten Stadtkerns als "Herz der Stadt" markierte.
Nach der Zerstörung des auffälligen, steilen Walmdachs mit dem Dachreiter durch die Brandbomben im zweiten Weltkrieg und der nachträglichen Abtragung des 10. Obergeschosses mit den 4 Ecktürmchen verlor der Turm mit dem provisorisch errichteten Notdach einen großen Teil seiner Bedeutung im Stadtbild.
In Ergänzung bereits durchgeführter Projekte mit dem Ziel einer umfassenden Stadtreparatur, wie zuletzt dem Wiederaufbau der Altstadt, soll nun die Rekonstruktion der Turmhaube des "Langen Franz" nach historischem Vorbild umgesetzt werden. Besonders die Initiative des Neuen Brückenbauvereins Frankfurt am Main e.V. zur Rekonstruktion des markanten Turmaufbaus hat in der Stadtgesellschaft großen Anklang gefunden. Auf Antrag des Neuen Brückenbauvereins Frankfurt am Main e.V. hat die Stadt Frankfurt eine Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt. Darüber hinaus werden vom Neuen Brückenbauverein Frankfurt am Main e.V. zweckgebundene Spenden für die Umsetzung dieses Projektes zur Verfügung gestellt, welche die Stadt Frankfurt vereinnahmt.
B. Alternativen
Aus funktionaler und technischer Betrachtung wäre ein Wiederaufbau des Turmabschlusses nach historischem Vorbild zwar grundsätzlich verzichtbar.
Mit der Aufgabe dieses Projektes würde jedoch auf einen entscheidenden Baustein zur Stadtreparatur im Umfeld der historischen Altstadt verzichtet. Zudem könnte sich dieser Verzicht für den Neuen Brückenbauverein Frankfurt am Main e.V. sowie die Frankfurter Spenderinnen und Spender als fehlende Würdigung ihres Engagements für stadtgesellschaftliche Belange darstellen.
C. Lösung
Als Vorbild für den großen Rathausturm diente ursprünglich der 1765 abgerissene Sachsenhäuser Brückenturm. Neben dem Aufbau mit seinen vier ausgeprägten Ecktürmen und dem steilen Dach, das von einem Dachreiter gekrönt wurde, waren auch die dekorativen Teile des Turms mit eher sachlicher Ornamentik auf Fernwirkung bedacht. Über dem Kranzgesims an der West- und Ostseite prangte jeweils ein fast drei Meter hoher steinerner Frankfurter Adler, nach Norden und Süden zeigten zwei Uhren auf fast vier Meter großen Zifferblättern die Zeit an. Die beiden Glocken des Uhrwerks wurden "Cornelia" und "Frau Rat" genannt, nach den beiden Frauen im Hause Goethe und erklangen zum Voll- bzw. zum Halbstundenschlag. Außerdem schmücken zwei Glasmosaikbilder mit der Abbildung des heiligen Florian und des Erzengel Michael auch heute noch den Turmschaft. Für den Sockel des Turms wie auch die Bossierung wählten die Architekten damals Buckelquader in Basalt, die sonst glatt verputzten Wände wurden nur durch einige wenige Fenster unterbrochen.
Bis zum 9. OG ist der Turmschaft noch in seiner ursprünglichen Form aus dem 20. Jahrhundert erhalten. Das flach geneigte Pyramidendach wurde seinerzeit als Provisorium zum Schutz der infolge der Kriegszerstörung stark reduzierten Turmkonstruktion errichtet. Für die Rekonstruktion der ursprünglichen Turmsilhouette soll dieses Notdach rückgebaut und ein massives Geschoss auf den vorhandenen Turm aufgesetzt werden. Darüber ragt zukünftig wieder ein steiles Walmdach mit auffälligen Zwerchhäusern an der Nord- und Südseite und einem abschließenden Dachreiter. Neben der Wiederherstellung der städtebaulichen Kontur sollen auch die dekorativen Schmuckelemente bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Abbildung - Gegenüberstellung historische Situation Westteil Römer und aktueller Bestand "Langer Franz"
Dem Leitziel zur Rekonstruktion des Rathausturmes als städtebauliches Wahrzeichen nach historischem Vorbild im Ensemble eines bedeutenden Bau- und Kulturdenkmals liegen folgende maßgebliche Planungsprämissen zugrunde:
a) Massives Zwischengeschoss:
Auf dem vorhandenen Turmschaft wird das ca. drei Meter hohe massive Zwischengeschoss mit vier ausgeprägten Ecktürmen neu errichtet. Die Bauweise dieses Geschosses als Mischkonstruktion aus Ziegelmauerwerk und einer Stahlbetondecke dient dazu, die Eigenlasten wie auch die Lasten aus dem Dach über die bestehende Mauerwerkskonstruktion und die vorhandenen Fundamente in den Baugrund abzuleiten. Darüber hinaus leistet die massive Konstruktion des neu aufgesetzten 10. Obergeschosses die brandschutztechnische Abschottung des neu errichteten Dachstuhls gegenüber dem bestehenden Turmschaft mit angrenzenden Nutzungen im Sockelbereich. Das neue Zwischengeschoss und der gesamte Dachaufbau bleiben gem. der bestehenden Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes ohne dauerhafte Nutzung. Daher sind auch keine Maßnahmen zur Einhaltung von bauphysikalischen Vorgaben wie Schall- und Wärmeschutzvorgaben zu berücksichtigen.
Die Verkleidung der Vollziegelwand erfolgt von außen mit dekorativen Sandsteinelementen nach historischem Vorbild in Verbindung mit verputzten Feldern. Bei der Gestaltung der Sandsteinelemente dienen insbesondere historische Aufnahmen der ursprünglichen Gebäude und Bauwerke als Vorlage. Die Wandöffnungen werden mit denkmalgerechten Sprossenfenstern versehen.
b) Dachaufbau:
Über dem massiven Turmgeschoss mit den vier Erkertürmen wird ein ca. 22 m hoher Dachaufbau mittels einer ingenieursmäßigen Holzkonstruktion errichtet. Dieser besteht aus einem Walmdach als Hauptdach. Auf zwei Seiten entsteht jeweils ein Zwerchhaus mit Satteldach sowie in jeder Ecke des Daches je ein Erkerturm mit Zeltdach. In der Mitte des Walmdaches bildet eine hölzerne Turmröhre den Firstturm mit aufgesetztem Zeltdach. Das rekonstruierte Turmgeschoss greift die Grundrissfläche des bestehenden Turmschaftes mit ca. 10,60 m Länge und ca. 7,40 m Breite auf. Die vertikalen Lasten aus dem Dachstuhl werden über das Sparrendach mit Mittelpfetten, die Turmröhre, die Sparrenböcke sowie einen weiteren Turmbock aus zwei Sprengwerken in die Decke über dem neuen Turmgeschoss geleitet.
Zusätzlich zur eigentlichen Rekonstruktion der Dachkubatur werden auch diverse gestaltprägende Elemente des originalen, bauzeitlichen Zustandes wiederhergestellt, wie z.B. die Ausrundung der Dachtraufabschlüsse durch Aufschieblinge, die sog. "Frankfurter Nase" im Bereich der Zwerchhäuser, hölzerne Friese im Bereich der Dachöffnungen, etc.
Um auch im gesamten Dachbereich die historische Ansicht wiederherzustellen, wird für die Bekleidung der Dachflächen sowie der Giebelflächen der Gauben eine Dachbeschieferung in Form einer altdeutschen Schieferdeckung auf ca. 30 mm Holzschalung in Doppeldeckung gewählt. Sämtliche Dach- und Fassadenöffnungen werden aus Brandschutzgründen mit Gewebe verschlossen und die steilen Dachflächen um Schneefanggitter ergänzt.
c) Sonderbauteile:
Gem. der Baugenehmigung vom 08.04.2024 zum "Rückbau und Wiedererrichtung des Turmaufbaus in veränderter Form am Südflügel des Römers ("Langer Franz")" sind u. a. Vorgaben des hessischen Denkmalschutzgesetzes zu berücksichtigen. Danach steht die Zustimmung der Denkmalbehörden unter dem Vorbehalt diverser Auflagen, welche sich neben den zahlreichen Zierelementen insbesondere auf die nachfolgenden Sonderbauteile beziehen:
- Zwei Reliefplatten mit Frankfurter Adler
Die ehemals über dem Kranzgesims an der West- und Ostseite des Massivgeschosses vorhandenen rund drei Meter hohen steinernen Reliefplatten mit Frankfurter Adler sind im Original an zwei Frankfurter Warten noch erhalten. Im Zuge der Planung ist zu eruieren, ob sich diese Steine noch für die Montage am neuen Kranzgesims eignen oder ob eine 1:1 Nachbildung angefertigt werden muss.
- Zwei Uhrschlagglocken für die Gauben des Turmhelms
Die beiden Uhrschlagglocken in den Gaubenerkern werden wiederhergestellt und mit Anschlaghammer über die Turmuhr gesteuert. Die Glocken sind in Bronzelegierung zu erstellen und mit dem passenden Schlagton, entsprechenden Inschriften, dem Frankfurter Adler als Stadtwappen, sowie Gussjahr und Gießzeichen zu versehen.
- Zwei Turmuhren inkl. Uhrwerk
Nach Norden und Süden zeigten zwei Uhren auf fast vier Meter großen Zifferblättern die Zeit an. Die Uhren werden an der ursprünglichen Position wiederhergestellt nachdem sie im Zuge des Nachkriegsaufbaus in der Höhe versetzt wurden. Dabei ist der neuzeitlich ergänzte Gesimskranz abzubrechen und die vorhandenen Uhrenerker im bestehenden Turmschaft nach oben zu erweitern sowie um eine Steinornamentik zu ergänzen. Die Gestaltung der Zifferblätter und der Zeiger sowie die Einrichtung des Uhrwerks ist soweit möglich auf Übereinstimmung mit den historischen Quellen zu wählen. Die Uhren zeigten die Zeit mit goldfarbenen römischen Zahlen an, die Zeiger waren mit einem Sonne-Mond-Motiv versehen.
Abbildung - Planung Wiederaufbau Ansicht Nord und West inkl. Vorgaben des Denkmalschutzes (Stand Entwurfsplanung 06.12.24)
d) Technik:
Da es sich bei der Rekonstruktion des Turmhelms um ein Bauwerk ohne Nutzung handelt, werden bezogen auf die technische Ausstattung keine Anforderungen gestellt. Lediglich technische Anlagen, welche bereits heute im gegenwärtigen Rathausturm vorhanden sind, sind um die neuen Räumlichkeiten bzw. Flächen zu ergänzen (Brandmeldeanlage, Regenentwässerung, Stromversorgung z. B. für Beleuchtung, etc.). Darüber hinaus ist gem. Forderung der Feuerwehr eine Trockenleitung bis zur obersten Ebene vorzusehen, welche mit einem Anschluss in der Bethmannstraße im Brandfall eine Versorgung mit Löschwasser sicherstellt.
