Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregungen des Ortsbeirats zum Umbau/Abriss des Geschäftshauses am Praunheimer Weg 1 geprüft. Es wird eine gastronomische Nutzung begrüßt, jedoch gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung zur Umsetzung. Der Erhalt der ortsbildprägenden Bäume wird ebenfalls unterstützt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Planungsrecht auf dem o.g. Grundstück wird, wie in der Anregung OM 6448 zutreffend ausgeführt, durch den Bebauungsplan NW 103c geregelt. Als Art der baulichen Nutzung ist für das Grundstück Praunheimer Weg 1 ein Mischgebiet festgesetzt. Dementsprechend ist eine gastronomische Nutzung auf dem Grundstück allgemein zulässig und wird von Seiten des Magistrats weiterhin ausdrücklich begrüßt. Eine Festsetzung, welche die Unterbringung von Einzelhandel und Dienstleistung in Erdgeschossbereichen vorschreibt oder regelt, ist im o.g. Bebauungsplan nicht enthalten.
Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Fragen des Ortsbeirats wie folgt:
Zu Ziffer 1.:
Der Magistrat wird die Bauherrschaft im Rahmen der Bauberatung über den Wunsch des Ortsbeirats informieren und eine Vorstellung des Bauvorhabens durch die Bauherrschaft im Ortsbeirat anregen. Die Bauherrschaft ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Zu Ziffer 2.:
Entsprechend der Festsetzung als Mischgebiet ist auf dem Grundstück die Errichtung sowohl von Wohnungen als auch von nicht wesentlich störenden gewerblichen Betrieben sowie der übrigen Nutzungen gemäß § 6 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig, sofern gewährleistet wird, dass das Mischungsverhältnis gewahrt bleibt. Lediglich Vergnügungsstätten sind planungsrechtlich als Nutzung ausgeschlossen. Die Entscheidung, welche der hier zulässigen Nutzungsarten realisiert werden soll, liegt letztendlich bei der Bauherrschaft. Für eine Auflage, welche eine gastronomische Nutzung vorschreibt, gibt es keine Rechtsgrundlage. Auch sonst kann der Magistrat hier rechtlich keinen Einfluss nehmen.
Zu Ziffer 3.:
Die Bäume sind im Bebauungsplan nicht gesichert. Der Magistrat begrüßt jedoch den Erhalt der ortsbildprägenden Bäume und wird sich um den Erhalt der Kastanien bemühen. Es gilt im Übrigen die Baumschutzsatzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2025OMOM 6448Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1Direktanregung
- 22. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 651Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab