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Fahrradstadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
34 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren17 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Röderbergweg — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.

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Bericht

Am 29. August 2019 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN "Fahrradstadt Frankfurt am Main", § 4424 Ziffer III. Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich in der Pflicht, im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsweisenden Radverkehrspolitik ihre Aktivitäten zur Radverkehrsförderung massiv auszuweiten, sowohl in Bezug auf bauliche Maßnahmen als auch in Bezug auf regulatorische und Werbemaßnahmen. Damit soll die Lebensqualität aller Frankfurter:innen gesteigert und nicht zuletzt auch die Aufenthaltsqualität der Fußgänger:innen im öffentlichen Raum verbessert werden.

Dieser Statusbericht wird exemplarisch darlegen, welche Maßnahmen seit 2023 auf Basis der Beschlussfassung umgesetzt wurden und an welchen derzeit gearbeitet wird. Dabei orientiert sich der Bericht an der Gliederung des beschlossenen Antrags. Das gesamte Maßnahmenspektrum der Radverkehrsförderung wird über das städtische Radfahrportal www.radfahren-ffm.de dokumentiert.

Kap. I Sichere Radwege

Mit dem Ziel, sichere Radverkehrsangebote für alle Altersklassen in Frankfurt am Main zu schaffen, die im Idealfall nicht nur 2,30 m breit und baulich getrennt sind, sondern auch den zeitgemäßen Qualitätsstandards wie z.B. gut befahrbaren Oberflächen und Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Pkw entsprechen, werden in Frankfurt am Main Radverkehrsanlagen geplant.

Bauliche Lösungen

Für die "ersten konkreten Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen" sind im Beschluss die Hauptverkehrsstraßen Bockenheimer Landstraße, Schwarzwaldstraße/ Rennbahnstraße und Schweizer Straße genannt.

In der Bockenheimer Landstraße besteht die besondere Herausforderung, die unter Naturschutz stehenden Baumreihen zu erhalten und dennoch eine anforderungsgerechte Radverkehrsanlage zu konzipieren und noch dazu den motorisierten Individualverkehr (MIV) abwickeln zu können. Hierzu wurde in der Planung die Verkehrsfläche im Straßenbereich umverteilt und der Fahrbahnquerschnitt von drei auf zwei Fahrspuren reduziert, notwendige Linksabbiegebeziehungen für den MIV wurden erhalten.

Die Entwurfsplanung wurde inzwischen abgeschlossen, derzeit befindet sich das Projekt in der Ausführungsplanung sowie in der Bauvorbereitung. Die Bau- und Finanzierungsvorlage wurde am 30.01.2025 (M 150/2024, § 5667/2025) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Seit Juni 2025 erneuern die Netzdienste Rhein-Main verschiedene Leitungen und die Mainova AG verlegt eine neue Fernwärmeleitung in der Bockenheimer Landstraße. Daher wird der Magistrat erst im Anschluss an diese Bauarbeiten mit der Neuordnung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße beginnen können.

Die Vorplanungsvorlage zur Schwarzwaldstraße wurde am 12.05.2022 von der Stadtverordnetenversammlung (M 32/2022, § 1692/2022) beschlossen. Der Planungsauftrag konnte in 2024 vergeben werden. Derzeit wird die Entwurfsplanung erarbeitet.

Das Ziel für die Schweizer Straße ist die Umgestaltung des Straßenraums zugunsten des Fuß- und Radverkehrs sowie eine Erhöhung der Attraktivität durch Begrünung und Belebung. Eine besondere Herausforderung liegt in der Neuordnung des ÖPNV durch die Verlegung der Straßenbahnhaltestellen.

Im Jahr 2024 wurde das Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) infolge des Wettbewerbs für den Schweizer Platz durchgeführt und die Planung an einen der beiden 2. Preis-Träger vergeben. Derzeit wird die Vorplanung erstellt. Es gilt, die vielen Anforderungen an den öffentlichen Raum am Schweizer Platz miteinander in Einklang zu bringen. Hierzu zählen anforderungsgerechte Verkehrsanlagen, ansprechende Gestaltung, Belange der Feuerwehr und Rettungsdienste sowie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Nach Möglichkeit soll die Vorplanung in 2026 der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Im Jahr 2025 konnte der Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach feierlich in Betrieb genommen werden. Dieser fast zwei Kilometer lange Radweg stellt nun eine sichere und gut befahrbare Verbindung zwischen den beiden Stadtteilen dar.

In 2024 wurde außerdem die Planung für die Schloßstraße aufgenommen. Herausforderung hierbei ist, für die unterschiedlichen Anforderungen an den Straßenraum eine verträgliche Lösung zu finden. So soll die Straßenbahntrasse reaktiviert werden und eine neue Linie 13 vom Industriehof Richtung Hauptbahnhof eingerichtet werden. Der Radschnellweg Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5) soll künftig über die Schloßstraße geführt werden und der motorisierte Individualverkehr soll weiterhin dort fahren können.

Bestandsnahe Markierungslösungen

Für folgende Hauptverkehrsstraßen wurde seit 2023 eine Flächenumverteilung mittels Radfahrstreifen (meist baulich geschützt) durchgeführt: § Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenallee (2023)

§ Hohenstaufenstraße (2023)

§ Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Platz der Republik (2023)

§ Dillenburger Straße (2023)

§ Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und Ernst-Achilles-Platz sowie zwischen Ernst-Achilles-Platz und Anlagenring

§ Henschelstraße zwischen Röderbergweg und Danziger Platz (2024)

§ Wilhelm-Leuschner-Straße (2024)

§ Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße (2024)

§ Dreieichstraße zwischen Willemerstraße und Darmstädter Landstraße (2025)

§ Am hohen Weg zwischen Große Nelkenstraße und Industriehof (2025)

Aufgrund sich örtlich überlagernder Tiefbauarbeiten anderer übergeordneter Projekte war die vollständige Umsetzung am Hauptbahnhof bislang nicht möglich. Am Hauptbahnhof kann in Fahrtrichtung Süden erst nach Abschluss der Arbeiten der Deutsche Bahn AG an der B-Ebene im Zuge der Umgestaltungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" ein abgetrennter Radweg bei Wegfall einer Fahrspur eingerichtet werden.

Kap. II Fahrradfreundliche Nebenstraßen

Die sichere und komfortable Führung auf Nebenstraßen mit einer hohen Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr sowie Anwohner:innen war ebenfalls Teil des Beschlusses zur NR 895.

In den vergangenen Jahren wurde die bestandsnahe Umgestaltung des Oeder Weg s zu einer Fahrradstraße umgesetzt und abgeschlossen. Der zuständige Ortsbeirat 3 hat die Verstetigung der Maßnahmen am 04.07.2024 angeregt (OM 5717). Derzeit wird die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet. Planungsstart ist in 2026 vorgesehen.

Für den Grüneburgweg konnte die fahrradfreundliche Umgestaltung weitergeführt werden. Nach dem mittleren Abschnitt zwischen Reuterweg und Mitscherlichplatz konnte in 2024 der östliche Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße ebenfalls umgesetzt werden. Es wurde eine Einbahnstraßenregelung zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz Frankfurt eingerichtet (von Ost nach West), um die Verkehrszahlen zu reduzieren und eine Fahrradstraße überhaupt einrichten zu können. Auch dieser Teil wurde nach gleichem Prinzip umgestaltet - Einrichtung von Multifunktionsstreifen für Außengastronomie, Lieferzonen und Stellplätze, um die Gehwege freizumachen für den Fußverkehr, an den Knotenpunkten wurden rote Markierungen aufgebracht und die Fahrbahn wurde verschmälert. Für den westlichen Teil ab der Straße Wiesenau steht die Umgestaltung noch aus, hier ist allerdings eine Fahrbahnsanierung der Auslöser. Diese Planung soll in 2026 fortgeführt werden.

Der Ortsbeirat 2 hat am 27.10.2025 angeregt (OM 7642), die Umgestaltung des Grüneburgwegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zu verstetigen.

Der Kettenhofweg , und in Verlängerung die Robert-Mayer-Straße , wurden pünktlich zur Eurobike 2023 in eine Fahrradstraße umgestaltet und bieten seither eine gut zu befahrende Fahrradachse in Ost-West-Richtung. Der Ortsbeirat 2 hat in der Sitzung am 27.10.2025 beschlossen (OM 7643), auch die Umgestaltung dieser beiden Straßen gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zu verstetigen.

Aktuell wird an deren Ende im Westen an der Kreuzung von Robert-Mayer-Straße/ Hamburger Allee/Emser Straße/Nauheimer Straße an einer fahrradfreundlichen Umgestaltung gearbeitet, um das legale Befahren durch den Radverkehr bis zum Westbahnhof zu ermöglichen.

Für die Frankenallee wird derzeit die Vorplanung erarbeitet. Diese soll nach verwaltungsinterner Abstimmung in 2026 dem Ortsbeirat vorgestellt werden.

Für die Nordendstraße konnte zwischenzeitlich eine Planungsausschreibung durchgeführt werden, die Vergabe ist erfolgt. Vertragsbeginn ist der 01.01.2026.

Für die Brückenstraße konnte in den letzten zwei Jahren aufgrund der zahlreichen Anforderungen noch keine zufriedenstellende Lösung entwickelt werden. Der Magistrat wird hier weiterarbeiten.

In der Moselstraße ist für den Radverkehr die sogenannte "Grüne Welle im Rotlichtviertel" angeordnet worden und wurde in 2025 umgesetzt. Die anderen Nebenstraßen stehen teilweise in Abhängigkeit zu anderen Projekten und werden weiter beplant, sobald sich eine Chance auf Umsetzung ergibt.

Neben den im Beschluss genannten Straßen arbeitet der Magistrat an weiteren Projekten zur Förderung des Radverkehrs, so zum Beispiel an einer baulichen Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr in der Speicherstraße auf Höhe der Schleusenstraße, an der Verbesserung der Situation für den Rad- und Fußverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke ("Fechenheimer Fackeln") und die Planung zur fahrradfreundlichen Umgestaltung in der Willemer Straße zwischen Dreieichstraße und Siemensstraße wurde wieder aufgenommen.

Kap. III Durchgehende innerstädtische Fahrradtrassen

Für den Alltagsradverkehr - und insbesondere für den Berufsradverkehr - sollen die sogenannten Fahrradtrassen zügige, komfortable und sichere Verbindungen im Stadtgebiet sein.

City-/Anlagenring

Eine dieser Trassen verläuft entlang des City-/Anlagenrings, welcher eine dauerhaft funktionierende Lösung braucht und derzeit noch zu großen Teilen keine (mit Ausnahme der Hochstraße und Lange Straße) gesonderte Radverkehrsinfrastruktur aufweist. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche 2023 abgeschlossen werden konnte. Das Ergebnis der Studie wurde im März 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Da die Planung und Umsetzung des gesamten Projekts sehr umfangreich sind, wird es in Teilprojekte gegliedert und sukzessive umgesetzt.

Zunächst wurde für die Bockenheimer Anlage, das Eschenheimer Tor, inklusive Zweirichtungslösung vom Oeder Weg bis zur Hauptwache, sowie für die Bleichstraße die Planung aufgenommen. Da die Anforderungen in allen Teilen sehr komplex sind, konnten hier noch keine finalen Lösungen erarbeitet werden.

Nördliches Mainufer

Am nördlichen Mainufer wurde die Netzlücke am Mainkai geschlossen. Unter Entfall eines Fahrstreifens wurde in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein rot markierter Schutz-/Radfahrstreifen eingerichtet. Damit wurde eine durchgängige Alternative, östlich der Wiesenhüttenstraße in Verbindung mit dem Abschnitt Schöne Aussicht, zum stark frequentierten Mainuferweg geschaffen. Aufgrund der unklaren politischen Haltung in dieser Frage konnte hier nicht weitergeplant werden.

Radschnellverbindungen

Auf regionaler Ebene laufen gegenwärtig neun Vorhaben zu Radschnellschnellverbindungen. Frankfurt am Main ist an sechs Vorhaben beteiligt.

Vorhabenträger Regionalpark Südwest GmbH: Darmstadt - Frankfurt (FRM 1), Projektstatus: Die Vorplanung für den Abschnitt Stadtwald - Stadtgrenze zu Neu-Isenburg bis Louisa - konnte in 2024 (M 152/2024, § 5542/2024) beschlossen werden. Aktuell wird hier die Entwurfsplanung erstellt. Für den Abschnitt Stadtraum - Louisa bis Holbeinsteg - konnte die Vorplanung zwischen Louisa und dem neuen Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße beschlossen werden. An der Vorplanung im Bereich der Holbeinstraße wird derzeit noch gearbeitet, da die Anforderungen am Otto-Hahn-Platz sehr komplex sind. Es ist vorgesehen, in 2026 auch für diesen Teil eine Vorplanungsvorlage vorzulegen.

Vorhabenträger Regionalverband FrankfurtRheinMain: Wiesbaden - Frankfurt (FRM 3), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt. Der zugehörige Grundsatzbeschluss soll Anfang 2026 vorgelegt werden. Anschließend soll mit der Planung begonnen werden. Mit dem Durchstich des Homburger Damms in Höhe Frankenallee konnte bereits ein wichtiger Meilenstein für die spätere Realisierung des Radschnellwegs erreicht werden. Der Bau des Geh- und Radweges zwischen Schloßborner Straße und Schmidtstraße konnte im Oktober 2025 starten. Mit einer Freigabe der Verbindung wird in 2026 gerechnet.

Vordertaunus - Frankfurt (FRM 5), Projektstatus: In 2025 wurde entschieden, dass die Erarbeitung der Planung für den Abzweig nach Eschborn von der Stadt selbst durchgeführt wird. Hierzu konnte bereits ein Ausschreibungsverfahren für die Planung durchgeführt und ein externes Ingenieurbüro gefunden werden. Planungsstart ist im Dezember 2025. Für den Abschnitt entlang der Ludwig-Landmann-Straße wird der Regionalverband verantwortlich zeichnen. Eine Ausschreibung der Planung ist für 2025 vorgesehen.

Butzbach ("Wetterau") - Frankfurt (FRM 6), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt, Grundsatzbeschluss dazu soll Anfang 2026 gefasst werden.

Hanau - Maintal -Frankfurt (FRM 7), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt, von den beauftragten Ergänzungen der Machbarkeitsstudie wurde Teil 1 bereits abgeschlossen, Durchführung des Teil 2 ist für 2026 vorgesehen.

Hanau - Offenbach - Frankfurt (FRM 8), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt, der Grundsatzbeschluss (M 111/2025, §6628/2025) wurde im September 2025 gefasst. In 2026 sollen dazu die Planungen aufgenommen werden.

Kap. IV Sichere Kreuzungen

Der fahrrad- und fußgängerfreundliche Umbau von Kreuzungen hat zum Ziel, geregelte Verkehrsströme zu erzeugen, bessere Sichtbeziehungen herzustellen, den motorisierten Individualverkehr möglichst im rechten Winkel abbiegen zu lassen und damit mehr Sicherheit für Fuß- und Radverkehr zu erzeugen. Insgesamt wurden 15 Knotenpunkte im Beschluss genannt, die fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestaltet werden sollen.

