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Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten?

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat sieht keinen Anlass für eine Umgestaltung des Wim-Duisenberg-Platzes, da dieser auf privatem Grund liegt und die Instandhaltungspflicht beim Eigentümer liegt. Die Fläche ist öffentlich zugänglich, jedoch sind keine Änderungen geplant.

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Stellungnahme des Magistrats

Vor der Neubebauung am Wim-Duisenberg-Platz waren die Grundstücke im Eigentum der Deutschen Bahn. Dort befand sich ehemals ein Güterbahnhof. Die Flächen gingen von der Bahn in den Besitz des Investors über, der die Bebauung im Umfeld errichten ließ und den Platz vor etwa zehn Jahren gestaltete. Der Wim-Duisenberg-Platz befindet sich somit auf einem privaten und nicht auf einem städtischen Grundstück. Die Fläche ist lediglich mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt und darf von der Öffentlichkeit genutzt werden. Die Pflicht zur Instandhaltung des Platzes liegt beim privaten Eigentümer. Er darf auch über Umgestaltungen entscheiden. Aus Gründen des Datenschutzes darf der Magistrat den Namen des Eigentümers nicht nennen. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen sieht der Magistrat keinen Anlass für eine Umgestaltung der Platzfläche.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2025VV 1100Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten?Anfrage
  2. 22. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 674Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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