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Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern

Vorlagentyp: B
102 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Im Bericht wird vorgeschlagen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verschiedene Ansätze zu verbessern, darunter die Einführung zuverlässiger Dienstpläne und die Schaffung eines Springerpools. Dies soll den Arbeitsdruck verringern und eine flexiblere Personalgestaltung ermöglichen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

Ein Modellprojekt, das mit einer Umsetzung einer 4-Tage-Woche gleichzeitig die Reduzierung der Arbeitszeit auf 32 Stunden ausschließlich im Pflegebereich der Einrichtungen vorsieht, halten die Träger aus verschiedenen Gründen rechtlicher und organisatorischer Natur derzeit weiter nicht für lös- und umsetzbar.

Ein Modellprojekt mit diesen Rahmenbedingungen ist nach ihrer Einschätzung ein zu großer Schritt. Es trägt den Anforderungen der verschiedenen Berufsgruppen nicht ausreichend Rechnung.

Zu den näheren Einzelheiten wird auf den Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 40, verwiesen. Inhaltlich gibt es zu der umfassenden Darstellung keine Veränderungen.

Die Intention des Stadtverordnetenbeschlusses aufgreifend sowie aus eigenem Interesse, ist es den Trägern ein wichtiges Anliegen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Sie setzen sich daher mit verschiedenen Ansätzen auseinander.

Zur Entwicklung neuer Ansätze wurden Mitarbeitende in den Einrichtungen befragt, welche Maßnahmen ihrer Ansicht die Arbeitsbedingungen verbessern.

Als dringendstes Anliegen der Mitarbeitenden wurden insbesondere zuverlässige Dienstpläne und Frei- Schichten und zuverlässige freie Tage genannt. Einige Träger passen die Dienstpläne, soweit möglich, bereits an diese Anforderungen an.

Es wurde deutlich, dass bei den Mitarbeitenden nicht der Wunsch nach einer 4-Tage-Woche im Vordergrund steht. Ein hoher Arbeitsdruck entsteht in der jetzigen Praxis u.a. dadurch, dass Mitarbeitende regelmäßig durch Telefonanrufe an ursprüngliche freien Tagen zum Dienst gebeten zu werden, weil Personalnotstand herrscht und kurzfristige Ausfälle kompensiert werden müssen.

Abhilfe können ein Springerpool und ein geänderter Personalschlüssel schaffen.

Ein Springerpool bietet folgende Vorteile:

  • Verbesserung der Verlässlichkeit der Dienstpläne
  • Erhöhung der Anzahl der freien Tage
  • Bessere Verteilung des Arbeitsanfalls auf die Arbeitszeit
  • Verbesserung der Schnittstellen zwischen Hauswirtschaft und Pflege
  • Entlastung von administrativen Tätigkeiten
  • Paradigmenwechsel weg von starren Vorgaben zum Verhältnis von Fachkräften und Hilfskräften hin zu mehr Flexibilität in Verantwortung der Pflegeeinrichtungen selbst.

Wege zur Umsetzung eines Springerpools und geänderter Personalschlüssel werden seit September 2023 durch eine neue Pflegegesetzgebung eröffnet.

Die Neuregelung des § 113c SGB XI sieht mit dem sog. neuen "Personalbemessungsinstrument" (PeBem) eine veränderte Personalbemessung für die stationäre Pflege vor.

Daraus ergeben sich für die Einrichtungen Möglichkeiten, den Einsatz der Mitarbeiter:innen bedarfs- und qualifikationsgerechter zu gestalten und damit auch für die Herausforderung des Fachkräftemangels gute Lösungen zu finden.

Die Finanzierungsmöglichkeiten neuer Ansätze sind im Rahmen der Vergütungsverhandlungen auszuhandeln. Auf Kostenträgerseite sind bei den Vergütungsverhandlungen die Pflegekassen, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und das Jugend- und Sozialamt beteiligt.

Die Träger haben im Rahmen der Vergütungsverhandlungen die Möglichkeit, Konzepte einzureichen, die dann einer individuellen Prüfung unterliegen.

Der Frankfurter Verband hat als erster Träger ein entsprechendes Konzept vorgelegt, das die Möglichkeiten des §113c SGB XI erfolgreich nutzt.

Am 29.05.2024 fand eine Vergütungsverhandlung mit dem Frankfurter Verband statt.

Im Ergebnis konnte mit dem Frankfurter Verband für Altenhilfe für seine acht vollstationären Pflegeeinrichtungen ein entsprechendes Verhandlungsergebnis abgeschlossen werden.

Der Frankfurter Verband hat damit Möglichkeiten der Aufstockung des Pflegepersonals entsprechend der Personalschlüssel nach §113c SGB XI, die Entlastung durch Personalpools und durch eine Entlastung der Pflegekräfte von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

So werden mit vertretbarem Aufwand und innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits sehr gute Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen zur Pflege erzielt, die auch den Wünschen der Mitarbeitenden in der Pflege entsprechen.

Die Erfahrungen dieser Vorgehensweise können und sollen als Grundlage für verstetigte Folgevereinbarungen und als Vorbild für Pflegeeinrichtungen anderer Anbieter dienen.

Im nächsten Schritt folgen Verhandlungen mit weiteren Trägern und eine jeweilige Evaluation der Maßnahmen. Derzeit bestehen noch keine geltenden landesrechtlichen Vorgaben oder Vereinbarungen der Spitzenverbände der Leistungserbringer und Kostenträger (z.B. in der AG Stationäre Pflege in Hessen), wie die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben des § 113c SGB XI konkret umzusetzen wären. Daher ist der aktuelle Vorstoß bereits ein vorgezogener und guter Schritt, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.

Die Konsequenz einer veränderten Personalbemessung ist eine Kostensteigerung der Pflegesätze in den Einrichtungen.

Die Kostensteigerung geht vor allem zu Lasten der Kommunen, die diese Leistungen im Rahmen den SGB XII zu erbringen haben.

Für Heimbewohner:innen, die schon Leistungen nach dem SGB XII beziehen, steigen die Sozialleistungskosten. Personen, die bisher Selbstzahler waren, müssen unter Umständen zur Finanzierung der Heimkosten Sozialleistungen beantragen.

2.

Als begleitende Initiative um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023, § 3179 (B 110), die Einrichtung eines Frankfurter Pflegerates beschlossen.

Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass Fachleute aus den verschiedenen Bereichen der Pflege gemeinsam Konzepte und Strategien erarbeiten können, wie auf kommunaler Ebene wesentliche Verbesserungen für alle in diesem Bereich Tätigen und somit auch für die zu Pflegenden erreicht werden können.

Die konstituierende Sitzung des Pflegerates findet am 28.10.2024 statt. Der Kreis der Teilnehmenden ist vielfältig und für die erste Sitzung aus unterschiedlichsten relevanten Bereichen zusammengestellt. Nach der ersten konstituierenden Sitzung werden konkrete Verantwortlichkeiten erwachsen.

3.

Eine weitere Chance, den Arbeitsalltag in der Pflege zu erleichtern und die Einrichtungen attraktiv für die Zukunft zu machen liegt in den Möglichkeiten der Digitalisierung.

Daher hat der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, die "Frankfurt University of Applied Sciences" mit der Durchführung einer Studie beauftragt.

Im Rahmen der einjährigen Studie soll speziell für die Pflegeeinrichtungen in Frankfurt ermittelt werden, welche Hindernisse bei der Digitalisierung bestehen und welche Art der Unterstützung die Einrichtungen für erfolgreiche Digitalisierungsmaßnahmen brauchen. Die Studie wird gerade vorbereitet, die letzten organisatorischen Themen bearbeitet. Mit ersten Ergebnissen kann im Laufe des Jahres 2025 gerechnet werden.

Die aufgeführten Initiativen greifen ineinander und sind eine gute Basis, die Arbeitsbedingungen in der Pflege langfristig und nachhaltig zu verbessern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Mai 2023NRNR 654Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessernSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 26. Januar 2024BB 40Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessernMagistratsbericht
  3. 18. November 2024Sie sind hier
    BB 420Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern
    Magistratsbericht
  4. 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 102 WochenBB 151Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 16.01.2025
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 420 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da das unter Punkt 1. beschriebene Projekt des Frankfurter Verbandes zur Einführung eines sogenannten Springerpools zeitnah im Ausschuss vorgestellt werden soll. Im Anschluss daran wird nach sechs Monaten über den weiteren Fortgang des Projektes sowie über die laufenden Vergütungsverhandlungen mit den weiteren Trägern erneut berichtet. Die in Punkt 3. für dieses Jahr erwarteten Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studie sollen, sobald diese vorliegen, ebenfalls im Ausschuss präsentiert werden. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

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