Einige Maßnahmen stehen in Abhängigkeit zu parallel laufenden Planungen. Dies betrifft alle Knotenpunkte am City-/Anlagenring sowie an der Bockenheimer Landstraße und Mörfelder Landstraße.

Folgende Kreuzungsbereiche haben seit 2023 sichere Angebote erhalten: Die Umgestaltung des Verkehrsknotens Darmstädter Landstraße/Textorstraße und der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/Textorstraße haben auch dem Radverkehr Verbesserungen gebracht.

An dieser großen Kreuzung in Sachsenhausen gab es bisher keine zeitgemäße Radverkehrsführung. Jetzt entstanden für Radfahrende in Ost-Westrichtung für alle Fahrbeziehungen sichere Führungen im Knotenpunktbereich.

Ein Haltestellenumbau an der Galluswarte wurde dazu genutzt, den Radverkehr vom Gallus in Richtung Gutleutviertel und weiter zum Main besser anzubinden. Eine neu gebaute Fahrradquerung führt nun von der Günderrodestraße über die Mainzer Landstraße in Richtung Camberger Straße.

Die Bauarbeiten für den Lückenschluss am Verkehrsknoten Friedrich-Ebert-Anlage/Rheinstraße/Hohenstaufenstraße konnten abgeschlossen werden. Somit gibt es an diesem Verkehrsknoten ein Zweirichtungsangebot zwischen dem Westend und dem Gallus.

Über eine neu gebaute Furt können Radfahrer:innen nun vom Mainuferweg sicher über die Straße Schwanheimer Ufer gelangen. Damit ist das Lyoner Quartier als Arbeitsplatzschwerpunkt nun an diese bedeutende Radverkehrsachse angeschlossen.

Im Zuge des Umbaus der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Alleenring wurde am Verkehrsknoten Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße die Radverkehrsführung stadteinwärts signaltechnisch abgesichert.

Am Verkehrsknoten Eschersheimer Landstraße/Miquelallee/Adickesallee hat der Radverkehr auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts, wie auch auf der Adickesallee stadtauswärts, eine deutlich sicherere Führung erhalten.

Kap. V Fahrradparkplätze

Im Bereich des Fahrradparkens konnten weiterhin große Fortschritte verzeichnet werden. Von den vorgegebenen 2.000 neuen Fahrradstellplätzen pro Kalenderjahr konnten 2023 2.808 und 2024 2.274 Abstellplätze geschaffen werden.

Die Zahlen für 2025 konnten zum Redaktionsschluss noch nicht benannt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch im siebten Jahr in Folge die vorgegebenen 2.000 neuen Fahrradstellplätze erreicht werden.

Mit dem Aufstellen der Frankfurter "Omegabügel" konnte darüber hinaus das Falschparken an Kreuzungsbereichen unterbunden werden, Lauf- und Sichtachsen für Fußgänger:innen, mobilitätseingeschränkte Personen sowie für Eltern mit Kinderwagen freigehalten werden.

Aber auch attraktive Radabstellangebote für den Einzelhandel wurden geschaffen. Wie beispielsweise die 110 Fahrradstellplätze direkt vor dem Nordwestzentrum sowie am Heddernheimer Steg eine neue überdachte Doppelstockanlage.

Ergänzend zu den dezentralen Fahrradbügeln wurden seit 2023 noch an folgenden Bahn-Stationen Bike + Ride Angebote (Anzahl Stellplätze) geschaffen: Berkersheim (130), Fahrradsammelgarage Bahnhof Höchst (24), Station Lokalbahnhof (16)

Kap. VI Fahrradkampagne

An der Friedrich-Ebert-Anlage ist 2023 Frankfurts erste Zählsäule für den Radverkehr in Betrieb gegangen.

Auch in den Jahren 2023 bis 2025 war die Stadt Frankfurt am Main auf der Eurobike , der weltweit größten Fahrradleitmesse, mit einem Stand vertreten.

In 2024 wurde das Logo "Radfahren in Frankfurt" nach über 15 Jahren durch eine neu gestaltete moderne Version abgelöst.

Die Stadt Frankfurt am Main belegte beim deutschlandweiten ADFC-Fahrradklimatest 2024 in der Kategorie > 500.000 Einwohner den

  1. Platz. Dies dokumentiert in besonderer Weise, dass die Anstrengungen in der Radverkehrsförderung honoriert werden. Die Strahlkraft dieses Ergebnisses hat auch die Fachwelt erreicht. So gehen seither eine Vielzahl an Anfragen aus anderen Städten ein. Kap. VII. Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" Aktuell sind alle im Beschluss geforderten Projektstellen im Straßenverkehrsamt und im Amt für Straßenbau und Erschließung besetzt. Kap. VIII Kampagne für die Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln (Fahrradstaffel) Mit dem Ziel, eine verstärkte Präsenz der städtischen Verkehrspolizei zu erreichen, wurde im Dezember 2019 eine zehnköpfige Fahrradstaffel eingeführt, welche die Belange des Radverkehrs konsequenter durchsetzt und die Teilnahme am Straßenverkehr für die schwächeren Gruppen sicherer und attraktiver macht. Die Bediensteten üben seither ganzjährig ihren Dienst mit eigens hierfür angeschafften Pedelecs aus. Die Fahrradstaffel schließt somit die Lücke zwischen motorisiertem Personal und Fußstreifen und erlebt die Verkehrsverstöße ganz bewusst aus der Perspektive der Radfahrenden. Kap. IX Radverkehrskonzeption Seit 2023 wurden die zuvor erarbeiteten Radverkehrskonzepte für die westlichen Stadtteile (Sindlingen, Zeilsheim, Höchst, Unterliederbach, Sossenheim, Nied, Griesheim) und die südlichen Stadtteile (Niederrad, Sachsenhausen) um die Radverkehrskonzepte für die nördlichen Stadtteile (Hausen, Industriehof, Praunheim, Rödelheim, Westhausen, Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt, Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim, Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Harheim, Nieder-Eschbach) und die östlichen Stadtteile (Ostend, Bornheim, Fechenheim, Riederwald, Seckbach, Bergen-Enkheim) ergänzt. Darauf aufbauend wurden für das gesamte Stadtgebiet Haupt- und Nebenrouten bestimmt. Das Haupt- und Nebenroutennetz stellt eine wesentliche Basis der Teilstrategie Radverkehr im Rahmen des Masterplans Mobilität dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2026Sie sind hier
    BB 15Fahrradstadt Frankfurt am Main
    Magistratsbericht
  2. 20. Februar 2026OFOF 616/7Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestaltenOrtsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
  3. 24. Februar 2026OMOM 8271Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestaltenDirektanregung
  4. 2. August 2026OFOF 124/5Auskunftsersuchen zum Sachstand der Umgestaltung der Brückenstraße als fahrradfreundliche NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 21. August 2026OMOM 490Auskunftsersuchen zum Sachstand der Umgestaltung der Brückenstraße als fahrradfreundliche NebenstraßeDirektanregung
  6. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1312Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 3
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 45 · 19.02.2026
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 44 · 19.02.2026
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 45 · 20.02.2026
TO I, TOP 20
Beraten
Die Vorlage B 15 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU1 BFF
Ablehnung:
GrüneSPDFDP
Enthaltung:
1 BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und 1 BFF gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Kenntnis); 1 BFF (= Enthaltung)

OBR 11
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 15 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 23.02.2026
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUVoltFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 44 · 24.02.2026
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 8271 2026 1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 616/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
4 GrüneSPDFarbechte/linkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDUBFF
zu 2)
Zustimmung:
4 GrüneSPDFarbechte/linkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. 4 GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPHerr Can
Ablehnung:
AfDHerr Rudloff
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Herr Can gegen AfD und Herr Rudloff (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBEGrüneLinkeSPDFDPBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVolt
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
BFF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Zurückweisung)

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