Ein auf beihilferechtliche Fragestellungen spezialisiertes Beratungsunternehmen hatte bereits bei der Vorplanung den Auftrag bekommen, sich zur beihilfekonformen Ausgestaltung zu äußern. Neben der beihilferechtlichen Frage wurde auch geklärt, ob der Gesellschaftszweck aufgrund der Maßnahme ggf. erweitert werden muss. Nach Einschätzung des Beratungsunternehmens kann die DomRömer GmbH auf Basis der vorliegenden zivilrechtlichen Beauftragung (Vertrag/Bauauftrag) mit einer auskömmlichen Vergütung tätig werden. Hierbei besteht keine EU-beihilfenrechtliche Problematik und das Projekt kann auf dieser Basis ohne weitere Betrauung von der DomRömer GmbH ausgeführt werden. Die Beauftragung der DomRömer GmbH erfolgt im Rahmen einer Inhouse-Vergabe gem. § 108 GWB, ohne weiteres Vergabeverfahren.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| Produktbereich 35 | Zentrale Dienste |
| Produktgruppe 35.01 | Zentrale Serviceleistungen |
- Investitionsbedarf:
Der Investitionsbedarf für die Gesamtmaßnahme wird auf Grundlage der Kostenberechnung mit einer Höhe von 4.724 T€ brutto erwartet. Davon finanziert der Neue Brückenbauverein Frankfurt am Main e. V. einen Anteil in Höhe von 2.174 T€ brutto über zweckgebundene Spenden. Davon wurden Planungskosten in Höhe von 265 T€ bereits unmittelbar vom Brückenbauverein gegenüber Dritten vergütet. Der Stadt Frankfurt am Main können daher noch 1.909 T€ an zweckgebundenen Spendenmitteln zur Verfügung gestellt werden.
Der verbleibende Aufwand in Höhe von 2.550 T€ brutto ist aus Haushaltsmitteln der Stadt Frankfurt am Main zu bestreiten.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Jahr Ansatz IPG Einnahmen (externe Spenden) städt. Mittelabfluss 2024 423 T€ 32 T€ 2025 2.127 T€ 1.909 T€ 669 T€ 2026 3.008 T€ 2027 750 T€ Gesamtsumme 2.550 T€ 1.909 T€ 4.459 T€
Weiterhin wurden Planungskosten in Höhe von 265 T€ bereits unmittelbar vom Brückenbauverein aus den eingeworbenen Spendenmitteln gegenüber Dritten vergütet, sodass die Gesamtkosten für das Projekt bei 4.724 T€ liegen.
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
Keine.
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
Keine.
b) Sachkosten
Durch die Grunderneuerung von Bausubstanz sowie Erneuerung von Technik ist mit einer deutlichen Senkung der Betriebskosten zu rechnen. Diese kann aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten nicht konkret nachgewiesen werden.
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung | 22 T€ (1,75% x 2.550 T€ / 2) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025
| 2. Abschreibung | 94 T€ | ||
| BND* 50 Jahre von 4.724 T€ | |||
| *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | |||
| Kapitalkosten | 117 T€ |
| 5. Jahreserträge: | |
| Auflösung aus Sonderposten (1.909.000/50 Jahre) | 38 |
| T€ | |
6. Leistungen Dritter:
Der Neue Brückenbauverein Frankfurt am Main e. V. stellt einen Anteil in Höhe von 2.174 T€ brutto über zweckgebundene Spenden für die Maßnahme bereit.
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
Keine.
8. Sonstiges:
Keine.
Anlage _3D_Modell_Perspektiven-2 (ca. 8,1 MB) Anlage _Ansicht_Nord (nicht öffentlich - ca. 215 KB) Anlage _Ansicht_Ost (nicht öffentlich - ca. 165 KB) Anlage _Ansicht_Sued (nicht öffentlich - ca. 162 KB) Anlage _Ansicht_West (nicht öffentlich - ca. 192 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 3,3 MB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 68 KB) Anlage _Schnitt_AA (nicht öffentlich - ca. 522 KB) Anlage _Schnitt_BB (nicht öffentlich - ca. 469 KB) Anlage _Werkvertrag_DomRoemer_GmbH (nicht öffentlich - ca. 317 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und FRAKTION (M 73 = Ablehnung) BFF-BIG (M73 = Annahme, NR 1251 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M73 = Ablehnung, NR 1251 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 73 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 73 = Annahme; NR 1251 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen Linke (= Kenntnis); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (M 73 und NR 1251 = Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 73 = Ablehnung, NR 1251 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 73 = Annahme, NR 1251 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme)