Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am Opernplatz
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag des Ortsbeirats 1 zielt darauf ab, die Verkehrsführung am Opernplatz für Radfahrerinnen und Radfahrer sicherer zu gestalten. Insbesondere sind Maßnahmen zur Trennung von Fuß- und Radverkehr sowie die Schaffung klarer Abbiegerouten gefordert.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 15 Tage.Warum?
Taunusanlage — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfen19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grunderneuerung der Taunusanlage (1. Bauabschnitt)11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung auf der Westseite des Opernplatzes für den Fuß- und Radverkehr sicherer und eindeutiger zu gestalten.
Insbesondere soll
- der Fuß- und Radverkehr in den Engstellen zwischen den Pflanzmodulen klar voneinander getrennt werden - durch Markierungen, Piktogramme oder andere geeignete Maßnahmen;
- für Radfahrende, die von der Taunusanlage nach rechts auf den Opernplatz abbiegen möchten, eine eindeutig gekennzeichnete Route angeboten werden, die ein langsames, fließendes Abbiegen ohne Halt an der Lichtsignalanlage ermöglicht. Diese Route soll nicht über die Aufstellfläche der an der Ampel wartenden Zufußgehenden führen. Zu prüfen ist dabei auch die Anordnung eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721 StVO);
- für an der Lichtsignalanlage wartende Fußgängerinnen und Fußgänger eine ausreichend bemessene Aufstellfläche vorgesehen werden, die den Radverkehr nicht blockiert;
- die künftig vorgesehene Wegeführung an dieser Stelle für alle Verkehrsteilnehmenden erkennbar ausgeschildert und markiert werden;
- der Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung und den Zeitplan der Umsetzung unterrichtet werden. Der Ortsbeirat regt zudem einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung an.
Begründung
Der Magistrat hat auf der Westseite des Opernplatzes zwischen Februar und Juni 2026 einen neuen Zufahrtsschutz aus 19 begrünten Stahlmodulen errichtet. Die Anlage verbindet Sicherheitsanforderungen und Aufenthaltsqualität in gelungener Weise und ist ein deutlicher gestalterischer Fortschritt gegenüber den bisherigen Betonelementen.
Durch die Positionierung der Module sind an mehreren Stellen jedoch Engstellen entstanden. Im Zusammenwirken mit der Lichtsignalanlage zur Überquerung der Mainzer Landstraße kommt es dort regelmäßig zu Konflikten - sowohl zwischen wartenden Zufußgehenden und durchfahrenden Radfahrenden als auch zwischen Fuß- und Radverkehr in Bewegung.
Rechtsabbiegende Radfahrende können den Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße / Opernplatz / Bockenheimer Landstraße nicht mehr wie bisher vorher verlassen. Sie sehen sich stattdessen gezwungen, zwischen den an der Ampel wartenden Zufußgehenden hindurchzufahren. Zugleich ist nicht erkennbar, welche Wegeführung an dieser Stelle überhaupt vorgesehen oder empfohlen ist.
Auf dem stark frequentierten Opernplatz führt diese unübersichtliche Situation zu vermeidbaren Konflikten. Eine sichere und eindeutige Führung des Radverkehrs ist deshalb dringend erforderlich. Ziel des Antrags ist ausdrücklich nicht, den Zufahrtsschutz infrage zu stellen, sondern seine verkehrliche Einbindung nachzubessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2026OFOF 79/1Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am OpernplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 432Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am OpernplatzDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats