Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass die Zuschüsse an Vereine für die Anmietung von Veranstaltungsräumen nicht gedeckelt sind. Zudem wird erläutert, dass das Haus der Jugend in Sachsenhausen nicht von der SAALBA verwaltet wird und die Mietpreise aus eigenen Mitteln finanziert werden.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Zuschüsse an die Vereine zur Anmietung von Veranstaltungsräumen, die von der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH verwaltet werden, sind nicht gedeckelt. Außerdem wird das Haus der Jugend in Sachsenhausen nicht von der SAALBAU verwaltet.
Der reduzierte Mietpreis für das Haus der Jugend wird zudem nicht aus städtischen Mitteln finanziert, sondern vom Haus der Jugend aus eigenen Mitteln in Analogie zu den städtischen Bestimmungen angeboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2025VV 1137Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in BürgerhäusernAnfrage
- 26. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 853Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in BürgerhäusernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab