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- „Oilette“ für den Spielplatz auf der GünthersburgalleeOMOB 324.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6833 entstanden aus Vorlage: OF 876/3 vom 07.04.2025 Betreff: "Oilette" für den Spielplatz auf der Günthersburgallee Fehlende Toiletten sind auch für Spielplätze ein echtes Ärgernis. Mittlerweile gibt es ein neues Modell, die Oilette, erfunden von zwei Frankfurterinnen. Die ersten Kommunen testen das System bereits, u. a. in Sailauf in Unterfranken (www.main-echo.de/region/stadt-kreis-aschaffenburg/bundesweit-zweite-oilette-in- sailauf-art-8486359). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine "Oilette" mit Sichtschutz auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee (oder einem anderen Spielplatz im Nordend) installiert werden kann und welche Kosten damit verbunden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1505 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 65-2
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - MiniBasketballkorbOMOB 324.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6834 entstanden aus Vorlage: OF 877/3 vom 07.04.2025 Betreff: Mini-Basketballkorb Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee am bestehenden Basketballkorb ein sogenannter Mini-Basketballkorb installiert werden kann. Begründung: Sport und insbesondere Ballspiele sind für die frühkindliche Entwicklung sehr wichtig. Der Spielplatz in der Günthersburgallee wird von vielen Kindergartengruppen und Eltern mit kleineren Kindern besucht. Das Angebot des Spielplatzes würde durch den Mini-Basketballkorb für diese Nutzergruppe sinnvoll ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1804 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - PumptrackAnlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer FreibadOMOB 924.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6835 entstanden aus Vorlage: OF 1006/9 vom 24.04.2025 Betreff: Pumptrack-Anlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad Vorgang: V 717/23 OBR 9; ST 1980/23 In der Stellungnahme vom 02.10.2023, ST 1980, wurde vom Magistrat grundsätzlich die Möglichkeit zur Errichtung einer Pumptrack-Anlage am Bolzplatz gesehen. Diese wurde insbesondere von vielen jüngeren Anwohner*innen gewünscht. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung analog zum Bolzplatz einzuholen; 2. die Mittel für die Planung und Errichtung der Anlage in den kommenden Haushalt einzustellen; 3. zu prüfen, ob neben einer Pumptrack-Anlage auch eine Tischtennisplatte auf dem Gelände aufgestellt werden kann, und, sollte dies platzmäßig möglich sein, selbiges zu tun; 4. die Planungen zur Weiterentwicklung des Bolzplatzes im Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 717 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1980 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1793 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 814 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eine Stadtteilbücherei für EschersheimOMOB 924.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6836 entstanden aus Vorlage: OF 976/9 vom 01.04.2025 Betreff: Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des neuen Schulgebäudes im Bebauungsgebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung auch die Errichtung einer festen Einrichtung der Stadtbücherei einzuplanen und entsprechende Flächenbedarfe dafür im Gebäude zu berücksichtigen sowie die benötigten Stellen und Haushaltsmittel für Bau und Betrieb der Einrichtung anzumelden. Im gegenüber der Grundschule liegenden Baufeld ist im städtebaulichen Entwurf eine Erdgeschossnutzung für Soziales, Kultur und Bildung vorgesehen. Sofern es keine konkurrierende relevante Nutzungsidee gibt, käme alternativ auch diese Fläche in Betracht. Begründung: Es gibt nachweislich einen Bedarf an der Versorgung mit einer Stadtteilbibliothek in Eschersheim, da der Bücherbus bereits heute regelmäßig nach Eschersheim kommt. Eine feste Einrichtung hätte viele Vorteile, gerade weil sie Räume anbietet, die jederzeit aufgesucht und auch zum Lernen, Lesen und Arbeiten genutzt werden können. Solche Einrichtungen sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt, vor allem für Kinder und Jugendliche. Die neue Schule, die in diesem Gebiet entstehen und sich konzeptionell zum Stadtteil hin öffnen soll, bietet die ideale Chance, eine Stadtteilbücherei einzuplanen, die als Treffpunkt für das neue Quartier und den bestehenden Stadtteil dienen kann. Dies würde die soziale Infrastruktur in Eschersheim bereichern und zur Integration des neuen Quartiers beitragen. Darüber hinaus böte sich eine Schule ideal für eine Kooperation an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 993 Antrag vom 18.08.2025, OF 1080/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7334
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichenOMOB 924.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6837 entstanden aus Vorlage: OF 977/9 vom 28.03.2025 Betreff: Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen Die Route der Buslinie 69 verbindet die verschiedenen Teile von Eschersheim. Leider werden in der Straße Hinter den Ulmen öfters die Parkmarkierungen ignoriert. Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende zusätzliche Markierungen und/oder Schilder dafür zu sorgen, dass die Busse jederzeit problemlos durch die Straße fahren und so auch den Fahrplan einhalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1275 Aktenzeichen: 92-11
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringenOMOB 1224.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der AnneFrankSiedlungOMOB 924.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6839 entstanden aus Vorlage: OF 979/9 vom 01.04.2025 Betreff: Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Vorgang: OM 3277/22 OBR 9; ST 978/23; M 54/24; NR 1157/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Stand der Planung zum Thema Wärme und Energie für das Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" zu berichten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Welchen Stand haben die laut der Website des Stadtplanungsamtes zwischen 2023 und 2024 stattgefundenen "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" und zu welchen Ergebnissen haben diese mittlerweile geführt? 2. Welches Energiekonzept wird für das Neubaugebiet verfolgt und inwiefern wurden die Empfehlungen der Ebök-Studie dabei berücksichtigt? Welcher energetische Standard der Gebäude wird angestrebt? 3. Wurden vertiefende Untersuchungen zum Geothermiepotenzial, wie in der Ebök-Studie empfohlen, inzwischen durchgeführt oder geplant? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht? 4. Wurde auch die Möglichkeit eines "kalten Nahwärmenetzes" geprüft, mit dem Erdwärme effizient genutzt und im Sommer auch zur Gebäudekühlung eingesetzt werden könnte? 5. Wie wird die Installation von Solartechnikanlagen auf den Dachflächen gemäß dem Beschluss vom 03.04.2025 zum Antrag vom 04.03.2025, NR 1157 (mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen), in diesem Baugebiet umgesetzt? 6. Welche Aspekte der Energieversorgung und Energieeffizienz und welche konkreten Regelungen dazu sollen in den städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden oder wurden darin bereits vereinbart? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch über den Stand der Erarbeitung des Freiraumstrukturkonzepts zu berichten. Begründung: Ein zukunftsweisendes Energiekonzept ist nicht nur für den Klimaschutz wichtig, sondern kann durch geringere Betriebskosten auch langfristig die Kosten für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner senken. In der Stellungnahme vom 28.04.2023, ST 978, heißt es, dass Gespräche mit Investoren zu Energieversorgungsvarianten noch nicht geführt wurden. Auf der Website des Stadtplanungsamts ist jedoch von "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" für 2023 bis 2024 die Rede. Der Stand im Jahr 2025 wird dort leider nicht genannt. Da das Verfahren inzwischen weit fortgeschritten ist und in diesem Jahr laut öffentlicher Aussage des Leiters des Stadtplanungsamts die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zu erwarten ist, müsste auch die Energieversorgung konkret geplant sein, denn vor der Offenlage werden städtebauliche Verträge abgeschlossen, in denen dies zu regeln ist. Die 2020 veröffentlichte Ebök-Studie empfiehlt für das Baugebiet die Nutzung des oberflächennahen Geothermiepotenzials. Solche Potenziale könnten besonders durch ein kaltes Nahwärmenetz genutzt werden, das sowohl das Heizen im Winter als auch das Kühlen im Sommer ermöglicht und dabei besonders energieeffizient ist. Der Ortsbeirat hatte sich bereits vor zwei Jahren danach erkundigt. Mit dem im April 2025 beschlossenen Antrag NR 1157 hat die Stadtverordnetenversammlung die Installation von Solartechnikanlagen auf mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen für zukünftige Bebauungspläne bzw. städtebauliche Verträge verbindlich beschlossen. Diese Regelung müsste auch bei der Energieversorgungsplanung für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3277 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 978 Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 54 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1198 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der ZiehenschuleOMOB 924.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6840 entstanden aus Vorlage: OF 981/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule Der Magistrat hat zuletzt am 10.07.2023 über den Sachstand zur Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule und auch nur über noch notwendige Abstimmungen über den Umfang der erforderlichen Auslagerung von Klassen berichtet. Die erforderlichen Mittel wurden bereits in den Haushalt 2023 eingestellt. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit zwei Jahren andauernden Abstimmungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Abstimmungen zum Umfang von Auslagerungen an der Ziehenschule und das Ergebnis der Suche nach Auslagerungsflächen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachstand IGS EschersheimOMOB 1224.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 982/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand IGS Eschersheim Der Magistrat hat zuletzt am 22.02.2021 und auch nur über die Auslagerung der IGS Eschersheim berichtet. Weitere Informationen über den Sachstand hinsichtlich der Zukunft der Schulgebäude liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob eine Entscheidung über eine Sanierung oder einen Neubau der IGS Eschersheim gefallen ist, und wenn ja, welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des gewählten Wegs ergriffen worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1207 Aktenzeichen: 40-30
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer SteinOMOB 1224.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6842 entstanden aus Vorlage: OF 985/9 vom 02.04.2025 Betreff: Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer Stein Seit dem Entfall der Abbiegespur von der Dillenburger Straße in die Hessestraße staut sich der stadtauswärts fahrende Kfz-Verkehr regelmäßig auf die Maybachbrücke und bis zum Weißen Stein zurück, was logischerweise zu Mehrausstoß von Emissionen in der Umgebung und damit zur Belastung von Anwohnern führt. Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkehrsfluss in diesem Bereich wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1725 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen!OMOB 1224.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 986/9 vom 03.04.2025 Betreff: Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen! Im U-Bahn-Unterführungsbereich der Station "Dornbusch" befinden sich an der Wand zwar Hinweisschilder auf das Bürgeramt, nicht aber auf die Stadtteilbibliothek. Einige Menschen finden diese nicht so einfach. Auch der Eingang und Aufgang ist eher unscheinbar. Die Leitung der Stadtteilbibliothek würde sich einen amtlichen Hinweis durchaus wünschen. Der Magistrat wird gebeten, im Einvernehmen mit der traffiQ und der Bibliotheksleitung, die vorhandenen Wegweiser um Wegweiser für die Bibliothek zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1276 Aktenzeichen: 92-11
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche ÜbernutzungOMOB 1224.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6844 entstanden aus Vorlage: OF 987/9 vom 01.04.2025 Betreff: Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche Übernutzung Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünflächen auf dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße, insbesondere im Eingangsbereich, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Findlinge) vor Falschparken zu schützen; 2. beschädigte Grünflächen auf dem Parkplatz wiederherzustellen und mit geeigneten Pflanzen und Bäumen erneut zu bepflanzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die regelmäßige Belegung von fünf oder oft auch mehr Stellplätzen durch ein nahe gelegenes Security-Unternehmen mit dessen Baugenehmigung vereinbar ist und ob diese gewerbliche Parkplatznutzung eingeschränkt werden kann. Begründung: Der Parkplatz an der Kirschwaldstraße verfügt über die Parkplätze strukturierende Grünflächen, die bei hoher Belegung häufig zugeparkt und dadurch beschädigt werden. Die Erhaltung dieser Grüninseln und der Schutz ihrer Bäume sind dem Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig belegt ein nahe gelegenes Security-Unternehmen regelmäßig fünf oder mehr Stellplätze, was den Parkdruck erhöht und andere Nutzer des Parkplatzes beeinträchtigt. Vor dem Hintergrund, dass in der Umgebung gegen Falschparken vorgegangen werden soll, ist es umso wichtiger, dass der bestehende Parkplatz optimal genutzt und nicht durch übermäßige gewerbliche Nutzung blockiert wird. Maßnahmen wie Findlinge können die Grünflächen effektiv schützen. Die Wiederherstellung der beschädigten Bereiche und zusätzliche Bepflanzung würden zur ökologischen Aufwertung des Parkplatzes beitragen und den Hitzeeffekt auf der versiegelten Fläche reduzieren. Eine Überprüfung der gewerblichen Nutzung durch das Security-Unternehmen könnte zudem dazu beitragen, mehr Stellplätze für die Anwohner und Besucher des Ortsbezirks 9 frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und WöhlerschuleOMOB 924.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6845 entstanden aus Vorlage: OF 989/9 vom 01.04.2025 Betreff: Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23; OIB 251/23 OBR 9; ST 753/24; ST 1474/24; OM 5441/24 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, im Nachgang des Ortstermins am 13.03.2025, an dem neben dem Ortsbeirat, der Initiative "Projekt Dornbusch" und Vertreter*innen der Dornbuschkirche seitens der eingeladenen Ämter das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Radfahrbüro und die FES teilgenommen haben, folgende Ergebnisse umzusetzen: 1. Die bereits beim Ortstermin vereinbarten Standorte für die bereits beantragten und finanzierten Bücherschränke (ein normaler, ein Kinderbücherschrank) gemäß der Fotoprotokollierung des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu realisieren. Die Rückmeldung, welche Personen die Patenschaften übernehmen, erfolgen gemäß der Stellungnahme vom 19.04.2024, ST 753, an das Bücherschrank-Funktionspostfach. 2. Die mit Anregung vom 25.04.2024, OM 5441, bereits beschlossene Entsiegelung eines Streifens der überlangen Parkplätze in der Carl-Goerdeler-Straße ist möglich, da dort laut Information des ASE keine Leitungen im Weg liegen. Die Kürzung der Parkplätze auf eine reguläre Länge soll baldmöglichst erfolgen. Auf den neu gewonnenen Grünflächen sollen so viele Bäume und Sträucher wie möglich gepflanzt werden. Über den Streifen hinaus soll zusätzlich der am östlichen Rand liegende Parkplatz (nahe dem Zebrastreifen) entsiegelt und begrünt werden, um den hier entstehenden Platz besser zu fassen. 3. Spätestens nach Abschluss der geplanten Fernwärmebauarbeiten ist die Sperrfläche an der Kreuzungsecke nicht wieder zu versiegeln, sondern als Grünfläche umzugestalten. Dabei soll die Sichtbeziehung zur Kreuzung im Sinne der Verkehrssicherheit vor der Schule unbedingt erhalten bleiben. Hier wird der Magistrat gebeten, eine entsprechende Planung zu erstellen und, falls nötig, Mittel für den Haushalt 2026 einzuplanen. Die Container auf der Fläche sind entsprechend an anderer Stelle im Umfeld - aber nicht auf dem Platz vor der Dornbuschkirche - zu positionieren. Sofern sich keine andere geeignete Stelle dafür findet, könnte ein Parkplatz ganz im Westen der zu entsiegelnden Parkreihe dafür genutzt werden. Durch die Verkürzung werden effektiv mehr nutzbare Parkplätze hinzugewonnen, da die Lkws und Wohnmobile nicht mehr dauerhaft auf den Flächen parken können. 4. Die im Rahmen des "World Design Capital 2026" von der Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" vorgeschlagene Anbringung einer Waldliege und die Installation von Verschattungsmöglichkeiten für den Platz zu unterstützen und deren konkrete Umsetzung nach unbürokratischer Rücksprache mit dem Ortsbeirat zu veranlassen, sobald konkrete Pläne dafür vorliegen. 5. Die Aufwertung und Pflege der neu entstandenen Grünfläche entlang der Mierendorffstraße, die bereits mit Bäumen bepflanzt wurde, kann durch eine Patenschaft von Mitgliedern der Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" übernommen werden. Dafür hat die Initiative bereits ein Pflanzkonzept entwickelt, das beim Termin erläutert wurde. Da das Grünflächenamt nicht teilnehmen konnte, wird der Magistrat darum gebeten, dies zu unterstützen und sich direkt mit der Initiative über die Details der Patenschaft für die Fläche abzustimmen. Der Ortsbeirat lobt ausdrücklich das Engagement des Amtes für Straßenbau und Erschließung und bedankt sich für die Unterstützung in den letzten Jahren, die für seine Arbeit ge rade vor dem Hintergrund fehlender Zusagen für Neuplanungen von Plätzen im Stadtteil von höchster Bedeutung ist. Dies ist neben der Arbeit mit dem Grünflächenamt eine der wenigen Kooperationen, durch die der Ortsbeirat und somit auch die Bürger*innen überhaupt Wirksamkeit im öffentlichen Raum entfalten können. Das stärkt Vertrauen in Demokratie und Verwaltung und sollte entsprechend gewürdigt und gestärkt werden. Der Ortsbeirat bedankt sich bei der FES für die umgehend nach dem Ortstermin erfolgte Aufstellung der zusätzlichen Mülleimer. Begründung: Der Ortsbezirk 9 verfügt kaum über richtige Plätze mit Aufenthaltsqualität, daher ist die schrittweise Verbesserung des Bereichs zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule umso wichtiger. Die Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" und der Ortsbeirat setzen sich seit Jahren für diese Verbesserungen ein. Der beschlossene Ortstermin zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule (OF 816/9) hat am 13.03.2025 stattgefunden und wertvolle Ergebnisse gebracht. Der Ortstermin hat gezeigt, dass auch ohne komplette Neuplanung, die der Magistrat leider nicht in Aussicht stellen kann, viele kleine und mittlere Maßnahmen möglich sind, um die Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern. Die identifizierten Entsiegelungsflächen bieten wichtige Chancen für mehr Grün im Stadtteil und die Bücherschränke werden zur Belebung des Begegnungsortes beitragen. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich das Engagement der lokalen Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz", die sich auch an der "World Design Capital 2026" beteiligt hat, und möchte deren kreative Ideen für eine lebenswertere Stadtteilgestaltung zur Umsetzung bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5441 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1443 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 525 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus DornbuschOMOB 524.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 990/9 vom 03.04.2025 Betreff: Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen aktuellen Lageplan der unterirdischen Versorgungsleitungen für den Platz vor dem Haus Dornbusch zwischen Marbachweg im Süden und dem Blumengeschäft an der Carl-Goerdeler-Straße im Norden zukommen zu lassen. Der Ortsbeirat benötigt diese Unterlagen dringend zur Vorbereitung seiner Planung für die Umgestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch im Gedenken an das Ehepaar Marcel und Teofila Reich-Ranicki. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1277 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/ImmermannstraßeOMOB 524.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6847 entstanden aus Vorlage: OF 992/9 vom 03.04.2025 Betreff: Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße An der genannten Kreuzung wird der Bereich vor dem Kiosk regelmäßig zum Halten und Parken von Fahrzeugen genutzt, obwohl dies nicht gestattet ist. Dies führt zu erheblichen Behinderungen des Fußverkehrs, insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator. Zusätzlich wird durch die dort abgestellten Fahrzeuge der Linienverkehr der Buslinie 64 beeinträchtigt. Darüber hinaus wird trotz eines absoluten Halteverbots in der Fallerslebenstraße in Ecknähe auf dem Gehweg geparkt, was die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der Fußgänger:innen weiter einschränkt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen: 1. Markierung einer Sperrfläche im Eckbereich, um das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden; 2. Installation von Pollern oder Fahrradbügeln zur physischen Verhinderung des Parkens auf dem Gehweg und in der Halteverbotszone; 3. Ausweisung eines Lieferantenparkplatzes, der von allen Lieferdiensten genutzt werden kann, um eine geordnete Anlieferung zu gewährleisten und das Parken in verbotenen Bereichen zu reduzieren. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger verbessert sowie eine reibungslose Durchfahrt des öffentlichen Nahverkehrs gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1472 Antrag vom 19.10.2025, OF 1106/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-StraßeOMOB 524.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 993/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Vorgang: OM 4985/19 OBR 9; ST 1009/20 Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 1009, nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße zu berichten, insbesondere darüber, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4985 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumpflanzungen am Spielplatz HöhenblickOMOB 524.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6849 entstanden aus Vorlage: OF 994/9 vom 01.04.2025 Betreff: Baumpflanzungen am Spielplatz Höhenblick Der Magistrat wird gebeten, auf der großen abschüssigen Wiese am Spielplatz Höhenblick Bäume entlang der Straße Niddablick und nach Möglichkeit auch am Weg zum Am Ginnheimer Hang hin pflanzen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich musste ein Baum gefällt werden und im Sommer ist zusätzlicher Schatten wünschenswert. Eine Fläche zum Fußballspielen und Rodeln bleibt erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1268 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der FranzWerfelStraßeOMOB 524.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6850 entstanden aus Vorlage: OF 996/9 vom 03.04.2025 Betreff: Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße Derzeit werden in diesem Bereich zahlreiche Fahrzeuge, darunter Autos, Wohnmobile und Anhänger, teils dauerhaft abgestellt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Raum nicht optimal genutzt werden kann. Die genannte Fläche bietet Potenzial für eine verbesserte Nutzung als Begegnungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner. Bereits in der Vergangenheit wurden hier unter der Hochstraße durch das Quartiersmanagement Ginnheim und das Nachbarschaftsbüro der aktiven Nachbarschaft Veranstaltungen organisiert, die auf positive Resonanz stießen. Eine autofreie Gestaltung würde diesen Bereich weiter aufwerten und den Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Platz für soziale und kulturelle Begegnungen bieten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Umgestaltung des genannten Bereichs zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Einrichtung einer autofreien Zone zu ergreifen. Die Parkplätze für die Deutsche Bundesbank sollen hiervon nicht betroffen werden. Die Durchfahrt soll davon unberührt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Frei halten der Fahrradständer von parkenden AutosOMOB 524.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6851 entstanden aus Vorlage: OF 997/9 vom 03.04.2025 Betreff: Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos In der Selma-Lagerlöf-Straße und der Ricarda-Huch-Straße kommt es regelmäßig vor, dass die in zwei Reihen vor den Eingängen der Wohnhäuser angebrachten Fahrradständer durch geparkte Autos blockiert werden. Dies führt dazu, dass die Fahrradständer nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können. Insbesondere werden Fahrzeuge zwischen den Reihen mit Omega-Bügeln abgestellt, wodurch der Zugang für Radfahrende erheblich eingeschränkt ist. Der Magistrat wird daher gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unzulässige Parken zwischen den Reihen der Fahrradständer zu unterbinden. Eine mögliche Lösung wäre die Installation von Pollern oder anderen baulichen Maßnahmen, die das Abstellen von Fahrzeugen an diesen Stellen wirksam verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1455 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr)OMOB 524.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6852 entstanden aus Vorlage: OF 998/9 vom 03.04.2025 Betreff: Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr) Da die Umsetzung des geplanten Kreisverkehrs an dieser Stelle noch Jahre in Anspruch nehmen wird, wäre es sinnvoll, die vorhandenen versiegelten Flächen zwischenzeitlich zu entsiegeln. Durch diese Maßnahme könnte die angrenzende Grünfläche erweitert und das Erscheinungsbild der Umgebung deutlich aufgewertet werden. Neben der ästhetischen Verbesserung würde die Entsiegelung auch ökologische Vorteile mit sich bringen. Eine größere Grünfläche würde zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, Regenwasser besser versickern lassen und die Artenvielfalt in diesem Bereich fördern. Der Magistrat wird gebeten, die Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen zwischen den Fahrtrichtungen der Hügelstraße in Höhe Am Hochwehr zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1473 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9OMOB 924.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6853 entstanden aus Vorlage: OF 1002/9 vom 01.04.2025 Betreff: Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegen sprechen. Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterwegschule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 Fördermittel der KfW aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können. Die entsiegelten Flächen sollen für Kinder weiterhin nutzbar sein. Begründung: Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen. Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halbem Grad wärmeren Klassenzimmern. Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z. B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser. Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9. Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht. Bildausschnitte: Freiflächenentwicklungsplan, abgerufen unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/im-gruenen/fre iflaechenplanung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9OMOB 924.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1003/9 vom 02.04.2025 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 640/20; V 942/24 OBR 9; ST 1381/24 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme vom 15.07.2024, ST 1381, gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für die Stadtteile umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen. Begründung: Die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leiden unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts vom 04.12.2020, B 640, auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation für die Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollten auch die Stadtteilarbeitskreise eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9OMOB 524.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6855 entstanden aus Vorlage: OF 1004/9 vom 02.04.2025 Betreff: Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Fördermöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren zur digitalen Teilhabe aktuell im Ortsbezirk 9 existieren und welche geplant sind; 2. wie mit städtischer Unterstützung im Ortsbezirk 9 für Seniorinnen und Senioren niedrigschwellige, kostenfreie Lern- und Schulungsangeboten unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, geschaffen werden können; 3. wie eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt werden kann, die auf die bestehenden und zukünftigen Angebote besser aufmerksam macht. Begründung: Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind oft nicht bekannt. Die Stadt soll aktiv dafür sorgen, dass die digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren verbessert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1083 Aktenzeichen: 51
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützenOMOB 724.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6936 entstanden aus Vorlage: OF 552/8 vom 31.03.2025 Betreff: Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Der Magistrat wird gebeten, für den Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer Hausnummer 64 und 66 und für alle vergleichbaren Müllstandplätze in der Siedlung Römerstadt eine zeitnahe Lösung zu erarbeiten, wie die Sicherheit der Müllstandplätze und damit auch die Sicherheit der Anwohner und Anwohnerinnen nachhaltig verbessert werden kann. Aspekte des Denkmalschutzes sind hierbei zu beachten und die Expertise der Ernst-May- Gesellschaft ist dazu einzuholen. Begründung: Viele Anwohnerinnen und Anwohner der Straße An der Ringmauer haben sich in den vergangenen Jahren schon mehrfach an die Eigentümerin der Siedlung Römerstadt, die ABG, gewandt, um eine Verbesserung der Sicherheit dieser Müllstandplätze zu erreichen. In den Jahren 2022 bis 2024 kam es allein zu sieben Brandvorfällen. Die Feuerwehr musste jeweils am 02.12.2022, 31.01.2023, 06.07.2023, 12.09.2023, 30.11.2024, 26.12.2024 und 04.02.2024 dort Brände löschen. Die Gefahr, dass ein solcher Mülltonnenbrand auf ein Gebäude der Siedlung übergreift, ist sehr groß, zumal schon eine Häuserfassade in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Siedlung Römerstadt ist als Vorzeigeobjekt des Neuen Frankfurts zu wichtig, um diesen Sicherheitsaspekt jetzt dauerhaft zu vernachlässigen. Die Antworten der ABG, die immer nur auf anstehende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen verweisen, können so nicht hingenommen werden. Hier muss eine zeitnahe Lösung gefunden und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1238 Antrag vom 06.10.2025, OF 626/8 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7633
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84OMOB 724.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6937 entstanden aus Vorlage: OF 553/8 vom 31.03.2025 Betreff: Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84 Der Magistrat wird gebeten, die ABG zu beauftragen, für die ihr gehörenden Liegenschaften der Antoninusstraße Nr. 76 bis 84 einen zu den Häusern gehörenden, abgegrenzten und eingezäunten Sperrmüllbereich bereitzustellen, damit die dort im Umfeld stattfindenden wilden Sperrmüllablagerungen unterlassen werden. Begründung: Seit Jahren werden die öffentlich zugänglichen Bereiche um die Häuser der Antoninusstraße Nr. 76 bis 84 regelmäßig mit illegalem Sperrmüll zugestellt. Es kann den Anwohnern und Anwohnerinnen nicht zugemutet werden, dass permanent die öffentlichen Bereiche inklusive der Grünflächen mit Abfällen, teilweise mit Verletzungsgefahr, sogar neben den zu den Häusern gehörenden Spielflächen zugemüllt werden. Die öffentlichen Wege in diesem Bereich der Antoninusstraße wirken dadurch verdreckt, es entstehen unsichere Räume. Hier muss die ABG als Eigentümerin unverzüglich Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 960
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei haltenOMOB 624.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6938 entstanden aus Vorlage: OF 554/8 vom 31.03.2025 Betreff: Zugangsrampen zur U-Bahn-Station "Niederursel" und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten Der Magistrat wird gebeten, die Rampen, die als barrierefreie Zugänge zur U-Bahn-Station "Niederursel" dienen, dauerhaft von parkenden E-Rollern und Fahrrädern frei zu halten, ebenso den umliegenden Kreuzungsbereich mit den dazugehörigen Gehsteigen. Begründung: Die U-Bahn-Station "Niederursel" kann barrierefrei über Rampen erreicht werden. Soweit zumindest die Theorie. Leider sind die Rampen, die besonders für eingeschränkte Menschen den Zugang zur U-Bahn-Station ermöglichen sollen, dauerhaft mit illegal abgestellten E-Rollern u. Ä. zugeparkt. Somit ist ein gefahrloses Benutzen nicht möglich. Zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Daher soll das Amt den Auftrag erhalten, sich darum zu kümmern, dass die Rampen und der gesamte umliegende Bereich dauerhaft von falsch geparkten Zweirädern jeder Art frei gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1468 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulweg reparieren, sichern, markierenOMOB 824.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6939 entstanden aus Vorlage: OF 555/8 vom 05.04.2025 Betreff: Schulweg reparieren, sichern, markieren Der Magistrat wird gebeten, möglichst rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 den Geh- und Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt sicher und sichtbar zu gestalten. Begründung: Der Geh- und Radweg in der Straße In der Römerstadt ist in einem extrem schlechten Zustand. Der holprige und löchrige Radweg birgt erhebliches Sturzrisiko. Eine städtische Planung, um die Verkehrsfläche neu aufzuteilen, ist nicht ersichtlich und in kurzer Zeit auch nicht zu realisieren. Da aber nach den Sommerferien viele Schulanfänger aus Heddernheim in die Römerstadtschule eingeschult werden, ist eine umgehende Verbesserung der Schulwegsituation notwendig. Die Reparaturen und Kennzeichnungen des kombinierten Rad-/Fußweges erhöhen die Sicherheit für die kleinen Kinder und ihre Begleitpersonen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1063 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Straßentunnel NordwestzentrumOMOB 624.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6940 entstanden aus Vorlage: OF 556/8 vom 05.04.2025 Betreff: Straßentunnel Nordwestzentrum Der Magistrat wird gebeten, für den Straßentunnel unter dem Nordwestzentrum das Verbot der Einfahrt für Pkws deutlicher zu beschildern. Begründung: Besonders an Wochenenden und zum Monatsanfang kommt es zu Pkw-Einfahrten in den Tunnel, die im Bereich der Bushaltestellen Personen aus- oder einsteigen lassen. Die Busse werden dabei an der Zufahrt zur Haltestelle oder zum Wartebereich behindert und auch der Zebrastreifen zum Supermarkt REWE wird missachtet. Am Tunneleingang sind nur die Schilder "Lieferverkehr frei" und "Taxi frei" angebracht. Von Lieferverkehr kann bei diesen Passagen aber keine Rede sein. Auch sind dies keine Taxen - diese fahren oft direkt in den Haltebereich (von Westen) und sind als solche erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1296
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ruhebank Niederurseler FriedhofOMOB 824.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6941 entstanden aus Vorlage: OF 557/8 vom 07.04.2025 Betreff: Ruhebank Niederurseler Friedhof Der Magistrat wird gebeten, die demontierte Friedhofsbank auf dem alten Teil des Niederurseler Friedhofs, nördlich des "Mittelweges" auf der Seite zum neuen Friedhofsteil, wieder aufzustellen. Begründung: Dieser Platz gab die intensive Möglichkeit, innezuhalten und der Verstorbenen zu gedenken. Die anderen Bänke stehen in den Hauptwegen und lassen keinen Platz für adäquate Besinnung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1192
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-StraßeOMOB 624.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6942 entstanden aus Vorlage: OF 558/8 vom 07.04.2025 Betreff: Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Gerhart-Hauptmann-Ring in Höhe der Hausnummer 220 (Einmündung Thomas-Mann- Straße) einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Es kommt dort immer wieder zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen. Der Umbau der Einmündung hilft nur wenig, da diese abends und am Wochenende zugeparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1299
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Situation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer PaulKornfeldWegOMOB 624.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6943 entstanden aus Vorlage: OF 559/8 vom 08.04.2025 Betreff: Situation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer Paul-Kornfeld-Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Parken in den Zufahrtswegen zu dem Wendehammer im Paul-Kornfeld-Weg unterbinden. Es kommt häufiger vor, dass die Zufahrten in den Wendehammer in Höhe Gerhart-Hauptmann-Ring 292, kurz vor der Einmündung in den Drehbereich des Wendehammers, durch Lastkraftwagen zugeparkt werden. Begründung: In den beigefügten Fotos ist die Situation klar ersichtlich: Die Wege werden durch große Fahrzeuge so zugestellt, dass ein Passieren von Müllfahrzeugen, Rettungswagen und Feuerwehr fast unmöglich gemacht wird. Auch Anwohner, die am Ende des Wendehammers Garagen zugewiesen bekommen haben, können diese nur unter erschwerten Umständen, manchmal auch gar nicht, erreichen. Quelle Geoportal Frankfurt ... Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wie soll dem Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße begegnet werden?VOB 324.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1164 entstanden aus Vorlage: OF 864/3 vom 09.04.2025 Betreff: Wie soll dem Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße begegnet werden? Vorgang: OM 2780/22 OBR 3; ST 2054/24 In der o. g. Stellungnahme erklärt der Magistrat, dass durch den Bau des Autobahnlückenschlusses zwischen A 66 und A 661 ein signifikanter Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße entsteht. Bis zu 8.900 Kraftfahrzeuge sollen pro Tag zusätzlich die Strecke zwischen den Autobahnanschluss und der Rat-Beil-Straße befahren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, wie die von ihm in o. g. Stellungnahme erwähnte Mobilitätswende umgesetzt werden soll und der zusätzlich entstehenden Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge begegnet werden kann. Welche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr sollen konkret auf dieser Strecke gestärkt werden, und wie und wann soll dies geschehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2780 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2054 Antrag vom 27.08.2025, OF 921/3 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1488 Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1275 Aktenzeichen: 32-1
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant?VOB 324.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1165 entstanden aus Vorlage: OF 865/3 vom 09.04.2025 Betreff: Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant? Vorgang: OM 5724/24 OBR 3; ST 2126/24 In der o. g. Stellungnahme erklärt der Magistrat, dass auch für das Nordend Mobilitätsstationen geplant sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, ob die Planung von Mobilitätsstationen inzwischen vorangeschritten ist und an welchen Orten im Nordend Mobilitätsstationen geplant werden. Des Weiteren wird um Auskunft darüber gebeten, wie diese Mobilitätsstationen ausgestattet sein werden, auf welchen Flächen sie geplant sind und ob sie auch ohne digitale Endgeräte nutzbar sein werden. Es soll außerdem dargelegt werden, wann der Ortsbeirat in die Planungen einbezogen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5724 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1506 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8211 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Welche Nutzungsänderung ist in der Liegenschaft des ehemaligen Cafés Lido vorgesehen?VOB 824.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1166 entstanden aus Vorlage: OF 868/3 vom 09.04.2025 Betreff: Welche Nutzungsänderung ist in der Liegenschaft des ehemaligen Cafés Lido vorgesehen? Vorgang: OM 5914/24 OBR 3; ST 346/25 In der Liegenschaft des Cafés Lido am Luisenplatz hat ein neues Café eröffnet. In der o. g. Stellungnahme erklärt der Magistrat, dass "für eine andere Fläche innerhalb des Gebäudekomplexes auf der Liegenschaft" des ehemaligen Cafés Lido ein Antrag zur Nutzungsänderung vorläge. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, um welche Fläche es sich handelt und welche Nutzungsänderung beantragt wurde, bzw. ob dieser Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1252 Aktenzeichen: 63-0
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Welche Liegenschaften auf der Berger Straße stehen leer?VOB 1124.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1167 entstanden aus Vorlage: OF 869/3 vom 09.04.2025 Betreff: Welche Liegenschaften auf der Berger Straße stehen leer? Vorgang: OM 2982/22 OBR 3; ST 28/25 In der o. g. Stellungnahme erklärt der Magistrat, dass "weitere Liegenschaften auf der Berger Straße" seit Jahrzehnten leer stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, um welche Liegenschaften es sich handelt und welche Stellungnahmen dazu jeweils in PARLIS nachzulesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2982 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 28 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1310 Aktenzeichen: 92-30
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der FerienzeitVOB 724.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1168 entstanden aus Vorlage: OF 974/9 vom 03.04.2025 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII). Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für sie vor. In den meisten Fällen wird ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen. Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben. Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an. Für Träger mit nur einer Einrichtung o. ä. ist dies jedoch nicht möglich. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist im Ortsbezirk 9 die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen, aber nicht erhalten? 2. Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 40-4
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungVOB 624.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1169 entstanden aus Vorlage: OF 980/9 vom 02.04.2025 Betreff: Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Vorgang: NR 895/19; NR 316/22; OM 3277/22 OBR 9; ST 978/23; OM 5706/24; ST 1719/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 9 zu informieren, wann mit der Bebauung begonnen werden wird und wann diese abgeschlossen sein soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3277 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 978 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5706 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1719 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1199 Antrag vom 18.08.2025, OF 1080/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7334 Aktenzeichen: 61-0
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Klimaneutralität nachhaltig und wirtschaftlich planenNR23.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2025, NR 1209 Betreff: Klimaneutralität nachhaltig und wirtschaftlich planen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 53 vom 21.03.2025 - Klimaneutralität auf städtischen Dächern . . -wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) geprüft wird, ob eine integrierte, ganzheitliche energetische Sanierung unter Einbeziehung aller relevanten Bauteile (Dach, Fassade, Heizung etc.) ökologisch und wirtschaftlich, insbesondere im Kontext der beschlossenen Schulbauoffensive mit den darin enthaltenen Gesamtmaßnahmen (M 95/24), sinnvoller ist als die isolierte Umsetzung einzelner Maßnahmen; b) im Rahmen dieser Prüfung zu ermitteln ist, inwiefern die fragmentierte Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen (separate Maßnahmen für Dach, Fassade, Heizung etc.) zu Zielkonflikten, Mehrkosten und ineffizienter Ressourcennutzung führt; c) der bestehende Koordinationsmangel zwischen den unterschiedlichen Offensiven (M 53 und M 95/24) offengelegt und dargelegt wird, welche konkreten Maßnahmen eine verbesserte Abstimmung und Integration der Projekte ermöglichen, um Synergieeffekte optimal zu nutzen und eine effiziente Personaleinsatzplanung sicherzustellen; d) der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten einen Bericht mit den Ergebnissen dieser Prüfung vorgelegt wird. Begründung: Die Frankfurter Ampel hat viel Zeit mit der Planung verschiedener "Offensiven" verbracht - nun, mit knappen Kassen und nahenden Kommunalwahlen, droht hektischer Aktionismus statt durchdachter Umsetzung. Es reicht nicht, sich mit ambitionierten Klimazielen zu schmücken, sondern die Maßnahmen müssen wirtschaftlich sinnvoll und effizient gestaltet sein. Die positiven Effekte energetischer Sanierungen, insbesondere die Installation von Solaranlagen, auf das Klima stehen außer Frage. Dennoch darf die tatsächliche Umsetzung nicht zu unnötigen Kostensteigerungen, ineffizienten Doppelstrukturen oder vermeidbaren Zielkonflikten führen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Bauteile ohne ganzheitliche Planung führt nicht nur zu technischen und wirtschaftlichen Nachteilen - etwa durch wiederholte Gerüststellungen oder ineffiziente Schnittstellen zwischen Dach-, Fassaden- und Heizungsmaßnahmen -, sondern verursacht auch einen unnötig hohen Personalaufwand. Die parallele Umsetzung mehrerer unkoordiniert geplanter Maßnahmen bindet erhebliche personelle Kapazitäten in der Verwaltung sowie in der Bauausführung, die bei einer integrierten Planung effizienter genutzt werden könnten. Gerade im Kontext der Schulbauoffensive (M 95/24) zeigt sich, dass eine fragmentierte Vorgehensweise zu Überlastung und Ressourcenverschwendung führt. Die in der Stellungnahme des Magistrats behauptete "funktionierende Koordination" wird durch den Vergleich der Maßnahmen aus M 53/25 und M 95/24 widerlegt. Statt eines übergreifenden strategischen Ansatzes zeigt sich eine unkoordinierte Planung, die Doppelstrukturen fördert. Deshalb ist es zwingend erforderlich, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, um Synergien optimal zu nutzen, personelle Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und letztlich wirtschaftlich sowie ökologisch nachhaltigere Ergebnisse zu erzielen. Geradezu exemplarisch für die derzeitige Planungsabsurdität ist der Fall der IGS Eschersheim: Noch ist völlig offen, ob die Schule saniert oder gar neu gebaut wird - und dennoch soll bereits 2024/25 eine Solaranlage aufs Dach installiert werden, ohne jede Sicherheit, ob dieses Dach in der geplanten Form überhaupt Bestand haben wird. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 53 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1209 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung der Delegation); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 53 = Ablehnung) Gartenpartei (M 53 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (M 53 = Annahme, NR 1209 = Ablehnung) Gartenpartei (M 53 = Annahme, NR 1209 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 53 und NR 1209 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 53 = Annahme, NR 1209 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 53 = Enthaltung, NR 1209 = Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 53 = Enthaltung, NR 1209 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 53 = Annahme, NR 1209 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Thoma, Düwel, Dr. Dürbeck, Dr. Mehler-Würzbach und Dr. Langner sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6093, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 79-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Neuaufstellung und Neuausrichtung des Masterplans MobilitätNR23.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2025, NR 1210 Betreff: Neuaufstellung und Neuausrichtung des Masterplans Mobilität Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 56 vom 21.03.2025 "Masterplan Mobilität . ." wird bis auf den Anhang 2 - Teilstrategie Logistik (Logistikkonzept Frankfurt) - abgelehnt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, einen neuen Masterplan Mobilität zu erarbeiten und vorzulegen. Dabei ist sicherzustellen: a) Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Interessenvertretungen aus Wirtschaft und Gesellschaft wird deutlich gestärkt. b) Es werden realistische und ausgewogene Szenarien zur Diskussion gestellt, die einen praktikablen Mobilitätsmix ermöglichen und nicht durch einseitige ideologische Ausrichtungen verzerrt sind. c) Alle Verkehrsmittel (Kfz-Verkehr einschließlich Wirtschaftsverkehr, öffentlicher Verkehr, Fahrradverkehr, Fußverkehr) werden gleichberechtigt und vorurteilsfrei berücksichtigt. d) Die Erreichbarkeit der Innenstadt für alle Verkehrsarten, insbesondere für den Wirtschafts- und Lieferverkehr, bleibt dauerhaft gewährleistet. e) Die Bedürfnisse von Pendlern, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Bürgerinnen und Bürgern bei der Alltagsmobilität werden berücksichtigt. f) Es werden konkrete und belastbare Maßnahmen, Zeitpläne und Zuständigkeiten für die Umsetzung dargestellt, insbesondere in den Bereichen: · Park-and-Ride · Gesamtverkehrsplan Schiene · Verkehrsleit- und Parkleitsysteme · Baustellenkoordination 3. Der Magistrat wird beauftragt, a) künftig bei allen geplanten baulichen Maßnahmen und Verkehrsführungsänderungen vorab, frühzeitig und transparent Verkehrsprognosen zur erstellen und über die Auswirkungen auf Verkehrsfluss und Erreichbarkeit von Quartieren und Straßen zu informieren; b) eine umfassende Evaluation von Maßnahmen, wie etwa der Verkehrsführung auf der Berliner Straße, verpflichtend vorzusehen. Begründung: Der derzeit vorliegende Masterplan Mobilität weist erhebliche inhaltliche und strukturelle Defizite auf. Er legt keine realitätsnahe, pragmatische Verkehrsplanung für eine wachsende und vielfältige Stadt vor. Vielmehr werden große Teile der Stadtgesellschaft - insbesondere diejenigen, die auf das Auto, den Lieferverkehr oder den Nahverkehr angewiesen sind - nicht angemessen berücksichtigt. Statt alle Verkehrsmittel gleichwertig zu behandeln, steht eine ideologisch motivierte Marginalisierung und Behinderung des Autoverkehrs im Vordergrund. Die Auswahl der Szenarien ist einseitig und manipulativ. Ferner war die Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere im Hinblick auf Wirtschaft und Gewerbe unzureichend und die Kommunikation widersprüchlich. Es fehlt an konkreten Maßnahmen, verlässlichen Zeithorizonten, verständlicher Kommunikation und belastbaren Strategien. Notwendige Projekte wie Park-and-Ride-Angebote oder ein modernes Verkehrsleit- und Informationssystem werden weiterhin verschleppt. Eine erfolgreiche Verkehrspolitik braucht Vertrauen - und das entsteht nur durch nachvollziehbare, transparente und realitätsgerechte Planungen unter Einbeziehung der gesamten Stadtgesellschaft. Diese Voraussetzungen erfüllt der vorgelegte Masterplan nicht. Der Masterplan Mobilität muss deshalb neu aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 56 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1210 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Anhang 2 Annahme, restliche Vorlage Ablehnung), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 986) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1210 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Anhang 2 Annahme, restliche Vorlage Ablehnung), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 986) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 56 = Annahme mit der Maßgabe, dass keine Grünflächen für Parkplätze geopfert werden., NR 1210 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 56 = Annahme, NR 1210 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1210 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Papke, Huber, Dr. Schulz, Nagel, Luxen, Dr. Mehler-Würzbach, Zieran, Görres, Fuchs und Eberz sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Anhang 2 Annahme, restliche Vorlage Ablehnung), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 986) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine Grünflächen für Parkplätze geopfert werden) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6090, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 66-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Umgestaltung Düsseldorfer Straße: Straßenkapazität erhaltenNR23.04.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2025, NR 1211 Betreff: Umgestaltung Düsseldorfer Straße: Straßenkapazität erhalten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 59 vom 28.03.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, der noch zu erarbeitenden Bau- und Finanzierungsvorlage zur Umgestaltung der Düsseldorfer Straße ein Mobilitätskonzept zugrunde zu legen, das die Leistungsfähigkeit der Straßen und Kreuzungen für den notwendigen Autoverkehr im Bereich Bahnhofsviertel, Taunusanlage, Mainzer Landstraße, Platz der Republik, Güterplatz, Hafentunnel, Gutleutstraße, Baseler Platz und Wilhelm-Leuschner-Straße gewährleistet. Dabei ist insbesondere zu beachten: a) Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Platz der Republik für den Kfz-Verkehr wird erhalten. b) Die Leistungsfähigkeit von Taunusanlage, Gutleutstraße, Baseler Platz, Wilhelm-Leuschner-Straße für eine zügige Abwicklung der künftig zu erwartenden höheren Verkehrsmenge wird sichergestellt. c) Die gute Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe und Hotels im Bahnhofsviertel für Kunden und Anlieferungen wird sichergestellt. d) Eine gut funktionierende Erschließung der Bahnhofviertelstraßen auch durch größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Lieferdienste, Reisebusse) bleibt gewährleistet. e) Die Anbindung des Parkhauses an der Nordseite des Hauptbahnhofs über die Taunusstraße bleibt erhalten. 2. Das Mobilitätskonzept mit seinen Annahmen und Maßnahmen wird der Bau- und Finanzierungsvorlage für den Umbau der Düsseldorfer Straße beigefügt. 3. Die Kreuzung Taunusstraße / Am Hauptbahnhof / Karlstraße wird übersichtlich mit besonderem Augenmerk auf die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet. 4. Die Taunusstraße bleibt offen und wird nicht an der Straße Am Hauptbahnhof gesperrt. 5. Es erfolgt eine frühzeitige und offensive Kommunikation mit den Gewerbetreibenden sowie Anwohnerinnen und Anwohner über die vorgesehenen Umgestaltungen, so dass deren Bedürfnisse und Anforderungen in die Planung einfließen können. Begründung: Der Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Platz der Republik" in der Düsseldorfer Straße ist wegen der vorgesehenen Erhöhung des ÖPNV-Angebots notwendig und angesichts der beschlossenen Erweiterung der Haltestelle "Hauptbahnhof" folgerichtig. Durch den Umbau, der Eingriffe auch in den Straßenraum erfordert, werden für den Kfz-Verkehr vorhandene Verkehrsbeziehungen entfallen und Verkehrsverlagerungen in andere Straßen stattfinden. So ist zu erwarten, dass über Taunusanlage, Mainzer Landstraße, Platz der Republik, Güterplatz, Hafentunnel, Gutleutstraße, Baseler Platz und Wilhelm-Leuschner-Straße künftig viel mehr Verkehr als gegenwärtig abgewickelt werden muss. Erstaunlich ist, dass der Magistrat nicht bereits mit der Vorplanung die Änderungen beim Straßenverkehr mit Zahlen vorhersagen kann und notwenige Verkehrsuntersuchungen erst für später ankündigt. Einzig für den Knotenpunkt Platz der Republik wird festgestellt: "Ohne die Umsetzung begleitender Maßnahmen zur Abschwächung negativer Auswirkungen wird [. .] ein Leistungsfähigkeitsdefizit prognostiziert." Von den Verkehrsführungsänderungen in der Düsseldorfer Straße und der Taunusstraße werden nicht nur das Bahnhofsviertel selbst, sondern weite Teile der Innenstadt betroffen sein. Bahnhofsviertel und Innenstadt müssen aber auch künftig für den nach wie vor unverzichtbaren Autoverkehr ohne unnötige Staus erreichbar sein. Das betrifft gerade auch die Erreichbarkeit der dort ansässigen Gewerbebetriebe. Der Magistrat muss daher ein Mobilitätskonzept vorlegen, dass die Leistungsfähigkeit der Straßen für den Autoverkehr sicherstellt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 59 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 59 und NR 1199 = Ablehnung) Gartenpartei (M 59 = Ablehnung, NR 1199 und NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 59, NR 1199 und NR 1211 = Annahme) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 59 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 1199 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1199 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 1211 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 1 FDP und Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 59 und NR 1199 = Enthaltung, NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 59 = Annahme, NR 1199 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1211 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6134, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 66-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Umgestaltung Riedbergplatz: ansprechende SchattendächerNR23.04.