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Jahresabschluss 2023 inklusive Finanzcontrollingbericht 2023

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Jahresabschluss 2023 für die Stadtverwaltung wird zur Kenntnisnahme vorgelegt, um die finanzielle Situation und die Ergebnisse des Haushaltsjahres entsprechend den gesetzlichen Vorgaben darzustellen. Die Kernverwaltung hat ein positives Jahresergebnis ausgewiesen, welches die Rücklagen der Stadtverwaltung stärkt und die Basis für zukünftige Haushaltsjahre bildet.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient der Kenntnis, dass der Jahresabschluss 2023 für die Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt wurde: Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 18.413.925.551,90 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 391.529.481,99 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 240.561.439,81 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 150.968.042,18 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 451.778.824,29 €, aus Investitionstätigkeit von -350.892.467,01 €, aus Finanzierungstätigkeit von 117.022.918,49 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -56.750.563,62 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 161.158.712,15 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 633.976.486,25 €.
  2. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit 240.561.439,81 € der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" zugeführt. Der Stand der ordentlichen Rücklagen inklusive des Überschusses 2023 beträgt damit 817.858.429,23 €. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit gegen den vorgetragenen Verlust verrechnet. 150.968.042,18 € Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit auf -29.386.407,48 €.
  3. Mit dem Jahresabschluss werden im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 188,49 Mio. € (Vorjahr: 380,82 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge im Ergebnishaushalt in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre belasten werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen zum 31.12.2023 liquide Mittel in Höhe von 633,98 Mio. € (Netto-Liquidität 593,98 Mio. €) zur Verfügung stehen.
  5. Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen Budgetüberträge in einer Gesamthöhe von 1,30 Mrd. € gebildet (Vorjahr: 910,31 Mio. €). Zur Deckung der finanziellen Belastungen aus einer Inanspruchnahme der Budgetüberträge im investiven Bereich werden Kreditermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 1,41 Mrd. € in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass unterjährig bereits gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 22.194.000,00 € zugelassen, in Höhe von 22.172.895,31 € in Anspruch genommen und wie folgt gedeckt wurden. Dezernat Mittelverwendung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € Deckung innerhalb des Budgetbereichs In Anspruch genommener Betrag in € Deckung außerhalb des Budgetbereichs VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal Sicherung des Fortbestands der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH § 3619 v. 27.07.2023 (M 107 / 2023) 9.000.000,00 0,00 9.000.000,00 X - Klima, Umwelt und Frauen Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung, die Nutzungsintensität der Grün- und Freiflächen mit einhergehender Vermüllung u.a. § 4565 v. 21.03.2024 (M 13 / 2024) 13.194.000,00 6.119.979,26 7.052.916,05 Summe 22.194.000,00 6.119.979,26 16.052.916,05 Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 600.000,00 € zugelassen und 2023 in Anspruch genommen wurden. Die Deckung erfolgte im Rahmen vorhandener Mittel der PG 13.01. Dezernat Mittelverwendung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € Deckung innerhalb des Budgetbereichs In Anspruch genommener Betrag in € Deckung außerhalb des Budgetbereichs ZF - Zentrale Finanzwirtschaft Erwerb von Beteiligungen (Geschäftsanteile Dritter an der Projektgesellschaft mbH) § 2690 v. 15.12.2022 (M 214 / 2022) 600.000,00 0,00 600.000,00 Summe 600.000,00 0,00 600.000,00
  7. Es dient weiter zur Kenntnis, dass darüber hinaus in den Fachbereichen zusätzlich Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt geleistet wurden, für die keine vorherige Zustimmung des Magistrates bzw. der Stadtverordnetenversammlung vorliegt. Für die Genehmigung der Budgetüberschreitungen, die sich stadtweit auf 162.080.443,72 € summieren, ist gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO jeweils eine gesonderte Vorlage der Fachbereiche erforderlich. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt mit 107.811.149,42 € innerhalb der jeweiligen Fachbereichsbudgets und in Höhe von 54.269.294,30 € über die Fachbereichsbudgetgrenzen hinweg. Der Deckung gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nach § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO betreffend über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Haushaltsjahres 2023 wird damit - unbenommen ausstehender nachträglicher Genehmigungsverfahren - entsprochen.
  8. Es dient zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Bericht zur Ausführung des Haushaltes zum 31.12.2023 (§ 28 GemHVO) darstellt. Der Magistrat wird beauftragt, den Bericht der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.
  9. Der Jahresabschluss 2023 wird für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt aufgestellt: 1. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 962.340.713,11 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 26.887.785,51 €, aus Investitionstätigkeit von -26.610.461,46 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -20.776,24 € und mit einem Zahlungsüberschuss von 256.650,90 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 15.986.559,41 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 61.547.872,13 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 1.006.720,14 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 1.643.912,52 €, aus Investitionstätigkeit von -2.493.445,05 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 650.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von 199.532,53 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 161.895,95 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss der ZVK gemäß den einschlägigen Bestimmungen der HGO, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt wurde. Ferner dient zur Kenntnis, dass der konsolidierte Abschluss der ZVK für beide Abrechnungsverbände im Lage- und Rechenschaftsbericht Kapitel 9 abgebildet ist.

Begründung

Der Jahresabschluss 2023 der Kernverwaltung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften und Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufgestellt. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert.

Im Einzelnen ist hervorzuheben:

in €

Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von

- 62.317.000,00

ein Ergebnis von

391.529.481,99

gegenüber.

Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von

217.949.000,00

ein Ergebnis von

451.778.824,29

und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von

- 750.392.000,00

ein Ergebnis von

- 350.892.467,01

und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von

611.000.000,00

ein Ergebnis von

117.022.918,49

gegenüber.

Unterjährig entstanden im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen von insgesamt 184,25 Mio. €, von denen 22,17 Mio. € mit gesonderten Vorlagen durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt wurden. 60,39 Mio. € konnten nicht innerhalb der jeweiligen Fachbereiche selbst ausgeglichen werden. Zusätzlich waren bereits im Vorjahr 600 T€ für den Ankauf von Geschäftsanteilen Dritter an der Rebstock Projektgesellschaft mbH im Finanzhaushalt aus vorhandenen Mitteln gedeckt und von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden. Die Budgetüberschreitungen sind im Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2023 im Kapitel 6.8. erläutert.

In der Vermögensrechnung ist eine weitere Zunahme der Bilanzsumme um 421,74 Mio. € auf 18,41 Mrd. € zu verzeichnen.

Auf der Aktivseite verringerte sich das Sachanlagevermögen um 133,18 Mio. € auf 13,96 Mrd. €. Dagegen steigt das Finanzanlagevermögen um 167,18 Mio. € auf 2,46 Mrd. €. Der Bestand der flüssigen Mittel erhöht sich von 472,82 Mio. € um 161,16 Mio. € auf 633,98 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +85,26 Mio. €) um 75,85 Mio. € auf 1,97 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten bleiben mit 3,53 Mrd. € fast unverändert. Mit 2,57 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten.

Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung 2023 auf 8,47 Mrd. €.

Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert.

Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung 2023 wurde mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht und den Anlagen nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Sie werden nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. April 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 26 · 27.05.2024
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 11.06.2024
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 13.06.2024
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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