Erstellung eines Detailkatasters für unterirdische Versorgungsleitungen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass Netzdokumentation und Netzauskunft Aufgaben des jeweiligen Netzeigentümers oder Netzbetreibers sind. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, erfüllt diese Aufgaben nach geltendem Recht und orientiert sich dabei am Konzessionsvertrag mit der Stadt Frankfurt und den technischen Regelwerken der Versorgungswirtschaft. Für die Führung eines betreiberübergreifenden Leitungskatasters besteht derzeit keine gesetzliche oder technische Regelung. Bei geplanten Baumaßnahmen ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, dass eine entsprechende Leitungsauskunft bei den Netzbetreibern eingeholt wird. Dies stellt sicher, dass bei Bauvorhaben aktuelle Pläne zu Grunde gelegt werden. Die NRM bietet in diesem Zusammenhang einen Netzauskunft-Onlineservice an, der alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt. Damit kann dem Schutz der in Teilen kritischen Infrastruktur als auch berechtigten Auskunftsbegehren nachgekommen werden. Eine Veröffentlichung der Daten oder ein Zugang ohne berechtigtes Interesse sind durch das Regelwerk ausgeschlossen und nicht zulässig. Außerdem stellt die NRM den Ämtern der Stadtverwaltung in Frankfurt bei berechtigtem Interesse zu Planungs- und Koordinationszwecken einen Zugang zur Leitungsnetzdokumentation als Webdienst zur Verfügung. Dieser Zugang ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Netzauskunft für Anfragen zu Baugesuchen oder Planungszwecken an den Netzbetreiber. Ein weiterführendes Detailkataster, in welchem die gesamte Netzinfrastruktur abgebildet wird, ist hinsichtlich der Informationssicherheit und darüber hinaus insbesondere zum Schutz der kritischen Infrastruktur, abzulehnen. Die Durchführung von Probe- oder Suchgrabungen zur Einhaltung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bleibt erforderlich. Diese entfielen auch bei Führung eines Detailkatasters nicht.