Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger zur die Eduard-Rüppel-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen.
Begründung
Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugen nicht mehr gestattet, an der Höhe der Eduard-Rüppel-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger zur die Eduard-Rüppel-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme