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Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

Vorlagentyp: OFCDU
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, den Magistrat über mögliche Planungen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 zu informieren und die Auflagen für eine gastronomische Nutzung sowie den Schutz der Kastanien im Biergarten zu erteilen. Dies soll die bestehende Nutzung und den sozialen Treffpunkt im Stadtteil sichern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103 c Nr. 1Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und "Trading down"-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleitungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg

  1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäue kernzusanieren oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis zum November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,

  1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen;
  2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoß Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen;
  3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen.

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103 c Nr. 1Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und "Trading down"-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleitungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg

  1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäue kernzusanieren oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis zum November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Januar 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.01.2025 im OBR 8 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 34 · 23.01.2025
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6448 2025 Die Vorlage OF 511/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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