Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße
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Bisheriger Verlauf
22.08.2019
15.05.2020
02.04.2025
24.04.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße
Details im PARLIS OM_6848_202515.05.2020
02.04.2025
24.04.2025
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 993/9 vom 02.04.2025
Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße
Vorgang: OM 4985/19 OBR 9; ST 1009/20 Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 1009, nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße zu berichten, insbesondere darüber, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4985
Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme