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Asylunterkunft im Nordend

Vorlagentyp: B
102 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über den Stand der Asylunterkunft im Nordend. Aufgrund der bisherigen Prüfungen und der anhaltenden Zuweisungen von Geflüchteten wird damit gerechnet, dass die Notwendigkeit für Unterkünfte auch in den kommenden Jahren bestehen bleibt. Anstehende Informationsveranstaltungen sollen die Nachbarschaft einbeziehen.

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Thema Senioren verfolgen

Bericht

Zu Punkt 1

Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Einrichtung eines Springerpools

Auf den Bericht B 420 wird inhaltlich verwiesen. Hier wurde verdeutlicht, dass die Träger von Pflegeeinrichtungen eine 4-Tage-Woche bei gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeit auf 32 Stunden im Pflegebereich für nicht umsetzbar erachten. Die Gründe sind rechtlicher und organisatorischer Natur. Zu den näheren Einzelheiten wird auf den Bericht des Magistrats vom 26.01.2024 (B 40) verwiesen.

Es ist den Trägern ein zentrales Anliegen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Sie setzen sich daher mit verschiedenen alternativen Ansätzen auseinander. Wie im Bericht des Magistrats B 420 beschrieben, eröffnet eine Neuregelung des § 113c SGB XI Möglichkeiten, z. B. mit der Schaffung eines Personalpools (Springerpools) in Einrichtungen Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen zu erzielen.

Ein Springerpool ist ein flexibles Arbeitsmodell. Dabei sind Pflegekräfte des Springerpool nicht an eine bestimmte Station oder Abteilung gebunden, sondern werden je nach Bedarf in verschiedenen Bereichen eingesetzt. So können Personalengpässe überbrückt werden und die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte in den Einrichtungen der stationären Pflege kann reduziert werden.

Ein entsprechendes Modellprojekt hat der Frankfurter Verband aufgenommen.

Dem Wunsch der Stadtverordnetenversammlung entsprechend, erfolgt hier ein Bericht über erste Erfahrungen mit dem sogenannten Springerpool. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat um Vorstellung des Modellprojektes in einer Sitzung gebeten. Dies ist für die Sitzung am 22.05.2025 geplant.

Neue gesetzliche Möglichkeiten gehen in die praktische Umsetzung

Die Neuregelung des §113 SGB XI sieht mit dem sogenannten neuen Personalbemessungsinstrument (PeBem) eine veränderte Personalbemessung für die stationäre Pflege vor.

Zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens wurden vom Gesetzgeber bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Die Personalanhaltswerte beschreiben, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden in den Pflegesatzverhandlungen vereinbart werden kann.

Der § 113c SGB XI bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Ausfallkonzeptes, zusätzlich zu der über die festgelegten Personalanhaltszahlen vereinbarten Personalmenge, gesondert Stellen für einen Personalpool zu vereinbaren. Der Frankfurter Verband hat als erster Träger die gesetzliche Möglichkeit genutzt, durch die Einrichtung eines Personalpools die Arbeitsbedingungen in seinen acht vollstätionären Einrichtungen zu verbessern.

Die Umsetzung eines Personalpools im Rahmen des § 113c SGB XI erfolgt aktuell in Frankfurt am Main in den Einrichtungen des Frankfurter Verbandes und der Henry und Emma Budge-Stiftung. Die vergleichsweise kleine Einrichtung der Henry und Emma-Budge-Stiftung kann aufgrund der bisher sehr kurzen Erprobungsphase noch keine validen Erfahrungswerte beisteuern. Weitere Einrichtungen haben den Personalpool bisher nicht verhandelt.

Die Pflegesatzvereinbarung mit dem Frankfurter Verband wurde Ende Mai 2024 mit Gültigkeit ab dem 01.06.2024 abgeschlossen. Zur Umsetzung des Konzeptes hat der Frankfurter Verband sukzessiv Mitarbeitende für den Personalpool eingestellt. Inzwischen werden 10 Mitarbeiter:innen mit einem Stellenumfang von rund 8,5 Vollzeitäquivalenten beschäftigt.

Die schnelle Besetzung der Stellen war möglich, da bereits im Vorgriff auf die Regelung mit dem Recruiting Prozess begonnen wurde. Alle eingestellten Mitarbeiter:innen sind auch weiterhin beschäftigt. Bislang gab es keine Fluktuation.

Das Konzept des Personalpools sieht zunächst eine Einarbeitung von 6 Wochen in einer Einrichtung des Frankfurter Verbandes vor. Während der ersten 6 Monate erfolgen zusätzlich Schulungen im Umfang von 160 Stunden.

Die Mitarbeiter:innen werden in einem zentralen Dienstplan geführt. Die Einrichtungen melden zentral den Personalbedarf bei kurzfristigem Personalausfall an. Durch die Koordinator:in des Springerpools wird dann nach Prioritäten festgelegt, ob der Ausfall durch den Springerpool kompensiert werden kann und welche Mitarbeiter:innen wo eingesetzt werden.

Die Koordination der Ausfalldienste findet täglich zwischen 06:30 und 07:30 Uhr statt. Die Poolmitarbeiter:innen haben im Soll-Dienstplan feste Dienstzeiten von ca. 08:30 - 17:00 Uhr (+/- 30 min). Es stehen unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten täglich in etwa 5 Dienste über den Pool zur Verfügung. Die Mitarbeiter:innen im Pool erhalten daher um 7:30 Uhr die Information, in welcher Einrichtung sie einen Dienst übernehmen sollen.

Mitarbeiter:innen im Personalpool leisten ausschließlich die oben genannten Frühdienste. Ausfälle im Spätdienst sind aufgrund der größeren Vorlaufzeit besser zu kompensieren ohne auf den Springerpool zurückgreifen zu müssen. Kurzfristige Ausfälle von Nachtdiensten können über den Personalpool nicht kompensiert werden.

Die zentrale Koordination der Dienste, sowie die Kosten für die vorgesehenen Schulungen, sind nicht über den Pflegesatz refinanziert. Hier geht der Frankfurter Verband aus Eigenmitteln in die Vorleistung. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass dieser Aufwand vorab nicht gut abzuschätzen war.

Erste Erfahrungen zeigen eine positive Entwicklung

Durch die erforderliche Einarbeitung und Schulung der Mitarbeiter:innen ist die vollständige Umsetzung des Personalpools erst ab Mitte September 2024 erfolgt. Mithin hat der Frankfurter Verband nun rund 5 Monate praktische Erfahrungen mit dem Projekt. Dies ist bei den weiteren Ausführungen zu berücksichtigen.

Zunächst ist festzustellen, dass die Besetzung der Stellen unproblematisch möglich war. Die angebotenen familienfreundlichen Arbeitszeiten für die Mitarbeiter:innen im Springerpool waren für die Bewerber:innen dabei ein wesentliches Argument.

Von den Mitarbeiter:innen im Springerpool wird teilweise problematisiert, dass sie nicht einem Team angehören. Drei Mitarbeiter:innen wünschen sich eine Versetzung in eine konkrete Einrichtung.

Es kann ebenfalls festgestellt werden, dass der Koordinierungsaufwand deutlich geringer ist als ursprünglich angenommen. Im Durchschnitt beläuft sich dieser auf etwa 2,5 Stunden netto pro Tag (365 Tage), einschließlich der Dienstplanung, der notwendigen Personalgespräche sowie der täglichen Einsatzplanung.

Die Einrichtungen sind bislang mit der Umsetzung des Konzeptes zufrieden. Insbesondere konnte der Einsatz von Leiharbeitnehmer:innen deutlich reduziert werden. Der Einsatz der Mitarbeiter:innen aus dem Springerpool wird als unkomplizierter und qualitativ deutlich besser als der Einsatz von Leiharbeitnehmer:innen bewertet.

Es ist beabsichtigt, nach rund einem Jahr eine Befragung der Mitarbeiter:innen durchzuführen, um repräsentative Daten dazu zu erhalten.

Auswirkungen auf die Fehlzeiten insgesamt sind bislang nicht festzustellen. Dazu ist jedoch zu sagen, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten in den stationären Einrichtungen des Frankfurter Verbandes traditionell im Branchenvergleich deutlich unterdurchschnittlich sind.

Insgesamt bewertet der Frankfurter Verband bislang das Konzept als positiv und in der Praxis als gut umsetzbar. Nach einer ersten Einschätzung wirkt der Personalpool entlastend und verbessert somit die Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Zu Punkt 3

Digitalisierung bietet Chancen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern - Sachstand der Studie

Eine weitere Chance, den Arbeitsalltag in der Pflege zu erleichtern und die Einrichtungen attraktiv für die Zukunft zu machen, liegt in den Möglichkeiten der Digitalisierung.

Im Jahr 2024 hat der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, die Frankfurt University of Applied Sciences mit der Durchführung einer Studie beauftragt.

Ziel der einjährigen Studie ist, den Stand und die Planungen der Digitalisierung von Altenpflegeeinrichtungen zu ermitteln sowie die Barrieren und Hilfebedarfe bei der Digitalisierung und Best Practices zu identifizieren.

Es erfolgt eine gezielte und strukturierte Ist-Analyse für den Raum Frankfurt am Main. Im Zuge dessen werden (möglichst) alle stationären Einrichtungen der Langzeitpflege identifiziert und um eine Teilnahme an den Datenerhebungen gebeten.

Die Studie wurde im Haushaltsjahr 2024 begonnen. Die Projektlaufzeit endet zum 15.12.2025. Nach Durchführung der Studie wird berichtet werden. Voraussichtlicher Berichtstermin ist das erste Halbjahr

2026.

Unabhängig von den gewünschten Ausführungen zum Bericht B 420 wird auch der Arbeitskreis Altenhilfe der Liga der freien Wohlfahrtspflege in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025 vertreten sein. Dies bietet dem Ausschuss die Gelegenheit eines fachlichen Diskurses zu den Möglichkeiten, konstruktive Lösungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu entwickeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Mai 2023NRNR 654Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessernSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 26. Januar 2024BB 40Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessernMagistratsbericht
  3. 18. November 2024BB 420Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessernMagistratsbericht
  4. 22. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 102 Wochen
    BB 151Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 36 · 22.05.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Volt (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

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