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- Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur FrankenfurtOMOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6818 entstanden aus Vorlage: OF 1199/6 vom 06.04.2025 Betreff: Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, eine bessere Beschilderung für Radfahrende in Richtung Stadtmitte auf der Straße Zur Frankenfurt vorzunehmen. Der Ortsbeirat schlägt vor, dass an den Einmündungen der Straßen Am Auerborn und Am Ruhestein den Radfahrenden mittels Verkehrszeichen 301 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Vorfahrt gewährt wird, um so mehr Klarheit und eine höhere Verkehrssicherheit zu schaffen. Begründung: Die bisherige Beschilderung ist verwirrend, denn an der Einmündung zur Straße Am Auerborn wird eine generelle Vorfahrtstraße (Verkehrszeichen 306 StVO) ausgewiesen, also eine längere Strecke mit Vorfahrt für Radfahrende angekündigt. Schon bei der nächsten Einmündung wird aber mit einem relativ kleinen Schild (Verkehrszeichen 205 StVO) die Vorfahrt wieder genommen, ohne dass mit dem korrekten Verkehrszeichen (Verkehrszeichen 307 StVO) die generelle Vorfahrtstraße zuvor beendet wurde. An der nächsten Kreuzung folgt dann noch ein Stoppschild. Während Radfahrende zunächst in den Glauben versetzt werden, freie Fahrt zu haben, wird ihnen dies gleich anschließend mit zwei unterschiedlichen Schildern wieder genommen. Das dient nicht der Verkehrssicherheit (siehe Fotos). (Fotos: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1298 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anlage von BlühstreifenOMOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6819 entstanden aus Vorlage: OF 1208/6 vom 06.04.2025 Betreff: Anlage von Blühstreifen Der Magistrat wird gebeten, Blühstreifen in geeigneten Straßenabschnitten des Frankfurter Westens anzul egen. Infrage kommen dafür zum Beispiel die Grünfläche in der Mitte des Dalberg-Kreisels, rund um das dort aufgestellte Kunstwerk (in Absprache mit der Künstlerin), die Königsteiner Straße nördlich der Eisenbahnbrücke und parallel zum Höchster Markt die Melchiorstraße zwischen Justinuskirchstraße und Antoniterstraße. Begründung: Die Anlage von Grünstreifen mit blühenden Blumen verbessert das Stadtbild und ist zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, weil die Blüten auch als Bienenweide dienen können. Hinzu kommt, dass unbepflanzte oder mehr oder minder vernachlässigte Erdstreifen armselig aussehen (siehe Foto), wie sich etwa an der Königsteiner Straße zeigt, und offensichtlich manche Mitbürger zum Abladen von Müll einlädt und damit eine ohnehin viel beklagte Entwicklung noch verstärkt. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1307 Aktenzeichen: 66-5
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterstützung für die Aktualisierung der Stadtteilbroschüre des Interkulturellen Familientreffs Sonnentau für den Frankfurter BergSTOB 822.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 649 Betreff: Unterstützung für die Aktualisierung der Stadtteilbroschüre des Interkulturellen Familientreffs Sonnentau für den Frankfurter Berg Der Magistrat stellt dem Interkulturellen Familientreff Sonnentau, der vom Haus der Volksarbeit e. V. betrieben wird, finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro für die Erstellung einer aktuellen Stadtteilbroschüre für den Ortsteil Frankfurter Berg zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.12.2024, OIB 363
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Budgetmittel zur Anschaffung von Kühlboxen durch die Frankfurter Tafel e. V.STOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 650 Betreff: Budgetmittel zur Anschaffung von Kühlboxen durch die Frankfurter Tafel e. V. Der Magistrat stellt der Frankfurter Tafel e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 7.200,00 Euro für die Anschaffung eines Tieflader-Kühlanhängers zur Verfügung. Diese Mittel waren zunächst für die Anschaffung von Kühlboxen vorgesehen (OIB 178). Aufgrund der Änderung hygienischer Vorgaben werden die Mittel nunmehr für die Anschaffung des o. g. Tieflader-Kühlanhängers eingesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2025, OIB 378
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1STOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Das Planungsrecht auf dem o.g. Grundstück wird, wie in der Anregung OM 6448 zutreffend ausgeführt, durch den Bebauungsplan NW 103c geregelt. Als Art der baulichen Nutzung ist für das Grundstück Praunheimer Weg 1 ein Mischgebiet festgesetzt. Dementsprechend ist eine gastronomische Nutzung auf dem Grundstück allgemein zulässig und wird von Seiten des Magistrats weiterhin ausdrücklich begrüßt. Eine Festsetzung, welche die Unterbringung von Einzelhandel und Dienstleistung in Erdgeschossbereichen vorschreibt oder regelt, ist im o.g. Bebauungsplan nicht enthalten. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Fragen des Ortsbeirats wie folgt: Zu Ziffer 1.: Der Magistrat wird die Bauherrschaft im Rahmen der Bauberatung über den Wunsch des Ortsbeirats informieren und eine Vorstellung des Bauvorhabens durch die Bauherrschaft im Ortsbeirat anregen. Die Bauherrschaft ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Zu Ziffer 2.: Entsprechend der Festsetzung als Mischgebiet ist auf dem Grundstück die Errichtung sowohl von Wohnungen als auch von nicht wesentlich störenden gewerblichen Betrieben sowie der übrigen Nutzungen gemäß § 6 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig, sofern gewährleistet wird, dass das Mischungsverhältnis gewahrt bleibt. Lediglich Vergnügungsstätten sind planungsrechtlich als Nutzung ausgeschlossen. Die Entscheidung, welche der hier zulässigen Nutzungsarten realisiert werden soll, liegt letztendlich bei der Bauherrschaft. Für eine Auflage, welche eine gastronomische Nutzung vorschreibt, gibt es keine Rechtsgrundlage. Auch sonst kann der Magistrat hier rechtlich keinen Einfluss nehmen. Zu Ziffer 3.: Die Bäume sind im Bebauungsplan nicht gesichert. Der Magistrat begrüßt jedoch den Erhalt der ortsbildprägenden Bäume und wird sich um den Erhalt der Kastanien bemühen. Es gilt im Übrigen die Baumschutzsatzung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen Drosselbart?STOB 522.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 652 Betreff: a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen Drosselbart? Vorläufige Stellungnahme: Inzwischen ist beim Magistrat ein Nachtragsantrag für die Umnutzung der Schank- und Speisewirtschaft in eine Kindertagesstätte eingegangen. Derzeit finden Gespräche mit dem Bauherrn statt, um die Freifläche des Drosselbarts nicht nur für die Kindertagesstätte, sondern auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers zu öffnen. Außerdem soll das Projekt um ein stadtteilbezogenes Angebot erweitert werden. Der Magistrat wird einer Anpassung der Baulast, die derzeit die Nutzung der Freiflächen als Wirtschaftsgarten festlegt, erst dann zustimmen, wenn die vorgenannten Punkte geklärt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 970 Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 971
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkSTOB 522.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 653 Betreff: Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park Eine Umsetzung der Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" ist leider im Frühjahr 2025 nicht möglich. Bislang konnte noch nicht mit einer entsprechenden Planung begonnen werden. Für die Planungs- und Umsetzungsdauer ist in der Regel von ca. eineinhalb Jahren auszugehen. Neben den Planungs- und Abstimmungsphasen müssen innerstädtische Beschlüsse eingeholt und Vergabeverfahren durchgeführt werden. Bereits im Rahmen der Vorplanung werden der Ortsbeirat und die Kinderbeauftragte in den Prozess eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6446
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenSTOB 522.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 654 Betreff: Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringen Der Magistrat nimmt zur vorliegenden Anfrage des Ortsbeirats 10 wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Eine ergänzende Hinweisbeschilderung haben erhalten: - Barchfeldstraße - Ben-Gurion-Ring - Christoph-Knips-Straße - Friedrich-Fauldrath-Anlage - Gebrüder-Hommel-Anlage - Georg-Esser-Anlage - Gundelandstraße - Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage - Hugo Sinzheimer-Straße - Huswertstraße - Jaspertstraße - Jean-Monnet-Straße - Karl-von-Drais-Straße - Konrad-Hoenen-Weg - Kullmannstraße - Ludwig-Ruppel-Straße - Marianne-Beuchert-Platz - Martin-Zahn-Straße - Max-Leichter-Weg - Monchstraße - Schwabstraße - Sigmund-Freud-Straße - Sterlepperstraße - Walter-Hesselbach-Straße Zu Frage 2: Noch keine ergänzende Hinweisbeschilderung haben erhalten: - Adolf-Leweke-Straße - August-Schanz-Straße - Boßstraße - Braumannstraße - Casparistraße - Dörpfeldstraße - Fleckenbühlstraße - Friedrich-Stampfer-Straße - Grotefendstraße - Heinrich-Plett-Straße - Hochschildstraße - Julius-Brecht-Straße - Karl-Lachmann-Straße - Leutholdstraße - Matternstraße - Peter-Henlein-Straße - Porthstraße - Rauschenbachstraße - Robert-Gernhardt-Brücke - Rohlederstraße - Schliemannweg - Schwertmannstraße - Senefelderweg - Simon-Ochs-Straße - Theobald-Ziegler-Straße - Theodor-Thomas-Straße - Weilbrunnstraße - Zorbachstraße Zu Frage 3: Bedauerlicherweise kommt es seit längerem zu Verzögerungen bei der Erstellung, Lieferung und Montage der bestellten Straßennamen- und Zusatzschilder. Zu den bislang noch nicht mit Zusatzschildern ausgestatteten personenbezogenen Straßennamen wird die Hinweisbeschilderung bis Ende Juni 2025 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1097
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markierenSTOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 655 Betreff: Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markieren Der Magistrat hat die erforderlichen Arbeiten Mitte März 2025 abgeschlossen. Unter anderem wurden eine rote Markierung für den Radverkehr, Fahrradbügel, Stahlabweiser und Verkehrszeichen angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6338
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erstellung eines Detailkatasters für unterirdische VersorgungsleitungenSTOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 656 Betreff: Erstellung eines Detailkatasters für unterirdische Versorgungsleitungen Der Magistrat weist darauf hin, dass Netzdokumentation und Netzauskunft Aufgaben des jeweiligen Netzeigentümers oder Netzbetreibers sind. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, erfüllt diese Aufgaben nach geltendem Recht und orientiert sich dabei am Konzessionsvertrag mit der Stadt Frankfurt und den technischen Regelwerken der Versorgungswirtschaft. Für die Führung eines betreiberübergreifenden Leitungskatasters besteht derzeit keine gesetzliche oder technische Regelung. Bei geplanten Baumaßnahmen ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, dass eine entsprechende Leitungsauskunft bei den Netzbetreibern eingeholt wird. Dies stellt sicher, dass bei Bauvorhaben aktuelle Pläne zu Grunde gelegt werden. Die NRM bietet in diesem Zusammenhang einen Netzauskunft-Onlineservice an, der alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt. Damit kann dem Schutz der in Teilen kritischen Infrastruktur als auch berechtigten Auskunftsbegehren nachgekommen werden. Eine Veröffentlichung der Daten oder ein Zugang ohne berechtigtes Interesse sind durch das Regelwerk ausgeschlossen und nicht zulässig. Außerdem stellt die NRM den Ämtern der Stadtverwaltung in Frankfurt bei berechtigtem Interesse zu Planungs- und Koordinationszwecken einen Zugang zur Leitungsnetzdokumentation als Webdienst zur Verfügung. Dieser Zugang ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Netzauskunft für Anfragen zu Baugesuchen oder Planungszwecken an den Netzbetreiber. Ein weiterführendes Detailkataster, in welchem die gesamte Netzinfrastruktur abgebildet wird, ist hinsichtlich der Informationssicherheit und darüber hinaus insbesondere zum Schutz der kritischen Infrastruktur, abzulehnen. Die Durchführung von Probe- oder Suchgrabungen zur Einhaltung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bleibt erforderlich. Diese entfielen auch bei Führung eines Detailkatasters nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6414
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die Geschichte von Nida wiederbelebenSTOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 657 Betreff: Die Geschichte von Nida wiederbeleben Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt generell die Anregung und plant derzeit in ämterübergreifender Abstimmung die Umsetzung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sitzkissen für FriedhöfeSTOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 658 Betreff: Sitzkissen für Friedhöfe Grundsätzlich wird der Komfort der ergonomisch geformten Holzstühle in den Trauerhallen als gut und ausreichend für die Trauerfeiern erachtet, die in der Regel eine halbe Stunde dauern. Beschwerden wegen mangelnden Sitzkomforts sind in der Friedhofsverwaltung bisher nicht bekannt. Dennoch hat der Magistrat die Initiative des Ortsbeirates zur Anschaffung von Sitzkissen geprüft. Hierzu ist festzustellen: In der Trauerhalle Bergen befinden sich zehn, in der Trauerhalle Enkheim 83 Holzstühle. Selbst einfache Stuhlkissen kosten pro Stück mindestens fünf Euro. Dabei handelt es sich um dünne Auflagen ohne Befestigungsmöglichkeiten. Diese würden verrutschen, herunterfallen und schnell verschmutzen. Aus Sicht des Magistrats würden günstige Sitzauflagen zudem die Bequemlichkeit nicht signifikant verbessern. Sitzauflagen von etwas besserer Qualität sind deutlich teurer. Die vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellten Mittel reichen dafür nicht aus. Um alle Stühle mit Sitzkissen auszustatten müsste daher das Budget aufgestockt werden, da eine Finanzierung aus dem defizitären Gebührenhaushalt in Abwägung zu dem Nutzen und der erwarteten Haltbarkeit abgelehnt wird. Alternativ könnte die Anzahl der anzuschaffenden Sitzkissen reduziert und in der Trauerhalle Enkheim beispielsweise nur die ersten Reihen mit Sitzpolstern ausgestattet werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat sich mit dem Grünflächenamt hinsichtlich der Abstimmung der weiteren Vorgehensweise in Verbindung zu setzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.04.2024, OIB 314
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötigSTOB 122.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 659 Betreff: Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötig Zunächst sei darauf hingewiesen, dass das Zentrale Bürgeramt, die sechs dezentralen Bürgerämter sowie die vier Außenstellen uneingeschränkt allen Einwohnerinnen und Einwohnern, einschließlich derjenigen des Ortsbezirks Dornbusch, zur Verfügung stehen. Das Bürgeramt hat das Terminsystem in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich überarbeitet und optimiert. Dabei wurde unter anderem eine neue Termin- und Buchungssoftware implementiert. Zudem hat man unterschiedliche Buchungsmodi erprobt. Ziel dieser Maßnahmen war und ist es, die Terminerreichbarkeit und -verfügbarkeit weiter zu verbessern und etwaige Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Außerdem werden seit dem 01. März 2025 neue Freischaltungszeitpunkte getestet: Statt -wie bisher- Termine nur eine Woche im Voraus buchbar zu machen, erfolgt die Freigabe der Zeitslots nun bereits 14 Tage im Voraus. Zusätzlich zum täglich freigegebenen Kontingent steht ein weiteres Kontingent zur Verfügung, das jeweils montags manuell für die Folgewoche freigeschaltet wird. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass eine längere Vorausbuchungszeit regelmäßig zu einer höheren Anzahl nicht wahrgenommener Termine (No-Show-Rate) führt. Dies hat zur Folge, dass wertvolle Terminkapazitäten ungenutzt bleiben und somit nicht für andere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen, sodass das Buchungsfenster nicht beliebig erweitert werden kann. Überdies können zahlreiche Dienstleistungen des Bürgeramtes mittlerweile vollständig digital genutzt werden; ein Besuch des Bürgeramtes ist damit in vielen Fällen entbehrlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6408
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133STOB 122.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 660 Betreff: Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133 Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da die angefragte Stelle bereits von der Mainova verplant ist. Darüber hinaus befinden sich dort zahlreiche Trassen, welche eine Bepflanzung unmöglich machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6402
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schulen im Ortsbezirk 10“STOB 1022.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 661 Betreff: Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Schulen im Ortsbezirk 10" Der Magistrat kommt dem Anliegen des Ortsbeirats gerne nach und wird einen Termin mit der Ortsvorsteherin vereinbaren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6645
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußweg zwischen U-Bahn-Station „Ginnheim“ und UBahnStation „Niddapark“/SBahnStation „Ginnheim“ sanierenSTOB 122.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 662 Betreff: Fußweg zwischen U-Bahn-Station "Ginnheim" und U-Bahn-Station "Niddapark"/S-Bahn-Station "Ginnheim" sanieren Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Schadstellen (Pfützen) im beschriebenen Weg im ersten Halbjahr 2025 beseitigen. Ebenso wird der letzte Wegeabschnitt vor der genannten Stufe bezüglich der Höhe angeglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6400
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhaltenSTOB 222.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 663 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorläufige Stellungnahme: Ergänzend zu den bisherigen Stellungnahmen teilt der Magistrat mit, dass sich die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie verzögert. Die verkehrsplanerischen Berechnungen müssen angesichts der dynamischen Entwicklungen im Kaiserlei-Gebiet - insbesondere der künftig entstehenden Arbeitsplätze - an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden, um die Aussagekraft der Studie zur verkehrlichen Wirksamkeit der geplanten Infrastrukturmaßnahmen zu verbessern. Der Magistrat bedauert, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzenSTOB 222.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 664 Betreff: Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Markierung des Zebrastreifens erneuern. Geplant ist dies für das zweite Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6543
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hundeauslauffläche im Seehofpark begrünenSTOB 222.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 665 Betreff: Hundeauslauffläche im Seehofpark begrünen Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6459
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vermüllung um Altkleidercontainer verhindernSTOB 222.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 666 Betreff: Vermüllung um Altkleidercontainer verhindern Für Verunreinigungen im direkten Bereich sind vorrangig die Aufsteller:innen der Container verantwortlich und nur an zweiter Stelle die Grundstückseigentümer:innen. Die Kontaktdaten der Aufsteller:innen sind an den Containern angebracht. Der Altkleidercontainer in der Solmsstraße wurde vom DRK (Deutsches Rotes Kreuz e.V.) aufgestellt. Kontakt zum DRK kann unter https://www.drkfrankfurt.de/angebote/soziale-dienste/altkleidercontainer.html aufgenommen werden. Im vorliegenden Fall wurde das DRK bereits informiert. Sofern ein Altkleidercontainer auf einer öffentlichen Fläche im satzungsgemäßen Reinigungsbereich steht, beseitigt die Straßenreinigung der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) die Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter und stellt die Verkehrssicherheit wieder her. Informationen zu größeren Ablagerungen werden nach Bekanntwerden durch die FES gesammelt und innerhalb von maximal 4 Arbeitstagen beseitigt. Sollte es sich um verkehrsgefährdende Ablagerungen handeln, erfolgt die Beseitigung innerhalb von maximal 48 Stunden. In der Solmsstraße findet die Straßenreinigung derzeit einmal wöchentlich statt. Auf die Beschaffenheit und den Leerungsrhythmus der Container hat das Umweltamt keinen Einfluss. Die Zuständigkeit für Erlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Raum liegt beim Amt für Straßenbau- und Erschließung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6538
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Krähensichere Abfalleimer für den Tel-Aviv-PlatzSTOB 222.04.2025
S A C H S T A N D :Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025,ST 667Betreff:Krähensichere Abfalleimer für den Tel-Aviv-PlatzUnser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), wird die entsprechenden Papierkörbe mit den erforderlichen Behälterdeckeln nachrüsten.Diese Deckel haben lediglich drei Öffnungen - zwei Runde und eine schmale Längliche. Mit den etwas kleineren Öffnungen sollen die Krähen vom Plündern der Abfallbehälter abgehalten werden. Dennoch ist es möglich auch die üblichen Pizzaschachteln, Kaffeebecher usw. zu entsorgen.Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten wird die Anbringung voraussichtlich bis zu 8 Wochen dauern.Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden.Vertraulichkeit: Neindazugehörende Vorlage:Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025,OM 6363
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Fragen zum aktuellen Sachstand des Denkmals für Otto von BismarckSTOB 322.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 668 Betreff: Höchst: Fragen zum aktuellen Sachstand des Denkmals für Otto von Bismarck Zur Installation einer erklärenden Tafel: Der Magistrat schätzt das Engagement des Ortsbeirats, den Einfluss der Bismarckstatue im Stadtteil Höchst zu reflektieren, betont jedoch an dieser Stelle, dass erinnerungskulturelle Vorstellungen sich stetig im Wandel befinden. Während vor mehreren Jahren Gedenktafeln noch als Standard betrachtet wurden, sind in der Zwischenzeit, insbesondere auch mit Blick auf neue Generationen und ihr digitales Verständnis, andere Zugänge in Betracht gezogen worden. Ein Beispiel hierfür ist die Frankfurt History App, die, im Gegensatz zu einer Tafel, stets neuen historischen Erkenntnissen angepasst werden kann und über den begrenzten Platz einer Tafel hinaus über Frankfurter Geschichte(n) informiert. Die von der Kommission für Erinnerungskultur einberufene Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten der Erinnerungskultur, legt bei ihrer Überprüfung historisch belasteter Personen und Denkmale großen Wert darauf, deren historischer Komplexität und wissenschaftlichen Einordnung Rechnung zu tragen. Dies umfasst einen arbeits- wie auch zeitintensiven Prozess, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Zum Zustand der Skulptur und weiteren Vorgehensweise: Die Bronzeskulptur wurde gesichert und in einem städtischen Depot eingelagert. Über das weitere Verfahren und eine mögliche Wiedererrichtung informiert ein Bericht zum Antrag NR 1098, der die Ergebnisse der Tagung der Frankfurter Gedenkkommission enthält. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6305
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa WertheimSTOB 422.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 669 Betreff: Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim Der Magistrat empfiehlt, mit einer Edelstahltafel an Joseph Wertheim zu erinnern. Da bislang noch kein Textentwurf vorliegt, können die Kosten nur geschätzt werden. Das vom Ortsbeirat beschriebene Budget von bis zu 4000 Euro wäre jedoch ausreichend, um die empfohlene Edelstahltafel zu finanzieren. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat daher zunächst, eine OIB zu verfassen, um seinen Beitrag auch auf diese Weise zu dokumentieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6329 Antrag vom 06.06.2025, OF 524/4 Antrag vom 06.06.2025, OF 525/4 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7133 Antrag vom 08.02.2026, OF 593/4 Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1397
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vertikalbegrünung Museum für Moderne Kunst (MMK)STOB 522.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 670 Betreff: Vertikalbegrünung Museum für Moderne Kunst (MMK) Ergänzend zu den bereits erfolgten Stellungnahmen hinsichtlich der Themen Denkmalschutz und Architekturschutz kann mitgeteilt werden, dass weiterhin beide beteiligten Stellen ihre Zustimmung nicht erteilen würden, da der Wunsch einer Begrünung bautechnisch nicht umsetzbar ist, ohne die Gebäudeflucht nachhaltig zu verändern und dies der ursprünglichen Gestaltungsidee massiv entgegenstehen würde. Die Fassaden des MMK sind, auch wenn sie in großen Flächen geschlossen sind, gestaltprägend. Ein großflächiges Zubauen, Verdecken oder Bepflanzen würde das Erscheinungsbild massiv verändern, ganz abgesehen von den einhergehenden erheblichen Einschränkungen und Änderungserfordernissen für den bestehenden öffentlichen Straßenraum. Die Idee der Fassadenbegrünung, wie in der Ortsbeiratsanfrage vorgeschlagen, bei einer Traufhöhe von ca. 20 Metern, müsste über eine haushohe, freistehende Konstruktion umgesetzt werden, die lediglich über Verankerungen am Boden und am Dach möglich wären, wenn man die Fassade weitgehend unangetastet lassen möchte. Vorbehaltlich einer statischen Berechnung wird dies voraussichtlich allerdings nicht ausreichen, es sei denn, die Bautiefe der Konstruktion wird - bei dieser Bauhöhe - so groß gewählt, dass sie als fast freistehende Konstruktion funktioniert und den statischen Anforderungen wie z.B. Knicksicherung, Windsog etc. gerecht wird. Diese Dimensionen sind an diesem Standort ohne erhebliche Auswirkungen auf den aktuellen Straßenraum nicht abbildbar. Dies alles berücksichtigt, wird an der Einschätzung festgehalten, dass die gewünschte Begrünung an diesem Objekt zwar in ökologischer Hinsicht eine begrüßungswerte Initiative darstellt, deren Umsetzung jedoch in rechtlicher, bautechnischer und finanzieller Hinsicht nicht denkbar ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6552
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der Dunant-Siedlung vorantreibenSTOB 522.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 671 Betreff: Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der Dunant-Siedlung vorantreiben Zu 1. Das Stadtplanungsamt und die Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main schätzen die Realisierung eines weiteren Nahversorgungsstandorts in unmittelbarer Nähe der Dunant-Siedlung aufgrund der zu versorgenden Mantelbevölkerung in Relation zur örtlichen Wettbewerbssituation als herausfordernd ein. Dies wird derzeit im Rahmen eines Monitorings geprüft, siehe Nr. 2. Zu 2. Spezifische Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen werden generell von den Vorhabenträgern erstellt. Das Stadtplanungsamt Frankfurt am Main lässt aktuell gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt ein Monitoring des Frankfurter Einzelhandels durch ein externes Büro erstellen. Ziel ist ein städtisches Gutachten zur aktuellen Einzelhandelsentwicklung mit Handlungsempfehlungen zu erhalten, das Grundlage für die Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sein wird. In diesem Gutachten wird auch die Grund- bzw. Nahversorgungskulisse in den Stadtteilen untersucht. Zu 3. Die Wirtschaftsförderung steht im regelmäßigen Austausch mit den Expansionsabteilungen der großen Nahversorger. Die Wirtschaftsförderung wird den Wunsch der Siedlungsbewohner in diesen Kreis hineintragen. Bei entsprechendem Interesse für einen Standort stellt die Wirtschaftsförderung Kontakt zwischen den beteiligten Akteuren her und unterstützt im weiteren Prozess. Neben den planungsrechtlichen Voraussetzungen hängt letztendlich die Entscheidung zur Realisierung eines Nahversorgers vor allem, aus Sicht des Betreibers, an der Wirtschaftlichkeit eines konkreten Standortes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6505
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nutzung des Konrad-von-Preysing-Hauses im ZiegelhüttenwegSTOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 672 Betreff: Nutzung des Konrad-von-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Das Konrad-von-Preysing-Haus befindet sich im Eigentum des Gesamtverbandes der Katholischen Kirchengemeinden und wurde dem Caritasverband Frankfurt zur Nutzung überlassen. Dieser betreibt dort Seit März 2024 im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main eine Übergangsunterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose. Aufgrund der baulichen Struktur (barrierearm, teilweise rollstuhlgerecht) sind dort unter anderem ältere und kranke Menschen untergebracht. Die derzeitige Nutzung ist bis Ende Februar 2029 vertraglich geregelt. Eine Anschlussnutzung der Liegenschaft steht aktuell noch nicht fest. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.11.2024, V 1053
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.STOB 822.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 673 Betreff: Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V. Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt RheinMain stellt als übergeordnetes Planungsinstrument den Bereich der beiden Kleingartenanlagen 1 und 2 des Kleingartenvereins (KGV) Mainwasen e. V. als "wohnungsferne Gärten" sowie als Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion dar. Im Landschaftsplan des Regionalverbands Frankfurt RheinMain als kommunales Instrument zur Konkretisierung naturräumlicher Belange sind die Kleingärten des KGV Mainwasen e. V. als "wohnungsferne Gärten" sowie im Freiflächenentwicklungsplan als "Flächen, die in besonderem Maße der Erholung oder der Freizeitnutzung dienen oder für diese Zwecke entwickelt werden sollen" dargestellt. Des Weiteren befinden sich die Kleingartenanlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Zone I sowie im Frankfurter GrünGürtel. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sieht vor, dass vor dem 01.04.1983 des Gesetzes geschlossene Pachtverträge über Kleingärten, wie Verträge über Dauerkleingärten zu behandeln sind, wenn die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke ist (§16 (2) BKleingG). Da der Kleingartenverein bereits 1936 gegründet wurde und die Grundstücke im städtischen Besitz sind, wird die bereits bestehende Kleingartenanlage rechtlich einem festgesetzten Dauerkleingarten in einem rechtsgültigen Bebauungsplan gleichgestellt. Damit ist der Erhalt der Kleingartenanlagen aus planungsrechtlicher Sicht ausreichend gesichert und ein dringender Bedarf an einer Festsetzung über ein Bebauungsplanverfahren für eine Bestandsicherung kann nicht abgeleitet werden. Das für die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderliche Planerfordernis gemäß § 1 (3) Baugesetzbuch (BauGB) ist nicht erkennbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6429
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten?STOB 522.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 674 Betreff: Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten? Vor der Neubebauung am Wim-Duisenberg-Platz waren die Grundstücke im Eigentum der Deutschen Bahn. Dort befand sich ehemals ein Güterbahnhof. Die Flächen gingen von der Bahn in den Besitz des Investors über, der die Bebauung im Umfeld errichten ließ und den Platz vor etwa zehn Jahren gestaltete. Der Wim-Duisenberg-Platz befindet sich somit auf einem privaten und nicht auf einem städtischen Grundstück. Die Fläche ist lediglich mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt und darf von der Öffentlichkeit genutzt werden. Die Pflicht zur Instandhaltung des Platzes liegt beim privaten Eigentümer. Er darf auch über Umgestaltungen entscheiden. Aus Gründen des Datenschutzes darf der Magistrat den Namen des Eigentümers nicht nennen. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen sieht der Magistrat keinen Anlass für eine Umgestaltung der Platzfläche. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1100
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige UniversitätsbibliothekSTOB 222.04.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 675 Betreff: Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek Zu 1.: Das Gebäude befindet sich weiterhin im Besitz der Universität/des Landes Hessen. Zu 2.: Da die Stadt Frankfurt nicht Eigentümerin des Gebäudes ist, hat sie keine Auskunft über dessen Zustand. Zu 3.: Laut Auskunft des für die Denkmalerfassung zuständigen Landesamtes für Denkmalpflege Hessen vom 20.01.2025 ist das Objekt Gräfstraße 78 "nicht als Kulturdenkmal oder Teil einer Gesamtanlage eintragen" und weise "auch keine Qualitäten" auf, "die eine Eintragung zukünftig nahelegen würden". Zu Ziffern 4.-5-: Die Liegenschaft Gräfstraße 78 wird weiterhin von der Universitätsbibliothek Johann-Christian-Senckenberg genutzt bzw. derzeit für eine Wiedernutzung hergerichtet. Zu 6.: Die Liegenschaft Gräfstraße 78 befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Damit liegt die Verantwortung für Unterhaltung und Zustand der Liegenschaft nach § 79 Abs. 6 HBO allein beim Land. Die Stadt Frankfurt hat hier keine rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung der Einhaltung des öffentlichen Rechts. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1074
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen?VOB 522.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1158 entstanden aus Vorlage: OF 508/7 vom 01.04.2025 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen? Vorgang: M 220/19; V 796/23 OBR 7 Die Aktualisierung des Baulandbeschlusses und die realisierten Bauprojekte, die nach Fertigstellung neue BewohnerInnen in den Ortsbezirk brachten, waren Anlass für eine Anfrage an den Magistrat, die bis heute nicht beantwortet wurde. Daher stellt der Ortsbeirat den Antrag erneut: Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Nachverdichtungen im Ortsbezirk 7 wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o. g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden, warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es vonseiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o. g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o. g. neuen Wohngebieten errichtet wurden, w arum nicht? Begründung: Die Planungsabläufe in der Verwaltung der Stadt Frankfurt sind nach wie vor intransparent, was die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen betrifft. Die Nachverdichtungen sind abgeschlossen, der neue Stadtteil ist bereits zum Teil bewohnt, aber für die Kinder fehlen Schul- und KT-Plätze, für die berufstätigen Eltern eine verlässliche Betreuung von Schulkindern, für ältere Menschen eine seniorengerechte Einrichtung. Eine Antwort auf die gestellten Fragen bleibt der Magistrat bis zum heutigen Tage schuldig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Auskunftsersuchen vom 28.11.2023, V 796 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1114 Aktenzeichen: 63-0
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der HöhenstraßeVOB 422.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1159 entstanden aus Vorlage: OF 502/4 vom 07.04.2025 Betreff: Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob Erkundungsmessungen zu den gefahrenen Geschwindigkeiten und den Lärmwerten in der Höhenstraße am Beginn der Rothschildallee durchgeführt werden können. Die Messungen mögen bitte noch innerhalb der Straßenschlucht der Höhenstraße vor der Hausnummer 48 in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr an einem Wochentag vorgenommen werden. Begründung: Anwohnende berichten von hohen Geschwindigkeiten und Lärmwerten in den Abend- und Morgenstunden, der durch den Straßenverkehr zu beobachten ist. Seit einigen Jahren besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Dies bleibt häufig ohne Beachtung. Insbesondere Lkw und Transporter tragen zur Lärmbelastung durch Geschwindigkeitsübertretung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1485 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
VOB 4AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am ParkVOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1160 entstanden aus Vorlage: OF 1202/6 vom 03.04.2025 Betreff: Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am Park Vorgang: V 1912/21 OBR 6; ST 1028/21 Es ist begrüßenswert, dass die Sanierung der Villa Meister in Sindlingen beginnt. Aus der Presse konnte man u. a. folgende Informationen entnehmen: Die Stadt Frankfurt hat der Cairos-Gruppe die Genehmigung für die Sanierung und den Umbau der Gründerzeitvilla erteilt. Geplant sind dort sechs Mietwohnungen sowie zwei Büroeinheiten. Die Arbeiten sollen bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Die Sanierung erfolgt in Abstimmung mit dem Denkmalamt, wobei historische Elemente erhalten bleiben sollen. Es sind umfangreiche Modernisierungen vorgesehen, darunter ein neuer Aufzug, eine barrierefreie Rampe und eine moderne Heizungsanlage. Ursprünglich wollte die Cairos-Gruppe den Erhalt der Anlage durch den Bau von sieben Wohnhäusern mit 36 Wohnungen entlang der Allesinastraße finanzieren, was jedoch von der Stadt blockiert wurde. Ein entsprechender Bauantrag wurde 2022 abgelehnt, woraufhin die Cairos-Gruppe Klage einreichte. Eine Entscheidung steht noch aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Wird es möglich sein, im denkmalgeschützten Hauptgebäude bei der Aufteilung in sechs Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten so behutsam vorzugehen, dass die inneren Strukturen des Gebäudes mit ihrer herrschaftlichen Raumeinteilung und die historische Substanz mit ihrem ursprünglichen Charakter und ihre Ausstrahlung erhalten bleiben? 2. Gibt es Absprachen, die im Zusammenhang zwischen der Sanierung des Hauptgebäudes und einem vom Investor gewünschten Neubau im Park stehen? 3. Das bereits sanierte Gärtnerhaus scheint nun als Gewerbeimmobilie genutzt zu werden. Wie verträgt sich das mit der vorherigen Wohnnutzung und der Stellungnahme ST 1028, dass das Bestandsgebäude als Wohnfläche genutzt werden soll? 4. Ist es geplant, den Park auf lange Sicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? 5. Wann sind Sanierungsarbeiten an der (halbhohen) Stützmauer, die marode scheint, am Feierabendweg geplant? Begründung: In der Bevölkerung in Sindlingen ist nicht nur der Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum groß, sondern auch der, die Villa Meister mit ihrem Park weiterhin als besonderen kulturhistorischen Ort erleben zu können. Es besteht ein Informationsbedürfnis über die Zukunft des Geländes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2021, V 1912 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1025 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1234 Aktenzeichen: 61-0
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren FolgenVOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1161 entstanden aus Vorlage: OF 1203/6 vom 06.04.2025 Betreff: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen Vorgang: V 130/21 OBR 6; ST 2221/21; OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22; V 956/24 OBR 6; ST 1647/24 Bereits 2017 wurden Anfragen über die Fertigstellung des nördlichen Hortensienrings gestellt, ebenso 2019. Als Grund wurde jeweils genannt, dass der Magistrat nach den Regelungen des Erschließungsvertrages Erschließungsanlagen vom Investor nur in einem einwandfreien Zustand übernimmt und dass dieser noch nicht hergestellt sei. Auch 2021 gab es Anfragen (u. a. V 130), unter anderem ganz konkret: "Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über?" Die Antwort (ST 2221), in der allerdings eine Mitteilung der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) weitergegeben wird, ist weniger konkret: "Unmittelbar nach Fertigstellung und Bauabnahme (...) werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen". 2022 wurde die Beschattung des Spielplatzes beantragt (OM 2370) und 2024 nachgefragt, warum diese immer noch nicht erfolgt ist (V 956). In den entsprechenden Stellungnahmen, ST 2296, heißt es unter anderem: "Der Magistrat wird sich nach der Übertragung der Flächen, die für Ende 2022 vorgesehen ist, mit der Situation auseinandersetzen" und (ST 1647): "... der Magistrat (...) geht von einer Übertragung Ende 2024 aus." Leider hat die Übertragung der sich im Eigentum der KEG befindenden Flächen an die Stadt Frankfurt am Main auch Ende 2024 nicht stattgefunden. Die Auswirkungen dieses Zustands sind für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr hinnehmbar: - Straßen, insbesondere der Hortensienring, werden nicht gereinigt, da die FES nicht zuständig ist. Dies geschieht bestenfalls durch "Zuruf" durch ein von der KEG beauftragtes Unternehmen. - Der Bolzplatz ist nicht im vollen Umfang nutzbar, ein Tor ist defekt und abgesperrt. Die Stadt ist nicht zuständig. - Die Beschattung des Spielplatzes erfolgt nicht, die Stadt verweist auf die KEG, die wiederum keine Mittel für weitere Investitionen in den Spielplatz zur Verfügung hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Stand, was die Übernahme der Flächen von der KEG durch die Stadt Frankfurt am Main betrifft? 2. Was hat die Stadt Frankfurt bis jetzt gehindert, diese Flächen zu übernehmen, obwohl dies schon für Ende 2022 angekündigt wurde? 3. Sieht die Stadt Frankfurt am Main als 50-prozentiger Gesellschafter der KEG eine Verantwortung dafür, dass die Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach endlich geklärt werden und wenn ja, was plant sie dafür zu tun? Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 130 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2221 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2296 Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 956 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Geplanter Wohnungsbau der ABG im OrtsbezirkVOB 222.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1162 entstanden aus Vorlage: OF 1204/6 vom 31.03.2025 Betreff: Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Wohneinheiten plant die ABG Frankfurt Holding, nach Stadtteilen aufgegliedert, im Ortsbezirk 6 zu bauen? 2. Mit welcher kalkulierten Wohnfläche pro Bewohner*in? Begründung: Die Stadtteile im Frankfurter Westen sind mit sieben Stadtteilen unter den zehn Stadtteilen mit der geringsten Wohnfläche pro Person im Stadtgebiet vertreten. Die Wohnfläche pro Bewohner*in hat Einfluss auf die Entscheidung potenzieller Mieter*innen für eine Wohnung und damit auf die Zusammensetzung der zuziehenden Wohnbevölkerung im Frankfurter Westen. Deshalb ist es ein wichtiger Indikator für die soziale Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner*innen und für Rückschlüsse, bezogen auf die aktuelle Planung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.11.2025, OF 1359/6 Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1313 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Ansiedlung von BehördenVOB 622.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1163 entstanden aus Vorlage: OF 1205/6 vom 06.04.2025 Betreff: Ansiedlung von Behörden Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Gibt es Pläne für neue Büros für Behörden in Frankfurt oder für Umzüge von Dienststellen innerhalb des Stadtgebiets? 2. Und wenn ja: Werden dabei die Stadtteile im Westen berücksichtigt? Begründung: Die Stadtteile im Westen sind im Vergleich zu anderen Stadtteilen wirtschaftlich tendenziell schwächer, außerdem ist im Frankfurter Westen die öffentliche Verwaltung kaum vertreten. Eine gezielte Ansiedlung von Dienststellen würde dazu führen, dass neue Arbeitsplätze und damit auch Kaufkraft die wirtschaftliche Situation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1397 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 669 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60-4
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machenOFOB 1021.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2025, OF 1018/9 Betreff: Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen Gegenüber der Astrid-Lindgren-Schule überfahren meist zu Unterrichtsbeginn und -schluss regelmäßig Fahrzeuge zunächst die erhöhte Bordsteinkante, dann den Fahrradweg und parken schließlich auf dem Gehweg. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat hier Kontrollen vorzunehmen. Begründung: Hier zu parken ist unzulässig und gefährdet die Passanten, vor allem die Schulkinder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6987 2025 Die Vorlage OF 1018/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandelnOFOB 1021.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2025, OF 1027/9 Betreff: Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Straße Auf der Schloßhecke von der Ginnheimer Waldgasse bis zur Woogstraße auch offiziell in eine Spielstraße umzuwandeln. Begründung: Auf der Schloßhecke ist eine ideale Spielstraße. Hier gehen Familien spazieren, Kinder fahren Roller, es ist der Schulkinderweg zum Sportunterricht etc. An der Strecke befindet sich der Standort der ausgelagerten Diesterwegschule, die Kita Am Wiesenrain und ein Spielgelände einer Kinder-/Krippengruppe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6995 2025 Die Vorlage OF 1027/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kostenloses Kurzzeitparken auch über bestehende Park-Apps ermöglichenNR17.04.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2025, NR 1205 Betreff: Kostenloses Kurzzeitparken auch über bestehende Park-Apps ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Antrag NR 1198 "Kostenloses 15-Minuten-Parken (Brötchentaste) ermöglichen" wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zudem prüft und berichtet, wie das kostenlose Kurzzeitparken von 15 Minuten über die sogenannte "Brötchentaste" an Parkscheinautomaten hinaus zukünftig auch über bereits in Frankfurt zugelassene digitale Parksysteme wie EasyPark, PayByPhone, Parkster o. ä. ermöglicht werden kann. Begründung: In mehreren europäischen Städten - unter anderem in Wien - ist es heute bereits möglich, einen kostenlosen digitalen 15-Minuten-Parkschein über entsprechende Apps zu lösen. Dieses Modell könnte ebenfalls in Frankfurt am Main eingeführt werden, um ein flexibles und bürgerfreundliches Kurzzeitparken auch auf digitalem Weg zu ermöglichen. Ein App-basiertes Angebot bietet gleich mehrere Vorteile: · Die Nutzung kann auf einen 15-Minuten-Zeitraum pro Fahrzeug und Tag beschränkt werden, sodass ein "Dauerklicken" durch wiederholtes Aktivieren verhindert wird. · Über die digitalen Anwendungen lässt sich die Nutzung datenschutzkonform überwachen und Missbrauch vermeiden. · Der Zugang steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, die die gängigen Park-Apps nutzen und kommt deren Nutzerverhalten entgegen. Diese digitale Lösung könnte parallel zur geforderten Wiedereinführung der klassischen Brötchentaste implementiert werden. Damit würde Frankfurt schnell und modern auf die Bedürfnisse von Handel, Bürgern und Kunden reagieren. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.04.2025, NR 1198 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 23.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1198 wird abgelehnt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage NR 1205 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: zu 1. ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1198 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1198 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1198 und NR 1205 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1198 und NR 1205 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1198 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schneider dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205), AfD (= Annahme) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6095, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellenOFOB 817.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2025, OF 505/4 Betreff: Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen Vorgang: E 217/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, das 20. Bernemer Weinfest vom Gewerbeverein Bornheim Mitte e.V. bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "20. Bernemer Weinfest" auf der Berger Straße im Rahmen des 20. Bernemer Weinfest zu unterstützen. Die Maßnahme möge umgehend durch die Stabstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von der Gewerbeverein Bornheim Mitte e.V. geschätzte € 85.000,00. Das Geld ist schnellstmöglich an den Gewerbeverein Bornheim Mitte e.V. auszuzahlen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Geschehnis Lage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für das 20. Bernemer Weinfest angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e.V. bei einer solchen Summe nicht möglich in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sehen wir darin die effektivste Lösung, um eine Absage für das 20. Bernemer Weinfest 2025 zu verhindern. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.04.2025, OF 496/4 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 217 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 505/4 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Volt erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6801 2025 Anregung an den Magistrat OM 6806 2025 1. Die Vorlage OF 496/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der im Tenor geschätzte Betrag in Höhe von "30.000 Euro" durch den Betrag in Höhe von "85.000 Euro" ersetzt wird. 2. Die Vorlage OF 505/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planungen für ein Suchthilfezentrum in der Niddastraße 76 sofort stoppen!NR16.04.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 16.04.2025, NR 1204 Betreff: Planungen für ein Suchthilfezentrum in der Niddastraße 76 sofort stoppen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, von der geplanten Einrichtung eines Suchthilfezentrums in der Liegenschaft Niddastraße 76 im Stadtteil Gallus umgehend Abstand zu nehmen und dieses Vorhaben nicht mehr weiterzuverfolgen. Weiterhin wird der Magistrat damit beauftragt, vor einer Untersuchung alternativer Standorte außerhalb des Bahnhofsviertel zunächst zu prüfen und den Stadtverordneten umfassend zu berichten, wie eine von der Stadt Frankfurt betriebene Einrichtung aus medizinischer, sozialer und rechtlicher Sicht zu bewerten ist, in der Crack-Abhängige ihre Drogen konsumieren können. Begründung: Das vom Magistrat geplante "Suchthilfezentrum" in der Liegenschaft Niddastraße 76 ist bereits unmittelbar nach Bekanntgabe dieses Vorhabens bei Anwohnern im Quartier auf erheblichen Widerstand gestoßen, zumal die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Veröffentlichung seiner Planungen in keiner Weise einbezogen wurden. Eine Verlagerung des Crack-Elends - und damit auch des damit verbundenen Drogenhandels - zu Lasten der dortigen Anwohner stellt keine Lösung dar und ist daher entschieden abzulehnen. Nachdem sich nun die "Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel" und die "Frankfurt Hotel Alliance" in einem gemeinsamen offenen Brief an Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) und Stadträtin Elke Voitl (Grüne) vehement gegen den vom Magistrat geplanten Standort Niddastraße 76 zur Suchthilfe ausgesprochen haben, ist es höchste Zeit, dieses Vorhaben aufzugeben und endgültig zu den Akten zu legen. In dem offenen Brief, der von über 100 Frankfurter Persönlichkeiten mitgetragen wird, heißt es unter anderem: "Der Standort in der Niddastraße ist bereits heute ein bekannter Brennpunkt des Drogenhandels - eine zusätzliche Einrichtung dort würde die die Situation verschärfen, ohne anderen Teilen des Viertels die versprochene spürbare Entlastung zu bringen." Bevor allerdings alternative Standorte außerhalb des Bahnhofsviertels einer Prüfung seitens des Magistratsunterzogen werden, ist dieser zunächst dazu aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung ausführlich darzulegen, wie eine solche städtische Einrichtung, in der Crack-Abhängige ihre Drogen konsumieren können, aus medizinischer, sozialer und rechtlicher Sicht zu bewerten ist. Erst wenn diese komplexen Fragestellungen beleuchtet worden sind und eine hinreichende politische und gesellschaftliche Debatte über das Für und Wider einer solchen Einrichtung geführt wurde, erscheint es angebracht, weiterführende Überlegungen hinsichtlich deren Kosten, Finanzierung oder gar eines möglichen Standortes anzustellen. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 23.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage NR 1204 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Kenntnis) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1204 auf die Tagesordnung II der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1204 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1204 auf die Tagesordnung II der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1204 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6145, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 20-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Anpassung der Sitzordnung im PlenarsaalNR15.04.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, NR 1203 Betreff: Anpassung der Sitzordnung im Plenarsaal Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die zuletzt in der Sitzung des Ältestenausschusses vom 03.04.2025 unter TOP 3 "Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin" verabschiedete Sitzordnung im Plenarsaal wird gemäß Anlage (Sitzplan Variante A des Büros der Stadtverordnetenversammlung) geändert. Begründung: In einer Fraktion müssen die beteiligten Stadtverordneten auch während der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam agieren können und als Fraktion sichtbar sein. Da die BFF-BIG-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung durch den Beschluss im Ältestenausschuss vom 03.04.2025 aktuell jedoch räumlich getrennt sitzt, wird ihr dies erheblich erschwert. Eine entsprechende Änderung der Sitzordnung, wie das Büro der Stadtverordnetenversammlung sie ursprünglich sachlich richtig vorgeschlagen hat und auch ohne weiteres umsetzbar ist, behebt dieses Problem und ermöglicht so ein effizienteres und konstruktiveres Zusammenwirken innerhalb der betroffenen Fraktion. Die Regierungskoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt sollte einer Oppositionsfraktion nicht das verwehren, was sie zu Beginn dieser Wahlperiode mit dem Antrag NR 219 / 2021 für sich selbst eingefordert und in Anspruch genommen hat - zumal es seinerzeit nicht um das Agieren innerhalb einer einzelnen Fraktion, sondern innerhalb der Koalition ging. Anlage 1_Sitzplan_Variante_A (ca. 132 KB) Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ältestenausschusses am 05.06.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1203 zurückgezogen hat. 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1203 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 6253, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 00-34-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren WohnhausOFOB 615.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1137/2 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Für die Gestaltung und das Anbringen einer Plakette an das ehemalige Wohnhaus der Familie Kahl in der Blanchardstraße 22 stellt der Ortsbeirat 2 einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 1000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Siehe dazu OM vom 6376 vom 20.10.2025 und ST 642 vom 14.04.2025. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 402 2025 Die Vorlage OF 1137/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich SeehofparkOFOB 515.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1417/5 Betreff: Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Wendelsweg im Bereich Seehofpark einen ordnungsgemäßen Verkehrsfluss in der Weise zu gewährleisten, dass entgegenkommende Fahrzeuge ohne Weiteres aneinander vorbeifahren können, ohne den Bürgersteig benutzen zu müssen. Begründung: Im Wendelsweg im Bereich Seehofpark ist es häufig nicht möglich, dass entgegenkommende Fahrzeuge aneinander passieren können. Hintergrund ist, dass im Wendelsweg in Richtung Norden die rechte Seite des Wendelsweges lückenlos durch parkende Fahrzeuge belegt ist. Dies führt dazu, dass nach Süden fahrende Fahrzeuge notgedrungen auf den Bürgersteig ausweichen müssen, um am Gegenverkehr vorbeizukommen. Das entgegenkommende Fahrzeug kann auch optisch erst wahrgenommen werden, wenn man sich mitten in der Engstelle befindet. Ein Zurückstoßen des Fahrzeuges ist für beide Beteiligten oftmals nicht möglich, da häufig nachfolgende Fahrzeuge dies unmöglich machen. Der jetzige Zustand ist nicht hinnehmbar, da durch das Befahren des Bürgersteiges Fußgänger gefährdet werden können. Ggf. sollte der Magistrat ins Auge fassen, dort einen Ortstermin durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wurde zurückgezogen.
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gänsefraßschäden der Oberräder GärtnerbetriebeOFOB 515.04.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1424/5 Betreff: Gänsefraßschäden der Oberräder Gärtnerbetriebe Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat eine Rechtsgrundlage für Entschädigungs-/Ausgleichszahlungen an Oberräder Gärtner für Schäden, die Nilgänse und Kanadagänse auf den Feldern der Oberräder Gärtnerbetriebe anrichten? 2. Gegen wen würden sich diese Entschädigungs-/Ausgleichsansprüche richten, falls der Magistrat die Frage zu 1. bejaht? 3. Gäbe es eine Möglichkeit, durch die Erlaubnis der Bejagung der Nil- und Kanadagänse etwaige bestehende Entschädigungs-/Ausgleichsansprüche der Gärtnerbetriebe zu vermeiden? Begründung: Die Oberräder Gärtner haben sich wiederholt über Schäden beschwert, die Nilgänse und Kanadagänse auf ihren Gemüsefeldern anrichten. Aus anderen Bundesländern sind nunmehr Fälle bekannt, in denen Landwirte Ausgleichszahlungen für Schäden, die Wildgänse auf ihren Flächen anrichten, erhalten haben. Beispielhaft ist hier ein Fall aus Niedersachsen. Mit Beschluss des Innenministeriums vom 31.07.2017 war das Land Niedersachsen dazu verpflichtet worden, eine Entschädigung an Landwirte zu zahlen, welche Schäden auf ihren Weideflächen durch unter Naturschutz stehende Wildgänse erlitten hatten. Dagegen hatte das Land Niedersachsen, vertreten durch das niedersächsische Umweltministerium, Klage erhoben. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 13.03.2024 (Az.: 5 A 6823/17) die Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses des niedersächsischen Innenministeriums abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hielt die Klage bereits für unzulässig, da es sich um einen unzulässigen "In-sich-Prozess" handelt. Da das Verwaltungsgericht die Klage bereits aus prozessualen Gründen abgewiesen hat, wurde im Urteil nicht dazu Stellung genommen, ob der Entschädigungsfestsetzungsbeschluss in der Sache materiellrechtlich richtig war. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist rechtskräftig, da das Land Niedersachsen seine zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegte Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen hat. Folge ist, dass der betroffene Landwirt nunmehr 75.000 € an Entschädigungszahlungen erhält. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch für die Oberräder Gärtner die Frage nach möglichen Entschädigungszahlungen. Der Magistrat soll eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Sinne der oben gestellten Fragen abgeben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1194 2025 Die Vorlage OF 1424/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufstellen einer zweiten Parkbank am Grüne-Soße-Denkmal in OberradOFOB 515.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1425/5 Betreff: Aufstellen einer zweiten Parkbank am Grüne-Soße-Denkmal in Oberrad Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, am Grüne-Soße-Denkmal in Oberrad eine zweite Sitzbank aufzustellen. Begründung: Das Grüne-Soße-Denkmal ist ein Anziehungspunkt für viele Spaziergänger, die dort auch etwas verweilen wollen. Dort ist bereits eine Sitzbank aufgestellt, die im Hinblick auf die relativ hohe Anzahl der Spaziergänger jedoch oftmals besetzt ist. Es besteht deshalb Bedarf, noch eine zweite Sitzbank aufzustellen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7026 2025 Die Vorlage OF 1425/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Westliche Stadtteile bei Streckensperrungen bzw. Schienenersatzverkehr mitbedenkenB14.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 142 Betreff: Westliche Stadtteile bei Streckensperrungen bzw. Schienenersatzverkehr mitbedenken Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5646 - OA 475/24 OBR 6 - Zu 1.: Im letzten Bauinfo-Termin der DB InfraGO für die Lokalen Nahverkehrsgesellschaften von Anfang Oktober 2024 wurde für die nächsten 24 Wochen in Frankfurt-Höchst keine Baustelle angegeben, die die RB12 betrifft. Eine aktuelle Nachfrage von Anfang Februar 2025 bei RMV und RTW hat ergeben, dass zum derzeitigem Projektstand noch keine verbindlichen Termine genannt werden können, an denen es zu Beeinträchtigungen bei der RB12 kommen wird. Es wird von Seiten der RTW betont, dass diese Beeinträchtigungen im vorgesehenen Bauablauf allenfalls tageweise zur Notwendigkeit eines Schienenersatzverkehrs führen. Eine vorlaufende, frühzeitige Information der Nutzer der RB12 wird zugesichert. In den Abstimmungsrunden mit dem RMV wird der SEV von den städtischen Teilnehmern angesprochen, damit die Belange Frankfurts berücksichtigt werden können. Zu 2.: Unabhängig davon finden regelmäßige Instandhaltungsarbeiten im Streckennetz statt, die u.a. einmal im Monat im Zeitraum 21 Uhr bis 5 Uhr keine Fahrten der RB12 zwischen Frankfurt-Höchst und Frankfurt Hauptbahnhof zulassen. Wenn ein Ersatzverkehr notwendig wird, plant das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen diesen in eigener Verantwortung und legt dem RMV als Vertragspartner das Konzept vor. Sofern seitens des RMV Änderungs- oder Ergänzungsbedarf gesehen wird, fordert dieser entsprechende Nachbesserungen ein. In diesem Zusammenhang werden umfangreichere Ersatzverkehrskonzepte auch mit den jeweiligen lokalen Aufgabenträgerorganisationen abgestimmt. Bei ad-hoc-Maßnahmen allerdings kann der für dieses Vorgehen notwendige Vorlauf mitunter nicht eingehalten werden, sodass es auch zu einer kurzfristigen Information oder zu notwendigen Nachbesserungen kommen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.06.2024, OA 475 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 142 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 142 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6289, 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.06.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Einfacher an Restabfallsäcke kommenB14.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 143 Betreff: Einfacher an Restabfallsäcke kommen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5714 - NR 1109/25 CDU - Gebührenpflichtige Restabfallsäcke können derzeit für 3,50 € pro Sack an folgenden Stellen erworben werden: · Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) Servicecenter, Zeil 129 - Insel für Klima und Nachhaltigkeit · Pforte Hauptverwaltung der FES - Weidenbornstraße 40 · Wertstoffhof Nord - Max-Holder-Str. 29 · Wertstoffhof West - Palleskestraße. 36 a Durch den Umzug des Servicecenters aus der Liebfrauenstraße auf die Zeil, direkt an der Hauptwache, ist es für Bürger:innen noch schneller mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Bis vor Kurzem war es noch möglich, Abfallsäcke in den Bürgerämtern zu kaufen. Da der Publikumsverkehr dort im Zuge der Corona-Pandemie jedoch von einer freien Vorsprache auf feste Terminvorgaben umgestellt wurde, wurde der Verkauf der Säcke eingestellt. Der Magistrat prüft derzeit Alternativen, die als Ersatz für den Verkauf in den Bürgerämtern dienen können. Eine Abgabe über Ladengeschäfte ist hierbei nicht einfach zu realisieren, da es sich bei den Kosten von 3,50 € je Sack um die per Satzung festgesetzte Gebühr handelt. Ein Aufschlag, der den Aufwand der privatwirtschaftlichen Verkaufsstellen ausgleicht, kann daher nur schwer umgesetzt werden und würde zudem die Säcke unnötig verteuern. Als neuer Service wird zeitnah am Wertstoffhof West testweise ein Verkaufsautomat für Restmüllsäcke aufgestellt. Nach Evaluation der Testphase besteht die Absicht, weitere Verkaufsautomaten im Stadtgebiet bereit zu stellen. Hierfür müssen dann selbstverständlich noch geeignete Standorte gefunden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1109 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 6, 12 Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 143 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 143 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 143 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 143 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 143 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 143 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6290, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025 Aktenzeichen: 79-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - AEDs in die Bürgerhäuser der SaalbauB14.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 144 Betreff: AEDs in die Bürgerhäuser der Saalbau Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5728 - NR 1136/20 FRANKFURTER, l. B 448/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.08.2025 Zwischenbericht: Zu Ziffer 1 - 3 wird auf den Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 448, verwiesen. Darüber hinaus dient es zur Kenntnis, dass die Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr noch nicht abgeschlossen ist. Sobald dies erfolgt ist, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2020, NR 1136 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 448 Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 16 Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 144 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 144 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 144 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6291, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 § 6747, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 91-8
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Regelmäßiger Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und RechenzentrenB14.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 145 Betreff: Regelmäßiger Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5041 - OA 77/21 OBR 11, B 138/24 - Entwicklungen zu Rechenzentren im gesamten Stadtgebiet (Stand 01.12.2024) Im Jahr 2024 (Betrachtungszeitraum 01.12.2023 - 01.12.2024) wurden zwei Rechenzentren innerhalb des Stadtgebiets fertiggestellt. Aktuell befinden sich weiterhin zwei Rechenzentren im Baugenehmigungsverfahren. Fünf Rechenzentren sind genehmigt bzw. teilgenehmigt oder befinden sich im Bau. Schwerpunkt der aktuellen Entwicklungs-aktivitäten sind weiterhin die von der Stadt Frankfurt definierten Eignungsgebiete der Stadt Frankfurt am Main (Dataparks sowie Industrieparks). Besonders in dem Gewerbegebiet Griesheim stieg 2024 die Planungs- und Bauaktivitäten der Branche. Über die o. g. Bauvorhaben hinaus sind dem Magistrat weitere dreizehn Vorhaben in frühen Planungsphasen innerhalb des Stadtgebiets bekannt, für die noch kein Bauantrag eingereicht wurde. In der Summe sind damit 21 Rechenzentren im gesamten Stadtgebiet in der Entwicklung / im Bau. Rechenzentren in Frankfurt am Main Rückblick 2024 Ortsbezirk - Stadtteil - Gewerbegebiet Stand: 01.12.2024 Im Baugenehmigungsverfahren Genehmigt / Im Bau Teilgenehmigt / Im Bau Gesamtergebnis Frühe Planungsphase (vor Bauantragstellung) Inbetriebnahme 2024 01 - Innenstadt I 1 1 1 Gallus Datapark Gallus 1 1 1 04 - Bornheim/Ostend Ostend Datapark Ostend 06 - West 1 2 3 1 Griesheim Datapark Griesheim 1 1 Industriepark Griesheim 1 1 Schwanheim Industriepark Hoechst Zuwachs Sossenheim Eschborner Dreieck Westerbachstraße Datapark Sossenheim 1 1 1 07 - Mitte-West 2 2 Rödelheim Datapark Rödelheim 1 1 Mainzer Landstraße 695 1 1 11 - Ost 1 1 2 Fechenheim Datapark Fechenheim Seckbach Datapark Seckbach 1 1 2 Gwinnerstraße Gesamtergebnis 3 4 1 8 2 Die Stadt Frankfurt am Main und von dieser ausgehend weitere Teile der Region haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem führenden Standort für die Rechenzentrumsbranche in Europa entwickelt. Hieraus ergeben sich unter anderem Fragen zu lokalen oder regionalen Ressourcen sowie speziell zum wechselseitigen Nutzen bzw. der Bedeutung des Standorts Frankfurt am Main und der Region für die Rechenzentrumsbranche. Kenntnisse über (aktuelle) branchenspezifische Kennziffern liegen jedoch nur bedingt vor. Wirtschaftsförderung Frankfurt, Stadtplanungsamt Frankfurt am Main, Regionalverband FrankfurtRheinMain und Hessen Trade & Invest (HTAI) haben daher gemeinsam ein Konsortium aus Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH und Detecon International GmbH mit der Erstellung einer Studie beauftragt, die die standort- und regionalökonomische Bedeutung der Rechenzentrumsbranche für den Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandort FrankfurtRheinMain herausarbeiten, wie auch umgekehrt die Bedeutung des Standorts für die Branche beleuchten soll. Ergebnisse werden frühestens ab Mitte 2025 erwartet. Informationen zum Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach für 2024 Der Klimamanager aus dem Klimareferat und der Standortmanager von der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH arbeiteten 2024 weiterhin als gemeinsames Standortmanagement im Standortbüro vor Ort kooperativ mit relevanten Akteur:innen daran, den Standort im Sinne der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Die Standortinitiative FFN e. V. war auch im Jahr 2024 ein wichtiger Kooperationspartner des Standortbüros bei der Umsetzung gemeinsamer Projekte. Die Standortinitiative hat 52 Mitglieder. Möglichkeiten zum Austausch zwischen den Akteuren gab es auf zwei Netzwerkveranstaltungen im Cassellapark. Bei einem Unternehmensbesuch bei der Equinix (Germany) GmbH erhielten die Teilnehmer:innen eine Führung durch ein Rechenzentrum, wurden über das Nachhaltigkeitsengagement des Rechenzentrum-Betreibers sowie die Auszeichnung als Demonstrationsprojekt 2024 informiert und konnten in einem Workshop Ideen für die nachhaltige und kooperative Weiterentwicklung des Standorts sammeln. Zur Unterstützung von Unternehmen im Bereich Energieeffizienz gibt es eine Liste von Energieberater:innen für Nichtwohngebäude. Anhand dieser Liste können Unternehmen komfortabel herausfinden, welche Kompetenzen und Schwerpunkte Dienstleister im Bereich der Energieeffizienz haben, um so schnell und unkompliziert geeignete Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen zu erhalten. Zudem wurden auf der Standorthomepage weiterführende Informationen, Energieeffizienztipps und Fördermöglichkeiten bereitgestellt. Um den Ausbau der Solarenergie weiter voranzutreiben, hat der Klimamanager eine Liste von Solarenergie-Dienstleistern erstellt. Anhand dieser Liste kann schnell herausgefunden werden, welche Kompetenzen und Schwerpunkte die Dienstleister haben, um so zielgerichtet Unterstützung zu erhalten. Der Ausbau klimafreundlicher Energieerzeugungs-anlagen wurde weiterhin in der Animation "Grünes Kraftwerk" veranschaulicht. Die Stadt Frankfurt fördert mit dem Förderprogramm "Klimabonus" erneuerbare Energien (Solaranlagen, Batteriespeichern und Ladeinfrastruktur). Zudem führte der Klimamanager vor-Ort-Impulsberatungen zu Photovoltaik mit einem Dienstleister durch. Mit dem Förderprogramm "Klimabonus" wurden zudem weiterhin Klimaanpassungsmaßnahmen (Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Entsiegelungen, Zisternen und Trinkbrunnen) gefördert, von dem auch Unternehmen profitierten. Im Jahr 2024 hat das Team "Nachhaltiges Gewerbegebiet" erneut am STADTRADELN des Klima-Bündnis teilgenommen. Am 30.09.2024 fand der 3. Cleanup-Day im Nachhaltigen Gewerbegebiet statt. Insgesamt nahmen 15 Personen aus sechs Unternehmen teil. Organisiert und durchgeführt wurde die Aktion von der Standortinitiative in Kooperation mit dem Standortbüro. Um dem Nachwuchs- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken, fand am 01.03.2024 die zweite Ausbildungsmesse im Nachhaltigen Gewerbegebiet statt, auf welcher sich 50 Unternehmen, Organisationen und Initiativen präsentierten. Die Messe besuchten über 800 Personen. Mit den beiden bisherigen Ausgaben der Messe konnten insgesamt 46 Ausbildungsplätze sowie 32 Praktikumsplätze vermittelt werden. Organisiert und durchgeführt wurde die Veranstaltung von der Standortinitiative FFN e.V. in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Die Aufstellung des Bebauungsplans Gwinnerstraße wurde im Jahr 2024 fortgesetzt. Nach öffentlicher Auslegung im Jahr 2022 werden aktuell die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom Stadtplanungsamt geprüft und eingearbeitet als Grundlage für einen Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht. Die Standorthomepage des Nachhaltigen Gewerbegebiets wurde im Jahr 2024 kontinuierlich gepflegt. Insbesondere die Unterseite "Förderung & Beratung" wurde überarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 77 Bericht des Magistrats vom 15.04.2024, B 138 Bericht des Magistrats vom 04.05.2026, B 156 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 6, 7, 11 Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6292, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025 Aktenzeichen: 79-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenB14.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 146 Betreff: AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5581 - E 53/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 398/24 - Zwischenbericht: Gegenüber dem Sachstand nach dem Bericht des Magistrats vom 21.10.2024, B 398, hat sich am grundsätzlichen Vorgehen nichts geändert. Zu aktualisieren ist, dass nicht mehr geplant ist, die Mittel in Form einer Zuwendung mit Zweckbindung zu nutzen, um die Vorlaufkosten für die Gründung eines Azubi-Werks für die Stadt Frankfurt am Main zu decken. Die mit dem Etatantrag zur Verfügung gestellten Mittel sollen demgegenüber direkt eingesetzt werden, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zur Gründung eines Azubi-Werks zu klären. Dafür soll das Unternehmen "PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH" beauftragt werden, dass die Kriterien nach § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für eine Direktvergabe erfüllt. Hierzu werden die in der Gr. 71 "Zuweisungen und Zuschüssen" (BGM 22) geplanten Mittel des E 53/20 auf die Gr. 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" (BGM 10) übertragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 53 Bericht des Magistrats vom 21.10.2024, B 398 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 322 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 7, 10 Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 146 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 146 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 146 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 146 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6317, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung.