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- Energetische Sanierungen in MilieuschutzsatzungsgebietenNR22.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2025, NR 1208 Betreff: Energetische Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch das neu aufgelegte Förderprogramm zur Modernisierung des Wohnungsbestands werden energetische Sanierungen/Modernisierungen von Wohnungen und Gebäuden in Gebieten mit Milieuschutzsatzungen in größerem Umfang als bisher ermöglicht, ohne dass dies den Zielen der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung entgegensteht. Um den sozialen Ausgleich für die Mieter:innen zu gewährleisten und gleichzeitig den Gebäudestandard EH 70 zu erreichen, wovon auch die Mieter:innen bei der Nebenkostenabrechnung profitieren, ist eine Nutzung des Förderprogramms wünschenswert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, rechtssichere Möglichkeiten zur Erleichterung energetischer Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten oberhalb des GEG-Mindeststandards aufzuzeigen, bei denen das aktualisierte "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes ("Modernisierungsbonus")" nicht in Anspruch genommen werden muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die energetischen Modernisierungen keine zusätzlichen Belastungen für die Mieter:innen ausgelöst werden, die oberhalb der bisher zulässigen umlagefähigen Kosten zur Erreichung des GEG-Mindeststandards liegen. Dabei ist gewünscht, dass alle umlagefähigen Kosten warmmietenneutral abgebildet werden. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat für das gesamte Stadtgebiet 15 Erhaltungssatzungen beschlossen, die zum Ziel haben, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten ("Milieuschutz"). In den Geltungsbereichen dieser Satzungen benötigen die Eigentümer*innen von Gebäuden selbst für ansonsten baugenehmigungsfreie Maßnahmen eine satzungsrechtliche Genehmigung. Die Erhaltungssatzungen schreiben in von der Stadtverordnetenversammlung festgesetzten Gebieten einen besonders sorgfältigen Umgang mit den einzelnen Bauten vor. Entscheidend sind die Auswirkungen auf den Bestand, die Größe und die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums. Viele der Bestandsgebäude in den Milieuschutzgebieten in Frankfurt sind jedoch in einem energetisch sehr schlechten Zustand. Dies führt zu hohen energiebezogenen Nebenkosten für die Eigentümer*innen bzw. Mieter*innen und zu hohen klimaschädlichen Treibhausgasemissionen. Die Investition der Eigentümer*innen in die energetische Sanierung der Gebäude könnte den Wert der Immobilie nachhaltig steigern, die energiebezogenen Nebenkosten senken und die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen reduzieren. Die Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterlieget in den 15 Milieuschutzsatzungsgebieten aus den oben erläuterten Gründen engen Grenzen. So sind energetische Sanierungen nur bis zum durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierten Rahmen möglich. Deshalb stellt sich die Frage, wie die Investitionen in einen verbesserten energetischen Zustand über den GEG-Mindeststandard hinaus so finanziert werden können, dass die Sanierungen nicht zu einer zu starken Belastung der Mieter*innen führen . Durch die umfassende Überarbeitung des bestehenden "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes (Modernisierungsbonus)" stellt die Stadt Frankfurt Eigentümer*innen von Gebäuden in Frankfurt umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Förderfähig ist eine Reihe von Maßnahmen, beispielsweise zur energetischen Modernisierung oder zur Ergänzung des Wohnungsbestandes durch Um- und Ausbau oder Umwandlungen von Gewerbe zu Wohnen. In Milieuschutzgebieten können erstmals auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung genehmigt werden, die über den GEG-Mindeststandard hinausgehen, wenn sich die Eigentümer*innen dazu verpflichten, das städtische Förderprogramm in Anspruch zu nehmen und seine Konditionen zu erfüllen. Somit können bei dessen Inanspruchnahme Klimaschutz, Mieter:innenschutz und die Interessen der Eigentümer:innen in Milieuschutzgebieten größtenteils in Einklang gebracht werden. Rückmeldungen aus der Immobilienwirtschaft zeigen, dass das Interesse an der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen, über den GEG-Standard hinaus, groß ist, die Regularien des Förderprogramms aber nicht in allen Fällen für die Eigentümer:innen praktikabel sind. Mit der Prüfung soll daher untersucht werden, ob es rechtssichere Alternativen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms gibt, über die die energetische Sanierung oberhalb des GEG-Mindeststandards in Milieuschutzsatzungen erleichtert werden kann, wenn die Eigentümer*innen das städtische Förderprogramm nicht in Anspruch nehmen möchten. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.05.2025, NR 1249 Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 23.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, Votum zu NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 70, NR 1208 und NR 1209 = Annahme, NR 1207 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Mietspiegel sich an Wohnungsbaugenossenschaften orientiert, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (M 70 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225, NR 1207 und NR 1208 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1125 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Annahme, NR 1225 = Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. a) Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Zieran, Thoma, Dr. Dürbeck, Papke, Meyer, Yilmaz und Pauli sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6240, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 61-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in GriesheimOAOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2025, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1188/6 vom 18.02.2025 Betreff: Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit dem Veranstalter des seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderfastnachtsumzugs in Griesheim durch die Straßen des Stadtteils (Griesheim-Süd) die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für die vorzunehmenden Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen, direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben; 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2026 durch die geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen; 3. das Land Hessen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen. Begründung: Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfastnachtsumzug durch die Straßen von Alt-Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamellen von außen an die Kinder im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, am Zug teilzunehmen, vor allem auch den Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne, kurze, kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei gewesen wären. Das Ganze fand statt, bevor in das Bürgerhaus in Griesheim zur Kinderfastnacht eingezogen wurde. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB-Jugendclub Griesheim) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stadtweit - unmöglich zu erbringen. Dabei handelt es sich um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal fünf Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z. B. dem Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfastnachtsumzug seines Wesenscharakters, wie zuvor aufgeführt, berauben würde. Außerdem wäre es auch dort, wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch dort Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnten und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müssten, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder Umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen, insbesondere auch im öffentlichen Raum, geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären, und das kann nicht das Interesse der Stadt Frankfurt sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief weiter richtig ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfastnachtsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten und Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur die Kinder, sondern auch das bunte kulturelle Zusammenleben, die Freiheit und nicht zuletzt auch die Demokratie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 325 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6197, 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.06.2025 Aktenzeichen: 41
OAOB 6Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Ablehnung der Unterstützung der „Alten Bäckerei“ überdenkenOIBOB 722.04.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2025, OIB 397 entstanden aus Vorlage: OF 497/7 vom 08.04.2025 Betreff: Ablehnung der Unterstützung der "Alten Bäckerei" überdenken Vorgang: OIB 350/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Unterstützung des Jugendtreffs "Alte Bäckerei" aus dem Budget des Ortsbeirats in Höhe von 2.000 Euro zu veranlassen und damit die besondere Situation nach dem Brand zu berücksichtigen , wodurch die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Westhausen schwer beschädigt wurde. Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats, die Einrichtung "Alte Bäckerei" mit einem Betrag von 2.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zu unterstützen, wurde am 11.02.2025 mit der Begründung abgelehnt, dass dieser nicht die städtischen Vorgaben erfülle. Diese Vorgaben beziehen sich auf die Bedingung, dass die Ausgaben noch nicht getätigt worden sind und im Vorhinein beantragt werden müssten. Das kann im vorliegenden Fall nicht der Maßstab sein, denn es handelt sich hierbei weder um eine Verschönerungsmaßnahme noch um eine geplante Veranstaltung. Mit dem Antrag möchte der Ortsbeirat die Einrichtung wieder vollumfänglich für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Westhausen sicherstellen. Die Kostenbeihilfe für den Neueinbau des Bodens, der durch den Brand zerstört wurde, ist als Hilfestellung und Unterstützung zu sehen. Das sollte in einem solchen Ausnahmefall für das Budget des Ortsbeirats ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2024, OIB 350
OIBOB 7Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Unterstützung der Jubiläumsfeier des Turnvereins 1875 Sindlingen e. V.OIBOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2025, OIB 398 entstanden aus Vorlage: OF 1200/6 vom 07.04.2025 Betreff: Unterstützung der Jubiläumsfeier des Turnvereins 1875 Sindlingen e. V. Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Jubiläumsfeier anlässlich des 150-jährigen Bestehens des Turnvereins 1875 Sindlingen e. V. mit einem Betrag in Höhe von 2.000 Euro aus seinem Budget. Das Geld soll vorrangig für die Durchführung und Organisation der Festtage am 14. und 15. Juni 2025 verwendet werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Mit über 1.200 Mitgliedern ist der Turnverein 1875 Sindlingen e. V. der größte Sindlinger Verein und mit ca. 380 Schülern und Jugendlichen außerordentlich in der Jugendarbeit engagiert. Die Veranstaltungen zum Jubiläum geben dem Verein die Gelegenheit, seine Aktivitäten in mehr als 20 Abteilungen und Sportgruppen der Öffentlichkeit zu präsentieren und für seine Angebote zu werben. Mit der finanziellen Hilfe will der Ortsbeirat bei der Verwirklichung der Festivitäten unterstützend mitwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1243
OIBOB 6Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Sindlingen: Unterstützung der Feierlichkeiten zum 200jährigen Jubiläum der Kirche St. DionysiusOIBOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2025, OIB 399 entstanden aus Vorlage: OF 1201/6 vom 31.03.2025 Betreff: Sindlingen: Unterstützung der Feierlichkeiten zum 200-jährigen Jubiläum der Kirche St. Dionysius Der Magistrat wird gebeten, sich nach Vorlage entsprechender Abrechnungen an den anfallenden Kosten der im Betreff genannten Festlichkeiten mit maximal 600 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zu beteiligen. Begründung: Die Einweihung des Kirchenbaus der katholischen Gemeinde St. Dionysius jährt sich in diesem Jahr zum 200sten Mal. Aus diesem Anlass hat der Ortsausschuss St. Dionysius - St. Kilian ein kleines Festprogramm aufgestellt. Ein Punkt dieses Festprogramms ist ein Kabarettauftritt. Das Geld soll vorrangig für diesen Auftritt verwendet werden. Die Gemeinde ist ein lebendiger Bestandteil des Stadtteillebens mit einem Seniorenclub und -treff, einer Eltern-Kind-Gruppe oder Zeltlagern über das Gemeindeleben hinweg. Deshalb ist es wünschenswert, dass der Ortsbeirat bei der Verwirklichung der Festivität unterstützend mitwirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 345
OIBOB 6Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in RödelheimOIOB 722.04.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 22.04.2025, OI 98 entstanden aus Vorlage: OF 501/7 vom 08.04.2025 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5.000 Euro wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich - Sonderreinigungen durch die FES zunächst in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Alexanderstraße zwischen Lorscher Straße und Reifenberger Straße, - Assenheimer Straße, - Breitlacherstraße, - Burgfriedenstraße /Ecke Reichsburgstraße, - Schenckstraße/Reifenberger Straße, - Thudichumstraße/Ecke Alt-Rödelheim. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg dieser Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 30.04.2025
OIOB 7Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Aufsuchende Jugendarbeit in EckenheimOMOB 122.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6774 entstanden aus Vorlage: OF 1017/10 vom 06.04.2025 Betreff: Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, die Aufsuchende Jugendarbeit auch in Eckenheim zu etablieren. Begründung: In Eckenheim, zum Beispiel in der Gebrüder-Hommel-Anlage, entlang der Jean-Monnet-Straße, im Kirschwäldchen und auf weiteren öffentlichen Plätzen, sind immer wieder Jugendliche vor Ort anzutreffen, die zu wenig angemessene Angebote im Stadtteil vorfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1084 Aktenzeichen: 51
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollierenOMOB 822.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6775 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 06.04.2025 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es bauliche Maßnahmen gibt, um das illegale Rechtsabbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße zu erschweren und die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten an dieser Stelle verstärkt werden kann. Begründung: Das Durchfahrtsverbotsschild wird vorsätzlich missachtet. Anwohnerinnen und Anwohner berichten über eine spürbare Zunahme auf der Schwabstraße und der Flensburger Straße. Dieser Bereich ist auch Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1281 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Leer stehender Smart-Markt in EckenheimOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6776 entstanden aus Vorlage: OF 1019/10 vom 07.04.2025 Betreff: Leer stehender Smart-Markt in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den bisher zuständigen Stellen, der bisherigen Mieterin, dem Vermieter und entsprechenden Supermärkten oder Discountern, zu prüfen und zu berichten, welche Erfolg versprechenden Lösungen für den leer stehenden Smart-Markt in Eckenheim aufgrund neuer Perspektiven oder zu erwartender künftiger Rahmenbedingungen möglich sind. Dabei könnten beispielsweise Lösungen gefunden werden, die aus einer Kombination von Lebensmittelautomaten und einem digitalen Supermarkt bestehen. Begründung: Besonderer Bedarf ist vor Ort unverändert gegeben. Eine gute Lösung wird herbeigesehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1266 Aktenzeichen: 92-3
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umsetzung des Konzeptes der Sauberkeit aus einer Hand in und um EckenheimOMOB 822.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6777 entstanden aus Vorlage: OF 1020/10 vom 07.04.2025 Betreff: Umsetzung des Konzeptes der Sauberkeit aus einer Hand in und um Eckenheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Verbesserungen beziehungsweise Änderungen bezüglich des Konzeptes "Sauberkeit aus einer Hand" in und um Eckenheim erreicht werden konnten; 2. welche bisher vorgesehenen Punkte zu 1. noch nicht umgesetzt wurden, und wieso dies der Fall ist; 3. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte der Magistrat für relevant hält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1202 Aktenzeichen: 79-0
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanierenOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1021/10 vom 08.04.2025 Betreff: Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahndecke in dem abknickenden Straßenabschnitt der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 (Tennisclub Phönix Eckenheim e. V. ) und weiter über die Brücke bis zur Gärtnerei Werner zu sanieren. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist ein von Radfahrern, die den Tennisclub Phönix Eckenheim e. V. erreichen wollen oder diesen auch als Verbindungsweg über die Brücke nutzen, stark befahrener Weg. Der Straßenbelag gleicht einem Schweizer Käse und ist eine direkte Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1280 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 466 Aktenzeichen: 66-5
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Starkregen im Bereich des WalnußwegesOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6779 entstanden aus Vorlage: OF 1022/10 vom 07.04.2025 Betreff: Starkregen im Bereich des Walnußweges Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie künftig der Lachegraben im Bereich des Walnußweges bezüglich Starkregenereignissen besser gepflegt werden kann; 2. wie die Aufnahmefähigkeit des Lachegrabens für Wasser deutlich erhöht werden kann. Dies jeweils umso mehr, als der Walnußweg durch den teils nicht gepflegten und nicht frei gehaltenen Lachegraben überschwemmt wird. Außerdem ist davon auszugehen, dass künftig noch mehr Oberflächenwasser aus den östlich davon gelegenen Wohngebieten anfällt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bahnsteigtreppe an der Homburger LandstraßeOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 07.04.2025 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Seit mehreren Monaten besteht bereits die Treppe, welche den Bahnsteig der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" mit der Omega-Brücke Homburger Landstraße verbindet. Leider ist sie aber noch immer nicht zur Nutzung freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die augenscheinlich fertiggestellte Treppenverbindung noch immer gesperrt ist und wann die Freigabe erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit schnellstmöglich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Weinstraße - HeckenüberstandOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 1025/10 vom 07.04.2025 Betreff: Weinstraße - Heckenüberstand Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Sträucher in der Weinstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass der Bürgersteig wieder vollständig nutzbar und als solcher erkennbar ist. Begründung: Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, sodass Fußgänger:innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1284 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Größere Abfalleimer im Bereich der „Dorflinde“ auf dem Gravensteiner-Platz aufstellenOMOB 822.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6782 entstanden aus Vorlage: OF 1026/10 vom 08.04.2025 Betreff: Größere Abfalleimer im Bereich der "Dorflinde" auf dem Gravensteiner-Platz aufstellen Vorgang: OM 5562/24 OBR 10; ST 1612/24 Der Magistrat wird gebeten, wie schon mit Anregung vom 04.06.2024, OM 5562, beantragt, den vorhandenen Abfallbehälter im Bereich der "Dorflinde" auf dem Gravensteiner-Platz gegen einen größeren (siehe Foto) zu ersetzen. Ebenfalls besteht der Bedarf für einen weiteren Behälter in der gleichen Größe in diesem Bereich. Begründung: Die verstärkte Frequenz an den ersten sonnigen Tagen in diesem Jahr hat auch ein erhöhtes Aufkommen an Abfall entstehen lassen (siehe Belegfoto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5562 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1612 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1119 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zeitnah beseitigenOMOB 822.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6783 entstanden aus Vorlage: OF 1028/10 vom 08.04.2025 Betreff: Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zeitnah beseitigen Der Magistrat wird dringend gebeten, die immer noch bestehenden Starkregenschäden auf den Wegen in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz vor dem F liegenden Künstlerzimmer zu beseitigen. Begründung: Die bisher erfolgte Sanierung des von Norden nach Süden verlaufenden Weges wurde begonnen, doch dann wurden die Arbeiten vollkommen unbegründet eingestellt. Um weitere Schäden zu verhindern, muss diese Sanierung umgehend fortgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1201 Antrag vom 07.10.2025, OF 1120/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7546 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeOMOB 1122.