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Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
2 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, Möglichkeiten zur Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 zu prüfen und über bereits umgesetzte oder geplante Maßnahmen zu berichten. Zudem wird um Informationen zu möglichen Fördermitteln der KfW für Entsiegelungsprojekte an Schulen gebeten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegen sprechen.

Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterwegschule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden.

Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 Fördermittel der KfW aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können. Die entsiegelten Flächen sollen für Kinder weiterhin nutzbar sein.

Begründung

Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen.

Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halbem Grad wärmeren Klassenzimmern.

Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z. B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.

Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser.

Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9.

Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. April 2025OFOF 1002/9Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · Linke
  2. 24. April 2025Sie sind hier
    OMOM 6853Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 9
Sitzung 41 · 04.09.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 43 · 27.11.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 45 · 19.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 1 · 07.05.2026
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 2 · 18.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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