Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu Ziffern
- und 2.: Für die Bebauung ist zunächst ein Grundstückstausch erforderlich, der z. Zt. noch nicht vollzogen ist. Des Weiteren ist ein Baubeginn seitens ABG FRANKFURT HOLDING im Jahr 2025 geplant. Zunächst muss ein Bauantrag eingereicht werden, der die Basis für eine Baugenehmigung darstellt, die unerlässlich ist für den Baubeginn. Zu Ziffer 3.: Ein Baubeginn des
- Bauabschnittes ist nicht unmittelbar verbunden mit der Wendeschleife. Dies wäre Gegenstand des
- Bauabschnittes. Zu Ziffer 4.: Solange eine Baumaßnahme nicht begonnen wird, ist auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht geplant, die derzeitige Baugrube zu verfüllen. Dies würde weitere Kosten hervorrufen, die steigende Mieten zur Folge hätte.