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 entstanden aus Vorlage: OF 1029/10 vom 08.04.2025 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Homburger Landstraße ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße eine zeitlich begrenzte unauffällige Geschwindigkeitsmessung per Viacount (o. Ä .) durchzuführen. Begründung: Es wird regelmäßig von Anwohnern berichtet, dass Autofahrer diese Tempo-30-Zone besonders in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Der besonders schmale Fußweg, die reduzierte Breite der Straße und die nahe Bebauung der Wohnhäuser wirken wie ein Schalltrichter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7752 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kindernet künftig auch für den Schülerladen Dachsburg nutzenOMOB 1122.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6785 entstanden aus Vorlage: OF 1031/10 vom 07.04.2025 Betreff: Kindernet künftig auch für den Schülerladen Dachsburg nutzen Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. schnellstmöglich Anmeldungen im Kindernet für den Schülerladen Dachsburg für das Schuljahr 2025/2026 und folgende zu ermöglichen; 2. sollte das Kindernet nicht verfügbar sein, ab sofort auch Anmeldungen beispielsweise per E-Mail über kindernetfrankfurt.amt40@stadt-frankfurt.de zu berücksichtigen. Begründung: Es ist Eile geboten. Die Nachfrage nach Hortplätzen ist nach neuesten Erkenntnissen vor Ort deutlich größer als gedacht. Neben dem vorgesehenen Runden Tisch ist deshalb auch dringend die Anmeldemöglichkeit im Kindernet für den Schülerladen Dachsburg für die kommenden Schuljahre zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1409 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40-4
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Runder Tisch für den Schülerladen DachsburgOMOB 1122.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6786 entstanden aus Vorlage: OF 1032/10 vom 07.04.2025 Betreff: Runder Tisch für den Schülerladen Dachsburg Der Magistrat wird gebeten, 1. schnellstmöglich den im Ausschuss für Bildung und Schulbau der Stadtverordnetenversammlung besprochenen Runden Tisch für den Schülerladen Dachsburg einzuberufen; 2. dabei auch a) die zwei bisherigen Fachkräfte des von der Schließung betroffenen Schülerladens; b) die Elternvertretung aus Berkersheim; c) die Vertretung der Berkersheimer Grundschule; d) die Berkersheimer Kinderbeauftragte und Sozialbezirksvorsteherin sowie die Stadtbezirksvorsteherin; e) die Vertretung eventueller künftiger Trägervereine einzuladen. Begründung: Es ist große Eile geboten. Die Nachfrage ist größer als angenommen. Ein Problem dabei ist, dass es im Kindernet bisher keine adäquate Anmeldemöglichkeit gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40-4
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kinder- und Jugendarbeit in Berkersheim verbessernOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6787 entstanden aus Vorlage: OF 1033/10 vom 07.04.2025 Betreff: Kinder- und Jugendarbeit in Berkersheim verbessern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten und der Sozialbezirksvorsteherin die Kinder- und Jugendarbeit in und für Berkersheim zu verbessern. Von besonderer Bedeutung dabei sind folgende Themen: 1. offene Fragen bezüglich des gekündigten, jedoch dringend weiterzuführenden Schülerladens Dachsburg; 2. ein weiterhin fehlender Jugendtreff; 3. eine Aufsuchende Jugendarbeit. Begründung: Berkersheim darf auch bezüglich dieser Aspekte nicht vernachlässigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1200 Aktenzeichen: 51
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Berkersheimer EhrenmalOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6788 entstanden aus Vorlage: OF 1034/10 vom 07.04.2025 Betreff: Berkersheimer Ehrenmal Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Zuständigkeiten für das Denkmal im Klingenfeld bestehen; 2. wie das Denkmal und dessen Standort an der Hanglage künftig erhalten, gesichert und gepflegt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648 Antrag vom 06.10.2025, OF 1125/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7538 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-3
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller SachstandOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 entstanden aus Vorlage: OF 1035/10 vom 07.04.2025 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über den aktuellen Sachstand bezüglich der medizinischen Versorgung in Berkersheim zu berichten. Begründung: Seit über dreizehn Jahren verfügt Berkersheim mit seinen knapp 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über keinen kassenärztlichen Hausarztsitz mehr. Dieser beklagenswerte Zustand konnte bislang leider nicht geändert werden. Der Ortsbeirat 10 setzt sich weiter für einen kassenärztlichen Hausarztsitz in Berkersheim ein und bittet daher um aktuelle Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113 Antrag vom 19.08.2025, OF 1098/10 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7259 Antrag vom 14.12.2025, OF 1196/10 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7912 Aktenzeichen: 53-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10OMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6790 entstanden aus Vorlage: OF 1036/10 vom 06.04.2025 Betreff: Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Bundesnetzagentur anzufragen, ob die Deutsche Post im Ortsbezirk 10 das Postgesetz einhält, das besagt "So muss es in Gemeinden ab 2.000 Einwohnern mindestens eine Filiale geben. Bei einer Größe von 4.000 Einwohnern darf die nächste Filiale in zusammenhängenden Wohngebieten nicht mehr als zwei Kilometer entfernt sein." Begründung: Die Schließung der Postagentur in der Steinkleestraße erfordert von vielen Mitbürger:innen erhebliche Wege für ihre Postversorgung. Das ist insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen schwierig darzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1264 Aktenzeichen: 30-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ampeln mit akustischem BlindensignalOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6791 entstanden aus Vorlage: OF 1037/10 vom 07.04.2025 Betreff: Ampeln mit akustischem Blindensignal Der Magistrat wird gebeten, in Eckenheim und Preungesheim verstärkt Ampeln mit akustischen Blindensignalen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen und diese nach Erfordernis wiederherzustellen. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Der Bedarf ist hoch. Leider fallen immer wieder defekte Ampeln nicht rechtzeitig auf, beispielsweise die Ampelanlagen mit akustischen Signalen von und zur U5-Haltestelle "Ronneburgstraße". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1447 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Behindertengerechtes Halten an BushaltestellenOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6792 entstanden aus Vorlage: OF 1038/10 vom 07.04.2025 Betreff: Behindertengerechtes Halten an Bushaltestellen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Busfahrer:innen insbesondere an den barrierefrei umgebauten Bushaltestellen generell so anhalten, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen sind, auch ohne fremde Hilfe ein- bzw. aussteigen können. Begründung: Das Einsteigen in einen Bus und insbesondere das Aussteigen erweisen sich als höchst schwierig, sogar gefährlich, wenn der Abstand zwischen Bus und Haltestellenkante zu weit ist. Dies erschwert somit unnötig die Nutzung des ÖPNV, zulasten der betroffenen Bürger:innen. Regelmäßige Sensibilisierungen des Fahrpersonals sind zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1283 Aktenzeichen: 92-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am DorfgartenOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulhofgestaltung in der Michael-Ende-SchuleOMOB 722.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6794 entstanden aus Vorlage: OF 502/7 vom 08.04.2025 Betreff: Schulhofgestaltung in der Michael-Ende-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, die Wünsche zur Schulhofgestaltung der Michael-Ende-Schule, wie vor mehreren Jahren verbindlich zugesichert, endlich zu realisieren. Von der Schulgemeinde wurde gewünscht: - Versetzung der TT-Platten, - die Installation von zwei niedrigen Fußballtoren, - die Installation eines Basketballkorbs, - die Auftragung eines Schachbrett-Spielmusters auf dem Schulhof. Gewünschte größere Veränderungen für den Schulhof wären die Entsiegelung eines Teils der Fläche und die Montage weiterer kindgerechter Kletterelemente. Begründung: Die Qualität des Pausenaufenthalts soll durch die vorgeschlagenen Maßnahmen gesteigert werden und den Schulkindern Spielangebote für die Pausen machen. Die Schulhofgestaltung ist elementar, weil sich die Situation in den Pausen durch die deutliche Zunahme der Schülerzahlen ohne Flächenzuwachs zuspitzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machenOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 08.04.2025 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Vorgang: B 83/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhausverwaltung möglich ist. Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatzentscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung vonseiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte es bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll genutzt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räumen für MitarbeiterInnen, in denen Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet und die gleichzeitig auch als Pausenräume für das Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis maximal zweijährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 64-3
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schutz der Pflanzenwelt in den Rödelheimer ParksOMOB 722.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6796 entstanden aus Vorlage: OF 504/7 vom 08.04.2025 Betreff: Schutz der Pflanzenwelt in den Rödelheimer Parks Die Parks in Rödelheim sind für viele Menschen eine Oase und beherbergen neben einer besonderen Pflanzenwelt im Solmspark auch schützenswerte Rosen im Rosengang im Brentanopark. Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Rosen und andere Blühpflanzen nicht gedeihen konnten. Ein Grund dafür war auch das Verhalten der Parkbesucher*innen - vermutlich aus Unwissenheit - durch Spielen und Trampeln auf den Beeten, intensive Nutzung der Wiesen auch in sensiblen Bereichen und durch Hundeexkremente. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: - Damit der "Rosengang" im Brentanopark wieder gedeihen kann, sollen so schnell wie möglich, spätestens aber zur Pflanzperiode 2026, Hinweisschilder die verschiedenen Zielgruppen (Hundebesitzer*innen, Eltern von spielenden Kindern, etc.) darauf aufmerksam machen, dass die Rosen sehr empfindlich sind, und durch übermäßige mechanische Beanspruchung und Hundeexkremente gefährdet werden; - im Solmspark sollen die besonderen Blumen durch freundliche und kreative Hinweise, die Wiesen in sensiblen Bereichen nicht zu betreten, geschützt werden; - die Umsetzbarkeit von Naturführungen in den Parks - ggf. mit weiteren Kooperationspartner*innen - soll geprüft und darüber berichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigenOMOB 722.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6797 entstanden aus Vorlage: OF 506/7 vom 08.04.2025 Betreff: Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen Die Rödelheimer Landstraße ist zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Breitenbachstraße seit einiger Zeit besonders stark beansprucht: Baustellenfahrzeuge, Umzugs-Lkws, Möbelanlieferungen und falsch oder nur halb richtig parkende Autos behindern den Verkehr von Autos, Fahrrädern und Bussen. Durch den Zuzug der neuen Nachbar*innen im Schönhofviertel und die unzureichende ÖPNV-Anbindung wird der Individualverkehr erwartbar weiter zunehmen, auch wenn die Baustellen- und Umzugswagen nach Fertigstellung der Wohnungen und dem Einzug in diese sicher weniger werden. Auch für die Busse der Linie M 72 ist ein problemloses Durchfahren und damit einhergehend mutmaßlich eine Einhaltung des Fahrplans bereits erschwert. Darüber hinaus machen Anwohner*innen darauf aufmerksam, dass es durch wildes Parken und damit einhergehende Sichtbehinderung kaum möglich sei, aus den Einfahrten für Hof-Parkplätze an der nördlichen Seite der Straße auszufahren. Es wurden zwar bereits vielfach Abpollerungen vorgenommen, trotzdem parken Autos "halblegal" auf Bordsteinen und/oder den unmöglichsten Stellen der Straße. Die Poller stehen teilweise schief bzw. sehen aus, als habe dort jemand unsachgemäß versucht, diese zu entfernen. 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach Beendigung des Großteils der Bauarbeiten im Schönhofviertel (auf die Fertigstellung des Tunnels zur City West sollte hierbei nicht gewartet werden) auch die Rödelheimer Landstraße zu ertüchtigen, durch: - Ausbesserung, ggf. Erneuerung der Straßenoberfläche, - Fahrbahn- und Fahrradwegmarkierungen ohne scharfe Kurven an den Bäumen, - eindeutig gekennzeichnete Parkbuchten für Autos, ggf. mit Abpollerungen, um "wildes Parken" zu erschweren und dies zu kontrollieren. 2. Kurzfristig wird der Magistrat gebeten, die unübersichtliche Situation, z. B. vor den Hausnummern 38 bis 40, ad hoc zu verbessern, z. B. durch: - Reparatur/Erneuerung der Poller, - vermehrte Parkraumkontrollen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 606 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsberuhigung Eschborner LandstraßeOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6798 entstanden aus Vorlage: OF 507/7 vom 08.04.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Vorgang: OF 307/7 23 Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Eschborner Landstraße zu veranlassen, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke, beispielsweise durch Teilaufpflasterungen/Schwellen (Kölner Teller) oder Fahrbahnverengungen. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School im Juni 2023 konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display vorgeschlagen. Wie aus der Presse zu erfahren war (FR vom 21.02.2025) wurden diese Ideen jedoch verworfen. Schulleitung und Elternvertretung zeigen sich zu Recht unzufrieden, dass nichts an der für die Kinder gefährlichen Situation verändert wird. Von einer dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) stark belastet sind, sowie die Radfahrenden, die diese Straße auf dem Weg nach Eschborn passieren müssen. Anhang: Abbildungen zur Verdeutlichung, Seite 2 Fotos: Stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1460 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schwimmbetrieb im Panoramabad bis zur Eröffnung vom Main Bad Bornheim aufrechterhaltenOMOB 422.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6799 entstanden aus Vorlage: OF 493/4 vom 05.04.2025 Betreff: Schwimmbetrieb im Panoramabad bis zur Eröffnung vom Main Bad Bornheim aufrechterhalten Vorgang: OM 5055/16 OBR 4; ST 871/16; M 106/17 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass wie im Magistratsvortrag vom 19.05.2017, M 106, sowie mit Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 871, versprochen, erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bades der Standort Inheidener Straße (Panoramabad) seitens der Frankfurter BäderBetriebe aufgegeben wird. Begründung: Seit Beginn der Planung für das neue Bad dringen die aktuellen Nutzer wie Vereine und regelmäßige Besucher zusammen mit dem Ortsbeirat darauf, dass ein durchgehendes Schwimmangebot in Bornheim sichergestellt wird. Dies wurde den Bürgerinnen und Bürgern auch stets zugesichert. Anfang April 2025 wurde nun jedoch die Öffentlichkeit über die Homepage der Frankfurter BäderBetriebe informiert, dass ab dem 22. April 2025 das Panoramabad geschlossen bleibt, für das neue Bad jedoch noch weiterhin der Eröffnungstermin aussteht. Auch mit der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V. konnte trotz ihres Bemühens noch keine neue Regelung vereinbart werden. Dies widerspricht den genannten Zusicherungen über einen nahtlosen Übergang zur Nutzung vom alten Schwimmbad an den neuen Standort. (Homepage der BäderBetriebe Frankfurt) (Homepage der TG Bornheim) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5055 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 871 Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 106 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1213
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische SchuleOMOB 422.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6800 entstanden aus Vorlage: OF 495/4 vom 08.04.2025 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Wie der Presse zu entnehmen war, liegen mittlerweile Umwelt-, Verkehrs-, Artenvielfalt- und Bodengutachten zum Festplatz als Baugrund für die Europäische Schule vor. Der Magistrat wird gebeten, diese Gutachten im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Bei dem beabsichtigten Neubau der Europäischen Schule handelt es sich um eines der größten Bauvorhaben der letzten Jahrzehnte in diesem Bezirk. Aus Gründen der Transparenz, der Mitsprache und des öffentlichen Interesses sind die Gutachten der Öffentlichkeit in den betreffenden Ortsbeiräten vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellenOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6801 entstanden aus Vorlage: OF 496/4 vom 08.04.2025 Betreff: Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellen Vorgang: E 217/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, die Bernemer Kerwegesellschaft bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "Bernemer Mittwoch" am 13. August 2025 auf der oberen Berger Straße im Rahmen der Bernemer Kerb zu unterstützen. Die Maßnahme soll umgehend durch die Stabsstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von der Kerwegesellschaft geschätzte 85.000 Euro. Das Geld ist schnellstmöglich an die Bernemer Kerwegesellschaft auszuzahlen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Geschehnislage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für den Bernemer Mittwoch angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es der Kerwegesellschaft bei einer solchen Summe nicht möglich, in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sieht der Ortsbeirat darin die effektivste Lösung, um eine Absage des Bernemer Mittwochs 2025 zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 217 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1233
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichtenOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6802 entstanden aus Vorlage: OF 497/4 vom 02.04.2025 Betreff: Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche vor der Ausfahrt der Heidestraße 120 A bis K um einen bis 1,5 Meter zu erweitern bzw. den Parkwinkel entsprechend zu versetzen, um eine sichere Ausfahrt zu ermöglichen. Begründung: Die Heidestraße ist an dieser Stelle sehr eng. Es kommen parkende Fahrzeuge auf beiden Seiten der Heidestraße hinzu: auf der rechten Seite stehen die Fahrzeuge auf der Straße, während auf der linken Seite Gehwegparken erlaubt ist. Die aktuelle Sperrfläche umfasst lediglich den Bereich der Ausfahrt. Somit ist der Winkel für die Ausfahrt sehr eng und das Abbiegen auf die Heidestraße häufig nicht möglich. Eine größere Sperrfläche südlich der Ausfahrt (siehe Bild) würde den Winkel für Ausfahrende so vergrößern, dass die Ausfahrt wieder reibungslos möglich wäre. Quelle: Google Maps Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1327
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer UhrtürmchenOMOB 422.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6803 entstanden aus Vorlage: OF 498/4 vom 30.03.2025 Betreff: Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine (teilweise) Sperrung der Zufahrten zum Bornheimer Wochenmarkt an Samstagen möglich ist. Um das Fortkommen flüssig zu halten und gefährliche Verkehrssituationen zu minimieren, könnten die Zufahrten Wiesenstraße und Spessartstraße für den individuellen Pkw-Verkehr gesperrt werden. Zu- bzw. Durchfahrt sollten nur die Marktbeschicker, Rettungsfahrzeuge und Anwohnende erhalten. Denkbar ist, die Wirkung dieser Maßnahmen in einer mehrmonatigen Testphase zu prüfen. Begründung: Sehr häufig wird dem Ortsbeirat geschildert, welche drangvolle Enge insbesondere an Samstagen auf der Berger Straße und rund um den Bornheimer Wochenmarkt herrscht. Dabei kommt es zu gefährlichen Situationen und teilweise rücksichtslosem Verhalten, wenn sich zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende an diesen Engstellen begegnen. Um das Schlendern auf der Berger-Einkaufsstraße und dem Wochenmarkt in entspannterer und sicherer Atmosphäre weiterhin genießen zu können, wäre die zeitweise Herausnahme von fahrenden und parkenden Pkws ein probates und von zahlreichen Bürger*innen gefordertes Mittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimOMOB 422.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6804 entstanden aus Vorlage: OF 500/4 vom 07.04.2025 Betreff: Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim Der Magistrat wird gebeten, die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH aufzufordern, die Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim zeitnah barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 umzugestalten. Begründung: Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bittet der Ortsbeirat um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, sodass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1679 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer LandstraßeOMOB 422.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6805 entstanden aus Vorlage: OF 503/4 vom 08.04.2025 Betreff: Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Ratsweg vor der Abbiegung zur Autobahn 661 und an der Hanauer Landstraße, Linksabbieger Richtung Bornheim, Fahrbahntrenner angebracht werden können. Begründung: Die Fahrbahn des Ratsweges wird einspurig zur Ratswegbrücke geführt, was regelmäßig zu einem Rückstau führt. Die Hanauer Landstraße wird zweispurig zum Ratswegkreisel geführt, wobei es ebenso zu Rückstauungen kommt. Beide Situationen werden von Dränglern ausgenutzt, die die jeweilige Nachbarspur nutzen, um erst an dem Stau vorbeizufahren, um dann verkehrswidrig vor dem Stau einzuscheren. Durch dieses verkehrswidrige Verhalten kommt es zu noch längeren Staus und Wartezeiten der sich ordentlich verhaltenden Verkehrsteilnehmer sowie zu gefährlichen Situationen. Durch Fahrbahntrenner, wie sie auch schon im unteren Teil des Ratsweg Verwendung finden, könnte dieses Verhalten unterbunden und der Verkehr insgesamt staufreier abgeleitet werden. Dies würde auch zu weniger Umweltemissionen führen und die gesamte Verkehrssituation im ohnehin schon belasteten südöstlichen Teil Frankfurts entspannen (Beispielbilder anbei). Ratsweg/A 661 Hanauer Landstraße, Abbieger Richtung Bornheim Beispielbild für Fahrbahntrenner Quelle: jeweils Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellenOMOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6806 entstanden aus Vorlage: OF 505/4 vom 17.04.2025 Betreff: Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen Vorgang: E 217/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, das 20. Bernemer Weinfest vom Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "20. Bernemer Weinfest" auf der Berger Straße im Rahmen des 20. Bernemer Weinfest zu unterstützen. Die Maßnahme soll umgehend durch die Stabsstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. geschätzte 85.000 Euro. Das Geld ist schnellstmöglich an den Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. auszuzahlen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Geschehnislage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für das 20. Bernemer Weinfest angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. bei einer solchen Summe nicht möglich, in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sieht der Ortsbeirat darin die effektivste Lösung, um eine Absage des 20. Bernemer Weinfestes 2025 zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 217 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1394
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizierenOMOB 722.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 entstanden aus Vorlage: OF 1169/6 vom 26.02.2025 Betreff: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Vorgang: OM 1325/22 OBR 6; ST 913/22 In der Pressekonferenz am 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Stadträtin Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt-Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfindens im Stadtteil Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser Straße und Bolongarostraße sorgen seit Jahren für Beeinträchtigungen der Anwohner. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Anregungsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurde um Kontrollen im Bereich der Leverkuser Straße gebeten, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongarostraße ausgeweitet wurden. Aus den Kontrollen resultierten Einleitungen von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913). Darüber hinaus teilte der Magistrat in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den beiden genannten Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongarostraße sowie der Leverkuser Straße auszuweiten; - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z. B. aus der Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913, einzubetten, um die sicherheitspolitische Lage im gesamten Stadtteil (u. a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern; - die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1258 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Straßensanierung AltSossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreibenOMOB 722.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6808 entstanden aus Vorlage: OF 1209/6 vom 26.02.2025 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstraße (Alt-Sossenheim/Westerbachstraße) saniert. Dabei wurde der im Betreff genannte Teilabschnitt nicht miteinbezogen. Dies mag auch daran gelegen haben, dass man die aufwendigere Brückensanierung (über den Sulzbach) zunächst nicht durchführen wollte. Seinerzeit erfolgten an dieser Stelle bereits Gespräche mit dem zuständigen Fachamt sowie dem städtischen Stadtbezirksvorsteher. In den beschriebenen Gesprächen wurden bereits auch erste Ideenansätze entwickelt, die eine leicht veränderte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen. Dabei wird Sorge getragen, dass sich trotz der Verschwenkung die Parzellierung von bestehenden Grundstücken nicht verändert. Diese Fahrbahnveränderung erachteten die damaligen Funktionsträger als sinnig, um die entsprechenden Fußwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite beidseitig zu führen. Derzeit ist ein Fußweg mit Kinderwagen oder Rollator kaum begehbar. Mittlerweile hat sich der Zustand mangels damaliger Sanierung derart verschlechtert, dass tiefe Spurrillen, die unter den Asphalt reichen, entstanden sind. Insbesondere die immer schwerer werdenden Busse sowie Lkws sorgen mangels Sanierung für große Erschütterungen im Bereich der umliegenden Häuser. Diese Erschütterungen führen auch zu Rissen am Immobilienbestand der Anwohner. Es muss daher dringend eine zeitnahe Sanierung des genannten Straßenabschnitts mit verändertem Fahrbahnverlauf bzw. veränderter Fahrbahnschwenkung unter Einbeziehung der oben genannten Ideenansätze erfolgen. Die Sanierung kann unabhängig von der Neugestaltung der Stadtteilmitte durchgeführt werden, da sich die Parzellierung der vorhandenen Grundstücke nicht ändert. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt-Sossenheim/Ecke Lindenscheidstraße - Alt-Sossenheim/Ecke Michaelstraße zeitnah zu veranlassen; 2. dabei nicht nur die Asphaltschicht, sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der Bodenwellen instand zu setzen; 3. bei der Sanierung des genannten Straßenabschnitts zugehörige Ideengebungen (wurden bei der Sanierung der restlichen Teilstücke der Straße Alt-Sossenheim zwischen Fachamt und Stadtbezirksvorsteher erörtert) einzuarbeiten, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen, um beidseitig einen nutzbaren Fußweg zu ermöglichen und den Immobilienbestand der Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1306 Antrag vom 05.10.2025, OF 1295/6 Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1285 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Griesheim: Mainuferweg für alle - Rücksicht macht Wege breitOMOB 722.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6809 entstanden aus Vorlage: OF 1189/6 vom 30.03.2025 Betreff: Griesheim: Mainuferweg für alle - Rücksicht macht Wege breit Vorgang: OM 4000/23 OBR 6; ST 2113/23 1. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Piktogramme, welche in der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2113, zugesagt wurden, aufgebracht wurden und bereits durch die Witterung völlig verschwunden sind, oder ob es vergessen wurde, die Piktogramme aufzubringen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Piktogramme zu erneuern bzw. umgehend aufzubringen. 3. Der Magistrat wird gebeten, nicht nur die Piktogramme an der Staustufe und am Bürgermeister-Schubert-Park anzubringen, sondern ein weiteres Piktogramm nahe dem Denkmal am Ende der Hafnerstraße anzubringen. Begründung: Siehe Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4000, aus der die Stellungnahme ST 2113 hervorgeht. Ein weiteres Piktogramm nahe des Denkmals am Ende der Hafnerstraße würde die Fahrrad- und Scooterfahrenden, die an dieser Stelle auf den Mainuferweg über die Hafnerstraße kommen, ebenfalls darauf aufmerksam machen, auf dem Mainuferweg Rücksicht auf andere Wegnutzer und -nutzerinnen zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4000 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2113 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1308 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Höchst: Nutzung Neues SchlossOMOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6810 entstanden aus Vorlage: OF 1191/6 vom 06.04.2025 Betreff: Höchst: Nutzung Neues Schloss Der Magistrat wird gebeten, sich beim Besitzer des Neuen Schlosses in Höchst für eine sinnvolle Nutzung einzusetzen und darüber zu berichten. Mögliche Nutzungen könnten zum Beispiel eine Seniorenwohnanlage, eine Kita oder ein Mehrgenerationenh aus sein. Begründung: Der andauernde Leerstand ist eine Verschwendung und schadet dem Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1615 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-4
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzenOMOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 entstanden aus Vorlage: OF 1192/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken; - Am Rosengarten; - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, sodass ein Fahren aus den Straßen Am Mainplacken, Am Rosengarten und aus der Bildäckerstraße auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindernOMOB 722.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6812 entstanden aus Vorlage: OF 1193/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken in der Mainzer Landstraße zwischen Hausnummer 764 und der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle verhindert werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1136 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließenOMOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375 Antrag vom 25.01.2026, OF 1452/6 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8156 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des LachegrabensOMOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6814 entstanden aus Vorlage: OF 1195/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern. Begründung: Die Wege im beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern stecken bleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betroffenen Stellen sollten so ausgebessert und/oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuernOMOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6815 entstanden aus Vorlage: OF 1196/6 vom 05.04.2025 Betreff: Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuern Der Magistrat wird gebeten, den ursprünglichen Teerbelag auf der Sossenheimer Unterfeldbrücke zu erneuern oder mit einem rutschfesten Alternativbelag aufzufrischen. Begründung: Der Teerbelag der Sossenheimer Unterfeldbrücke ist in der Gehwegmitte bereits so verschlissen, dass an dieser Stelle der Eisenbelag durchkommt. Dieser kann sich an Regentagen als sehr rutschig erweisen. Dies sollte durch einen neuen stabilen Belag verhindert werden. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-6
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchtenOMOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6816 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten Der Magistrat wird gebeten, den Denisweg zwischen der neuen Kleinfeldspielanlage des FV Alemannia 08 Nied und der Fußgängerbrücke zu beleuchten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Denisweg auf einer der bevorzugten Trassenvarianten für die Radschnellverbindung FRM 3 von Wiesbaden nach Frankfurt liegt und es an dieser Stelle in Zukunft zu Baumaßnahmen kommen könnte. Begründung: Die am 21.03.2025 vom Oberbürgermeister eröffnete Kleinfeldspielanlage oberhalb des Spielfeldes des FV Alemannia 08 Nied erfreut sich bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Allerdings ist der Weg dorthin ab der Fußgängerbrücke gerade an Winterabenden sehr dunkel. Es wurde von Eltern angeregt, in diesem Bereich Lampen anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1210 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4OMOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6817 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 1. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser der Mainzer Landstraße 750 bis 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen und die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolzplatz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seitdem selbst überlassen und verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Menschen vorbei laufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalgeschützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 bis 24 der städtischen Wohnungsbaugesellschaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1398 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.