Seit Herbst 2025 ist die Bockenheimer Landstraße aufgrund von Arbeiten zur Stromnetzerneuerung zwischen Senckenberganlag
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Zusammenfassung
Die Frage betrifft die tariflichen Änderungen für Fahrgäste der Buslinie 75 aufgrund von Baumaßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße, die ihre Fahrtkosten erheblich erhöht haben. Der Magistrat sieht die Regelung als unglücklich an, hat jedoch festgestellt, dass der RMV keine Sonderlösungen in diesem Fall anbietet und das Tarifrecht streng anwendet.
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Taunusanlage — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfen19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grunderneuerung der Taunusanlage (1. Bauabschnitt)11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am Opernplatz18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Taunusanlage per E-MailFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3890 Seit Herbst 2025 ist die Bockenheimer Landstraße aufgrund von Arbeiten zur Stromnetzerneuerung zwischen Senckenberganlage und Taunusanlage eine einspurige Einbahnstraße in Fahrtrichtung Alte Oper. Für die Buslinie 75 bedeutet dies, dass aufgrund der geänderten Streckenführung die Fahrt zwischen Mitscherlichplatz und Bockenheimer Warte keine Kurzstrecke mehr ist, sondern eine Einzelfahrt. Fahrgäste müssen nun also 3,80 Euro statt 2,35 Euro für die gleiche Distanz bezahlen - eine Preissteigerung von 62 Prozent für nichts. Ich frage den Magistrat: Kann der Magistrat beim RMV darauf hinwirken, dass dies - auch aufgrund der langen Dauer der Baustelle - anpasst wird, sodass die Fahrgäste nicht länger unnötig mit diesen Mehrkosten belastet werden?
Antwort des Magistrats
Auch der Magistrat findet die aktuelle Regelung sehr unglücklich. Bereits im Rahmen der ersten Initiative aus dem Ortsbeirat dazu wurde der RMV kontaktiert und um kundenorientierte Prüfung gebeten. Dieser hat eine Sonderlösung für den Einzelfall abgelehnt und sich sowohl auf das Tarifrecht berufen als auch darauf, dass manuelle Eingriffe in ein hochkomplexes und seit einiger Zeit vollständig automatisiertes System zur Ermittlung der Kurzstreckenrelationen nicht verantwortet werden können. Das Risiko für Folgefehler und Inkonsistenzen wäre zu groß. Außerdem seien hier nur sehr wenige Fahrgäste betroffen, zumal die Rückfahrt weiterhin eine Kurzstrecke ist. Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen wäre nicht zu rechtfertigen und man wolle auch keinen Präzedenzfall erschaffen. Aufgrund der nun vorliegenden Frage hat sich der Magistrat über die traffiQ erneut an den RMV gewendet. Dieser bleibt bei seinem Standpunkt und erläutert wie folgt weiter, dass bei nur kurz dauernden Umleitungen oder temporären Verlegungen von Haltestellen - bis drei Monate - die Kurzstreckenrelationen auch für die Umleitungsstrecke gelten. Das sei mit dem RP so abgestimmt. Bei länger andauernden Umleitungen und Verlegungen - beziehungsweise Entfall - von Haltestellen werden vom RMV prinzipiell immer auch die Kurzstrecken neu berechnet, da das Tarifrecht keine Ausnahmen kenne. Der Tarif sei gemäß § 39 Absatz 4 PBefG gleichmäßig anzuwenden. Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugutekommen, seien verboten und nichtig. Die 3-Monatsregel sei schon eine kundenfreundliche Regelung, die wirtschaftliche und technische Gründe hat und vom RP als Kompromiss akzeptiert wurde, da sie jedermann gleichermaßen zugutekommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.