Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-ride Parkplätze unter der Bundesautobahn 661
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-ride Parkplätze abgelehnt. Die Brücke gehört der Autobahn GmbH und die Flächen unter den Brückenpfeilern sind in Privatbesitz. Daher kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Die Brücke befindet sich im Eigentum der Autobahn GmbH, die Flächen im Bereich der Brückenpfeiler befinden sich in Privatbesitz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2025OFOF 974/10Gestaltung der Brücke im Bereich des Park-and-rideParkplatzes unter der Bundesautobahn A 661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2025OMOM 6478Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-rideParkplätze unter der Bundesautobahn 661Direktanregung
- 26. Mai 2025STST 834Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-ride Parkplätze unter der Bundesautobahn 661Stellungnahme
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1871Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-ride Parkplätze unter der Bundesautobahn 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab