Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)
Zusammenfassung
In dem Auskunftsersuchen wird die vollständige Beantwortung der Fragen zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS) gefordert, da bisherige Antworten unzureichend waren. Ziel ist es, die Sicherheit der Grundschulkinder zu gewährleisten und zu klären, wie viele Schüler*innen unter Berücksichtigung der Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, nach welchen Kriterien er die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen gemäß der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen sicherstellt?
Wie kann es unter Beachtung der Richtlinie sein, dass Vereine immer wieder in der zweiten Hälfte eines Jahres von einzelnen Bürgerhäusern mitgeteilt bekommen, dass das Zuschussbudget erschöpft und eine Buchung nur noch ohne Bezuschussung möglich ist?
Begründung
Die konkret gestellten Fragen zur Sicherheit an der GBS wurden nicht vollumfänglich bzw. überzeugend beantwortet. Im Fall der GBS-Grundstufe, Gebäude E, wurden mehrfach mündlich wie schriftlich Bedenken geäußert. Erst durch die Einbeziehung des Medical Airport Service (MAS) sowie eines Arbeitsschutzmediziners seitens der Schule wurden die ersten groben Mängel beseitigt. Jedoch steht weiterhin die Frage im Raum, wie viele Schüler*innen in der Grundstufe mit den bestehenden Raumkapazitäten/Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können. In der Tabelle, die in der Stellungnahme aufgeführt ist, stehen lediglich die Gesamtzahlen der Schüler*innen - nicht aber die Information, für welche Maximalkapazität an Personen die Räumlichkeiten bzw. der Brandschutz ausgelegt sind. Die über den MAS bereits im Juli 2021 festgestellten Mängel an der GBS Grundstufe (E-Gebäude) wurden bis Februar 2025 noch immer nicht komplett beseitigt. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen reichen augenscheinlich nicht aus und müssen generell geprüft und optimiert werden, da es hier um die Sicherheit von Grundschulkindern geht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2025Sie sind hierVV 1137Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in BürgerhäusernAnfrage
- 26. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 853Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in BürgerhäusernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen