Jahresabschlüsse 2023 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2023 hier: Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und zur…
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Jahresabschlüsse 2023 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2023 hier: Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und zur Entlastung des Magistrats für 2023
Zusammenfassung
Dieser Vorschlag beinhaltet die Jahresabschlüsse 2023 sowie den Konsolidierten Gesamtabschluss 2023 der Stadt Frankfurt am Main. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss und den Konsolidierten Abschluss zur Kenntnis zu nehmen und den Magistrat für das Haushaltsjahr 2023 zu entlasten. Das erwartete Ergebnis ist die Genehmigung der Jahresabschlüsse und die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
I. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 werden zur Kenntnis genommen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Entwürfe der Schlussberichte dem Magistrat zur Vorabstimmung vorgelegt und die Anmerkungen des Magistrats in die vorliegende Fassung der Schlussberichte eingeflossen sind.
II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil I) wie folgt:
| Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme | von | 18.413.925.551,90 € |
| Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe | von | 391.529.481,99 € |
| davon | ||
| Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | 240.561.439,81 € | |
| Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | 150.968.042,18 € |
Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen
| aus Verwaltungstätigkeit | von | 451.778.824,29 €, |
| aus Investitionstätigkeit | von | -350.892.467,01 €, |
| aus Finanzierungstätigkeit | von | 117.022.918,49 €, |
| aus haushaltsunwirksamen | ||
| Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) | von | -56.750.563,62 € |
| und mit einem Zahlungsmittelüberschuss | von | 161.158.712,15 € |
| und einem Zahlungsmittelbestand | ||
| am Ende des Haushaltsjahres | von | 633.976.486,25 €. |
III. Sie beschließt ferner den geprüften Jahresabschluss 2023 für das Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil II) wie folgt:
- Jahresabschluss konsolidiert
| Bilanz mit einer konsolidierten Bilanzsumme | von | 1.008.720.749,14 €, |
| Konsolidiertes Jahresergebnis nach Rücklagen | von | 1.006.720,14 €. |
| 2. Abrechnungsverband - Pflichtversicherung - | ||
| Bilanz mit einer Bilanzsumme | von | 962.340.713,11 €, |
| Jahresergebnis | von | 0,00 €. |
| Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen | ||
| und Auszahlungen | ||
| aus Verwaltungstätigkeit | von | 26.887.785,51 €, |
| aus Investitionstätigkeit | von | -26.610.461,46 €, |
| aus Finanzierungstätigkeit | von | 0,00 €, |
| aus haushaltsunwirksamen | ||
| Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) | von | -20.776,24 € |
| und mit einem Zahlungsüberschuss | von | 256.650,90 € |
| und einem Zahlungsmittelbestand | ||
| am Ende des Haushaltsjahres | von | 15.986.559,41 €. |
Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
3. Abrechnungsverband - Freiwillige Versicherung -
| Bilanz mit einer Bilanzsumme | von | 61.547.872,13 €, |
| Jahresergebnis nach Rücklagen | von | 1.006.720,14 €. |
| Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen | ||
| und Auszahlungen | ||
| aus Verwaltungstätigkeit | von | 1.643.912,52 €, |
| aus Investitionstätigkeit | von | -2.493.445,05 €, |
| aus Finanzierungstätigkeit | von | 0,00 €, |
| aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive | ||
| Liquiditätskredite) | von | 650.000,00 € |
| und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf | von | 199.532,53 € |
| und einem Zahlungsmittelbestand | ||
| am Ende des Haushaltsjahres | von | 161.895,95 €. |
Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
IV. Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil III) wie folgt:
| Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung | ||
| mit einer Summe | von | 28.924.191.511,13 €, |
| Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem | ||
| Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter | von | 530.270.325,73 € |
| und einem Konzernbilanzgewinn | von | 1.655.929.798,45 €. |
V. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.
VI. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2023, den Konsolidierten Gesamtabschluss 2023 sowie die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2023 sind öffentlich bekannt zu machen, im Anschluss an die Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen und anschließend mit den Schlussberichten des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Begründung
Nach § 113 HGO ist der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (§ 128 HGO) vom Gemeindevorstand mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Danach hat die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse gemäß § 114 HGO bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstandes zu entscheiden.
Die vom Magistrat aufgestellten Jahresabschlüsse für die Stadtverwaltung und das Sondervermögen Zusatzversorgungskasse, bestehend aus den beiden Abrechnungsverbänden Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung, sowie der Konsolidierte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2023 sind vom Revisionsamt geprüft worden. Die Prüfungsurteile sind in den Schlussberichten (Teile I bis III) enthalten.
Zudem berichtet das Revisionsamt in einem Schlussbericht Teil IV "Jahresbericht 2023" über weitere Prüfungsfeststellungen (außerhalb der Jahresabschlussprüfungen), die den umfassenden Prüfungsauftrag des Revisionsamts (§ 131 HGO in Verbindung mit der Revisionsordnung) widerspiegeln.
Die Entwürfe der Schlussberichte wurden analog dem zum Jahresabschluss 2021 eingeführten Verfahren im Vorfeld mit dem Magistrat abgestimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)