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2025, NR 1212 Betreff: Umgestaltung Riedbergplatz: ansprechende Schattendächer Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 63 vom 28.03.2025 - Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes - wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Schattendächer als Holzkonstruktion, so wie in der Sitzung des Ortsbeirates 12 am 26.11.2021 vorgestellt, ausgeführt oder stattdessen Pergolen wie am Paul-Arnsberg-Platz angelegt werden. Begründung: Die Entsiegelung des Riedbergplatzes ist dringend notwendig und wird seit Jahren diskutiert, da der Platz sich im Sommer stark aufheizt. Grund dafür sind unter anderem die Betonpflastersteine und zahlreichen Betonbegrenzungen rund um den Platz. Durch die Umgestaltung werden große Grünflächen mit zusätzlichen Bäumen geschaffen, die die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. Allerdings passen die vorgesehenen drei Schattendächer aus Beton, auch wenn sie begrünt werden sollen, nicht zum Anspruch einer klimaangepassten Gestaltung. Zudem ist eine Betonkonstruktion optisch wenig ansprechend und auch noch kostenaufwendiger als andere Materialien. Die Schattendächer sollten daher, so wie ursprünglich im Ortsbeirat vorgestellt, als Holzkonstruktion ausgeführt oder durch Pergolen wie am Paul-Arnsberg-Platz ersetzt werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 308 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 63 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 63 = Ablehnung) Gartenpartei (M 63 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 22 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 607/12 abzustimmen und diese nicht zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 548 2025 1. Der Vorlage M 63 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 548 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 607/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden."; 2. der letzte Absatz und das Foto in der Begründung gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. a) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE b) Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 63 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1215 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 548 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 63 und NR 1212 = Annahme im Rahmen NR 1215, NR 1215 und OA 548 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 63, NR 1212 und OA 548 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 308/25) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6136, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 79-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am MainNR23.04.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2025, NR 1213 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Der Magistratsvortrag M 62 vom 28.03.2025 "Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main" wird abgelehnt. 2.) Der Magistrat wird beauftragt, die in der Magistratsvorlage M 62 vom 28.03.2025 dargelegte Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main zu überarbeiten. Dabei sind folgende Prämissen zu beachten: a) die Frankfurter Unternehmen bzw. die Wirtschaft als Gesamtheit sowie die sie vertretenden Kammern und Verbände sind in der Richtlinie als Teil der städtischen Öffentlichkeit explizit zu benennen b) der unter Punkt 3.5 der Richtlinie vorgesehene Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung ist um die Vertreter der Frankfurter Unternehmerschaft, beispielsweise aus den Kammern und Gewerbevereinen, zu erweitern c) die unternehmerische Vertretung im Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung ist gezielt auszuwählen und nicht im Losverfahren vorzunehmen d) eine frühzeitige Information von Gewerbevereinen, Kammern und Verbänden sowie den jeweils betroffenen Gewerbebetrieben vor Ort über den Beteiligungsprozess und deren Einbeziehung ist sicherzustellen. Begründung: Die vom Magistrat mit seiner Vorlage M 62 vom 28.03.2025 der Stadtverordnetenversammlung vorgetragene "Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main" lässt eine große und die Stadtgesellschaft mitprägende Gruppe, nämlich die Wirtschaft als Gesamtheit, völlig außer Acht. Dieses Defizit ist vor Verabschiedung der entsprechenden Richtlinie durch den Magistrat zu beseitigen, da andernfalls die von ihm angestrebte "ausgewogene Informationslage" nicht erreicht werden kann. Dies begründet sich insbesondere dadurch, dass sich die Sichtweise von Unternehmen auf Vorhaben nicht selten von der Sichtweise zivilgesellschaftlicher Organisationen unterscheidet. Darauf haben sowohl die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main als auch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main in Schreiben an die Mitglieder des Magistrats sowie der Stadtverordnetenversammlung zu Recht hingewiesen. Daher ist auch der vorgesehene Beirat für Öffentlichkeitsarbeit um Vertreter der Frankfurter Unternehmerschaft, etwa aus den Kammern und Gewerbevereinen, zu erweitern. Nur so kann das ganzheitliche Bild entstehen, auf dessen Grundlage die Stadt zukünftig ihre Vorhaben planen und durchführen möchte. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 05.05.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1213 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa die Beratung der Vorlage NR 1227 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 62 = Annahme, NR 1213 = Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1213 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung die Beratung der Vorlage NR 1227 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227), BFF-BIG (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1213) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 62 und NR 1213 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 62 = Enthaltung und NR 1213 = Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1213 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1227 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227), BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1213) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 62, NR 1213 und NR 1227 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 62 und NR 1227 = Annahme, NR 1213 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1213 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1227 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Akmadza, Huber, Yildiz, Dr. Rosenbaum, Kunze, Yilmaz, Christann, Schwichtenberg und Schnitzler sowie von Stadträtin O´Sullivan dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227), BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1213) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6092, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 32-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd sicherstellenNR23.04.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2025, NR 1218 Betreff: Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd sicherstellen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.09.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd nachhaltig zu verbessern und bestehende strukturelle Defizite auszugleichen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Zukunftssichere Strategie zur Deckung des Betreuungsbedarfs a) Erarbeitung eines konkreten Bedarfsplans für Betreuungsplätze in Fechenheim Süd. Dabei werden folgende Aspekte mit einbezogen: i) aktuelle demografische Entwicklungen, ii) besondere soziale Bedarfe im Stadtteil, iii) tagesaktuelle Rückmeldungen bestehender Betreuungseinrichtungen von Kita Frankfurt sowie freien Trägern zur Anzahl der Plätze im Kindergarten- und Krippenbereich, die aufgrund von Personalmangel nicht besetzt werden können, iv) geplanter Einstieg der im Stadtteil lebenden Kinder in das Schulsystem, inkl. notwendigem Besuch eines Vorlaufkurses, v) Kinder / Familien mit besonderen Bedürfnissen (und ggf. Anspruch auf einen Integrationsplatz). b) Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Schaffung neuer Betreuungsplätze, insbesondere als Reaktion auf den Wegfall der Caritas-Kindertagesstätte im Alten Rathaus. c) Prüfung von Möglichkeiten zur kurzfristigen Abfederung von Betreuungsengpässen durch die Einrichtung temporärer Lösungen. i) Die seit zwei angekündigte und nicht erfolgte Schaffung von Kindergartenplätzen bei der Einrichtung "Frechenheimer" wird in Zusammenarbeit mit dem Träger umgesetzt. ii) Die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der leerstehenden Liegenschaft Starkenburger Straße 56 wird umgehend geprüft. 2. Kontinuität der Bildungswege gewährleisten Es wird sichergestellt, dass allen Kindern, die Vorlaufkurse besuchen, die Teilnahme an der Grundschule ermöglicht wird, an der sie auch eingeschult werden, um die Kontinuität des Bildungswegs zu gewährleisten und die soziale Integration zu erleichtern. Hierzu wird in Rücksprache mit dem Ortsbeirat geprüft, ob eine Anpassung der Sozialbezirksgrenzen an die bestehenden und bewährten Schulbezirksgrenzen eine geeignete Maßnahme sein könnte. Begründung: Fechenheim-Süd ist ein Stadtteil mit besonderen sozialen Herausforderungen, in dem die Versorgung mit Kindergartenplätzen und eine bedarfsgerechte Schulstruktur zentrale Anliegen der Familien sind. Die Initiative "Netzwerk Fechenheim Süd", bestehend aus unterschiedlichen institutionalisierten und ehrenamtlichen Akteuren (Regionalrat, ansässige Schulen, Kirchengemeinden, Kinder- und Jugendeinrichtungen, etc.) hat die Kommunalpolitik jüngst auf akute Bedarfe aufmerksam gemacht. So hat die Schließung der Caritas-Kindertagesstätte im Alten Rathaus die ohnehin angespannte Betreuungssituation weiter verschärft. Alternativen sind entweder nicht vorhanden oder erfordern lange Anfahrtswege. Während offizielle Statistiken eine ausreichende Betreuungsversorgung ausweisen, zeigt die Realität vor Ort ein anderes Bild. Die Plätze, die im Neubaugebiet "Nördlich Dieburger Straße" entstehen sollen, sind Zukunftsmusik, da es hier noch nicht einmal einen Bebauungsplan gibt. Die Einrichtung in der Lauterbacher Straße in Fechenheim-Nord ist nur über lange Anfahrtswege erreichbar, was insbesondere für Familien ohne eigenes Fahrzeug oder mit mehreren Kindern eine erhebliche Belastung darstellt. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit und der wichtigen Vermittlung sozialer, motorischer und sprachlicher Fähigkeiten muss es ein zentrales Anliegen der Stadt Frankfurt sein, eine möglichst flächendeckende Versorgung des Stadtteils mit Krippen-und Kindergartenplätzen sicherzustellen. Außerdem kann der Besuch einer Kindertagesstätte auch den (gesellschaftlichen) Zusammenhalt innerhalb eines Stadtteils durch Begegnung und gemeinsame Ziele fördern. Zudem führt die fehlende Übereinstimmung von Schulbezirks- und Sozialbezirksgrenzen zu vermeidbaren Brüchen in der frühkindlichen Förderung. Ein erheblicher Teil der Kinder aus Fechenheim-Süd muss den Vorlaufkurs an einer anderen Schule besuchen, was die soziale Integration und pädagogische Kontinuität erschwert sowie zu zusätzlicher Belastung der Familien führt. Dies sollte vermieden werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 410 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 40 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 11 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.2025, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage NR 1218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR 1218 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1a), 1b) und 2. der Vorlage NR 1218 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 1c) der Vorlage NR 1218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 1218 wird auf den Ausschuss für Bildung und Schulbau delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: a) Die Ziffern 1a), 1b) und 2. der Vorlage NR 1218 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 1c) der Vorlage NR 1218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1218 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6366, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 § 6735, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Ersthelfer-App einrichten: Schnelle Hilfe rettet im Notfall LebenNR23.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2025, NR 1219 Betreff: Ersthelfer-App einrichten: Schnelle Hilfe rettet im Notfall Leben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept für die Einführung einer Ersthelfer-App zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Prüfung sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Prüfung der technischen Umsetzbarkeit sowie der Integration der App in bestehende Notfall- und Rettungsstrukturen. 2. Erstellung einer detaillierten Kostenanalyse inklusive von Einmalkosten und laufenden Betriebskosten. 3. Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter Beachtung der sensiblen Standort- und Personendaten. 4. Erstellung eines zeitlichen Maßnahmenplans für eine flächendeckende Einführung. Begründung: Die Überlastung der Rettungsdienste in Frankfurt, bedingt durch Personalmangel und steigende Fallzahlen, erfordert schnelle, innovative Maßnahmen. Erfahrungen aus anderen Städten (z. B. Düsseldorf, München, Mannheim und Wiesbaden) zeigen, dass eine frühzeitige Alarmierung qualifizierter Ersthelfer die Reaktionszeiten um mehrere Minuten verkürzen kann - Zeit, die im Notfall überlebenswichtig ist. Registrieren können sich grundsätzlich alle, die eine Ausbildung im medizinischen Bereich haben oder zur sogenannten "Blaulicht-Familie" gehören, also bei der Polizei arbeiten oder beim THW oder der Feuerwehr aktiv sind. Frankfurt muss endlich aufholen. Jetzt ist ein entschlossener politischer Impuls nötig, um diesen essenziellen Fortschritt in der Notfallversorgung zu realisieren. Die Einführung einer Ersthelfer-App ist daher ein dringend notwendiger Schritt, um die Effizienz der Notfallversorgung nachhaltig zu verbessern und Leben zu retten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1219 wird im Rahmen der Vorlage E 103 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1219 wird im Rahmen der Vorlage E 103 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), Linke (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6256, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 10-52
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Durchführung klimagerechter Dachsanierungen städtischer Gebäude im Rahmen notwendiger BaumaßnahmenOFOB 523.04.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2025, OF 1399/5 Betreff: Durchführung klimagerechter Dachsanierungen städtischer Gebäude im Rahmen notwendiger Baumaßnahmen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, klimagerechte Dachsanierungen vorrangig im Rahmen ohnehin anstehender und dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden durchzuführen - insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen. Es ist technisch und wirtschaftlich sinnvoll, diese Arbeiten mit einer ohnehin fälligen Gesamtsanierung zu bündeln. Ziel ist es, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen dafür zu nutzen, den bestehenden Sanierungsstau an städtischen Gebäuden schnellstmöglich abzubauen und in diesem Zusammenhang auch die Dächer klimagerecht zu ertüchtigen. Begründung: Die Erreichung von Klimaneutralität ist gut und wichtig. Die energetische und klimagerechte Dachsanierungen städtischer Gebäude ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu begrüßen. Dennoch muss die Umsetzung solcher Maßnahmen im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Isolierte Dachsanierungen können zu unnötigem Mehraufwand, doppelten Baustellen und ineffizienter Mittelverwendung führen. Die Begrünung und statische Ertüchtigung der Dächer sowie die Installation von Photovoltaikanlagen erfordern in der Regel Begleitmaßnahmen im Gebäude - etwa die Nachrüstung von Wechselrichtern, Elektroverteilungen, Steuerungstechnik oder Netzanbindungen. Es ist daher auch wirtschaftlich sinnvoll, diese Arbeiten im Rahmen einer Gesamtsanierung zu bündeln. Der Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden - insbesondere bei Schulbauten - ist in Frankfurt erheblich. An manchen Schulen müssen Kinder in Gebäuden lernen, die schwerwiegende bauliche Mängel aufweisen. In Sachsenhausen beispielsweise werden Schülerinnen und Schüler in einem Gebäude unterrichtet, das inzwischen als akut einsturzgefährdet eingestuft ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass umfangreiche personelle und finanzielle Mittel für Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, während gleichzeitig dringend notwendige Sanierungen städtischer Gebäude wie Schulen häufig aus Ressourcengründen verschoben werden. Kein Kind sollte in einer einsturzgefährdeten Schule lernen müssen - die Grundversorgung muss vorrangig sichergestellt sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 53 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6880 2025 1. Der Vorlage M 53 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 6880 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1399/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE ( = Kenntnis ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. sichernB22.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.04.2025, B 150 Betreff: Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5784 Ziff. II. - NR 1125/25 CDU - Der Magistrat prüft aktuell die planungsrechtliche Machbarkeit einer Verlagerung der Sportanlage Mainwasen an die Kaiserleipromenade. Zwei grundlegende Voraussetzungen für diese Prüfung sind, dass die vom Geflügelzuchtverein von 1867 e.V. gepachteten Flächen sowie die unter Denkmalschutz stehenden Überreste des Wasserhofes erhalten bleiben. Ihre Flächen werden von der Planung nicht berührt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.02.2025, NR 1125 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6293, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 93
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessernB22.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.04.2025, B 151 Betreff: Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5604 - NR 654/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 420/24 - Zu Punkt 1 Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Einrichtung eines Springerpools Auf den Bericht B 420 wird inhaltlich verwiesen. Hier wurde verdeutlicht, dass die Träger von Pflegeeinrichtungen eine 4-Tage-Woche bei gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeit auf 32 Stunden im Pflegebereich für nicht umsetzbar erachten. Die Gründe sind rechtlicher und organisatorischer Natur. Zu den näheren Einzelheiten wird auf den Bericht des Magistrats vom 26.01.2024 (B 40) verwiesen. Es ist den Trägern ein zentrales Anliegen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Sie setzen sich daher mit verschiedenen alternativen Ansätzen auseinander. Wie im Bericht des Magistrats B 420 beschrieben, eröffnet eine Neuregelung des § 113c SGB XI Möglichkeiten, z. B. mit der Schaffung eines Personalpools (Springerpools) in Einrichtungen Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen zu erzielen. Ein Springerpool ist ein flexibles Arbeitsmodell. Dabei sind Pflegekräfte des Springerpool nicht an eine bestimmte Station oder Abteilung gebunden, sondern werden je nach Bedarf in verschiedenen Bereichen eingesetzt. So können Personalengpässe überbrückt werden und die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte in den Einrichtungen der stationären Pflege kann reduziert werden. Ein entsprechendes Modellprojekt hat der Frankfurter Verband aufgenommen. Dem Wunsch der Stadtverordnetenversammlung entsprechend, erfolgt hier ein Bericht über erste Erfahrungen mit dem sogenannten Springerpool. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat um Vorstellung des Modellprojektes in einer Sitzung gebeten. Dies ist für die Sitzung am 22.05.2025 geplant. Neue gesetzliche Möglichkeiten gehen in die praktische Umsetzung Die Neuregelung des §113 SGB XI sieht mit dem sogenannten neuen Personalbemessungsinstrument (PeBem) eine veränderte Personalbemessung für die stationäre Pflege vor. Zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens wurden vom Gesetzgeber bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Die Personalanhaltswerte beschreiben, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden in den Pflegesatzverhandlungen vereinbart werden kann. Der § 113c SGB XI bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Ausfallkonzeptes, zusätzlich zu der über die festgelegten Personalanhaltszahlen vereinbarten Personalmenge, gesondert Stellen für einen Personalpool zu vereinbaren. Der Frankfurter Verband hat als erster Träger die gesetzliche Möglichkeit genutzt, durch die Einrichtung eines Personalpools die Arbeitsbedingungen in seinen acht vollstätionären Einrichtungen zu verbessern. Die Umsetzung eines Personalpools im Rahmen des § 113c SGB XI erfolgt aktuell in Frankfurt am Main in den Einrichtungen des Frankfurter Verbandes und der Henry und Emma Budge-Stiftung. Die vergleichsweise kleine Einrichtung der Henry und Emma-Budge-Stiftung kann aufgrund der bisher sehr kurzen Erprobungsphase noch keine validen Erfahrungswerte beisteuern. Weitere Einrichtungen haben den Personalpool bisher nicht verhandelt. Die Pflegesatzvereinbarung mit dem Frankfurter Verband wurde Ende Mai 2024 mit Gültigkeit ab dem 01.06.2024 abgeschlossen. Zur Umsetzung des Konzeptes hat der Frankfurter Verband sukzessiv Mitarbeitende für den Personalpool eingestellt. Inzwischen werden 10 Mitarbeiter:innen mit einem Stellenumfang von rund 8,5 Vollzeitäquivalenten beschäftigt. Die schnelle Besetzung der Stellen war möglich, da bereits im Vorgriff auf die Regelung mit dem Recruiting Prozess begonnen wurde. Alle eingestellten Mitarbeiter:innen sind auch weiterhin beschäftigt. Bislang gab es keine Fluktuation. Das Konzept des Personalpools sieht zunächst eine Einarbeitung von 6 Wochen in einer Einrichtung des Frankfurter Verbandes vor. Während der ersten 6 Monate erfolgen zusätzlich Schulungen im Umfang von 160 Stunden. Die Mitarbeiter:innen werden in einem zentralen Dienstplan geführt. Die Einrichtungen melden zentral den Personalbedarf bei kurzfristigem Personalausfall an. Durch die Koordinator:in des Springerpools wird dann nach Prioritäten festgelegt, ob der Ausfall durch den Springerpool kompensiert werden kann und welche Mitarbeiter:innen wo eingesetzt werden. Die Koordination der Ausfalldienste findet täglich zwischen 06:30 und 07:30 Uhr statt. Die Poolmitarbeiter:innen haben im Soll-Dienstplan feste Dienstzeiten von ca. 08:30 - 17:00 Uhr (+/- 30 min). Es stehen unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten täglich in etwa 5 Dienste über den Pool zur Verfügung. Die Mitarbeiter:innen im Pool erhalten daher um 7:30 Uhr die Information, in welcher Einrichtung sie einen Dienst übernehmen sollen. Mitarbeiter:innen im Personalpool leisten ausschließlich die oben genannten Frühdienste. Ausfälle im Spätdienst sind aufgrund der größeren Vorlaufzeit besser zu kompensieren ohne auf den Springerpool zurückgreifen zu müssen. Kurzfristige Ausfälle von Nachtdiensten können über den Personalpool nicht kompensiert werden. Die zentrale Koordination der Dienste, sowie die Kosten für die vorgesehenen Schulungen, sind nicht über den Pflegesatz refinanziert. Hier geht der Frankfurter Verband aus Eigenmitteln in die Vorleistung. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass dieser Aufwand vorab nicht gut abzuschätzen war. Erste Erfahrungen zeigen eine positive Entwicklung Durch die erforderliche Einarbeitung und Schulung der Mitarbeiter:innen ist die vollständige Umsetzung des Personalpools erst ab Mitte September 2024 erfolgt. Mithin hat der Frankfurter Verband nun rund 5 Monate praktische Erfahrungen mit dem Projekt. Dies ist bei den weiteren Ausführungen zu berücksichtigen. Zunächst ist festzustellen, dass die Besetzung der Stellen unproblematisch möglich war. Die angebotenen familienfreundlichen Arbeitszeiten für die Mitarbeiter:innen im Springerpool waren für die Bewerber:innen dabei ein wesentliches Argument. Von den Mitarbeiter:innen im Springerpool wird teilweise problematisiert, dass sie nicht einem Team angehören. Drei Mitarbeiter:innen wünschen sich eine Versetzung in eine konkrete Einrichtung. Es kann ebenfalls festgestellt werden, dass der Koordinierungsaufwand deutlich geringer ist als ursprünglich angenommen. Im Durchschnitt beläuft sich dieser auf etwa 2,5 Stunden netto pro Tag (365 Tage), einschließlich der Dienstplanung, der notwendigen Personalgespräche sowie der täglichen Einsatzplanung. Die Einrichtungen sind bislang mit der Umsetzung des Konzeptes zufrieden. Insbesondere konnte der Einsatz von Leiharbeitnehmer:innen deutlich reduziert werden. Der Einsatz der Mitarbeiter:innen aus dem Springerpool wird als unkomplizierter und qualitativ deutlich besser als der Einsatz von Leiharbeitnehmer:innen bewertet. Es ist beabsichtigt, nach rund einem Jahr eine Befragung der Mitarbeiter:innen durchzuführen, um repräsentative Daten dazu zu erhalten. Auswirkungen auf die Fehlzeiten insgesamt sind bislang nicht festzustellen. Dazu ist jedoch zu sagen, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten in den stationären Einrichtungen des Frankfurter Verbandes traditionell im Branchenvergleich deutlich unterdurchschnittlich sind. Insgesamt bewertet der Frankfurter Verband bislang das Konzept als positiv und in der Praxis als gut umsetzbar. Nach einer ersten Einschätzung wirkt der Personalpool entlastend und verbessert somit die Arbeitsbedingungen in der Pflege. Zu Punkt 3 Digitalisierung bietet Chancen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern - Sachstand der Studie Eine weitere Chance, den Arbeitsalltag in der Pflege zu erleichtern und die Einrichtungen attraktiv für die Zukunft zu machen, liegt in den Möglichkeiten der Digitalisierung. Im Jahr 2024 hat der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, die Frankfurt University of Applied Sciences mit der Durchführung einer Studie beauftragt. Ziel der einjährigen Studie ist, den Stand und die Planungen der Digitalisierung von Altenpflegeeinrichtungen zu ermitteln sowie die Barrieren und Hilfebedarfe bei der Digitalisierung und Best Practices zu identifizieren. Es erfolgt eine gezielte und strukturierte Ist-Analyse für den Raum Frankfurt am Main. Im Zuge dessen werden (möglichst) alle stationären Einrichtungen der Langzeitpflege identifiziert und um eine Teilnahme an den Datenerhebungen gebeten. Die Studie wurde im Haushaltsjahr 2024 begonnen. Die Projektlaufzeit endet zum 15.12.2025. Nach Durchführung der Studie wird berichtet werden. Voraussichtlicher Berichtstermin ist das erste Halbjahr 2026. Unabhängig von den gewünschten Ausführungen zum Bericht B 420 wird auch der Arbeitskreis Altenhilfe der Liga der freien Wohlfahrtspflege in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025 vertreten sein. Dies bietet dem Ausschuss die Gelegenheit eines fachlichen Diskurses zu den Möglichkeiten, konstruktive Lösungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu entwickeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.05.2023, NR 654 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 40 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 420 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 23.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6183, 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 53-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am MainB22.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.04.2025, B 152 Betreff: Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2023, § 2830 (M 208) Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 1 Vorbemerkung Der bisherige 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan mit Gültigkeit bis 31.12.2022 wurde abgelöst. Mit Beschluss § 2830 vom 02.02.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung den Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main (VHS) - gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 - auf der Basis der zum 30.06.2022 erhobenen Daten beschlossen. Der nach § 6 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 14 des Frauenförder- und Gleichstellungsplans für den Eigenbetrieb VHS erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2022. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt. Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur auf innerhalb des Stellenplans geführten Personalstellen und der außerhalb des Stellenplans geführten Stellen im Rahmen der Projekte zum 30.06.2022 sowie über die Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben; letzteres erfolgt ausschließlich für Personalstellen. Grund hierfür ist, dass nach dem HGIG die tatsächlich besetzten Personalstellen zu analysieren sind, was bedeutet, dass die Zahl der auf außerhalb des Stellenplans geführten Mitarbeitenden innerhalb der Beschäftigtenstruktur nicht betrachtet werden würde. Die Projekte werden in zentraler Zuständigkeit seit dem 15.04.2020 durch den Fachbereich 43.3 Arbeit und Beruf und Zentralstelle pädagogische Projekte und Beratung akquiriert und durchgeführt. Diese drittmittelfinanzierten Projekte stellen eine wichtige Aufgabe für die VHS sowie für die Gesellschaft dar. Für diese Beschäftigungsverhältnisse können auf Grund der Natur der Sache lediglich befristete Verträge mit Vorliegen eines Sachgrundes ausgestellt werden; zudem werden diese Mitarbeitenden auf Stellen außerhalb des Stellenplans geführt, was wiederrum bei der Abbildung der Beschäftigtenstruktur nicht gewürdigt werden würde im Verhältnis zu dieser wichtigen Aufgabe. Daher werden diese Mitarbeitenden weiterhin im Vergleich innerhalb der Beschäftigtenstruktur mit einbezogen. Durch die Coronapandemie waren die Jahre 2021 und 2022 geprägt u.a. durch die Reduzierung der sozialen Kontakte bei Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs. Diese hat sich jedoch nicht auf die Ziele des Frauenförder- und Gleichstellungsplans der VHS ausgewirkt. 2 Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur (Anlage 1) zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 30.06.2019 mit damals 34 beschäftigten Männern und 109 beschäftigten Frauen nun einen leicht gestiegenen Frauenanteil. Zum 30.06.2022 waren insgesamt 27 Männer und 115 Frauen beschäftigt, damit stieg die Quote von 76,22% auf 80,99%. 3 Frauen in Führung In Führungsfunktionen sind zum 30.06.2022 die Betriebsleitung, die Abteilungs- und Fachbereichsleitungen sowie die Stabsstellenleitung. Insgesamt hat die VHS 9 Stellen mit Leitungsfunktionen; auf diesen nehmen 5 Frauen (Leitung Finanz- und Rechnungswesen, Verwaltungsleitung, zwei Fachbereichsleitungen, davon eine Position in kommissarischer Ausübung sowie eine Stabsstellenleitung) und 4 Männer die Leitungsfunktionen wahr. Damit stieg zum letzten Berichtszeitraum der Frauenanteil von 37,50% auf nunmehr 55,56% (Anlage 2) 4 Erreichen der Zielvorgaben Im letzten Bericht wurde zum 30.06.2019 festgestellt, dass in der Besoldungsgruppe A13 BesO und A10 BesO sowie in den Entgeltgruppen 11 TVöD, 10 TVöD und S17 TVöD der Frauenanteil bei unter 50% lag und daher neu zu betrachten ist. Anhand der vorzunehmenden Fluktuationsprognose wurden entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Planstellen durch Frauen festgelegt. Auf der Ebene der Betriebsleitung hat sich im Berichtszeitraum eine Änderung ergeben; diese wurde final zum 15.12.2021 mit einem Mann besetzt. Die Besetzung wird auf der Stelle A16 BesO abgebildet. In der Besoldungsgruppe A13 BesO ergab sich eine Veränderung; diese war bis 30.06.2021 durch einen tarifbeschäftigten Mitarbeiter besetzt; wurde auf Grund Fluktuation im Berichtszeitraum vakant, vorübergehend kommissarisch besetzt und war zum Stichtag 30.06.2022 final durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin mit Entgeltgruppe 13 TVöD wiederbesetzt; diese Besetzung findet ihre Abbildung auf Grund des tariflichen Beschäftigungsverhältnisses nicht in der Besoldungsgruppe A13 BesO, sondern in der Entgeltgruppe 13 TVöD. Die einzige Stelle nach Besoldungsgruppe A13 BesO ist erst erneut bei Freiwerden der Verwaltungsleitungsstelle wieder zu betrachten. In der Besoldungsgruppe A10 BesO ergab sich keine Veränderung; der Frauenanteil bleibt daher weiterhin bei 0,00%. Bezüglich der Entgeltgruppe 11 TVöD kehrte im Berichtszeitraum eine Mitarbeiterin aus der Elternzeit zurück, eine weitere seit längerem unbesetzte Stelle - die Leistung wurde bis dato durch das Revisionsamt zur Verfügung gestellt - wurde durch eine Frau besetzt. Zum Stichtag 30.06.2022 befanden sich final 3 Frauen (60%) und 2 Männer (40%) in der Entgeltgruppe 11 TVöD. In der Entgeltgruppe 10 TVöD wurde eine Frau eingestellt, so dass sich zum Stichtag 30.06.2022 4 Frauen (67%) und 2 Männer (33%) befanden und damit der Frauenanteil in dieser Bezahlungsgruppe über 50% liegt. Die Stelle nach Entgeltgruppe S17 TVöD ist historisch bedingt noch vorhanden. Da der Bedarf des Stellenprofils nicht mehr gegeben ist, ist diese weiterhin nicht zur Besetzung vorgesehen. Die Stelle wird bei Erfordernis zur internen Verrechnung genutzt. Auf Grund des geschilderten Sachverhalts ist diese Entgeltgruppe im nächsten Berichtszeitraum nicht zu betrachten. Im Zuge einer Dienstpostenüberprüfung wurde eine Leitungsstelle - bisher bewertet nach A12 BesO nach A13s BesO höherbewertet; diese ist mit einem Mann (100%) besetzt und erst bei Fluktuation neu zu betrachten. Historisch bedingt gab es zwei Leitungsstellen mit Entgeltgruppe 15Ü TVöD; diese wurden durch Fluktuation vakant und mit erfolgter Nachbesetzung der Stellen im Berichtszeitraum gleichlautend zu den weiteren Fachbereichsleitungsstellen nach EG 15 TVöD bewertet. Die Nachbesetzung erfolgte durch eine Frau in der Entgeltgruppe 15 TVöD und im zweiten Fall erfolgte diese zunächst durch einen Mann in der Entgeltgruppe 15 TVöD; mit erneuter Vakanz im Berichtszeitraum erfolgte dann im Rahmen einer kommissarischen Besetzung mit persönlicher Zulagenzahlung nach § 14 TVöD diese ebenfalls durch eine Frau. Die kommissarische Besetzung findet auf Grund der persönlichen Zulagenzahlung Abbildung in Entgeltgruppe 13 TVöD. Zum 01.09.2019 wurde zudem die Aufbauorganisation der VHS geändert und ein neuer Fachbereich 43.6 Sozialer Zusammenhalt gegründet, welchem Stellen aus dem bisherigen Fachbereich 43.2 Allgemeine Bildung, Stadtteilangebote zugeordnet wurden. Die Fachbereichsleitungsstelle des neu eingerichteten Fachbereichs wurde mit gleichem Zeitpunkt durch eine Frau nach Entgeltgruppe 15 TVöD besetzt. Zum 01.07.2021 wurde diese Stelle erneut vakant und im Nachgang durch einen Mann ebenfalls nach Entgeltgruppe 15 TVöD besetzt. Damit sind zum 30.06.2022 die Entgeltgruppe 15 TVöD final durch eine Frau (50%) und einen Mann (50%) besetzt. Die Stabsstelle 43.S3 Projekte- und Beratung wurde aufgelöst und deren Leitungsstelle - bewertet seinerzeit nach Entgeltgruppe 13 TVöD - wurde zum 01.04.2020 der neu eingerichteten Stabsstelle 43.S4 Strukturprojekte und IT - welchem das Sachgebiet IT-Service, kommend aus 43.3 - und damit alle IT-Stellen untergeordnet wurden, vorgeschaltet; diese neue Stabsstellenleitung wurde durch eine Frau mit der bisher in der VHS nicht vorhandenen neuen Stellenbewertung und Entgeltgruppe 14 TVöD besetzt; der Frauenanteil liegt in der neuen Entgeltgruppe damit bei 100%. Die Bewertung einer Stelle nach Entgeltgruppe 4 TVöD resultiert aus der Einführung der Neuen Entgeltordnung 2017; bis zum Ausscheiden erhielt d. Stelleninhaber besitzstandsmäßig die Entgeltgruppe 5 TVöD. Nach vakant werden dieser Stelle durch Renteneintritt wurde die Stellenbewertung analog einer gleichartigen Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD nachgezogen und zum 01.10.2021 mit einem Mann nach Entgeltgruppe 5 TVöD besetzt. Durch die Neubewertung gibt es keine bewerteten Stellen nach Entgeltgruppe 4 TVöD mehr; eine zukünftige Betrachtung dieser ist damit hinfällig. Die Entgeltgruppe 5 TVöD ist zum 30.06.2022 mit 6 Männern und 4 Frauen besetzt ist, liegt der Frauenanteil bei derzeit 40% und ist im nächsten Betrachtungszeitraum neu zu betrachten. Zusammenfassend sind bei der Festlegung der Zielquote neu die Besoldungsgruppe A16 BesO sowie weiterhin die A10 BesO und neu die Entgeltgruppen 15 TVöD und 5 TVöD zu betrachten, in denen der Frauenanteil derzeit bei 50% bzw. unter 50% liegt (Anlage 3). 5 Austritte und Einstellungen Im Berichtszeitraum gab es insgesamt 41 geplante und ungeplante Personalabgänge; die Gründe hierfür waren u.a. Eintritt in die Rente, stadtinterner Wechsel, Kündigungen und Schließung von Auflösungsverträgen; weiterhin wechselten Mitarbeitende hausintern, weitere nahmen Elternzeit sowie Sonderurlaub in Anspruch und einige zeitlich befristete Verträge liefen aus. Die - davon einige auch bereits im vorherigen Berichtszeitraum - vakant gewordenen Stellen bzw. Stellenanteile sowie die neugeschaffenen bzw. wieder aktivierten Stellen wurden durch insgesamt 54 (befristete) Neueinstellungen und hausinternen Stellenwechseln kompensiert. In nachfolgender Tabelle sind die Zahlen der Austritte und Einstellungen getrennt nach Frauen und Männern im Berichtszeitraum zu entnehmen. Besoldung- / Entgeltgruppen Austritte Einstellungen prozentualer Anteil Frauen männlich weiblich männlich weiblich Beschäftigte TVöD AV 0 0 1 0 0% TVöD 15Ü* 2 0 0 0 - TVöD 15 1 1 2 1 33% TVöD 14 0 0 0 1 100% TVöD 13 5 7 4 7 64% TVöD 11 0 0 0 2 100% TVöD 10 1 0 0 1 100% TVöD 9b 0 0 0 1 100% TVöD 9a 1 0 0 4 100% TVöD 6 0 0 0 1 100% TVöD 8 1 12 1 18 95% TVöD 5 4 4 6 2 25% TVöD S2 0 2 0 2 100% * Stellen wurden nach erfolgter Neubewertung analoger Stellen nach EG 15 besetzt 15 26 14 40 Nachrichtlich erfolgen zudem nachfolgend die Benennung der Austritte und Einstellungen auf Stellen außerhalb des Stellenplans auf Grund drittmittelfinanzierter Projekte. Besoldung- / Entgeltgruppen Austritte Einstellungen prozentualer Anteil Frauen männlich weiblich männlich weiblich Beschäftigte TVöD 13 0 5 0 4* 100% TVöD 10 1 0 1 0 0% TVöD 8 0 1 0 2* 100% * davon jeweils 1 unbefristete Übernahme auf Planstelle 1 6 1 6 In der Ausübung der Projektaufgaben ergeben sich verschiedenste Vertragsverlängerungen, welche in den o.g. Zahlen nicht als Einstellungen gezählt werden. Alle Vertragsverlängerungen erfolgten zu 100% mit weiblichen Mitarbeitenden im Berichtszeitraum. 6 Beförderungen und Höhergruppierungen Die Beförderung und Höhergruppierung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten vollzieht sich planmäßig entsprechend der besoldungs- und tarifrechtlichen Vorschriften. Im Berichtszeitraum konnten eine Beförderung eines Beamten auf Grund einer Dienstpostenüberprüfung sowie eine Höhergruppierung auf Grund eines Dienstellenantrags wg. Neubeschreibung einer Stelle sowie 4 Höhergruppierungen auf Grund erfolgreicher Bewerbungen - tw. auf hausinternen Stellen - vollzogen werden. Besoldung- / Entgeltgruppen Anzahl in % männlich weiblich männlich weiblich Angestellte TVöD 15 1** 0 100% 0% TVöD 13 0 1*** 0% 100% TVöD 9b 0 2**/*** 0% 100% TVöD 9a* 1 0 100% 0% Beamte/-in A 13s BesO* 1 0 100% 0% * auf Grund Dienstpostenbewertung/Stellenbewertungsüberprüfung ** davon je eine Neustellung auf Grund stadtinternem Wechsel *** auf Grund erfolgreicher Bewerbung auf ausgeschrieben Stelle m. höherer Bewertung von VHS-Mitarbeitenden 7 Aufstieg von Beamtinnen und Beamten Im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 ist keine Beamtin bzw. kein Beamter aus dem mittleren bzw. gehobenen Dienst in eine Laufbahn des gehobenen bzw. höheren Dienstes aufgestiegen. 8.1 Reduzierung und Erhöhung der Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigung ermöglicht es den Mitarbeitenden, im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, die persönliche Arbeitszeit mit den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen besser zu vereinbaren; sie fördert damit auch deren Motivation und Leistungsbereitschaft. Im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 wurden 126 Anträge auf Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Mitarbeitenden gestellt. Es wurden zwei Neuanträge auf befristete sowie zwei auf unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit gestellt und 97 Verlängerungsanträge auf Reduzierung der Arbeitszeit, die alle genehmigt wurden. Im Einzelfall erforderlicher Ausgleich wurde durch Arbeitsumverteilung sowie durch sachgrundbefristete Beschäftigungen geschaffen. Im gleichen Zeitraum wurden des Weiteren 25 Anträge auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt und positiv beschieden; hiervon wurden 5 Neu- und 20 Verlängerungsanträge umgesetzt. 8.2 Telearbeit und Mobile Arbeit In der VHS haben Mitarbeitende die Möglichkeit Teile ihrer Aufgaben, kombiniert in alternierender Telearbeit und/oder mobiler Arbeit sowie ausschließlich in Telearbeit bzw. mobiler Arbeit zu tätigen, womit die VHS einer flexibleren Gestaltung von Berufs- und Privatleben sowie insbesondere zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt. Zum letzten Berichtszeitraum stieg die Zahl der Mitarbeitendenanträge für diese Arbeitsformen um 76 %. Am 30.06.2022 konnten insgesamt 37 Mitarbeitende - 31 Frauen (83,78%) und 6 Männer (16,22%) - Teile ihrer Aufgaben in alternierender Telearbeit und mobiler Arbeit tätigen. Seit Beginn der Corona-Pandemie stiegen zudem die Anträge auf mobiles Arbeiten von Mitarbeitenden, die keine Telearbeit bisher beantragten. Zum 30.06.2022 nahmen 68 Mitarbeitende - 59 Frauen (86,74%) und 9 Männer (13,24%) - auch diese Arbeitsform des mobilen Arbeitens gemäß der geltenden Dienstanweisung DV 235 in Anspruch. Alle Anträge wurden durch die Betriebsleitung genehmigt. 9 Beurlaubung und Elternzeit Zahl der gestellten und Zahl der genehmigten Anträge von Mitarbeitenden auf Beurlaubung (einschl. Elternzeit) Im Berichtszeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2022 wurden 11 Neuanträge, davon 10 Frauen (91%), auf Elternzeit gestellt, die alle genehmigt wurden. Vier Mitarbeiterinnen stellten vor Ablauf ihrer Elternzeit einen Verlängerungsantrag. Eine Mitarbeiterin kam zwischen den Zeiten ihrer genehmigten Elternzeit kurzzeitig in elternzeitunschädlicher Tätigkeit zurück. Acht der Elternzeitneuanträge bzw. Verlängerungsanträge wurden durch befristete Einstellungen kompensiert. Zudem wurden sechs Anträge auf kurzfristige Beurlaubungen gestellt. Eine Mitarbeiterin kehrte aus einem über 3-jährigen Sonderurlaub zurück, welcher seinerzeit durch eine befristete Neueinstellung kompensiert wurde. Nr. Beurlaubungsgrund Dauer der Beurlaubung im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 1 Elternzeit 24.09.2019 - 26.06.2021 2 Elternzeit 27.09.2019 - 28.02.2021 3 Elternzeit 21.01.2020 - 16.09.2020 4 Elternzeit 27.01.2020 - 28.02.2021 5 Elternzeit 04.03.2020 - 06.01.2022 6 Elternzeit 08.10.2020 - 30.06.2022 7 Elternzeit 01.11.2020 - 02.08.2021 8 Elternzeit 16.04.2021 - 30.06.2022 9 Elternzeit 23.12.2021 - 30.06.2022 10 Elternzeit 01.04.2022 - 31.05.2022 11 Elternzeit 01.04.2022 - 30.06.2022 12 Kurzeitige Beurlaubungen 15.07.2019 - 09.08.2019 13 Kurzeitige Beurlaubungen 27.10.2019 - 01.12.2019 14 Kurzeitige Beurlaubungen 18.12.2019 - 24.12.2019 15 Kurzeitige Beurlaubungen 20.07.2020 - 14.08.2020 16 Kurzeitige Beurlaubungen 19.07.2021 - 13.08.2021 17 Kurzeitige Beurlaubungen 25.10.2021 - 31.10.2021 10 Fortbildung Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen Im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 erfolgten insgesamt 181 Teilnahmen an unterschiedlichsten Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen; davon wurden 123 Veranstaltungen von Frauen besucht, was sich damit auf einen Anteil von 67,96% beläuft. Die Mitarbeitenden nahmen an den unterschiedlichsten Veranstaltungen teil, wie z.B. der Erweiterung persönlicher oder IT-basierter Kompetenzen, Veranstaltung zur Gesunderhaltung sowie zur Führungskräfteentwicklung. Es wurde kein Antrag auf Fortbildung an diesen von der Betriebsleitung abgelehnt. Zudem möchte die VHS ihren Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Verantwortung für Personalentwicklung die Möglichkeit bieten, an unterschiedlichen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten im Verwaltungsbereich teilzunehmen. Ziel ist es, Mitarbeitende über das Erlangen höherwertiger Abschlüsse und die damit einhergehende Wissensvermittlung in der Wahrnehmung ihrer beruflichen Tätigkeiten zu stärken oder auch die vertikale Weiterentwicklung innerhalb der VHS und/oder der Stadtverwaltung zu ermöglichen. Im Zuge dessen gab es im Berichtszeitraum einen Besuch des Fortbildungslehrgangs FfF - Fit für Fachwirt - Basiswissen VFW durch eine Frau. Zudem beendete ein Mann im Berichtszeitraum erfolgreich die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungswirtin". Anlage 1 (ca. 74 KB) Anlage 2 (ca. 6 KB) Anlage 3 (ca. 14 KB) Anlage 4 (ca. 283 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 208 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 23.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Zurückweisung) FRAKTION (= Kenntnis) 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6184, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 90-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Vermittlung von „Finanzkompetenzen“ an Frankfurter SchulenNR22.04.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2025, NR 1206 Betreff: Vermittlung von "Finanzkompetenzen" an Frankfurter Schulen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf das Staatliche Schulamt zuzugehen mit der Bitte, die nähere Beschäftigung mit Thema "Finanzkompetenzen" in Frankfurter Schulen zu veranlassen: - Die Schulen sollen informiert und angeschrieben werden, um sie für ein Pilotprojekt zu diesem Thema zu gewinnen. - Die Inhalte können als Projektwochen, AGs oder auch im Zuge des Wahlpflichtfaches vermittelt werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Inhalte für verschiedene Altersstufen (z. B. 4.-6., 7.-9., 10.-13. Klasse) aufbereitet werden können. - Um das Pilotprojekt zu realisieren kann und soll auf externe Expertise zurückgegriffen werden. - Interessierte Lehrkräfte verschiedener Fächer sollen zur Vorbereitung die Möglichkeit erhalten, zum Thema Finanzkompetenzen kostenfrei eine Fortbildung zu besuchen. - Das Pilotprojekt ist vorerst auf fünf Jahre ausgelegt und soll wissenschaftlich begleitet werden. Nach Ablauf soll das Projekt einer Evaluation unterzogen werden, in der auch berücksichtigt werden soll, inwiefern das Pilotprojekt perspektivisch auf mehrere oder gar alle Frankfurter Schulen ausgeweitet werden kann. Anschließend wird der Stadtverordnetenversammlung ein Bericht vorgelegt. Begründung: Bisher wird Finanzwissen nur selten bis gar nicht im Schullehrplan berücksichtigt, obwohl die Mehrheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen angeben, sich für ein solches Fach begeistern zu können und nach mehr Finanzaufklärung verlangen. Viel zu wenige junge Menschen haben beim Thema Finanzen sichere Grundkenntnisse. https://safe-frankfurt.de/de/policy-center/publikation en/detailsview/publicationname/hessenmonitor-finanzkompetenz-was-wissen-junge-er wachsene-in-hessen-ueber-geld-und-finanzen-abschlussbericht.html https://bankenverband.de/finanzbildung/jugendstudie-20 24-finanzbildung-mit-defiziten Gerade im Zuge ungewisser Zukunftsperspektiven, geprägt von geopolitischen Krisen, die sich auf Arbeits- und Finanzwelt auswirken, benötigen junge Menschen bessere Finanzaufklärung, um ihre Zukunft selbstbestimmt und eigenverantwortlich in die Hand nehmen zu können. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 23.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und BFF-BIG (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Der Vorlage NR 1206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Medoff, Shehata, Müller, Riedel, Steinhardt, Wollkopf und Christann dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6244, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 40-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum MietspiegelNR22.04.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2025, NR 1207 Betreff: Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum Mietspiegel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich im Zuge der Aufstellung des qualifizierten Mietspiegels 2026 in den zuständigen Gremien auf den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen aktiv dafür einzusetzen, dass der energetische Zustand der vermieteten Gebäude bzw. Wohnungen in Frankfurt noch systematischer bei der Erhebung zum Mietspiegel der Stadt Frankfurt und damit im finalen Mietspiegel-Modell abgebildet werden kann. Der Magistrat wird ferner beauftragt, im Magistratsbericht zur Mietspiegel-Veröffentlichung sowie in der Mietspiegel-Broschüre selbst dezidiert auf die Prüfung der Merkmale aus der Gruppe der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit einzugehen. Zudem soll das zuständige Amt zeitnah nach der Veröffentlichung des Mietspiegels die Prüfergebnisse zu energetischen Merkmalen der Öffentlichkeit vorstellen und dabei auch die Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussion geben, bspw. im Rahmen einer geeigneten Informationsveranstaltung. Begründung: Die Stadt Frankfurt ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen (§ 558c Abs. 4S. 2 BGB, geändert durch das Mietspiegelreformgesetz vom 10.08.2021). Der Mietspiegel 2024 stellt eine Fortschreibung des Mietspiegels von 2022 dar und trat zum 1. Juni 2024 in Kraft. Für 2026 soll ein neuer Mietspiegel aufgestellt werden (siehe B 195/24). Bei der Erstellung des Mietspiegels 2022 und bei der Fortschreibung des Mietspiegels 2024 wurden bereits umfassende Erhebungen des energetischen Zustands des vermieteten Wohnraums in Frankfurt durchgeführt. Eine wichtige Grundlage hierfür stellten die vom Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung herausgegeben "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausgestaltung von Wohnraum in Mietspiegeln. Arbeitshilfen für die kommunale Mietspiegelgestaltung" dar. Die Datengrundlage war aufgrund der damals freiwilligen Auskunftsmitwirkung jedoch begrenzt. Mit dem Mietspiegelreformgesetz wurde zwischenzeitlich eine Auskunftspflicht für Mieter*innen und Vermieter*innen eingeführt. Daher ist zu erwarten, dass sich die Datenqualität insbesondere im Bereich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit verbessert. Wenn bei der Erhebung ergänzend auf aktuelle Entwicklungen Bezug genommen wird (etwa Wärmepumpen bei der Beheizungsart), könnte der energetische Zustand bei vermieteten Immobilien in Frankfurt besser geprüft werden und so den neuen Herausforderungen im Mietmarkt besser entsprechen. Der Gebäudebestand steht in den kommenden Jahren vor sehr großen Veränderungen. Eine zentrale Veränderung besteht in der notwendigen Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor, die zur Erreichung der Klimaschutzziele unvermeidbar ist. Bislang verursacht der Gebäudesektor ca. 40 Prozent der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Dabei spielt der Energieverbrauch für Warmwasser und Heizwärme eine zentrale Rolle. Eine Vielzahl an Maßnahmen wird in den kommenden Jahren dazu beitragen, dass der Gebäudebestand in Deutschland und damit auch in Frankfurt in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestandes weiterentwickelt werden kann. Dazu zählen neue Vorgaben und Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden, für Energieeffizienz sowie für eine klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Darunter fällt auch eine CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas. Diese CO2-Abgabe soll dazu beitragen, dass die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor durch klimafreundliches Verhalten deutlich gesenkt werden können. Ab dem 1. Januar 2023 gilt ein 10-Stufen-Modell, nach welchem die CO2-Kosten - abhängig vom Energiestandard des Mietshauses - zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt werden. Diese Kostenaufteilung umfasst neben Heizöl, Flüssiggas und Erdgas auch die Fernwärme. Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz müssen die Vermieter*innen 95% der CO2-Kosten übernehmen und die Mieter*innen 5%. Je besser die Energiebilanz des Gebäudes, desto geringer ist der Anteil der CO2-Kosten für die Vermieter*innen. Es ist daher damit zu rechnen, dass Vermieter*innen - allein schon aus einem finanziellen Eigeninteresse - künftig vermehrt in die energetische Sanierung und Optimierung ihrer Gebäude investieren werden. Auch in Frankfurt stehen wir daher mutmaßlich am Anfang eines neuen Modernisierungszyklus. Die Mieter*innen profitieren davon, indem die energiebezogenen Nebenkosten dadurch deutlich sinken können. Der Markt beginnt auf diese Entwicklungen bereits zu reagieren. Unter anderem die empirische Studie "Die Wirkung von Nachhaltigkeit auf Immobilienwerte" von Wüest Partner Deutschland von 2023 zeigt, wie stark die Energieeffizienzklasse und der Energieträger (fossil oder nichtfossil) von Wohn- und Gewerbeliegenschaften die Angebotsmieten bzw. Angebotskaufpreise beeinflussen. Im Rahmen der Studie wurden rund 204.000 Wohn- und Gewerbeinserate zwischen April und August 2023 mit hinterlegten Energieausweisedaten ausgewertet. Die Studie zeigt, dass sich im Bereich Preisbildung und energetische Maßnahmen aktuell viel bewegt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben funktionieren Mietspiegel zwar nicht nach klassischen Markt-Logiken. Dennoch stellt sich vor diesem Hintergrund und der mutmaßlich besseren Datenlage die Frage, wie im qualifizierten Mietspiegel zentrale und potenziell mietpreisbildende Merkmale im Bereich des energetischen Zustands der Immobilie noch systematischer geprüft und ggf. abgebildet werden können. Im aktuellen Mietspiegel der Stadt Frankfurt sind manche energetischen Ausstattungsmerkmale bereits sehr systematisch erfasst. Beispielsweise wird bereits zwischen "Ein-Scheiben-Verglasung" (Abschlag von -0,88€), "2-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung" (Zuschlag von +0,19€) und "3-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung" (Zuschlag von +1,23€) differenziert. Bei der Wärmeversorgung gibt es bislang hingegen nur ein Merkmal, das angeführt wird. Für das Merkmal "Einfacher Heizungsstandard" ("Elektro-Einzelöfen (zum Beispiel Nachtspeicheröfen) ODER Einzelöfen mit manueller Brennstoffzufuhr (Holz, Kohle, Öl oder Gasflaschen) ODER überhaupt keine Heizung") ist ein Abschlag von -1,59€ vorgesehen. Im Bereich der Dämmung werden im aktuellen Online-Mietspiegel-Rechner gar keine unterschiedlichen Merkmale abgebildet, d.h. weder ein Abschlag für besonders schlecht gedämmte Gebäude, noch ein Zuschlag für Gebäude im Passivhausstandard (siehe B 214/22). Im Zuge der Aufstellung der Mietspiegel 2022 und 2024 wurden zahlreiche energetische Einzelmerkmale und deren Kombinationen geprüft (siehe insbesondere Kapitel 6.4.4 der Dokumentation des Mietspiegels 2022 (Grundlage für die Aktualisierung des Mietspiegel 2024)). Allerdings konnten bislang aufgrund des statistisch nicht nachweisbaren Merkmal-Mietpreis-Zusammenhangs keine weiteren expliziten Abschläge oder Zuschläge für eine niedrige, höhere oder hochwertige energetische Ausstattung oder Beschaffenheit (bei der Wärmeversorgung z.B. einen Fernwärmeanschluss oder eine Wärmepumpe) ausgewiesen werden. Voraussetzung für eine verbesserte Abbildung von Kriterien zum energetischen Zustand ist deren Abfrage im Rahmen der anstehenden Erhebung zum Frankfurter Mietspiegel 2026. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.05.2025, NR 1248 Bericht des Magistrats vom 20.10.2025, B 390 Bericht des Magistrats vom 09.02.2026, B 53 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 251 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 23.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, Votum zu NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 70, NR 1208 und NR 1209 = Annahme, NR 1207 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Mietspiegel sich an Wohnungsbaugenossenschaften orientiert, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (M 70 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225, NR 1207 und NR 1208 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1125 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Annahme, NR 1225 = Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. a) Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Zieran, Thoma, Dr. Dürbeck, Papke, Meyer, Yilmaz und Pauli sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6240, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 64-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.