Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfen
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Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Möglichkeit des Linksabbiegens am Ende der Niddastraße. Aufgrund von Sicherheitsbedenken in Bezug auf den Fußgängerüberweg und die Gefährdung des Radverkehrs wird jedoch von einer Einrichtung abgeraten. Die Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit und -qualität negativ beeinflussen.
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Taunusanlage — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Grunderneuerung der Taunusanlage (1. Bauabschnitt)11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am Opernplatz18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Taunusanlage per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das Linksabbiegen am östlichen Ende der Niddastraße kann aus drei Gründen ohne weitergehende Maßnahmen nicht eingerichtet werden:
- Um links abbiegen zu können, müssen drei Fahrspuren überquert werden. Darüber hinaus ist die Taunusanlage im Bereich der Einmündung der Niddastraße meist sehr hoch frequentiert. Das Einbiegen nach links in die Taunusanlage ist von daher schon riskant.
- Unmittelbar links neben der Einmündung der Niddastraße befindet sich eine Fußgängerampel über die Taunusanlage. Diese weist derzeit keinen Signalgeber auf, der in Richtung der Niddastraße zeigt. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die die Niddastraße nach links verlassen, bekommen so kein eindeutiges Signal, dass sie die Furt nicht überqueren dürfen.
- Am Ende der Niddastraße wird der Radverkehr auf die linke Seite geführt um sich an der oben genannten LSA aufzustellen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse kann es beim Linkseinlenken zu Konflikten mit sich aufstellenden Radfahrerinnen und Radfahrern kommen.
Ohne signaltechnische und auch bauliche Anpassungen des Knotenpunktes ist die in Rede stehende Verkehrsbeziehung nicht darstellbar. Vor allem aber ist sie aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht der Leichtigkeit des Verkehrs abträglich, da diese Linksabbiegebeziehung (als "feindlich" zu allen anderen Verkehren) eine eigene Signalphase bräuchte, was die Leistungsfähigkeit am Knoten und im Verlauf der Taunusanlage signifikant mindern würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2026OFOF 53/1Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 16. Juni 2026OMOM 201Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfenDirektanregung
- 19. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1536Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab