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Onlinebuchungssystem für den Saalbau und ggf. weitere Vereinsräume im Ortsbezirk 9 einführen

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anfrage zur Einführung eines Onlinebuchungssystems für den Saalbau und weitere Vereinsräume im Ortsbezirk 9 geantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solches System keinen Mehrwert für die Anmietung der Veranstaltungsräume bietet und zusätzliche Probleme verursachen könnte.

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Stellungnahme des Magistrats

Auf Nachfrage teilte die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) Folgendes mit: Zu der Frage, warum die Einführung ein Onlinebuchungssystems keinen Mehrwert für die Anmietung von Veranstaltungsräumen bei der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH schafft, haben wir bereits Anfang 2023 in unserer Stellungnahme zum Antrag NR 603, veröffentlicht im Bericht des Magistrats vom 31.07.2023, B 303, ausführlich Stellung genommen. Die dort dargelegten Sachverhalte haben weiterhin Bestand, es sei jedoch hinzugefügt, dass ein Onlinebuchungssystem nur für einen einzigen SAALBAU, isoliert von den anderen 26, die geschilderten Probleme nicht verringern, sondern ihnen noch weitere hinzufügen würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2025OMOM 6418Onlinebuchungssystem für den Saalbau und ggf. weitere Vereinsräume im Ortsbezirk 9 einführenDirektanregung
  2. 25. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 686Onlinebuchungssystem für den Saalbau und ggf. weitere Vereinsräume im Ortsbezirk 9 einführen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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