Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, nach welchen Kriterien er die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Organisationen sicherstellt. Ziel ist es, eine Klarstellung zu erlangen, warum es wiederholt zu Budgetengpässen kommt, die die Buchung von Räumen mit Zuschüssen verhindern.
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Thema Kultur verfolgenFragen an den Magistrat
Nach welchen Kriterien stellt der Magistrat die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen sicher? Wie kann es unter Beachtung der Richtlinie sein, dass Vereine immer wieder in der zweiten Hälfte eines Jahres von einzelnen Bürgerhäusern mitgeteilt bekommen, dass das Zuschussbudget erschöpft und eine Buchung nur noch ohne Bezuschussung möglich ist?
Begründung
Vereine beschweren sich, dass sie immer wieder in der zweiten Hälfte eines Jahres zum Teil keine Räume mehr mit Zuschuss der Stadt buchen können, da das Budget aufgebraucht sei. Konkret wurde eine solche Mitteilung schon mehrfach seitens des Haus der Jugend in Sachsenhausen abgegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2025Sie sind hierVV 1100Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten?Anfrage
- 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 674Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen