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Dauerbaustelle "160 PARK VIEW"

Vorlagentyp: V
88 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In der Anfrage wird der Magistrat um Auskunft über den aktuellen Stand der Bauarbeiten am Hochhaus 160 PARK VIEW gebeten, welches erhebliche Verzögerungen aufweist. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind durch dauerhafte Baustellenbedingungen stark belastet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Mitscherlichplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Wohneinheiten plant die ABG Frankfurt Holding, nach Stadtteilen aufgegliedert, im Ortsbezirk 6 zu bauen?
  2. Mit welcher kalkulierten Wohnfläche pro Bewohner*in?

Begründung

Es handelt sich um ein Auskunftsersuchen von Anwohnerinnen und Anwohnern. Das 1975 erbaute und 1985 fertiggestellte Hochhaus 160 PARK VIEW (urspr. Westendcenter, bis 2016 Hochhaus am Park) am ehemaligen Mitscherlichplatz, ist eines der markantesten Gebäude im nördlichen Westend. Es wurde 2016 nach langem Leerstand durch den Projektentwickler RFR erworben. Im höheren der beiden Gebäudeteile sollen ca. 130 Miet- und Eigentumswohnungen, im niedrigeren ein Hotel entstehen. Die entsprechenden Umbauarbeiten haben sich in der Vergangenheit wiederholt und erheblich verzögert. Ursprünglich war geplant, die insgesamt 129 Eigentumswohnungen in der ersten Jahreshälfte 2020 an die Käufer zu übergeben, danach wurde eine Fertigstellung bis März 2021 garantiert, danach für das erste Halbjahr 2023. Die Verzögerungen der Arbeiten tangieren nicht nur Käufer, bzw. Investoren, sie sind auch insbesondere für die Nachbarinnen und Nachbarn eine sehr große Belastung, die seit nunmehr knapp neun Jahren großem Baulärm, Dreck und Verkehr ausgesetzt sind. Öffentliches Parken ist auch in dem o. g. Bereich extrem knapp, auf dem Baustellengrundstück stehen kaum Parkflächen zur Verfügung, sodass auch dieser Aspekt im umliegenden Bereich extrem verschärft wird. Parkeinschränkungen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2024OFOF 1020/6Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Mai 2024VV 953Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter?Anfrage
  3. 5. August 2024STST 1466Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter?Stellungnahme
  4. 22. April 2025Sie sind hier
    VV 1162Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk
    Anfrage
  5. 9. November 2025OFOF 1359/6Nied: Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABGOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 25. November 2025VV 1313Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABGAnfrage
  7. 28. November 2025STST 2010Geplanter Wohnungsbau der ABG im OrtsbezirkStellungnahme
  8. 16. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 163Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABGStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40

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