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Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zeitnah beseitigen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
39 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zu beseitigen. Dies ist notwendig, um weitere Schäden zu verhindern und die Sanierung fortzuführen.

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Anregung

Der Magistrat wird dringend gebeten, die immer noch bestehenden Starkregenschäden auf den Wegen in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz vor dem Künstlerzimmer zu beseitigen.

Begründung

Die bisher erfolgte Sanierung des von Norden nach Süden verlaufenden Weges wurde begonnen, doch dann wurden die Arbeiten vollkommen unbegründet eingestellt. Um weitere Schäden zu verhindern, muss diese Sanierung umgehend fortgeführt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2025Sie sind hier
    OMOM 6783Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zeitnah beseitigen
    Direktanregung
  2. 21. Juli 2025STST 1201Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zeitnah beseitigenStellungnahme
  3. 7. Oktober 2025OFOF 1120/10Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigenOrtsbeiratsantrag · FDP
  4. 21. Oktober 2025OMOM 7546Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigenDirektanregung
  5. 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 166Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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