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  • Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ HansLeistikowStraße
    OMOB 16
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 entstanden aus Vorlage: OF 606/12 vom 10.04.2025 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage "Paulinum am Riedberg" Hans-Leistikow-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee und in der Hans-Leistikow-Straße für die Senioreneinrichtungen jeweils zwei Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatz "in der Zeit von 8 bis 22 Uhr" zu versehen. Begründung: Bewohner*innen und Angehörige der oben genannten Senioreneinrichtungen berichten vermehrt, dass Pflegedienste aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten häufig verspätet ihren Dienst antreten. Letztendlich verschiebt und verkürzt sich dadurch der ganze Pflegeablauf zulasten aller zu Pflegenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

  • Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten
    STOB 11
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 676 Betreff: Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten Rotmarkierung Der Magistrat hat die Situation vor Ort überprüft. Der Bereich liegt in einer Tempo-30-Zone. Vor dem Radweg befindet sich ein Fußgängerüberweg, der Kfz-Verkehr darf sich nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Zudem ist der Radweg gut einsehbar, da er hinter dem Parkstreifen verläuft. Daher sieht der Magistrat hier von einer Rotmarkierung des Radwegs ab. Um die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Heinrich-Limpert-Weg/Ecke Hainer Weg zu erhöhen, werden die derzeit schlecht erkennbaren Bodenmarkierungen der Radwegfurt und des Fußgängerüberweges erneuert. Verkehrsspiegel Der Magistrat hat sich im Rahmen eines Ortstermins ein Bild von der Verkehrssituation gemacht und festgestellt, dass der vorhandene Verkehrsspiegel durch parkende Wohnmobile und Transporter kaum nutzbar ist. Zudem ist der Bergesgrundweg stark von Fuß- und Radverkehr frequentiert und die Einmündung in den Hainer Weg schlecht einsehbar. Daher wird der Magistrat mittels einer rund zehn Meter langen abgepollerten Querungsstelle und Radbügeln das Parken unterbinden. Damit werden die Sichtbeziehungen verbessert, der Blick auf den vorhandenen Verkehrsspiegel freigehalten und ein sichereres Queren des Fußverkehrs ermöglicht. Das Vorfahrt-Achten-Gebot im Bergesgrundweg wird durch Halteblöcke verdeutlich, zudem wird das stark bemooste Verkehrszeichen (VZ 205/Vorfahrt gewähren) erneuert. Sämtliche Maßnahmen werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 ausgeführt. Einen zusätzlichen Verkehrsspiegel erachtet der Magistrat aufgrund dieser Maßnahmen nicht als erforderlich. Zudem weist der Magistrat darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmer führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6102

  • Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen
    STOB 5
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 677 Betreff: Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die Baulast des Brückenbauwerkes liegt einzig bei Hessen Mobil (HM). Der Magistrat hat keine Möglichkeit, auf das Brückenbauprogramm von HM einzuwirken. Gerne wird der Magistrat HM aber um eine Stellungnahme bitten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6434

  • Zusätzliche Parkplätze in der Ohmstraße
    STOB 1
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 678 Betreff: Zusätzliche Parkplätze in der Ohmstraße Grundsätzlich begrüßt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirats. Allerdings steht in der Ohmstraße noch die Umsetzung von Planungen aus, die ebenfalls Fahrradbügel enthalten. Die Ausführung richtet sich nach den verfügbaren Kapazitäten und ist aktuell für das erste Halbjahr 2025 vorgesehen. Nach dem Abschluss der Arbeiten kann sich der Magistrat dann zu weiteren Planungen abstimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1014

  • Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim
    STOB 3
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 679 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen des Magistrats zur o. a. Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365

  • Weitere Radbügel für die Kiesstraße
    STOB 3
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 680 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Es werden weitere Fahrradbügel auf der Fahrbahn eingerichtet. Außerdem ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, die Außengastronomieflächen künftig so anzupassen, dass sie nicht mehr zu Lasten der Gehwegbreite (insbesondere nachteilig für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen) gehen. Hierdurch werden Parkplätze entfallen. Diesbezüglich erfolgen noch Abstimmungen mit dem Ortsbeirat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6232

  • Hinweistafel zur „Frankfurter Silberinschrift“ in der Heilmannstraße anbringen
    STOB 4
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 681 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6450

  • Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte
    STOB 6
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 682 Betreff: Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat bedauert, dass die Siedlung der Nassauischen Heimstätte (NH) in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend unter Vermüllung leidet. Um die Situation nachhaltig zu verbessern, wird die Nassauische Heimstätte kurz- und mittelfristig folgende Maßnahmen ergreifen: - Rundschreiben an die Mieter:innen: Die NH wird ein informatives Rundschreiben an alle Bewohner:innen versenden, um sie erneut auf die Problematik aufmerksam zu machen und um ihre Mithilfe zu bitten. Dabei wird die NH besonders auf die Bedeutung der Sauberkeit und die Auswirkungen von Vermüllung auf die Lebensqualität hinweisen. - Hinweisschilder: An den Abladestellen werden gut sichtbare Schilder angebracht, die die Mieter:innen daran erinnern, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und keine illegalen Ablagerungen vorzunehmen. - Regelmäßige Kontrollen durch Dienstleister: Wöchentliche Kontrollen der Müll-, Frei- und Sperrmüllablageflächen werden dazu beitragen, die Situation im Blick zu behalten und schnell auf Probleme zu reagieren. - Zusammenarbeit mit der FES: Die NH hat eine Vereinbarung mit der FES (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH) getroffen, um feste Sperrmüllplätze und regelmäßige Siedlungsabholungen zu organisieren. Dies wird helfen, die Ablagerungen und die Abfuhr besser zu koordinieren. - Einhausungen und Zäune: In besonders kritischen Bereichen der Siedlung werden partielle Einzäunungen errichtet, um unbefugte Müll- und Sperrmüllablagerungen zu verhindern. Diese Maßnahmen werden durch eine ansprechende Gestaltung auch zur Verbesserung des Gesamtbildes beitragen. - Gemeinschaftsaktionen: Die NH plant Veranstaltungen wie "Sauberkeitstage", bei denen die Bewohner:innen gemeinsam die Grünanlagen und öffentlichen Flächen reinigen. Solche Aktionen fördern das Gemeinschaftsgefühl und das Verantwortungsbewusstsein. Zusätzlich können die Mieter:innen über die Mieter-App wilde Ablagerungen melden. Darüber hinaus wird die NH prüfen, in welchem Umfang die Siedlung sowie neuralgische Punkte durch eine Videoüberwachungsanlage kontrolliert werden können. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, die Sauberkeit und Lebensqualität in der Siedlung zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6510

  • B 1 „Bündnis gegen Kinderarmut“ vom 06.01.2025
    STOB 8
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 683 Betreff: B 1 "Bündnis gegen Kinderarmut" vom 06.01.2025 Zu Frage 1: Im Rahmen der Bearbeitung des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut stellen die Ergebnisse aus dem Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung sowie die Hinweise aus den Lebenslagenkarten eine wichtige Datengrundlage dar. Folgende Informationen hinsichtlich der Kinder- und Jugendarmut liegen für den Ortbezirk 8 vor: a) Monitoring Siehe Anlage "Daten zur Kinder- und Jugendarmut des Ortsbezirks 8 und dessen Stadtbezirke sowie für Frankfurt am Main insg. im Jahr 2022" Ortsbezirk 8 und Frankfurt am Main insgesamt: Im Ortsbezirk 8 leben 38.079 Einwohner:innen. Seit 2019 lässt sich eine Bevölkerungszunahme von 722 Personen feststellen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren an den Einwohner:innen insgesamt liegt im Ortbezirk 8 mit 19,0 % etwas höher als in Frankfurt am Main insgesamt (17,0 %). Auch der Anteil der Familien mit Kindern unter 18 Jahren ist im Ortsbezirk 8 mit 22,1 % höher als in Frankfurt am Main (18,8 %). Gleiches gilt für den Anteil der Alleinerziehenden: Mit 25,8 % liegt der Anteil im Ortsbezirk 8 um 2,9 Prozentpunkte höher als in der Gesamtstadt. Weit über dem städtischen Durchschnitt liegt im Ortsbezirk 8 der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die auf Sozialgeld angewiesen sind. Dieser ist seit 2019 um 0,8 Prozentpunkte auf 23,2 % angestiegen und liegt damit um 6,5 Prozentpunkte höher als in der Gesamtstadt. Ortsbezirk 8 und Stadtbezirke Bei einem Ergebnisvergleich der einzelnen Stadtbezirke innerhalb des Ortsbezirks 8 stechen insbesondere die Stadtbezirke 426 Praunheim-Nord, 432 Heddernheim-West und 482 Niederursel-West ins Auge. So ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (20,4 %, 20,5 %, 21,0 %) sowie der Anteil der Familien an allen Haushalten (24,7 %, 24,0 %, 24,9 %) in diesen drei Stadtbezirken höher als im Ortsbezirk 8 insgesamt (unter 18-Jährige: 19,0 %, Anteil Familien: 22,1 %) und auch höher als im gesamtstädtischen Durchschnitt (unter 18-Jährige: 17,0 %, Anteil Familien: 18,8 %). Auffällig ist mit 35 % auch der hohe Anteil Alleinerziehender im Stadtbezirk 432 (Heddernheim-West). Alle drei Stadtbezirke weisen im Vergleich zur Gesamtstadt (57) einen sehr hohen Benachteiligungsindex (Praunheim-Nord 81; Heddernheim-West 91,5; Niederursel-West 102) auf. Zudem ist hier der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die auf Sozialgeld angewiesen sind, überdurchschnittlich hoch. Liegt der Anteil in Frankfurt am Main insgesamt bei 16,7 % und im Ortsbezirk 8 bei 23,2 %, so lässt sich im Stadtbezirk 426 (Praunheim-Nord) ein Anteil von 27,0 %, im Stadtbezirk 432 (Heddernheim-West) ein Anteil von 27,5 % und im Stadtbezirk 482 sogar ein Anteil von 29,4 % feststellen. Das bedeutet, dass in diesen drei Stadtbezirken weit mehr als jedes vierte Kind von Armut betroffen ist. Im Stadtbezirk 426 ist zudem ein Anstieg um 6,5 Prozentpunkte seit 2019 festzustellen. Allerdings ist auch im Stadtbezirk 483/484 (Riedwiese/Mertonviertel), dem Stadtbezirk mit dem niedrigsten Anteil an Kindern und Jugendlichen im Sozialgeldbezug im Ortsbezirk 8, seit 2019 ein Anstieg von 6,3 Prozentpunkten festzustellen. b) Lebenslagenkarten (Kinderarmutsindex) Im Rahmen der Erstellung der Lebenslagenkarten wurde der sogenannte Index für Kinder- und Jugendarmut ermittelt. In die Ermittlung des Index gingen folgende Merkmale ein: der Anteil der Einwohner:innen bis 24 Jahren, die Arbeitslosendichte der bis 24-Jährigen, der Anteil der Sozialgeldbeziehenden bis 24 Jahren sowie die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner:in in qm. (Datengrundlage 2021/22). Auf der Lebenslagenkarte "Kinder- und Jugendarmut" ist der Ortsbezirk 8 insgesamt farblich mit einem sehr hohen Indexwert Kinder und Jugendarmut gekennzeichnet (siehe untenstehende Grafik auf Seite 4: Schwerpunkt Kinder- und Jugendarmut "Frankfurt Nordwest". Bezieht man in die Betrachtung des Indexwertes Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk 8 die jeweiligen Benachteiligungsindexe der Stadtbezirke (siehe oben unter a)) mit ein, so lassen sich für die Stadtbezirke 432 (Heddernheim-West) und 482 (Niederursel-West) deutliche Überschneidungen auf der Grundlage der beiden Ergebnisse feststellen. Damit ergibt sich, wie folgende Grafik zeigt, räumlich ein Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarmut. Dieser Schwerpunkt wird als "Frankfurt Nordwest" bezeichnet. Der Ortbezirk 8 insgesamt: [1] Mit Hilfe des Benachteiligungsindex lässt sich der Grad der sozialen Benachteiligung einzelner Stadtbezirke im Gefüge der Gesamtstadt bestimmen. Folgende Merkmale gehen in die Berechnung des Index ein: Personen im Regelleistungsbezug nach SGB II, Personen im Sozialgeldbezug nach SGB II, Personen im Grundsicherungsbezug im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Personen im Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach SGB XII (zusammengefasst im Merkmal existenzsichernde Mindestleistungen), Arbeitslosendichte und Wohnfläche je wohnberechtigter Person mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Frankfurt am Main. Der Benachteiligungsindex wird mittels einer Rangplatzvergabe für alle Frankfurter Stadtbezirke ermittelt. Niedrige Werte deuten auf eine im Vergleich zu anderen Stadtbezirken geringer ausgeprägte Benachteiligung, hohe auf eine im Vergleich stärker ausgeprägte Benachteiligung. Im Monitoring 2024 lag die Anzahl der Rangplätze bei insgesamt 114. Schwerpunkt Kinder- und Jugendarmut "Frankfurt Nordwest" (Ausschnitt aus der Lebenslagenkarte "Kinder- und Jugendarmut"): Der Schwerpunkt "Frankfurt Nordwest" wurde wie alle weiteren räumlich gekennzeichneten Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarmut (Frankfurt West, Autobahn A5 / Westkreuz, Fechenheim) auf die weiteren Lebenslagenkarten übertragen. So können innerhalb des Schwerpunkts "Frankfurt Nordwest" weitere Informationen wie z.B. zu der Versorgung mit sozialer Infrastruktur und Möglichkeiten der Teilhabe, Kinderbetreuung und Unterbringung, Umweltbelastung, gesundheitliches Wohlbefinden usw. abgelesen werden. Im Kontext von Präventionsarbeit und Gegenmaßnahmen zum Abbau von Benachteiligung wird so ein zielgerichtetes Vorgehen, wie im Beispiel Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut ermöglicht. Zu Frage 1, 2. Absatz: Zum 01.04.2025 wird im Rahmen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Von hier aus werden die nächsten Arbeitsschritte der Strategiegruppe koordiniert. Der Fokus liegt hierbei u.a. auf den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarmut, wie sie mittels des Index Kinder- und Jugendarmut sowie des Benachteiligungsindexes aus dem Monitoring 2024 ermittelt wurden. Hierzu zählt neben Fechenheim, Frankfurt West auch Frankfurt Nordwest. Zu Frage 2: Anteil der Familien in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern u. 18 Jahren an Familien mit Kindern u. 18 Jahren insgesamt im Ortsbezirk 8, Dez. 2023 Stadtbezirke Familien mit Ki u. 18 J. insg. Familien mit Ki u. 18 J. in BG abs. Familien mit Ki u. 18 J. in BG in % 426 Praunheim-Nord 386 86 22,3 431 Heddernheim-Ost 842 132 15,7 432 Heddernheim-West 1.069 282 26,4 481 Niederursel-Ost 711 * - 482 Niederursel-West 897 225 25,1 483/84 Riedwiese/Mertonviertel 304 * - Ortsbezirk 8 4.156 792 19,1 Stadt insgesamt 78.268 11.388 14,6 Quelle: Bürgeramt, Statistik und Wahlen, eigene Berechnungen */-: Anonymisierung von geringen Zahlenwerten Anteil der Alleinerziehenden in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern u. 18 Jahren an Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren insgesamt im Ortsbezirk 8, Dez. 2023 Stadtbezirke Alleinerziehende mit Ki u. 18 J. Alleinerziehende mit Ki u. 18 J. in BG abs. Alleinerziehende mit Ki u. 18 J. in BG in % 426 Praunheim-Nord 76 37 48,7 431 Heddernheim-Ost 192 79 41,1 432 Heddernheim-West 382 181 47,4 481 Niederursel-Ost 139 51 36,7 482 Niederursel-West 219 128 58,4 483/84 Riedwiese/Mertonviertel 37 16 43,2 Ortsbezirk 8 1.045 492 47,1 Stadt insgesamt 16.915 6.412 37,9 Quelle: Bürgeramt, Statistik und Wahlen, eigene Berechnungen Zu Frage 3: Im Schuljahr 2023/24 haben insgesamt 10 Schüler:innen an Schulen im Ortsbezirk 8 die Schule ohne Hauptschulabschluss oder berufsorientierten Abschluss an einer Schule mit Förderschwerpunkt Lernen verlassen. Bezogen auf Kinder/ Jugendliche mit Wohnort im Ortsbezirk 8 liegen uns keine Daten zum Verlassen der Schule ohne Abschluss vor. Daten zu den Schulentlassenen liegen laut dem Bürgeramt, Statistik und Wahlen nur für die Schulstandorte, nicht für die Wohnorte der Schüler:innen vor. Zur Frage wie viele erfolgreich durch die Schule in eine Lehrstelle vermittelt werden liegen keine Daten vor. Zu Frage 4: Gefährdungseinschätzung 2024 Aufgrund der geringen Fallzahlen können nur Zahlen für den Ortbezirk 8 insgesamt vorgelegt werden: Im Einzugsbereich (Ortsbezirk 8) wurden im Jahr 2024 insgesamt 245 Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SBG VIII durch den Kinder- und Jugendhilfesozialdienst (KJS) durchgeführt (Vgl. Ffm. insg.: 3.768) In 108 der 245 durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde eine latente bzw. akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung unterscheidet die Kinder- und Jugendhilfestatistik zwischen den Kategorien: - Vernachlässigung - Körperliche Misshandlung - Psychische Misshandlung - Sexuelle Gewalt In den 108 Fällen, bei denen eine latente bzw. akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, lagen in 63 % Anzeichen einer psychischen Misshandlung vor, in 40 % wurden Anzeichen einer körperlichen Misshandlung und in weiteren 39 % Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Anzeichen sexueller Gewalt gab es in 1 % der Fälle. Eine Gefährdungseinschätzung erfolgt immer dann, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Ist dies der Fall, hat das Jugendamt das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Untersuchte Kinder bei der Einschulungsuntersuchung (Gewichtsstatus) im Ortsbezirk 8, 2023 Stadtbezirke insg. stark/ unter- gewichtig normal gewichtig über- gewichtig, nicht adipös adipös 426 Praunheim-Nord 25 5 13 . . 431 Heddernheim-Ost 75 9 53 8 . 432 Heddernheim-West 90 10 64 9 7 481 Niederursel-Ost 74 4 57 6 7 482 Niederursel-West 90 12 65 . 7 483/84 Riedwiese/Mertonviertel 29 . 23 . . Ortsbezirk 8 383 44 275 27 24 Stadt insgesamt1 6.432 663 4.967 426 293 1 Stadt insgesamt einschließlich Fälle ohne Angaben zum Gewichtsstatus u. nicht zuordenbarer Fälle Quelle: Gesundheitsamt Untersuchte Kinder bei der Einschulungsuntersuchung nach Vorsorgestatus im Ortsbezirk 8, 2023 Stadtbezirke insg. vollständig unvollständig unbekannt 426 Praunheim-Nord 30 21 * * 431 Heddernheim-Ost 75 58 11 6 432 Heddernheim-West 90 69 17 4 481 Niederursel-Ost 74 57 12 5 482 Niederursel-West 90 66 16 8 483/84 Riedwiese/Mertonviertel 29 23 * * Ortsbezirk 8 388 294 64 30 Stadt insgesamt1 6.432 4.909 1.062 461 Quelle: Gesundheitsamt Weiterführende Daten zur Kindergesundheit im Ortsbezirk 8 liegen laut dem Bürgeramt, Statistik und Wahlen nicht vor. Zu Frage 5: Aktivitäten in den Sportvereinen: Auf der Grundlage vorliegender Daten lässt sich nicht auf die Vereinsaktivität der Jugendlichen in den Stadtteilen schließen. Die Daten geben nur Auskunft darüber, wie hoch der Jugendanteil in den jeweiligen Vereinen der genannten Stadtteile ist. Hieraus lässt sich jedoch nicht ablesen, aus welchem Stadtbezirk bzw. Stadtteil die Jugendlichen kommen. In den Stadtbezirken des Ortsbezirks 8 gibt es insgesamt 13 Vereine mit einem Jugendanteil von insgesamt ca. 25 %. Hierzu zählen mehrere Vereine, deren Mitglieder stadtweit ihren Wohnsitz haben. Auffallend hoch ist der Jugendanteil der Sportgemeinschaft 1908 Praunheim e.V. mit knapp 55 %. Einen ähnlich hohen Anteil zeigt auch der Riedberger Sport- und Kulturverein auf. Die Turn- und Sportgemeinde Nordwest Frankfurt/M 1898 hat einen Jugendanteil von 45 %, die Turnerschaft 1860 Ffm-Heddernheim e.V. von 42 %. (Quelle:Sportamt) Aktivitäten in den Jugendverbänden: Gruppenangebote aus 17 Verbänden im Jahr 2023: Heddernheim Niederursel Praunheim Evang. Jugend Frankfurt (EJuF) 1 9 0 Jugendfeuerwehr 2 2 2 Jugendrotkreuz (JRK) 1 0 0 Kathol. Jugend Frankfurt (KJF) 0 0 2 Muslimisch-sunnitische Jugend Frankfurt (MSJ) 3 0 0 Pfadfinderring 9 0 0 Quelle: Statistik des Frankfurter Jugendrings (FJR) In Heddernheim wurden insgesamt 252 Kinder und Jugendliche mit 16 Gruppenangeboten, in Niederursel 129 Kinder und Jugendliche mit 11 Gruppenangeboten und in Praunheim 73 Kinder und Jugendlichen in 4 Gruppenangeboten erreicht. Insgesamt werden im Ortsbezirk 8 folgende Altersgruppen eingebunden: Altersgruppe Anzahl Kinder/Jugendliche bis unter 6 Jahre 0 6 bis unter 10 108 10 bis unter 14 98 14 bis unter 18 108 18 bis unter 27 139 Gesamt 453 Quelle: Statistik des Frankfurter Jugendrings (FJR) Zusätzliche Ferienmaßnahmen der FJR-Mitgliedorganisationen: Laut Datenlage gibt es keine Angebote, die explizit in den angefragten Stadtteilen (Praunheim, Heddernheim-Ost und West, Niederursel-Ost und Niederursel-West sowie Riedwiese/Mertonviertel) stattgefunden haben oder die gezielt an junge Menschen aus diesen Stadtteilen gerichtet waren. Gleichwohl sind die (zusätzlichen) Ferienmaßnahmen der Jugendverbände grundsätzlich stadtweit ausgerichtet. Wie viele junge Menschen aus den genannten Stadtteilen diese Angebote wahrgenommen haben, ist allerdings aus den vorliegenden Daten nicht nachvollziehbar. (Datenauswertung der FRJ-Mitgliedorganisationen durch das JSA) Anlage 1 (ca. 101 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1139 Antrag vom 06.06.2025, OF 575/8 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7224

  • Beschleunigung des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 10
    STOB 3
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 684 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 10 Der Magistrat verweist bezüglich der E-Mobilität auf die zahlreichen vorherigen Stellungnahmen des Magistrats: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main demnach selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Zu 1.-3. Das Pilotprojekt ist abgeschlossen. In diesem Zuge wurden im Ortsbezirk 10 keine Ladesäulen gesetzt, weil es keine Anträge von Betreibern gab. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat eine externe Ausschreibung zur Erstellung einer Bedarfsanalyse für den zukünftigen Bedarf an E- Ladesäulen auf öffentlicher Fläche erfolgreich durchgeführt. Daran anschließend soll eine weitere Ausschreibung zur Standortplanung und Festlegung für die dann feststehende, noch erforderliche Anzahl von Ladesäulen auf öffentlichen Flächen beauftragt werden. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung laufen bereits. Einbezogen in die Standortfestlegung werden auch die Ortsbeiräte. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte darüber schriftlich informiert. Für die dann durch die Verwaltung und den Netzbetreiber abschließend geprüften und festgelegten Standorte werden anschließend wieder Anträge entgegengenommen. Auf die von der Stadt Frankfurt am Main definierten Standorte dürfen sich daraufhin alle zugelassenen Ladesäulenbetreiber bewerben. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden. Zu 4. Wie ebenfalls bereits in anderen Stellungnahmen erörtert, ist die Nutzung von Straßenlaternen für Ladeinfrastruktur aus technischen Gründen in Frankfurt am Main nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1070

  • Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“
    STOB 5
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 685 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Der Magistrat hat in Bezug auf das Anliegen des Ortsbeirates 11 Kontakt mit dem Unternehmen TenneT aufgenommen und kann mitteilen, dass das Unternehmen beabsichtigt, sich mit dem Ortsvorsteher in Verbindung zu setzen, um einen Termin zur Präsentation des Projektes zu vereinbaren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464

  • Onlinebuchungssystem für den Saalbau und ggf. weitere Vereinsräume im Ortsbezirk 9 einführen
    STOB 10
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 686 Betreff: Onlinebuchungssystem für den Saalbau und ggf. weitere Vereinsräume im Ortsbezirk 9 einführen Auf Nachfrage teilte die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) Folgendes mit: Zu der Frage, warum die Einführung ein Onlinebuchungssystems keinen Mehrwert für die Anmietung von Veranstaltungsräumen bei der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH schafft, haben wir bereits Anfang 2023 in unserer Stellungnahme zum Antrag NR 603, veröffentlicht im Bericht des Magistrats vom31.07.2023, B 303, ausführlich Stellung genommen. Die dort dargelegten Sachverhalte haben weiterhin Bestand, es sei jedoch hinzugefügt, dass ein Onlinebuchungssystem nur für einen einzigen SAALBAU, isoliert von den anderen 26, die geschilderten Probleme nicht verringern, sondern ihnen noch weitere hinzufügen würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6418

  • Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes „Im Geeren“ in das Programm „Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung“ und Prüfung einer „Klimakiste“ als Zwischenlösung
    STOB 10
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 687 Betreff: Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes "Im Geeren" in das Programm "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" und Prüfung einer "Klimakiste" als Zwischenlösung Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.) Der Platz entspricht nach den im Magistratsvortrag vom 17.02.2023, M 18, genannten Kriterien nicht den Dringlichkeitsstufen mit hohem Handlungsbedarf. Zu 2.) Der Magistrat prüft die Machbarkeit von möglichen Maßnahmen und wird berichten, sobald ein Ergebnis vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6397

  • Abpollern des Gehwegs in der Petersstraße zur Verhinderung illegalen Parkens
    STOB 10
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 688 Betreff: Abpollern des Gehwegs in der Petersstraße zur Verhinderung illegalen Parkens Es ist vorgesehen Poller aufzustellen. Bis zur Umsetzung wird die Petersstraße vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Das Gehwegparken liegt hierbei im der Fokus der Kontrollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821

  • GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen
    STOB 13
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 689 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main greift die Anregung des Ortsbeirates Harheim gerne auf und wird sich dafür einsetzen, den "GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach" in "GrünGürtel-Park Eschbachtal" umzubenennen. Sobald die Umbenennung vollzogen ist, wird der Magistrat den Ortsbeirat darüber in Kenntnis setzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513

  • Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
    STOB 11
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 690 Betreff: Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten Die Biebergasse ist eine dem allgemeinen Verkehr gewidmete öffentliche Verkehrsfläche. In diesen straßenrechtlichen Widmungszweck dürfte durch straßenverkehrsrechtliche Anordnung nur dann eingegriffen werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestünde, die das allgemeine Risiko erheblich und nachweisbar überstiege. Dies ist im Verlauf der Biebergasse nicht der Fall: Von 2016-2023 wurde hier kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und PKW-Beteiligung polizeilich aufgenommen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5820

  • Beschilderung am S-Bahnhof „Eschersheim“: Für eine bessere Orientierung am SBahnhof „Eschersheim“!
    STOB 9
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 691 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S-Bahnhof "Eschersheim"! Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398

  • Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
    STOB 14
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 692 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße Aufgrund der schmalen Gehwege und des hohen Fußgängeraufkommens können im Umfeld des Bethmanngeländes keine Standorte für Fahrradabstellanlagen eingerichtet werden. In der Bethmannstraße vor den Hausnummern 50-58 sind bereits Fahrradbügel montiert worden. Für eine Aufstockung dieser Anlagen besteht aktuell kein Bedarf. Stattdessen werden weitere Abstellmöglichkeiten an folgenden Standorten entlang der Berliner Straße eingerichtet: Fahrradbügel-Standorte auf dem Gehweg entlang der Berliner Straße. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist dafür nicht nötig. Eine weitere Möglichkeit ist die Umwidmung von PKW-Stellplätzen zugunsten von Fahrradabstellanlagen. Sollte der Ortsbeirat dem zustimmen, so könnte beispielsweise der Parkplatz an der Ecke Bethmannstraße / Buchgasse umgewidmet werden. Eine weitere Möglichkeit zur Aufstellung von Fahrradabstellanlagen besteht vor der Buchgasse 9-11. Für diese Standorte wird eine Planung erstellt, die zuerst intern und anschließend mit dem Ortsbeirat abgestimmt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5990

  • Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern
    STOB 14
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 693 Betreff: Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern Der Anregung, bauliche Maßnahmen zu ergreifen, wird nicht entsprochen. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird vorerst die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen. Darüber hinaus wird der Bereich im Rahmen der allgemeinen Kontrolle regelmäßig überwacht. Eine Absicherung durch Stahlabweiser könnte in Erwägung gezogen werden, wenn durch die Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5709

  • Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern
    STOB 16
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 694 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Der Magistrat entspricht der Anregung bezüglich der Leitelemente an den Einfahrten zu den Parkhäusern in das Nordwestzentrum. Diese werden im ersten Halbjahr 2025 erneuert. Ob höhere Fahrbahnmarkierungen (überfahrbare Minibaken) auf den beiden Spuren zur Tiefgarage möglich sind, wird derzeit ämterübergreifend geprüft. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6457

  • S-Bahn-Station „Ginnheim“: Anbindung an die U-Bahn verbessern
    STOB 11
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 695 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim": Anbindung an die U-Bahn verbessern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6401

  • Regulierung der Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule
    STOB 6
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 696 Betreff: Regulierung der Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule Im Rahmen der Maßnahme "Erneuerungen der Elektroinstallationen" in der Turnhalle der Stauffenbergschule wurde ein Elektrofachplaner involviert. Die Elektroinstallationen und die Sicherheitsbeleuchtung entsprechen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie der Hessischen Bauordnung sowie der Schulbauordnung und dem gültigen Verkabelungspapier der Stadt Frankfurt am Main. Im Rahmen der Maßnahme wurde bereits auf die nachbarschaftsrechtlichen Beschwerden eingegangen, die entsprechende Sicherheitsbeleuchtung wurde ausgetauscht und die Anbringung angepasst. Die Sicherheitsbeleuchtung wurde von einem Sachverständigen abgenommen. Auch wurde die Regelungstechnik erneut angepasst, sodass eine tagegenaue Steuerung der Beleuchtung entsprechend der Nutzung der Turnhalle erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6520

  • Eine weitere Kinderarztpraxis für Oberrad
    STOB 12
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 697 Betreff: Eine weitere Kinderarztpraxis für Oberrad Der Magistrat ist der Auffassung, dass eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils ist. Das gilt auch für Kinderärzte. Allerdings wird die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärzt:innen ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung geregelt. Diese stellt ebenfalls die Versorgung der Versicherten sicher und übernimmt Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Es kann nur empfohlen werden, sich bezüglich der Infrastruktur von Kinderärz:tinnen in Oberrad direkt an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zu wenden. Die Kassenärztliche Vereinigung bietet auf ihrer Webseite auch den Service einer Arztsuche. Unter dem Link: https://arztsuchehessen.de/ besteht die Möglichkeit, nach Regionen zu filtern und sich die entsprechenden verzeichneten Praxen anzeigen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6707

  • Weitere Kinderarztpraxis in Niederrad
    STOB 6
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 698 Betreff: Weitere Kinderarztpraxis in Niederrad Der Magistrat ist der Auffassung, dass eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils ist. Das gilt auch für Kinderärzte. Allerdings wird die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärzt:innen ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung geregelt. Diese stellt ebenfalls die Versorgung der Versicherten sicher und übernimmt Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Es kann nur empfohlen werden, sich bezüglich der Infrastruktur von Kinderärz:tinnen in Niederrad direkt an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zu wenden. Die Kassenärztliche Vereinigung bietet auf ihrer Webseite auch den Service einer Arztsuche. Unter dem Link: https://arztsuchehessen.de/ besteht die Möglichkeit, nach Regionen zu filtern und sich die entsprechenden verzeichneten Praxen anzeigen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6602

  • Nied: Umbeschilderung in „Unter dem Kirchweg“ endlich umsetzen
    STOB 12
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 699 Betreff: Nied: Umbeschilderung in "Unter dem Kirchweg" endlich umsetzen Der Magistrat hat die mit der OI 51 verbundenen Erfordernisse bereits im Juni 2024 umgesetzt. Hierzu zählen die Bekanntmachung der Straßenteilumbenennung im Amtsblatt, die Benachrichtigung aller relevanten Ämter und Organisationen, die Darstellung des neuen Straßennamens in den städtischen Kartenwerken, im Geoportal und im amtlichen Straßenverzeichnis sowie die Bestellung der erforderlichen Straßennamenschilder nebst einem Hausnummern-Zusatzschild für die Häuser Nieder Kirchweg 65-73. Bedauerlicherweise kommt es bereits seit Jahren immer wieder zu Verzögerungen und langen Wartezeiten bei der Erstellung und Lieferung der bestellten Schilder. Die Montage der neuen Schilder konnte daher erst im März 2025 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6503

  • Baustellen in der Kölner Straße 70, 72 und 76
    STOB 1
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 700 Betreff: Baustellen in der Kölner Straße 70, 72 und 76 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat steht in Kontakt mit dem Insolvenzverwalter. Eine Aussage darüber, wann der Rückbau oder gegebenenfalls Weiterbau erfolgt, ist binnen der vorgegebenen Frist weiterhin nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5080

  • Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten
    STOB 9
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 701 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Zu 1. Damit die Stadt Frankfurt am Main den hohen Bedarf an Unterbringungsplätzen decken kann, werden grundsätzlich in allen Unterkünften, in denen Betreiberverträge auslaufen und Vertragsverlängerungen möglich sind, diese geprüft. Aufgrund der aktuellen Unterbringungssituation hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main entschieden, dass der Betrieb der Unterkunft in Alt Preungesheim um weitere fünf Jahre verlängert wird. Zu 2. Aus Sicht des Magistrats leistet der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. (FV) in der Unterkunft in Alt Preungesheim eine gute Arbeit mit den Bewohner:innen und ist auch im Stadtteil gut vernetzt. Es wird daher kein neuer Träger für den Betrieb der Unterkunft gesucht. In der Unterkunft ist eine Ehrenamtskoordination eingesetzt, die das Engagement der Bürger:innen mit den Bedarfen von Bewohner:innen passgenau zusammenbringt und die Menschen miteinander vernetzt. Der FV ist außerdem in engem Austausch mit den im Haus lebenden Künstler:innen, die regelmäßig mit den ebenfalls in der Unterkunft lebenden Kindern zusammenarbeiten. Sollten die Bewohner:innen an weiteren Kooperationsmöglichkeiten mit den Künstler:innen interessiert sein, wird der FV dies unterstützen. Der Verein verfolgt das Ziel, die Teilhabe der Bewohner:innenschaft an Aktivitäten im Stadtteil zu fördern. Deshalb ist er im Stadtteilarbeitskreis Praunheim (Quartiersmanagement, Lydiagemeinde, den Jugendclubs u.a.), mit COP Connecting (Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Praunheim und Hausen) etc. vernetzt. Mit dem KunstWerk Frankfurt e.V. plant der FV derzeit 1-2 Kulturveranstaltungen pro Jahr, die in der Unterkunft stattfinden sollen. Eine Öffnung des Geländes für die Nachbarschaft ist nur bedingt möglich, da die Privatsphäre und die Sicherheit der Bewohner:innen oberste Priorität haben und stets gewahrt sein müssen. Der Gemeinschaftsraum, der für eine öffentliche Nutzung geeignet wäre, ist nicht trennbar von den Zugängen zu den Wohnbereichen. Zudem müssten Dritte die im Untergeschoss befindlichen Mitarbeiter:innentoiletten nutzen, welche ebenfalls direkt zu den Wohnbereichen führen. Eine Öffnung des Gebäudes für Dritte ist demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht regelhaft möglich. Zu 3. Eigentümerin der Liegenschaft ist die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH. Welche Nachnutzung infrage kommt, ist mit dieser abzuklären. Zu 4. Sollte der Fall eintreten, dass zur Unterbringung genutzte Gebäudeteile nicht mehr benötigt werden, wird geklärt, unter welchen Bedingungen eine Zwischennutzung dieser Teile möglich ist. Dabei ist primär zu eruieren, wie die unter 2. geschilderten baulichen Begebenheiten gelöst und die dafür notwendigen Umbauten finanziert werden können. Zu 5. Der Magistrat sucht permanent und in allen Stadtteilen nach möglichen, geeigneten Flächen und Liegenschaften. Der Hinweis auf Flächen nördlich der Heerstraße wird dankend entgegengenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.11.2024, OA 508

  • Trinkwasserschutzgebiet und Wasserwerk Praunheim II endlich sichern
    STOB 1
    25.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 702 Betreff: Trinkwasserschutzgebiet und Wasserwerk Praunheim II endlich sichern Zu 1: Der Magistrat teilt mit, dass die Hessenwasser GmbH & Co. KG kontinuierlich an der Sicherung der Kapazitäten des Wasserwerks (WW) Praunheim II zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt arbeitet. Der Magistrat ist ebenfalls an einer zeitnahen Festsetzung des Trinkwasserschutzgebiets Praunheim II interessiert, um die wichtigen Grundwasserressourcen dauerhaft für die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt am Main zu sichern und einen zielgerichteten Schutz im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen zu gewährleisten. Hierfür ist zunächst die Ermittlung des Einzugsgebiets der Trinkwasserbrunnen sowie der verschiedenen Schutzzonen nach dem Stand der Technik erforderlich. Als Grundlage dafür ist eine ausreichende Datenbasis notwendig, die über die Errichtung weiterer Grundwassermessstellen gewonnen werden soll. Die Umsetzung dieses Vorhabens hat sich, aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit sowie hoher Auslastung geeigneter Bohrfirmen, verzögert. Mittlerweile konnten acht Messstellen niedergebracht werden. Nach Erhebung der erforderlichen qualitativen und quantitativen Kenngrößen des Grundwasserleiters kann mit der Erstellung eines hydrologischen Modells sowie im Anschluss eines numerischen Grundwassermodells begonnen werden. Die Ergebnisse der Modellberechnungen sowie bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse aus den zurückliegenden Jahren bilden die fachliche Grundlage für den Abgrenzungsvorschlag des Einzugsgebiets für das Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II mit den zukünftigen Schutzzonen. Eine sorgfältige Ermittlung des Schutzgebiets und der einzelnen Schutzzonen ist sehr wichtig, da die Festsetzung mit Einschränkungen der Flächennutzung einhergeht. Erst mit dem Vorlegen des Abgrenzungsvorschlags beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt kann dort mit der Prüfung der Unterlagen und dem notwendigen Festsetzungsverfahren begonnen werden. Ein Zeitpunkt, wann mit der Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Praunheim II gerechnet werden kann, ist derzeit nicht abschätzbar. Ein Zeitpunkt, wann mit der Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Praunheim II gerechnet werden kann, konnte von der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt auf telefonische Nachfrage nicht genannt werden. Zu 2: Bei geplanten, wasserwirtschaftlich relevanten Eingriffen im Bereich der Wassergewinnungsanlage Praunheim II werden bei Beteiligung der Wasserbehörden in der Beurteilung von Maßnahmen Anforderungen an den quantitativen und qualitativen Schutz des Grundwassers berücksichtigt. Hierfür gibt es im Wasserrecht die Möglichkeit einer vorläufigen Anordnung, die bei Bedarf die Schutzziele von zukünftigen Trinkwasserschutzgebieten sichern. Die wasserwirtschaftliche Prüfung und Anordnung erfolgt in diesem Fall durch die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Zur Abschätzung der notwendigen Maßnahmen wird hier derzeit die vorläufige Abgrenzung der Schutzzonen verwendet. Es besteht kein Erfordernis, das gesamte Einzugsgebiet von weiterer Versiegelung freizuhalten. So ist eine Bebauung in der weiteren Schutzzone nicht generell verboten. Es ist allerdings darauf zu achten, dass es durch die Versiegelung von Flächen nicht zu einer deutlichen Verminderung der Grundwasserneubildung kommt, das Regenwasser also im Einzugsgebiet verbleibt und dort versickert. Zudem dürfen die geplanten Nutzungen auch nicht zu qualitativen Beeinträchtigungen des Grundwasservorkommens führen. Zu 3.: Die Hessenwasser GmbH plant die Sanierung und Erhöhung der Aufbereitungsleistung des Wasserwerks Praunheim II. Diese Maßnahme ist u.a. im Wasserkonzept der Stadt Frankfurt (PARLIS - Wasserkonzept der Stadt Frankfurt am Main) aufgeführt. Die Umsetzung dieser Maßnahme stellt eine der grundsätzlichen Aufgaben zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung von Frankfurt dar und ist daher im ureigenen Interesse der Stadt. Zu 4.: Die aktuelle Abgrenzung des Einzugsgebietes und der Schutzzonen für das Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II befindet sich derzeit noch in Erarbeitung. Die Abgrenzung des vorläufigen Wasserschutzgebiets kann im Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu) des Landes Hessen unter https://gruschu.hessen.de/ eingesehen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2553

  • Zukunftssicherung Papageno Musiktheater
    NR
    24.04.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, NR 1214 Betreff: Zukunftssicherung Papageno Musiktheater Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, 1.) der Papageno Musiktheater gGmbH die für die nicht mehr länger aufschiebbare Dachsanierung des Zeltbaus am Palmengarten erforderlichen Mittel in Höhe von 350 TEUR als einmaliges Darlehen in Form einer rückzahlbaren Zuwendung aus der Produktgruppe 21.01 zur Verfügung zu stellen und mit einer eigenen Projektdefinition zu vollziehen 2.) den Prozess des administrativen Förderverfahrens inklusive der entsprechenden Antragstellung und des Nachweises der Mittelverwendung in enger Abstimmung mit der Papageno Musiktheater gGmbH durchzuführen und zu überwachen 3.) gemeinsam und im Einvernehmen mit der Papageno Musiktheater gGmbH einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren und das Darlehen dabei mindestens bis zum 31.12.2030 zinsfrei zu stellen. Begründung: Bereits zum Zeitpunkt der Einbringung und Beratung des Doppelhaushalts 2024/25 war bekannt, dass die Dachmembran des Zeltbaus des Papageno Musiktheaters am Palmengarten ihren Lebenszyklus bei weitem überschritten hat und dringend erneuert werden muss. Eine städtische Zuwendung in angemessener Höhe, um die erforderliche Dachsanierung zu ermöglichen und damit den Spielbetrieb des Theaters zu sichern, wurde seinerzeit nicht in den Haushalt eingestellt, obwohl dies mit Etatantrag E 466 vom 05.06.2024 angeregt wurde. Die Dachsanierung ist jetzt unaufschiebbar und die Papageno Musiktheater gGmbH hat den diesbezüglichen Auftrag mit einem Volumen von 350 TEUR zwischenzeitlich erteilt, um eine weitere Kostensteigerung sowie zusätzliche Schäden an der Gebäudesubstanz zu vermeiden. Das Papageno Musiktheater leistet seit nunmehr fast 30 Jahren eine wertvolle Arbeit in der Kunst- und Kulturvermittlung an Kinder und Jugendliche, für die es im Juni 2023 mit dem Berndt-Berg-Preis des Kuratoriums Kulturelles Frankfurt ausgezeichnet wurde. Von den über 280 Vorstellungen im Jahr richten sich alleine etwa 200 an Kinder. Die Vormittagsvorstellungen für Schul- und Kindergartengruppen, die in der Regel zweimal wöchentlich, in der Vorweihnachtszeit sogar an bis zu fünf Tagen pro Woche stattfinden und vom Papageno Musiktheater zum reinen Selbstkostenpreis angeboten werden, sind bis Ende 2025 komplett ausgebucht. Zudem fördert das Papageno Musiktheater gezielt junge Gesangstalente, die von erfahrenen Künstlerinnen und Künstlern auf ihre Rollen vorbereitet werden. Da die Kosten für die Dachsanierung aus dem Theaterbetrieb selbst unmöglich zu bestreiten sind und die Durchführung dieser Maßnahme nicht mehr aufschiebbar ist, ohne den Fortbestand dieser für Frankfurt - und insbesondere für Kinder und Jugendliche - so wichtigen Kultureinrichtung zu gefährden, ist der Magistrat dazu aufgefordert, der Papageno Musiktheater gGmbH die dafür notwendigen Mittel als einmaliges Darlehen in Form einer rückzahlbaren Zuwendung zur Verfügung zu stellen. In Verbindung mit der Gewährung einer zinsfreien Zeit bis mindesten 31.12.2030 und der Vereinbarung eines Rückzahlungsplans wird somit die Zukunft des Musiktheaters Papageno gesichert und den Betreibern die Möglichkeit gegeben, das Darlehen über die Gesamtlaufzeit hinweg durch Spendenaufkommen und Einnahmen aus Benefizveranstaltungen o. ä. zu tilgen. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2025, NR 1243 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1214 wird zurückgewiesen. 2. Der Vorlage NR 1243 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1214 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1243 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1243) sowie BFF-BIG (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1214) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1214 und NR 1243 = Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1214 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1243 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1243), BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke, FRAKTION und Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1214) Beschlussausfertigung(en): § 6254, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 41

  • Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt
    OAOB 9
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2025, OA 545 entstanden aus Vorlage: OF 1001/9 vom 01.04.2025 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; OM 4137/23 OBR 3; ST 181/25; ST 472/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ämterübergreifend eine umfassende, stadtteilübergreifende Gewerbestrategie zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Strategie soll speziell auf den Erhalt und die Förderung kleingewerblicher, handwerklicher und gastronomischer Strukturen in den Stadtteilen und Stadtteilzentren ausgerichtet sein. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Einrichtung einer ämterübergreifenden, regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe; 2. ämterübergreifende Entwicklung eines Teilkonzepts zur Sicherung der Mischnutzung und von kleingewerblichen Strukturen in den Stadtteilzentren, insbesondere in den Ortsbezirken mit akutem Handlungsbedarf (z. B. hohes Maß von Verdrängung oder Leerstand); 3. Erarbeitung einer Methodik zur Identifizierung von besonders schützenswerten und möglicherweise förderungswürdigen Gewerbebetrieben. Diese sollte klare Kriterien festlegen, anhand derer die besondere Bedeutung einzelner Betriebe für die Stadtteilidentität, die Nahversorgung und das soziale Gefüge bewertet werden kann; 4. aktive Einbeziehung der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements, Sozialrathäuser sowie der Bürgerinnen und Bürger, um lokale Bedarfe zu ermitteln und das für die Stadtteilidentität und die Versorgung des Stadtteils wichtige Gewerbe zu identifizieren; 5. Erarbeitung von wirksamen Instrumenten, um der Verdrängung von Kleingewerbe durch extreme Mieterhöhungen entgegenzuwirken, etwa durch Mittlerstrukturen zwischen Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden; 6. Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Ansiedlung und den Erhalt von kleinen und mittleren Unternehmen in den Stadtteilzentren, die als schützenswert identifiziert werden können; 7. Nutzung städtischer Immobilien zur gezielten Ansiedlung von Start-Ups und in den Stadtteilen fehlendem Kleingewerbe zu angemessenen Mieten; 8. Ausweitung und Verbesserung des strategischen Leerstandsmanagements mit besonderem Fokus auf die Stadtteilzentren; 9. Erweiterung der aufsuchenden Gewerbeberatung und flächendeckender Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" zur besseren Unterstützung des lokalen Gewerbes. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig zur Umsetzung dieser Punkte und allgemein zu der Lage und den Herausforderungen des Gewerbes in den Stadtteilen zu berichten. Begründung: Die vielfältigen Stadtteilzentren Frankfurts mit ihrer Mischung aus Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistung sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in unserer Stadt. Sie dienen nicht nur der Nahversorgung, sondern sind auch wichtige soziale Treffpunkte und prägen die Identität der Stadtteile. Diese gewachsenen Strukturen sind jedoch zunehmend bedroht, wie zahlreiche Beispiele aus den verschiedenen Ortsbezirken zeigen. In seiner Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 472, hat der Magistrat festgestellt, dass "die Entwicklung einer stadtteilübergreifenden Gewerbestrategie unter Einbeziehung mehrerer städtischer Ämter und Fachbereiche ein weiterer Ansatz sein" könnte. Diesen übergreifenden Ansatz gilt es nun umzusetzen, weil der Magistrat regelmäßig berichten muss, in den von den Ortsbeiräten aufgebrachten Einzelfällen keine passenden Instrumente zur Lösung zur Hand zu haben. Mietsteigerungen aufgrund steigender Immobilienwerte, veränderte Konsumgewohnheiten, Onlinehandel und demografischer Wandel stellen das Stadtteilgewerbe vor komplexe Probleme, die eines ganzheitlichen Ansatzes bedürfen. Dabei ist es entscheidend, eine systematische Methodik zu entwickeln, mit der schützenswertes und förderungswürdiges Gewerbe identifiziert werden kann. Nicht jeder Betrieb ist gleichermaßen strukturprägend oder identitätsstiftend für einen Stadtteil. Eine differenzierte Betrachtung auf Basis klarer Kriterien ist notwendig, um die begrenzten Ressourcen gezielt einsetzen zu können. Die Expertise der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements und Sozialrathäuser sowie die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger sind dabei unverzichtbar, um die lokalen Bedarfe und Besonderheiten zu erfassen und in die Gewerbestrategie einfließen zu lassen. Der Trend zur Ausdünnung der Nahversorgung ist in vielen Stadtteilen zu beobachten und führt zu einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung sowie zu verstärktem Verkehrsaufkommen durch längere Einkaufswege. Er widerspricht auch dem Ziel der 15-Minuten-Stadt. Andere Städte haben gegen diesen Trend bereits erfolgreiche Strategien entwickelt, etwa durch aktives Leerstandsmanagement, Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potenziellen Mieter*innen, Zwischennutzungskonzepte oder den gezielten Ankauf strategisch wichtiger Immobilien. Von diesen Erfahrungen sollte Frankfurt lernen und eigene, an die spezifischen Bedingungen der Stadt angepasste Instrumente (weiter)entwickeln. Eine solche stadtteilübergreifende Gewerbestrategie muss dabei sowohl die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Stadtteile berücksichtigen als auch gemeinsame Herausforderungen identifizieren und Lösungsansätze entwickeln. Ein ressortübergreifender Ansatz ist dabei unerlässlich, da die Thematik nicht von einem einzelnen Fachbereich allein bewältigt werden kann. Der Ortsbeirat 9 setzt sich für lebendige Stadtteilzentren ein und sieht in einer koordinierten Gewerbestrategie eine wichtige Maßnahme, um die Lebensqualität und Nahversorgung in den Stadtteilen Frankfurts zu sichern und zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 28 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) b) Ziffer 2. bis 9.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadt. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 545 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6274, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 § 6754, 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 21.10.2025

  • Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
    OAOB 3
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2025, OA 546 entstanden aus Vorlage: OF 858/3 vom 06.04.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zu prüfen und darüber zu berichten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html). Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 546 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6848, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 21-1

  • Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3
    OAOB 3
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2025, OA 547 entstanden aus Vorlage: OF 870/3 vom 07.04.2025 Betreff: Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, bei Baumaßnahmen städtischer Ämter künftig den zuständigen Ortsbeirat vor Beginn der Maßnahme über Folgendes zu informieren: - Beginn und Dauer der Baumaßnahme; - Umfang der Baumaßnahme; - welche Wegebeziehungen betroffen sind; - ob Teil- und Komplettsperrungen von öffentlichen Flächen, Gehwegen, Radwegen und Straßen erforderlich sind, und wenn ja, in welchem Zeitraum und für wie lange; - die angedachten Alternativrouten für alle betroffenen Mobilitätsformen (Fuß-, Rad-, Autoverkehr, ÖPNV); - wie die Aufrechterhaltung der Barrierefreiheit gewährleistet wird; - wie die Anwohnenden und Gewerbetreibenden über die Maßnahme zu Beginn und im weiteren Verlauf informiert werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, während der Baumaßnahme über erforderliche Änderungen und Zeitverzögerungen zu informieren. Begründung: Erneut erfuhr der Ortsbeirat 3 von der Vollsperrung einer sogenannten Grundnetzstraße in seinem Ortsbezirk, in diesem Fall dem Oeder Weg, lediglich zwei Tage vor der Sperrung per Pressemitteilung. Ähnliches war bereits bei der Sperrung der Dortelweiler Straße im letzten Jahr passiert. Die betroffenen Gewerbetreibenden wurden ebenfalls nicht informiert. Das ist nicht akzeptabel, zumal die Planung für die Sperrung durch die erforderliche Umleitung des ÖPNV sicherlich schon länger feststand. Verwundert hat in diesem Zusammenhang auch, dass in den ersten Tagen überhaupt keine erkennbaren Baumaßnahmen stattfanden. Die Baustelle war regelrecht verwaist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 547 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6186, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 66-0

  • Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten
    OAOB 8
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2025, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 550/8 vom 08.04.2025 Betreff: Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche kirchlichen Sozialräume im Ortsbezirk 8 für öffentliche bzw. Vereinszwecke genutzt werden (Schulische Nutzungen, Wahllokale, Sprechstunden Ortsgericht, Beratungsräume von Caritas und Diakonie, Quartiersmanagement, Vereinssitzungen und -veranstaltungen inklusive Sportangebote usw.), welche Räume davon bis 2030 möglicherweise wegfallen und wie diese lokal kompensiert werden können. 2. Um kirchliche Räume des Ortsbezirks 8, die in ihren bisherigen (sakralen/gemeindlichen) Nutzungen zur Disposition stehen, dauerhaft für einen gemeinwohlorientierten Gebrauch zu erhalten, wird der Magistrat beauftragt, in einer Moderatorenfunktion die Kirchen von Beginn an und proaktiv bei der Suche nach einem innovativen Konzept (zum Beispiel Begegnungsräume, kulturelle Zwecke, Wohnen) und bis zur Umsetzung zu unterstützen. Dieser Prozess bzw. das "Aushandeln" der Zukunft eines Kirchengebäudes soll notariellen Schritten und Verwaltungsverfahren möglichst vorgelagert sein. 3. Der Magistrat wird gebeten, die denkmalwerten und -geschützten Kirchen im Ortsbezirk 8 (Gustav-Adolf-Kirche, St. Sebastian, St. Matthias, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Cantate Domino, St. Peter und Paul, St. Thomas), die möglicherweise von den Pfarreien bzw. dem Evangelischen Regionalverband oder nachfolgenden Eigentümern aufgegeben werden sollen, für die Zukunft zu sichern und dazu rechtzeitig geeignete sowie nachhaltige Finanzierungskonzepte für Investitionen und Bauunterhalt zu planen und hierzu ein Stiftungsmodell unter der Verwaltung einer Sonderbehörde nach Vorbild der Klosterkammer Hannover zu prüfen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, in Verbindung mit dem Deutschen Werkbund Hessen e. V. ein städtebauliches und denkmalpflegerisches Gutachten speziell für die Kirchengebäude der Nordweststadt zu erstellen, die im Gefüge dieses vergleichsweise jungen Stadtteils eine jeweils besondere baukulturelle Funktion haben und raumstiftend sind: Cantate Domino/St. Sebastian, Dietrich-Bonhoeffer/St. Matthias. Begründung: Schätzungen zufolge müssen sich die beiden großen Kirchen in Deutschland über kurz oder lang von etwa 30 Prozent ihres Immobilienbestandes trennen. In Frankfurt könnte diese Zahl sogar höher sein. Die geplanten Strukturreformen in der evangelischen und katholischen Kirche führen zu einem Verlust öffentlicher Räume für städtische wie auch Vereins- oder private Zwecke. Allein der Regionalverband Frankfurt/Offenbach der Evangelischen Kirche plant bis 2030 für rund 80 Prozent seines Gebäudebestandes im "Nachbarschaftsraum" Riedberg, Nordwest und Praunheim-Hausen die Streichung der Baulastmittel. Kirchliche Räume werden nicht nur zum Gebet und für Gemeindegruppen benötigt, sie sind für das Vereinsleben und für Familienkreise unverzichtbar. Die Kirchen in der Nordweststadt sind zudem stadtbildprägend, identitätsstiftend und Baudenkmäler von besonderem Rang. Zum Beispiel ist die mit Naturstein gebaute Kirche St. Sebastian ein Werk von Johannes Krahn, der zu den bedeutendsten Vertretern einer späten Moderne in der Architekturgeschichte gerechnet wird. Die lichtdurchflutete Saalkirche Cantate Domino mit ihrem beeindruckenden "Himmel" aus 55 Acrylglaskuppeln planten die Nordweststadt-Architekten Walter Schwagenscheidt und Tassilo Sittmann. Das bekannte "Kirchenmanifest" regt dazu an, über neue Formen der Trägerschaft von Kirchen nachzudenken und sie zum Beispiel über ein Stiftungsmodell als Gemeingüter zu erhalten. Bei der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche ist es bereits durch einen Verkauf an eine freikirchliche Gemeinde zu einer tragfähigen Lösung für die Zukunft gekommen. Für Kirchen und Gemeindehäuser, die unter Denkmalschutz stehen und im Grunde schwer zu veräußern sind, muss es ein Verfahren zwischen der Stadt, den Denkmalbehörden und den Eigentümern geben, in dem die Festlegungen für die Zukunft eines Gebäudes schon vor den formellen Verwaltungsverfahren getroffen werden. Die Stadt Frankfurt sollte hier bald tätig werden und sich als Moderatorin eines aufgrund der weiter hohen Kirchenaustrittszahlen nicht aufzuhaltenden Transformationsprozesses verstehen. Denn wegfallende öffentlich nutzbare Räume, wie sie die Kirchen in großer Zahl noch vorhalten, werden nicht nur das Stadtteilleben ärmer machen, weil keine Flächen da sind, um sich zu treffen, sondern auch soziale Verwerfungen werden sich beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 321 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6187, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025

  • Pumptrack auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad
    OFOB 9
    24.04.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 1006/9 Betreff: Pumptrack auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad In der obengenannten ST wurde vom Magistrat grundsätzlich die Möglichkeit zur Errichtung einer "Pump-track Anlage" am Bolzplatz gesehen. Diese wurde insbesondere von vielen jüngeren Anwohner*innen gewünscht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1.Die Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung analog zum Bolzplatz einzuholen. 2. Die Kosten für die Planung und Errichtung der Anlage in den kommenden Haushalt einzustellen 3. Zu prüfen ob nebeneiner Pum- track Anlage auch eine Tisch-tennis Anlage auf dem Gelände aufgestellt werden kann. Sollte dieses Platz mäßig möglich sein , selbiges zu tun. 3. Die Planungen zur Weiterentwicklung des Bolzplatzes im Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.04.2025, OF 975/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6835 2025 1. Die Vorlage OF 975/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1006/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Textorstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger
    OFOB 5
    24.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 1398/5 Betreff: Textorstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Kreuzung Diesterwegstraße - Textorstraße umzugestalten, damit Fußgänger beim Überqueren der Textorstraße weniger von Fahrzeugen gefährdet werden, die aus der Diesterwegstraße kommend links abbiegen. Aufgrund des niedrigen Fahrzeugaufkommens und der in beiden Straßen geltenden Tempo-30-Regelung sollten Fußgänger unabhängig von der Ampelschaltung die Textorstraße überqueren können. Damit sinkt die Gefährdung, die zur Zeit von links aus der Diesterwegstraße in die Textorstraße abbiegenden Autos ausgeht. Zusätzlich soll der Kreuzungsbereich mit einer rechts-vor-links Vorfahrt geregelt werden. Um das Tempo der Autofahrer auf der Textorstraße zu senken, die derzeit nachts eine Rennstrecke für die Tuner und Raser Szene darstellt, sollen die senkrecht angeordneten Parkplätze auf der nördlichen Seite der Textorstraße im Bereich zwischen Schweizer Straße und Stegstraße halb auf die Fahrbahn verlegt werden. Die Fußgängerquerung der Textorstraße ist mittels Zebrastreifen abzusichern. Für die Beleuchtung der Zebrastreifen soll der Strom genutzt werden, der zur Zeit die Ampeln versorgt. Begründung: Derzeit schaltet die Ampel auf Grün für Fußgänger, wenn gleichzeitig die Autofahrer aus der Diesterwegstraße ein Grünsignal bekommen. Diese übersehen dann beim Abbiegen die gleichzeitig querenden Fußgänger. Somit erzeugt die Ampel an dieser Stelle tagsüber eine Gefahrensituation, die ohne Ampel nur in geringem Maße bestünde. Nachts werden die Ampeln auf der Textorstraße ausgeschaltet. Ein geringerer Straßenquerschnitt wirkt weniger einladend auf Raser. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.03.2025, OF 1394/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1394/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1398/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1394/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1398/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1394/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1398/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7403 2025 1. Die Vorlage OF 1394/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1398/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

  • Benennung der Grundschule im Europaviertel nach „Emma Kann“
    OFOB 1
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 1609/1 Betreff: Benennung der Grundschule im Europaviertel nach "Emma Kann" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Grundschule im Europaviertel wird nach Emma Kann benannt. Begründung: Die Schulgemeinde unterstützt nach gemeinsamen Gesprächen und Beratung den Vorschlag des Ortsbeirates der Grundschule den Namen "Emma-Kann-Grundschule" zu geben. Emma Kann wurde am25.05.1914 in Frankfurt am Main geboren Sie starb am 19.01.2009 in Konstanz. Sie war eine deutsche Lyrikerin und Essayistin. Die Grundschule führt zudem auf, dass sie mit Emma Kann Offenheit in kultureller und religiöser Hinsicht verbindet. Emma Kann wuchs in Frankfurt auf und entstammte einem liberal jüdischen Elternhaus ohne enge religiöse Bindungen. Im hohen Alter bezeichnete sie sich als eher ökumenisch orientiert. 1933 wurde ihr aufgrund ihrer jüdischen Religionszugehörigkeit das Studium verweigert, so dass sie nach kurzer Praktikumszeit in einer Bank Deutschland verließ und alleine nach England ging. Die Mutter blieb in Deutschland, die ältere Halbschwester flüchtete nach Holland. In England schlug sich Emma Kann zweieinhalb Jahre lang als Au-Pair, Sprachlehrerin und Haushaltshilfe durch, im Frühjahr 1936 ging sie nach Belgien, um dort als Sekretärin zu arbeiten. Unsere Schülerschaft setzt sich aus über 30 Nationalitäten zusammen, die in der Schule unterstützt werden, friedlich und tolerant miteinander umzugehen. Selbstständigkeit, großer Mut, Resilienz sind Charakterzüge, die Emma Kann bereits in ihrer Jugend zeigt, und die man jedem Kind/Menschen wünscht, um mit herausfordernden Lebenssituationen fertig werden zu können. Auf der Flucht sein, in der Fremde neu anfangen, das sind Herausforderungen, denen sich ein Großteil der Familien unserer Schule ebenfalls stellen muss. Emma Kann selbst versuchte Weihnachten 1936 von Antwerpen aus, nach Deutschland einzureisen, um ihre Mutter und Großmutter zu besuchen. Jedoch wurde ihr die Einreise verweigert, 1937 ihr Pass nicht mehr verlängert, 1938 erschien ihr Name auf einer im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichten Liste der ausgebürgerten Personen. Als im Mai 1940 Belgien besetzt wurde, konnte Emma Kann nach Frankreich fliehen. Statt in Paris endete der Zug jedoch bei Toulouse, von dort gelangte sie ins Lager Gurs, in dem u.a. auch Hannah Arendt war. Nach kurzer Zeit konnte Emma Kann das Lager Gurs verlassen, bevor sich nach dem Waffenstillstand zwischen Deutschland und Frankreich die Situation im Lager drastisch veränderte und hierher viele Juden aus Südwestdeutschland deportiert wurden. Gurs wurde oft zur Zwischenstation vor den Vernichtungslagern im Osten des Reiches. Emma Kann floh 1942 aus Frankreich, emigrierte über Casablanca nach Kuba, wo sie als Lehrerin für Englisch arbeitete. Mit Rücksicht auf die Schwester, die das Konzentrationslager Bergen-Belsen überlebt hatte und eine Rückkehr nach Deutschland nicht verstanden hätte, ging sie nach Kriegsende von Kuba in die Vereinigten Staaten und lebte bis 1981 in New York. Der Literatur, dem Schreiben von Gedichten und später auch Essays, widmete sie sich aktiv in den Vereinigten Staaten zu, belegte Kurse am Poetry Center. Ihr erstes Gedicht überhaupt hatte sie 1933 verfasst. Heimatlos reflektiert das Erlebnis, Deutschland verlassen zu müssen. Bis 1948 schrieb sie auf Deutsch, ab 1950 auf Englisch. Mit der deutschen Literatur blieb sie in Kontakt, u.a. in dem sie Rezensionen von deutschen Gedichtbänden für die von Ernst Erich Noth herausgegebene Zeitschrift Books Abroad der University of Oklahoma. Für Emma Kann ist Schreiben der Versuch, komplizierte Sachverhalte oder symbolische Bedeutungen in einer einfachen Sprache zum Ausdruck zu bringen. Schreiben in deutscher Sprache war für Emma Kann nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 1981 ein Wiederbeginn, ein erneuter Versuch, Erlebtes in Worte zu fassen. Nicht zuletzt betrifft das Stichwort Inklusion Emma Kann: Während ihrer Zeit in Kuba musste sie sich zweimal an den Augen operieren lassen, was ihr nicht nur für ein Jahr das Lesen nahezu unmöglich machte, sondern ihr auch den Zugang zur spanisch-lateinamerikanischen Literatur erschwerte. Mitte der sechziger Jahre musste sie vorübergehend das Schreiben einstellen, da sie immer weniger sehen konnte. Ab Ende der sechziger Jahre diktierte Emma Kann ihre Gedichte auf Kassettenrekorder, nachdem sie 1969 völlig erblindet war. In unserer Schule ist das Recht auf inklusive Bildung - niemanden wegen einer Behinderung auszugrenzen und alle Menschen mit oder ohne Behinderung optimal zu fördern - aktuell das große Arbeitsfeld, dem sich die Lehrkräfte widmen. Emma Kann lebte bis zu ihrem Tod 2009 in Konstanz, wo eine Nichte bereits lebte. 1991 hatte sie damit begonnen, ihren Vorlass an das Deutsche Exilarchiv 1933-1945 der Deutschen Nationalbibliothek zu übergeben, wo heute ihr Nachlass verwahrt wird. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 100 2025 Die Vorlage OF 1609/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen
    OFOB 3
    24.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 733/11 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt dem Antrag unter der Maßgabe zu, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße in den Antragstext aufgenommen werden. Begründung: Im Antragstext fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 550 2025 1. Der Vorlage NR 1168 wird unter Hinweis auf die OA 550 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 733/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
    OMOB 3
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 entstanden aus Vorlage: OF 839/3 vom 03.03.2025 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark auf ein erforderliches Maß gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wie viel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Von diesen Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden. Begründung: Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Bei einer Messung im Adolph-von-Holzhausen-Park wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach fünf bis zehn Lux - tatsächlich wurden im Adolph-von-Holzhausen-Park zwischen 80 und 104 Lux gemessen. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung. Zudem wird der Weg die ganze Nacht beleuchtet. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Antrag vom 16.10.2025, OF 943/3 Anregung vom 04.12.2025, OA 587 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-0

  • Falschparken an der U-Bahn-Station „Hauptfriedhof“
    OMOB 3
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6821 entstanden aus Vorlage: OF 848/3 vom 10.03.2025 Betreff: Falschparken an der U-Bahn-Station "Hauptfriedhof" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Platanen an der östlichen Seite der Eckenheimer Landstraße auf Höhe der U-Bahn-Station "Hauptfriedhof" 1. zusätzliche Absperrungen (z. B. weitere Holzpoller) zu installieren, um das dort regelmäßig stattfindende Falschparken zwischen den Bäumen künftig wirksam zu verhindern; 2. den durch Falschparken stark verdichteten Boden mit geeigneten Maßnahmen aufzulockern, um wieder für eine bessere Durchlüftung und Wasserversorgung der Bäume zu sorgen. Begründung: Der Bereich zwischen U-Bahn-Station und Hauptfriedhof ist eine Grünfläche, die von zu Fuß gehenden Menschen, die von der U-Bahn kommen oder zur U-Bahn-Station gehen, durchquert werden kann. Faktisch wird sie aber vor allem als Parkplatz genutzt. Die vorhandenen einzelnen Poller sollen zwar die Bäume vor Beschädigungen schützen, aber suggerieren zugleich, dass dazwischen geparkt werden kann. Eine Ergänzung der Absperrungen würde sowohl dem Baumschutz als auch der Verkehrssicherheit dienen. Das Parken schwerer Fahrzeuge hat mit Sicherheit den Boden im Wurzelbereich der Platanen stark verdichtet, was deren Wasser- und Nährstoffversorgung beeinträchtigt und ihre Vitalität gefährdet. Die Auflockerung des verdichteten Bodens ist eine notwendige Maßnahme, um den Bäumen wieder bessere Wachstumsbedingungen zu ermöglichen und ihre langfristigen Überlebenschancen zu verbessern. Fotos: I. Sturm Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1511 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0

  • Abfalleimer Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße
    OMOB 9
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6822 entstanden aus Vorlage: OF 859/3 vom 09.04.2025 Betreff: Abfalleimer Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße Der Magistrat wird gebeten, an den im Betreff genannten Stellen weitere oder größere Abfalleimer zu installieren, um der regelmäßig auftretenden Vermüllung wirksam entgegenzuwirken. Begründung: An der Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße sammeln sich regelmäßig erhebliche Mengen an Müll, die häufig auf der Straße landen. Zusätzliche oder größere Abfalleimer an den stark frequentierten Ecken könnten dazu beitragen, die Vermüllung der Ecken zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 912 Aktenzeichen: 79-4

  • Größere Müllbehälter für die Hallgartenstraße
    OMOB 9
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6823 entstanden aus Vorlage: OF 860/3 vom 08.04.2025 Betreff: Größere Müllbehälter für die Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße, im Bereich der Bänke vor dem "Radschlag" sowie bei der Bank vor der Wartburggemeinde, jeweils einen größeren Müllbehälter (Müllgarage) aufzustellen. Begründung: Der Bereich der jeweiligen Bänke ist ein beliebter Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters. Dabei verzehren viele fertig verpackte Speisen und Getränke aus dem nahe gelegene REWE-Markt. Die Plastikbehältnisse für Salat, Sandwiches und Sonstiges sind so sperrig, dass sie den kleinen Abfallbehälter vor Ort völlig zum Überlaufen bringen; der Müll sammelt sich um die Bänke. Besonders gravierend ist das Problem im Bereich der Rotlintstraße, wo das Grünflächenamt erst vor Kurzem eine Rattenplage einzudämmen versuchte. Die Problematik zeigt zudem deutlich, dass der Magistrat dringend über einen weiterführenden Weg zum Umgang mit Verpackungsmüll nachdenken sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1062 Aktenzeichen: 79-4

  • Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen Friedhof
    OMOB 3
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6824 entstanden aus Vorlage: OF 861/3 vom 08.04.2025 Betreff: Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen Friedhof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit gibt, das vorhandene Friedhofstaxi an Samstagen, Sonntagen und an j üdischen Feiertagen, eventuell ebenso mittwochs, als Zubringer für die Besucher des Jüdischen Friedhofs zu nutzen. Begründung: Viele der Besucher des Jüdischen Friedhofs sind schon älter und nicht mehr so gut zu Fuß. Da der Umbau der Bushaltestelle "Neuer Jüdischer Friedhof" noch eine Zeit lang dauern wird, wäre es eine Möglichkeit, von der Haltestelle "Hauptfriedhof" mit dem Friedhofstaxi zum Eingang des neuen Jüdischen Friedhofs zu kommen und so dafür zu sorgen, dass die Besucher trotz langer vorhandener Fußwege ohne Schwierigkeiten zum Grabbesuch kommen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1563 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-4

  • Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
    OMOB 9
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6825 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 09.04.2025 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1618/19; OM 6986/20 OBR 3 Angesichts der starken Verkehrsbelastung der Eckenheimer Landstraße wird der Magistrat erneut gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage zu sorgen. Als eine Sofortmaßnahme wird erneut vorgeschlagen, den Fahrradweg rot zu markieren, damit auch für die Autofahrer/innen die Führung des Fahrradweges quer über die Straße einschließlich der Schienen auf die Verkehrsinsel deutlich wird. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größeren Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem derzeit stark erhöhten Verkehrsaufkommen aufgrund der Baustelle auf dem Oeder Weg sind die Gefahren noch gestiegen. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon vier Mal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern bzw. zumindest einen Lösungsansatz vorzulegen. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1618 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1371 Aktenzeichen: 32-1

  • Fahrradstreifen Matthias-Beltz-Platz erneuern
    OMOB 9
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6826 entstanden aus Vorlage: OF 866/3 vom 08.04.2025 Betreff: Fahrradstreifen Matthias-Beltz-Platz erneuern Der Magistrat wird gebeten, den in südlicher Richtung verlaufenden Fahrradstreifen sowie die Piktogramme auf der Friedberger Landstraße am Matthias-Beltz-Platz zu erneuern. Wünschenswert ist eine zusätzliche Markierung mit roter Farbe. Begründung: Die genannten Markierungen sind deutlich abgenutzt und kaum noch zu erkennen. Demnach werden sie als nicht vorhanden gewertet und der Autoverkehr fährt auf seinen Spuren ohne Rücksicht auf die Radfahrenden. Auf den Missstand wurde der Ortsbeirat von Bürgern hingewiesen. Es soll zu gefährlichen Situationen kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1370 Aktenzeichen: 66-2

  • Erneuerung des Straßenbelags im Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer Landstraße
    OMOB 9
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6827 entstanden aus Vorlage: OF 867/3 vom 09.04.2025 Betreff: Erneuerung des Straßenbelags im Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag im Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer Landstraße zeitnah zu erneuern. Um die Verkehrsbelastung rund um die Musterschule und die Alexander-Puschkin-Schule so gering wie möglich zu halten, soll die Maßnahme vorzugsweise in den Schulferien umgesetzt werden. Begründung: Der Zustand des Straßenbelags im Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer Landstraße ist stark beschädigt. Zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten stellen eine Gefahr dar. Besonders für Kinder, die den Weg zur Schule nutzen, kann die derzeitige Situation problematisch sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1369 Aktenzeichen: 66-2

  • Informationsveranstaltung Flüchtlingsunterkunft
    OMOB 3
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6828 entstanden aus Vorlage: OS 56/3 vom 25.04.2025 Betreff: Informationsveranstaltung Flüchtlingsunterkunft Der Magistrat wird gebeten, eine Veranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte durchzuführen. Die Veranstaltung soll insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie für die Ortsbeiräte 3 und 10 offen sein. Die Veranstaltung sollte ortsnah, beispielsweise im IB Hotel, stattfinden. Über die Veranstaltung sollte in den umliegenden Haushalten auf verschiedenen Wegen (per E-Mail, Plakate und Postwurfsendung) ausreichend informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 15.05.2025, A 350 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 876 Aktenzeichen: 51

  • Poller und Fahrradständer nach Baumaßnahmen wieder vollständig ersetzen
    OMOB 9
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6829 entstanden aus Vorlage: OF 871/3 vom 13.03.2025 Betreff: Poller und Fahrradständer nach Baumaßnahmen wieder vollständig ersetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen von Baumaßnahmen entfernte Poller und Fahrradständer nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder installiert werden. Aktuelles Beispiel eines fehlenden Pollers ist die Kreuzung Gaußstraße/Ecke Bäckerweg. An dieser Stelle fehlt ein Poller nach einer Baumaßnahme. Begründung: Die Anregung beschreibt eine Selbstverständlichkeit und dient lediglich der Sensibilisierung der städtischen Verwaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1372 Aktenzeichen: 66-2

  • Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend
    OMOB 3
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6830 entstanden aus Vorlage: OF 872/3 vom 13.03.2025 Betreff: Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend Die öffentlichen Plätze im Nordend sowie der neu gestaltete Oeder Weg erfreuen sich großer Beliebtheit. Die ständig steigende Zahl an Kiosken versorgt das Publikum den ganzen Abend mit Speisen und Getränken. Die vorhandenen Mülleimer sind darauf nicht ausgelegt und können das entstehende Müllaufkommen nicht aufnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Plätze mit zusätzlichen Mülltonnen zu bestücken: - Oeder Weg im Bereich der Kreuzung Jahnstraße/Ecke Querstraße; - Oeder Weg im Bereich der Parklets und Aufenthaltsflächen in den Bereichen am Eiscafé Olimpio, am Imbiss Aroma Vegetarian & More und am Oedi Kiosk an der Kreuzung Stalburgstraße; - Matthias-Beltz-Platz im Bereich um den Kiosk Gudes; - auf dem Luisenplatz im Bereich um das Restaurant Forno d'Oro; - auf dem Merianplatz im Bereich um die Bänke auf den Lüftungsschächten. Sollte der Magistrat Möglichkeiten sehen, die Müllbeseitigung gemeinsam mit den dort jeweils ansässigen Gastronomiebetrieben zu organisieren, wäre das sicherlich ein zielführender Lösungsansatz. Begründung: Die Müllmenge, die auf den Straßen liegt, ist für die Anwohnerschaft ein ständiges Ärgernis und die Beseitigung könnte durch zusätzliche Mülltonnen sicherlich verbessert werden. Entstehende zusätzliche Kosten könnten sicherlich über die Tourismusabgabe finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1217 Aktenzeichen: 79-4

  • Parkanordnung Jahnstraße
    OMOB 3
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6831 entstanden aus Vorlage: OF 873/3 vom 13.03.2025 Betreff: Parkanordnung Jahnstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Jahnstraße zwischen Klitscherstraße und Schleidenstraße die fehlende Parkbeschilderung auf der nördlichen Seite zu ergänzen. In der Jahnstraße ist auf der nördlichen Seite halbseitiges Parken auf dem Gehweg und auf der südlichen Seite Parken parallel zum Fußweg auf der Straße angeordnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1510 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

  • Ersatz für gefällte Bäume
    OMOB 3
    24.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6832 entstanden aus Vorlage: OF 874/3 vom 07.04.2025 Betreff: Ersatz für gefällte Bäume Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie viele Baumstandorte im Nordend derzeit auf eine Nachpflanzung warten und wann diese geplant sind; b) wie viele zusätzliche Baumstandorte im letzten Jahr geschaffen wurden. Begründung: In der Vorlage NR 662 wurde von der Römerkoalition angekündigt, bis 2030 10.000 zusätzliche Bäume zu pflanzen. Als Stadtteilgremium wäre der Ortsbeirat bereits froh, wenn zumindest alle Baumstandorte erhalten blieben. Auf dem Friedberger Platz ist beispielsweise seit Jahren ein Baumstandort verwaist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1427 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-1

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